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Schwertmord Stuttgart-Fasanenhof Tochter (11) muss Mord an Vater mitansehen

Schwertmord Stuttgart-Fasanenhof Tatort

Inhalt

Am 31.Juli 2019 wurde der 36 jährige Wilhelm L. vor den Augen seiner 11 jährigen Tochter im Stuttgarter Stadtteil Fasanenhof von dem 31 jährigen Asylbewerber Issa L. ermordet.
Der Täter wartete auf sein späteres Opfer vor dessen Wohnhaus. Als Wilhelm zusammen mit seiner Tochter nach Hause kam, griff der Jordanier ihn mit einem Samurai-Schwert an. Die Tat ist an Brutalität kaum zu überbieten. Wilhelm L. wurde regelrecht geschlachtet, vor den Augen seiner Tochter und mehreren weiteren Nachbarn und Passanten. Der Vater, ein deutscher Staatsbürger russischer Herkunft, hatte keine Chance zu überleben.

In den Sozialen Medien verbreitete sich rasch ein Video der Tat, welches von einem Anwohner aufgenommen wurde. Das Video ist Zeugnis eines brutalsten Verbrechen und Beweis für den absoluten Vernichtungswillen des Täters. Skrupellos und ohne jegliche Gefühlsregung schlägt er immer wieder mit dem Schwert auf das Opfer ein, auch als Wilhelm L. längst am Boden liegt und massive Verletzungen erlitten hat.

Der von den Medien später als “Schwertmörder” beschriebene Täter konnte kurz nach der Tat durch Polizeibeamte festgenommen werden.

Fast auf den Tag genau ein Jahr nach der Tat wird der 31-jährige Issa L., der unter falscher Identität als Asylbewerber nach Deutschland kam, im Prozess vor dem Landgericht Stuttgart wegen Mordes zu 14 Jahren Haft verurteilt. Da ein forensisch-psychiatrisches Gutachten den Angeklagten für vermindert schuldfähig eingestuft hatte, wurde die Unterbringung nach § 63 StGB in einer psychiatrischen Klinik angeordnet.

Täter lebte jahrelang unter falscher Identität in Deutschland

Der Fall zeigt gut auf, wie hilflos Deutschlands Justiz und Behörden sind, wenn Menschen unter dem Deckmantel Asyl hier ankommen, bewusst ihre Identität verschleiern und falsche Angaben zu selbiger machen.

Issa L. hat die jordanische Staatsangehörigkeit, ist aber palästinensischer Volkszugehörigkeit, wie es im Urteil geschrieben steht. In seinem Asylantrag gab er an, Issa M. zu heißen und aus Syrien zu stammen. Man glaubte ihm ohne jegliche Nachweise.

Issa L. wuchs in Jordanien auf und besuchte dort 6 Jahre lang eine Schule. 2014 beschloss er, nach Europa auszuwandern.  Er reiste über die Türkei, Griechenland und Serbien in die EU ein. In Ungarn stellte er dann einen Asylantrag unter falscher Identität. Dort gefiel es ihm offenbar nicht, weswegen er dann über Österreich nach Deutschland einreiste und dort neuerlich unter falscher, aber anderer Identität als in Ungarn, Asylantrag stellte.

Den Behörden erzählte er, er sei Syrer und aus Daraa stammend, von wo er in Folge des Bürgerkriegs geflohen sei. Belegen konnte er das mangels Papiere nicht, wie so viele. Aber man glaubte einfach seinen Angaben ungeprüft, erkannte ihm die Flüchtlingseigenschaft zu und gewährte ihm subsidiären Schutz.

Trotz mehrere Straftaten auf freiem Fuß und quer durch Deutschland unterwegs

Kaum in Deutschland angekommen, beging L. eine Straftat nach der anderen und  wurde auch mehrfach verurteilt. Aus dem Verkehr wurde er dennoch nicht gezogen. Er reiste quer durchs Land und sammelte dabei Strafbefehle von mehreren Gerichten. Alle blieben letztendlich folgenlos.
2015 heiratete er in einer Berliner Moschee nach islamischem Recht, löste die Ehe aber einseitig wieder auf, nachdem er seine Frau angegriffen hatte.

Sodann beschloss er, dass er in Stuttgart leben wolle. Nach mehreren Aufenthalten in Wohnungen bei Bekannten, mietete er ein Zimmer in einer WG in Stuttgart-Fasanenhof. Das Todesurteil für Wilhelm Leinecker, seinen neuen Mitbewohner.

