Vorbestrafter Palästinenser tötete zwei junge Menschen und verletzte fünf weitere schwer
Am 25. Januar 2023 nahm das Leben der Fahrgäste eines Regionalzuges von Kiel nach Hamburg eine schreckliche Wende. Der staatenlose Palästinenser Ibrahim A. griff anlasslos mehrere Menschen mit einem Messer an. Die 17-jährige Ann-Marie K. und ihr 19-jähriger Freund Danny P. wurden bei dem Angriff getötet. Weitere fünf Menschen wurden schwer verletzt.
Eine Frau, die bei der Attacke so schwer verletzt wurde, dass sie in der Klinik ins künstliche Koma versetzt werden musste, begann Monate nach der Tat Selbstmord.
Ibrahim A. wird im späteren Prozess vor dem Landgericht Itzehoe zu lebenslanger Haft verurteilt.
Ibrahim A. Ein Terrorist oder psychisch krank?
Eine wichtige Frage im Prozess gegen den staatenlosen Palästinenser war, ob Ibrahim A. schuldfähig ist oder wegen einer psychischen Erkrankung für die Tat nicht verurteilt werden kann.
Zeuge sagt aus, Ibrahim A. täuscht psychische Erkrankung vor
Während des Prozesses gegen Ibrahim A. sagte ein ehemaliger Mitinsasse aus, dass der Angeklagte den Plan verfolge, nur so zu tun, als sei er psychisch krank. Ziel von Ibrahim A. sei, in die Psychiatrie zu kommen, so der 26-jährige Zeuge. Auf Nachfrage des Gutachters sagte der Mitinsasse, er habe nie mitbekommen, dass Ibrahim A. Stimmen gehört oder Halluzinationen gehabt habe.
Über das Verhalten von Ibrahim A. in der JVA berichtete der 26-jährige Zeuge, dass dieser unter anderem gegen die Tür geschlagen, die Wände und die Toilette in seiner Zelle beschädigt, Justizbeamten Wasser ins Gesicht geschüttet und sie auch bespuckt habe. Auch er selbst wurde vom Beschuldigten bespuckt und beschimpft, führt der Zeuge aus.
Während er Hofgang hatte, soll A. durchs Fenster zu ihm gesagt haben: “Ich töte dich, so wie ich die zwei getötet habe.” Außerdem habe er seine Familie beleidigt, so der Zeuge. Ibrahim A. widersprach später über seinen Verteidiger der Aussage seines ehemaligen Mithäftlings, ihn mit dem Tode bedroht zu haben.
Messerangriff im Zug nur Tage nach Haftentlassung – wegen Problemen mit Ausweispapieren?
Am 19. Januar 2023 wurde Ibrahim A. mit ein wenig Bargeld aus der Haft entlassen. Nur sechs Tage später attackierte der Staatenlose dann mehrere Menschen im Zug bei Brokstedt. Am Morgen des Tattags war Ibrahim A. in Kiel unterwegs. Er wollte seine Ausweispapiere erneuern lassen. Da er zweimal bei der falschen Behörde vorstellig wurde, scheiterte sein Vorhaben.
Daraufhin soll der Angeklagte ein Messer – die spätere Tatwaffe – in einem Supermarkt geklaut haben. Mit diesem stieg er zuerst ohne gültiges Fahrticket in einen ICE nach Hamburg, wurde aber in Neumünster aus dem Zug geworfen. Deswegen stieg er in den Regionalexpress, wo er dann die Fahrgäste attackierte.
Tat erinnert an Mord an Ece in Illerkirchberg
Die Ereignisse erinnern diesbezüglich an den Mord an der 14 jährigen Ece in Illerkirchberg. Ihr Mörder, ein Asylbewerber aus Eritrea, wurde zwischenzeitlich wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld wurde festgestellt. Auch er tötete kurz nachdem die Ausweiserneuerung in einer Behörde gescheitert war. Ece gilt als Zufallsopfer, da der Eritreer eigentlich die betreffenden Behördenmitarbeiter mit dem Messer angreifen wollte. Weil er davon ausging, dass Ece und ihre Freundin, die bei der Attacke schwer verletzt wurde, das Messer gesehen haben, als er seine Unterkunft verließ, griff er die Mädchen auf der Straße an und tötete Ece.
