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Psychisch krank – Hass auf Juden – oder beides? Syrer tötete zwei Mitpatienten in psychiatrischer Klinik – wie sicher sind Psychiatrien?

Am 19. Februar 2021 tötete ein 21-jähriger Syrer in der psychiatrischen Klinik in Lüneburg zwei Mitpatienten. Die Tat wirft mehrere Fragen auf. Zur Person des Täters selbst, zur Bewertung der Schuldfähigkeit und auch zum System des Maßregelvollzugs insgesamt. Funktioniert das vorherrschende System der Deeskalation auch bei Gewalttätern, die aus anderen Kulturkreisen stammen und eine andere Sozialisierung erfahren haben? Der Versuch einer Aufarbeitung eines Falls, der viel zu wenig Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit erreichte. Bis heute ist nicht bekannt, wer die beiden getöteten Männer waren.
Psychisch krank – Hass auf Juden – oder beides? Syrer tötete zwei Mitpatienten in psychiatrischer Klinik – eine Aufarbeitung

Inhalt

Informationen zum Täter

Bei dem Mann, der zwei Patienten in der psychiatrischen Klinik tötete, weil er sie für Juden hielt, handelt es sich um einen zum Tatzeitpunkt 21 Jahre alten Syrer, der seit 2017 zusammen mit seinen Eltern und fünf Geschwistern in Deutschland lebt. Er arbeitete eine Zeitlang als Helfer auf dem Bau. Die deutsche Sprache beherrschte er bis zur Tat nur mäßig. Zweimal trat der Syrer vor den Tötungsdelikten bereits strafrechtlich in Erscheinung. wegen Körperverletzung, Bedrohung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Beim Verfahren wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte wurde nach § 45 JGG von der Verfolgung abgesehen. Im Jahr 2020 erließ das Amtsgericht Lüneburg einen Strafbefehl gegen den Tatverdächtigen wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Bedrohung.

Nicht immer ist eine Tat nur mit einer psychischen Erkrankung zu rechtfertigen

Regelmäßig soll er Cannabis und hin und wieder härtere Drogen konsumiert haben. Drei Monate vor der Tat hörte stellte der Tatverdächtige den Drogenkonsum vollständig ein. Hier stellt sich die erste Frage. Offiziell ist die Begründung, dass seine Eltern vom Drogenkonsum mitbekommen hätten, was ihn zur Aufgabe bewegt haben soll. Ist vielleicht aber auch ein anderer Beweggrund im Zusammenhang mit einer Radikalisierung des Glaubens denkbar?

Denn ungefähr zum selben Zeitraum soll sich eine paranoide Schizophrenie bei dem 21-jährigen Syrer eingestellt haben. Sein Wahn soll wiederum daraus bestanden haben, sich von Juden verfolgt und mit dem Tode bedroht gefühlt zu haben. Auslöser dieser wahnhaften Idee soll, laut seinen Angaben vor dem Gutachter, ein Kommentar von ihm in den Sozialen Medien gewesen sein. Dort stieß er auf einen Kommentar „Allah tötet die Juden“, der ihm offenbar so gefiel, dass er diesen selbst positiv kommentierte. Hieraus soll sich dann der Wahn  entwickelt haben, er werde von Juden verfolgt und bedroht. Unter anderem soll er davon ausgegangen sein, Juden würden ihn abhören und mit dem Auto verfolgen.

Später soll er dann Stimmen gehört haben, die ihm befahlen, andere Menschen zu töten oder ihnen etwas anzutun. Dies alles soll Auswirkungen auf sein ganzes Leben gehabt haben. So kündigte er angeblich deswegen seine Arbeitsstelle, zog sich immer weiter zurück und unternahm einen Suizidversuch. Als er Blumentöpfe vom Balkon seiner Wohnung warf, weil er dachte, dass seine Verfolger vor der Tür stünden, konnte seine Familie ihn überreden, sich bei der psychiatrischen Klinik in Lüneburg vorzustellen.

Stimmen befahlen ihm Juden zu töten

Der spätere Täter wurde stationär in der Klinik aufgenommen und bezog dort ein Einzelzimmer auf einer geschlossenen Station. Zu dem Zeitpunkt gingen die Behandler nicht davon aus, dass von dem Mann eine Gefahr für Fremde ausging, weswegen er sich dort frei bewegen konnte. Ein fataler Irrtum, wie sich nur Stunden später herausstellen sollte.

Laut seinen Angaben ging der Täter davon aus, dass sich auch Juden auf derselben Station befänden, die ihn töten wollen. Außerdem hörte er wieder Stimmen, die ihm befahlen, zu töten. Er hätte den Stimmen dann nachgeben müssen, weswegen er die beiden Männer, die beide einen Bart trugen und ihn an Juden erinnerten, tötete.