Der Mann, der auch schon einer Schwangeren mehrfach in den Bauch geschlagen hatte, mehrere Körperverletzungen und weitere Straftaten begangen hatte, konnte schalten und walten, wie er wollte. Es gab keine Behörde, die in der Lage war den Mann aufzuhalten, der lediglich auf Basis von Lügen subsidiären Schutz hatte und unter falscher Identität hier lebte, und die Gesellschaft vor ihm zu schützen.

Wilhelm L. bezahlte dieses behördliche und politische Unvermögen mit seinem Leben. Am Spätnachmittag des 31. Juli 2019 schlachtete ihn der Täter auf offener Straße und vor den Augen der 11-jährigen Tochter von Wilhelm mit einem Schwert förmlich ab. Der Todeskampf von Wilhelm dauerte mehrere Minuten.

Das Urteil gegen den Schwertmörder

Das Urteil vom 27. Juli 2020 des Landgerichts Stuttgart beginnt folgendermaßen:

„In dem Strafverfahren gegen M. L., geb. am ….. in Irbid/Jordanien…..Staatsangehörigkeit Jordanisch

ALIAS

M.L. geb. in Daraa/Syrien, Staatsangehörigkeit Syrisch“

Es liefert weiterhin viele Informationen und Einblicke über den Umgang der Behörden und der Justiz mit straffällig gewordenen Asylbewerbern. Ebenso wird klar, dass der Wahn, unter dem der Schwertmörder zum Tatzeitpunkt gestanden haben soll, genauso gut religiöser Fanatismus und in Folge purer Hass auf Anders- oder Ungläubige gewesen sein könnte. Nicht einmal der Gutachter selbst war sich in seiner Einschätzung sicher, was er explizit betonte.

Weil dem Täter bewusst war, dass ein Asylantrag aus Jordanien immer eine Einzelfallprüfung des BAMF nach sich zog und Deutschland für Syrer Schnellverfahren ohne Befragung einführte sowie die Dublin-Regelungen faktisch aussetzte und nicht in sichere Drittstaaten zurückführte, log er bei der Einreise und behauptete, er sei Syrer und hätte seine Papiere verloren. Wie unzählige andere vor ihm und auch nach ihm. Fakt ist daher, dass Wilhelm noch leben könnte, hätte die Politik dafür gesorgt, dass geltende Gesetze eingehalten werden, und nicht selbst Personen mit ungeklärter Identität unkontrolliert ins Land einreisen und in Folge auch unkontrolliert innerhalb der Bevölkerung aufhalten lassen.

Issa M. gab vor dem BAMF an, er sei aus Daraa in Syrien und von dort wegen des Bürgerkrieges geflohen. Alleine wegen dieser Aussage erhielt er die Flüchtlingseigenschaft zugesprochen und es wurde ihm der subsidiäre Schutzstatus gewährt. Dabei hatte er bereits Monate zuvor in Ungarn Asylantrag gestellt. Kontrolliert wurden die Angaben von Asylantragsstellern zu diesen Zeiten jedoch quasi nicht.

Der Täter reiste sodann munter quer durch Deutschland, wohnte mal in Berlin, mal in Frankfurt und schlussendlich im Raum Stuttgart. Dort wohnte er zuerst bei Bekannten in Esslingen und Gerlingen und mietete anschließend ein Zimmer in der Wohngemeinschaft, die auch das Zuhause von Wilhelm L. war. In der Zeit vor dem grausamen Mord an Wilhelm sammelte er bereits vier Vorstrafen u.a. wegen schwerer Körperverletzung (er verprügelte seine schwangere Freundin) und schwerem Diebstahl.

Die Zeit vor der Tat

Nach seinem Einzug in die Wohngemeinschaft verhielt sich Issa M. in den ersten Monaten unauffällig. Auch das Verhältnis zwischen ihm und seinem späteren Opfer war zu dieser Zeit eher freundschaftlich, wenngleich es immer wieder zu Diskussionen wegen der Sauberkeit in der Wohnung kam, auf die Wilhelm L. großen Wert legte.

Im März 2019 änderte sich das Verhalten von Issa M. jedoch, nicht nur Wilhelm L. gegenüber. Plötzlich legte M. eine starke Religiosität an den Tag, die später vom Gericht als wahnhaft bezeichnet wird. In der Zeit wurde er auch immer wieder verbal aggressiv gegenüber Wilhelm L. und bedrohte ihn mit dem Tod.