Angeklagter mehrfach vorbestraft
Der Staatenlose kam 2014 nach Deutschland und stellte einen Asylantrag, der nie bewilligt wurde.
In seiner Zeit in Deutschland beging er mehrfach Straftaten. Ein Jahr vor der Messerattacke im Zug griff er einen Obdachlosen mit einem Messer an und verletzte ihn schwer am Kopf. Wegen dieser Tat wurde er zwar verurteilt. Weil das Urteil jedoch nie rechtskräftig wurde, saß der Angeklagte bis zum 19. Januar 2023 in U-Haft.
Dann kam es zur Freilassung, was selbst seinen eigenen Anwalt überraschte. Kurz vor der Freilassung wurde Ibrahim A. von einem Psychiater begutachtet, der keine Gefahr der Fremd- oder Eigengefährdung feststellte. Später im jetzt laufenden Prozess sagte derselbe Psychiater als Zeuge aus und gab an, der Angeklagte könnte zum Tatzeitpunkt an einer Psychose gelitten haben.
Täter war bereits früher in Haft aggressiv und soll Anschläge angedeutet haben
Ibrahim A. war bereits vor dem schrecklichen Angriff im Zug in Haft und wurde nur Tage zuvor freigelassen.Im Haftprotokoll finden sich brisante Einträge.
Am 6. August 2022 soll Ibrahim A. in der Haft auf dem Weg zum Hofgang zu einem JVA-Beamten gesagt haben:
„Großes Auto, Berlin, das ist die Wahrheit!“
Einen anderen Beamten fragt er zweimal, ob er auch „unter die Reifen“ will. Später dann, als die Beamten die Zellentür schließen wollten, drehte sich Ibrahim A. noch einmal zu ihnen um und sagte:
„Es gibt nicht nur einen Anis Amri, es gibt mehrere. Ich bin auch einer!“
Weiterhin soll das Haftprotokoll gefüllt mit Meldungen von Übergriffen und Gewalttaten gegenüber den JVA Mitarbeitern sein. Aber offensichtlich hat niemand es für nötig gehalten, zu reagieren. Ibrahim A. kam frei und tötete nur Tage später im Zug zwischen Hamburg und Kiel die zwei Jugendlichen und verletzte mehrere Menschen schwer.
Ibrahim A. erhielt Verlängerung des subsidiären Schutzes nur aufgrund Behördenversagen
Der staatenlose Palästinenser ist bereits vor dem Angriff im Zug strafrechtlich in Erscheinung getreten und verurteilt worden. So wurde A. bereits in Nordrhein-Westfalen mehrfach verurteilt. Laut des Sprechers der Staatsanwaltschaft Bonn, Jonas Stallkamp, gibt es drei Verurteilungen des Amtsgerichts Euskirchen.
2015 wurde Ibrahim A. wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe verurteilt. 2016 kam eine Bewährungsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung dazu. Und im Jahr 2018 kam es neuerlich zu einer Geldstrafe wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Weiter soll der Angeklagte mehrfach polizeilich in Erscheinung getreten sein, unter anderem wegen Sachbeschädigungen, Körperverletzungen und Sexualdelikten. Einige Verfahren sollen eingestellt worden sein.
Die Straftaten, die er begangen hatte, waren dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) jedoch über Jahre hinweg nicht bekannt. So wurde A. der subsidiäre Schutz und zugesprochen und das trotz der Verurteilungen in NRW. Ein Ergebnis fehlender und unklarer Kommunikationswege.
Eine Tat, die einen fassungslos zurücklässt
Ann-Marie und Danny waren frisch verliebt und gerade erst ein Paar geworden. Die 17 und 19 Jahre alten Jugendlichen gingen beide zur Berufsschule in Neumünster. Sie waren auf dem Weg nach Hause, als ein mehrfach straffällig gewordener Mann, der als Flüchtling zu uns kam und gerade erst aus der Haft entlassen wurde, die Jugendlichen tötete. Er erstach sie. In einem Zug. In Deutschland. Mitten am Tag.
Was bleibt? Man kann nur hoffen, dass die beiden jetzt im Himmel vereint sind.