Drei Mitarbeiterinnen können nichts ausrichten

Es war gegen zwei Uhr nachts, als sich der Syrer in das Patientenzimmer seines ersten Opfers begab, wobei es sich um einen 54-jähriger Mann handelte, der gerade schlief. Der 21-Jährige stopfte dem schlafenden Mann gewaltsam mehrere OP-Masken in den Rachen und erwürgte ihn anschließend mithilfe einer Hose, die er um den Hals des 54-Jährigen wickelte und zuzog. Der Mann wachte durch den Angriff auf und versuchte mit seinen Händen, die Hose von seinem Hals zu lösen. Daraufhin schlug der 21-Jährige dem 54-Jährigen mehrfach mit der Faust ins Gesicht und zog anschließend wieder die Hose um den Hals solange zu, bis sich das Opfer nicht mehr regte. Das Personal der Klinik bekam von dem Angriff nichts mit.

Anschließend begab er sich in das Zimmer eines 56-jährigen Mannes, der ebenfalls schlief. Auch ihn versuchte der 21-jährige Täter zu erwürgen, indem er sich auf ihn setzte, einen Schal um dessen Hals wickelte und ihn zuzog. Das Opfer konnte sich jedoch durch Schreie bemerkbar machen. Drei Krankenschwestern, die zu dem Zeitpunkt Dienst hatten, hörten die Hilferufe und eilten in das Zimmer. Sie schrien den Täter an, dass er aufhören solle.

Der Angreifer nahm daraufhin einen Stuhl und ging damit drohend auf die drei Frauen zu. Zwei der Mitarbeiterinnen flohen sogleich, die Dritte versuchte beruhigend auf den Täter einzureden. Als dieser sich ihr aber weiter näherte wich auch sie zurück und schloss die Patiententür hinter sich, um sich in Sicherheit zu bringen. Der Täter folgte ihr jedoch und schlug  mehrfach mit dem Stuhl in Richtung des Kopfes der Frau, wovon ein Schlag sie auch traf. Die Krankenschwester wurde dabei schwer verletzt.

Da nun niemand mehr da war, der den Angreifer außer Gefecht setzen konnte, ging der Täter zurück zu dem 56-jährigen Patienten und schlug ihm mit mehreren Gegenständen, die sich im Zimmer befanden, darunter ein großes Baustellenradio, auf den Kopf. In Folge schwerster Kopfverletzungen verstarb der Mann Stunden später in einer Klinik.

Nach seiner Festnahme wurde gegen den 21-Jährigen zuerst Untersuchungshaftbefehl erlassen. Nachdem im Juni 2021 ein forensisch-psychiatrischer Sachverständiger in seinem vorläufigen Gutachten zum Ergebnis kam, dass bei ihm eine klassische paranoide Schizophrenie vorläge, die sich spätestens Ende 2020 entwickelt habe, wurde die vorläufige Unterbringung nach § 126a StPO im Maßregelvollzug angeordnet.

Wie sicher sind Psychiatrien?

Laut den sogenannten Standards des Maßregelvollzug und auch der S3 Leitlinie “Verhinderung von Zwang” der modernen Psychiatrie gilt Deeskalation bei gewaltbereiten Patienten als Mittel der Wahl. Oberstes Ziel ist ist die Deeskalation und gleichzeitig die Vermeidung von Zwangsmaßnahmen. In vielen Einrichtungen gibt es Mitarbeiter-Anweisungen, dass auf gewalttätige Täter lediglich verbal einzuwirken ist und die Polizei zu rufen. Die Frage, inwieweit so die Sicherheit von Personal und auch anderen Mitpatienten gewährleistet werden kann, muss jedoch angesichts schwerer Gewalttaten durch untergebrachte Patienten, die in psychiatrischen Kliniken immer wieder vorkommen, gestellt werden dürfen.

Kritisch hinterfragt werden sollte auch der Umgang mit möglicherweise gewaltbereiten Patienten in der Klinik selbst, nachdem die Aufnahme erfolgt ist. Wie kann die Sicherheit von Mitpatienten und Person gewährleistet werden, wenn Patienten, die zuvor beispielsweise Stimmen hörten, die ihnen den Befehl gaben, Menschen zu töten, sich frei auf Station bewegen können?