Da Issa M. mit den Mietzahlungen in Rückstand geraten war, musst er im April 2019 aus der Wohnung ausziehen. Wilhelm L. war froh darüber, dass Issa M. nicht mehr bei ihm wohnte und veranlasste, dass der Vermieter das Schloss der Eingangstür zur Wohnung austauschen ließ, weil Issa M. seine Schlüssel bei Auszug nicht zurückgegeben hatte. Issa M. zog zuerst nach Berlin, wo er sich mehrere Wochen aufhielt, um anschließend weiter nach Frankfurt zu ziehen. Dort fand er eine Arbeitsstelle als Küchenhilfe, wo er jedoch wegen seiner offenen religiösen Bekundungen auffiel, was für Unfrieden unter den Kollegen führte. Es kam zu einem Gespräch mit dem Firmeninhaber worauf Issa M. das Arbeitsverhältnis am 12. Juli 2019 selbst kündigte. Nur sechs Tage später, am 18. Juli 2019 kehrte er zurück in den Stuttgarter Raum und hielt sich dort bis zur Tat in einer Flüchtlingsunterkunft in Gerlingen auf. Dass er überhaupt nicht berechtigt war, sich dort aufzuhalten, fiel niemandem auf.

Später wird Issa M. dem forensisch-psychiatrischen Sachverständigen erzählen, dass er wahnhafte Vorstellungen entwickelt hätte und er deswegen zur Überzeugung gelangt wäre, dass Wilhelm L. ihn zusammen mit weiteren unbekannten Personen unter Drogen gesetzt, und ihm Erlebnisse aus seiner Vergangenheit entlockt hätten. Außerdem hätte Wilhelm L. ihn vergewaltigt, nachdem er ihn unter Drogen gesetzt habe. Das Geschilderte hat in der Realität nie stattgefunden.

Die Tat

Die Brutalität, mit der Wilhelm L. getötet wurde, lässt sich mit Worten kaum beschreiben. Der Täter wartete bereits mehrere Stunden auf sein Opfer. Zuvor hob er an einem Geldautomat 450 Euro ab und kaufte sich in der Stuttgarter Innenstadt in einem Waffengeschäft ein Samurai-Deko-Schwert für rund 150 Euro, mit einer entlang der gesamten Länge von 73 cm scharf geschliffenen Klinge.

Mit diesem Schwert fuhr Issa M. dann mit der Stadtbahn zur Wohnung von Wilhelm L. und positionierte sich vor dem Eingang des Hauses in der Absicht, Wilhelm L. zu töten, sobald dieser die Wohnung verlasse.

Wilhelm L. war zu diesem Zeitpunkt aber nicht zuhause, sondern zusammen mit seiner Tochter in Stuttgart, wo sie unter anderem das Kunstmuseum besuchten. Die elfjährige Tochter besuchte den Vater, weil sie zusammen den Geburtstag von Wilhelm L. am folgenden Tag feierten wollten. Dazu sollte es nicht mehr kommen.

Es war gegen 18 Uhr, als Wilhelm L. zusammen mit seiner Tochter mit der Stadtbahn nach Hause zurückkehrte. Von der Haltestelle war es nicht weit bis zur Wohnung. Hier trafen sie auf Issa M., der immer noch auf Wilhelm L. gewartet hatte, in der Absicht, diesen zu töten. Die Anwesenheit des 11 Jahre alten Mädchens beeindruckte ihn dabei nicht.

Wilhelm L. gab seiner Tochter ein Zeichen, hinter ihm zu bleiben, während Issa M. immer näher kam. Schließlich deutete der Vater dem Mädchen, ganz stehenzubleiben. Er ging wenige Schritte auf Issa M. zu und fragte ihn, was er wolle. Daraufhin zog Issa M. das Schwert aus der Scheide und versetze Wilhelm L. einen ersten Hieb, der ihn aufgrund seiner eingenommenen Abwehrhaltung am Arm traf.

Aus Rücksicht auf die Angehörigen von Wilhelm L. wird auf eine detaillierte Darstellung der nun folgenden unzähligen Schwerthiebe gegen ihn und den daraus entstandenen Verletzungen verzichtet. Wilhelm L. versuchte sich zu wehren und zu flüchten. Neben einem in die Straße eingefahrenen SMART kam Wilhelm L. aufgrund der schweren Verletzungen zu Fall und blieb neben der Fahrertür liegen. Der Angreifer stach erbarmungslos weiter auf ihn ein und enthauptete Wilhelm L. schlussendlich beinah.

