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Belästigung von Frauen im öffentlichen Raum aufgrund eines psychischen Ausnahmezustands? Mann forderte Sex von fremden Frauen ein - Justiz sieht offenbar keine Gefahr für Dritte

Vor rund drei Wochen sorgte ein 22-jähriger Mann in Frankfurt am helllichten Tag für Aufregung. Morgens gegen 9.00 Uhr sprach er im Bereich des Frankfurter Ostend und Nordend mehrere Frauen an und forderte Sex von ihnen ein. Einige Frauen verfolgte er dabei auch. Eine Frau rief die Polizei. Ein Video des Vorfalls ging in den Sozialen Medien viral. Nach Rückfrage bei der Polizei ist der Mann längst wieder auf freiem Fuß.
Belästigung von Frauen im öffentlichen Raum aufgrund eines psychischen Ausnahmezustands? Mann forderte Sex von fremden Frauen ein - Justiz sieht offenbar keine Gefahr für Dritte

Inhalt

“Ich habe Bedürfnisse”

In einem Video wurde festgehalten, wie der Mann, auf dessen Stirn ein großer, dunkel gefärbter Gebetsfleck (im islamischen “Zabiba” genannt) sichtbar ist, eine Frau massiv bedrängt. “Ich habe Bedürfnisse”, sagt der Mann immer wieder. Zu einem Passanten, der der Frau zu Hilfe kommt, sagt er, er würde sich für sein Überleben einsetzen und die Frau nerve ihn. Als die Frau dem Helfer erklärt, dass der Mann ihr gesagt hat, dass er mit ihr schlafen will, sagt dieser: “Ja, du willst doch auch mit ihr schlafen, aber ich bin als erstes hier.” Auf die Aufforderung des Passanten, dass er die Frau in Ruhe lassen soll, oder er die Polizei rufen wird, sagt er: “Ja, ruf sie doch an. Warum machst Du selber nicht? Du bist doch auch ein Mann.”

Als der Helfer die Polizei am Telefon hat und um Unterstützung bittet, weil der Mann Frauen belästigt, erklärt dieser, dass er niemand belästigen würde. Er kämpfe um sein Überleben, will Liebe und Zuneigung, aber weil er das nicht bekommt, müsse er um sein Überleben kämpfen.

Bei Festnahme Beamte angegriffen

Als die hinzugerufenen Polizeibeamten eintrafen und den Mann festnehmen wollten, wehrte dieser sich dagegen und griff die Beamten an. Einem Faustschlag des 22-Jährigen in Richtung eines Polizisten ging glücklicherweise ins Leere. Die Polizeibeamten konnten den Tatverdächtigen schlussendlich festnehmen und nahmen in mit aufs Revier.

Nach kurzem Aufenthalt auf dem Polizeirevier wieder auf freiem Fuß

Laut polizeilicher Meldung müsse sich der 22-Jährige zwar für seine Handlungen verantworten. Ob das tatsächlich geschehen wird, bleibt jedoch fraglich. Denn offensichtlich gehen Polizei und das zuständige Amtsgericht Frankfurt am Main zwar davon aus, dass sich der Mann in einer psychischen Ausnahmesituation befunden hätte. Auf Rückfrage teilte die Polizei Frankfurt mit, dass der Sachverhalt durch die mit dem Fall befassten Polizisten und dem Amtsgericht thematisiert wurde, eine Untersuchungshaft oder Einweisung in eine psychiatrische Fachklinik jedoch nicht in Betracht kam.

Fragen nach der Staatsangehörigkeit des Mannes und seit wann dieser sich in Deutschland aufhört, wollte die Polizei Frankfurt nicht beantworten. Diese Informationen würde man in den Pressemeldungen nicht angeben, heißt es. Auf neuerliche Bitte, im Sinne von Transparenz, die bei Taten im öffentlichen Raum geschehen geboten ist, antwortete der Pressesprecher des Polizeipräsidiums Frankfurt, dass aus seiner Sicht der Sachverhalt ausreichend dargestellt sei und die von mir erbetene Information nach der Herkunft des Mannes für den Geschehensablauf nicht relevant sei.

Es stellt sich die Frage, wie mit derlei Übergriffen auf Frauen im öffentlichen Raum umgegangen werden soll. Mit der aktuellen Rechtsprechung ist solchen Tätern kaum beizukommen.  Denn solange keine körperlichen Berührungen stattgefunden haben, gelten derartige Übergriffe in den meisten Fällen nicht einmal als sexuelle Belästigung. Aber die Frage ist, was passiert wäre, wenn der Passant der Frau nicht zu Hilfe gekommen wäre. Hätte der Mann das eindeutige “Nein” der Frau akzeptiert?

Die Einstufung solcher Übergriffe als Taten, die in vermeintlichen psychischen Ausnahmezuständen begangen wurden, grenzt nicht nur an Verharmlosung, sondern wirft auch die Frage auf, warum dann nicht eine Einweisung nach dem Psychisch-Kranken-Hilfegesetz wegen Fremdgefährdung in Betracht kommt. Über all dem steht die Frage: Wer übernimmt Verantwortung, wenn der Mann erneut Frauen in sexueller Absicht verfolgt und sich dann nicht abwehren lässt?

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