Die 40-jährige Kamilla Nagy wurde im Mai 2022 im Münchner Isar-Amper-Klinikum von einem 32-jährigen Brasilianer in ihrem Patientenzimmer getötet. Ihr Mörder, der sich als Frau verkleidete, wurde erst Stunden zuvor wegen Fremdgefährdung in die Klinik eingewiesen. Stunden vorher hatte der 32-Jährige seinen Hund getötet und gegenüber der Polizei angegeben, dass er nun einen Menschen töten wird. Die Polizeibeamten setzten die Verantwortlichen der Klinik über die Gewaltbereitschaft des Mannes und dessen ausgesprochenen Drohungen auch in Kenntnis. In der Klinik konnte er sich trotzdem frei bewegen, was für Kamilla Nagy das Todesurteil bedeutete.

Erinnert sei in diesem Zusammenhang auch an den Messerangriff im Pfalzklinikum von Anfang Februar 2025 auf einen Mitpatienten. Tatverdächtig ist der im Maßregelvollzug untergebrachte Somalier, der 2022 in Ludwigshafen-Oggersheim die beiden Maler Jonas und Sascha auf offener Straße erstochen hatte. Zwischenzeitlich wurde Anklage gegen Liban M. wegen versuchten Mordes erhoben. Auch er konnte sich frei auf Station bewegen und konnte so aus dem Speiseraum ein Messer klauen, mit dem er dann seinen schlafenden Mitbewohner angriff und schwer verletzte. Das Landgericht Landau hat zwischenzeitlich die Anklage zugelassen, Termine zur Hauptverhandlung jedoch noch nicht bestimmt. Grund hierfür ist die weitere Beauftragung eines forensisch-psychiatrischen Gutachtens zur Frage der Schuldfähigkeit.

Die 30-jährige Lisa wurde im September 2023 in Wiesloch von einem Somalier getötet, der wegen mehrerer Gewaltdelikte im dortigen Maßregelvollzug des PZN Nordbadens untergebracht war, aber aus der Einrichtung fliehen konnte, während er auf einem von Personal begleiteten Ausgang im Klinikgelände war. Zwei Mitarbeiter der Klinik verfolgten den Mann zwar, hielten ihn aber nicht von der Flucht ab sondern begleiteten ihn lediglich und versuchten dabei, ihn durch verbales Einwirken aufzuhalten. Der Mörder von Lisa wurde quasi bis zum Tatort, wobei es sich um ein Ladengeschäft in der Innenstadt handelte, von den Mitarbeitern begleitet, aber nicht aktiv gestoppt. Grund war eine Anweisung der Klinik, flüchtende Patienten nicht durch körperlichen Zwang aufzuhalten, sondern die Polizei zu rufen. Lisa wurde von Ahmad N. an der Kasse eines Tedi Marktes erstochen.

Hier ist der Gesetzgeber gefragt, inwieweit verbal deeskalierende Maßnahmen im Fall von Gewaltdelikten ausreichen oder ob den Mitarbeiten Möglichkeiten gegeben werden müssen, um die entsprechenden Täter an der Ausführung der Tat zu hindern. Die Frage bezüglich Lüneburg lautet: Hätten die Leben der beiden Männer gerettet werden können, wenn das Personal die Mittel gehabt hätte und auch in der Lage dazu gewesen wäre, den Täter vor Ausübung der Taten zu stoppen?

Täter von Lüneburg wird wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen

Zurück zum 21-jährigen Syrer. Er wurde im späteren Prozess im Juli 2021 vor dem Landgericht Lüneburg wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen und im Maßregelvollzug untergebracht. Laut Antwort der Staatsanwaltschaft Lüneburg befindet er sich weiterhin dort. Ob er zwischenzeitlich Lockerungen im Sinne von Ausgängen erhält oder seine Entlassung und Ausreise geplant ist, will man aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht sagen.

Lag das Gericht richtig?

Vielleicht hätte man in diesem Fall die Möglichkeit in Betracht ziehen sollen, dass den Täter nicht nur seine paranoide Schizophrenie antrieb, sondern möglicherweise auch der offensichtlich ausgeprägte Hass auf Juden. Vieles spricht dafür, auch wenn das Gericht dies in seinem Urteil nicht anerkannt hatte.

Nicht nur in diesen Fall wäre die Einschätzung, dass der Täter nicht vollständig schuldunfähig sondern lediglich vermindert schuldfähig sicherlich der Gerechtigkeit im Sinne der Opfer weit näher gekommen. Mit dieser Option hätte der Täter für seine Tat bestraft werden können aber gleichzeitig und im Vorfeld einer Haftstrafe seine Erkrankung durch Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik behandelt werden können.

Denn der Täter im Fall Lüneburg hatte laut eigenen Angaben seine wahnhafte Idee, Juden würden ihn verfolgen und bedrohen, offensichtlich selbst erst ausgelöst, weil er die Aussage „Allah tötet alle Juden“ gut und richtig fand. Das kann man glauben oder auch nicht.


Bild: © Apostoloff, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons

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