Nachdem Issa M. sich sicher war, dass Wilhelm L. tot ist, ließ er rund 30 Meter vom Tatort entfernt das Schwer fallen. Er überquerte vor einem Bus, der mit Kindern besetzt war, die das grausame Verbrechen mitansehen mussten, die Straße und versteckte sich in den folgenden rund 2,5 Stunden vor der Polizei. In der Zeit rief er seinen Bruder an und erzählte ihm, dass er Wilhelm L. getötet hat. Als Polizisten ihn schlussendlich in Stuttgart festnehmen konnten, fragte er sie, ob Wilhelm L. tot sei. Als diese die Frage bejahten, antwortete er: “Gott sei Dank.”

Die 11-jährige Tochter war als der Angriff auf ihren Vater begann, auf die andere Straßenseite geflüchtet. Die Tat musste sie aber dennoch mitansehen. Sie war es, die den Notruf absetzte und dort mitteilte, dass ihr Vater getötet worden sei.

Mehrere Theorien zum Motiv

Das Gericht verfolgte mehrere Theorien, was das Motiv des Täters betrifft. Die erste Theorie fußte auf den Aussagen des Täters, dass er von Wilhelm L. an seinem Geburtstag im März unter Drogen gesetzt wurde. In diesem Zustand hätte Wilhelm L. ihm Geheimnisse aus seiner Kindheit, unter anderem eine Vergewaltigung durch ein Familienmitglied entlockt. Außerdem habe Wilhelm L. ihn an diesem Tag vergewaltigt.
Obwohl es für diese Behauptung keinerlei Beweise gab, und das Gericht davon überzeugt war, dass diese Ereignisse in der Realität nicht stattgefunden haben, folgte das Gericht dennoch den Ausführungen des Täters hinsichtlich des Motivs. Es kam zur Überzeugung, “dass sich der Angeklagte die Handlungen des Geschädigten, die er ihm anlastete, als Folge seiner wahnhaften Störung eingebildet hat und dass dies die Motivation für seine Tat darstellt.

Gutachter bescheinigt religiösen Wahn

Dabei war für das Gericht gleichzeitig bewiesen, dass bei dem Täter auch “Wahnvorstellungen in religiöser Hinsicht” bestanden haben. So wurde das veränderte Verhalten hinsichtlich der Religiosität des Täters in den Monaten vor der Tat von mehreren Zeugen bestätigt.

Auch der forensische Sachverständige kommt in seinem Gutachten zum Schluss, dass bei dem Täter eine eindeutige Tendenz zum religiösen Wahn vorliege, die eine “bloße intensive Religiosität” übersteige.

Laut Gutachten sei eine eindeutige diagnostische Zuordnung äußerst schwierig, bzw. nicht möglich. Im Ergebnis sei aber davon auszugehen, dass beim Täter zumindest zum aktuellen Zeitpunkt eine nicht näher spezifizierte wahnhafte Störung vorliegt, welche krankheitswertig sei und  das Eingangsmerkmal der krankhaften seelischen Störung im Sinne von §§ 20, 21 StGB erfülle. Zugleich, so der Sachverständige ergänzend, liege beim Angeklagten keines der übrigen Eingangsmerkmale gem. §§ 20, 21 StGB vor.

Beleidigung des Islams als weiteres Motiv?

Eine weitere Theorie war, dass der Täter Wilhelm L. tötete, weil dieser den Islam beleidigt haben soll. So postete der Täter zwei Monate vor der Tat auf Facebook ein Foto der Zimmertür von Wilhelm L. Auf dieser waren verschiedene Aufkleber aufgebracht. Ein Aufkleber zeigte eine Karikatur eines bärtigen Mannes, ähnlich der sogenannten Mohammed-Karikaturen. In seinem Post schrieb der spätere Mörder von Wilhelm L. auch, dass damit der Islam beleidigt werde, er aber nichts dagegen tun könne.

Das Gericht ging am Ende jedoch nicht davon aus, dass die Beleidigung des Islams das Motiv für die Tat gewesen sei. Allenfalls sei das ein weiterer Aspekt der Verärgerung des Täters über das spätere Opfer gewesen, führt das Gericht in seinem Urteil aus.

Folgen der Tat

Schwertmord Stuttgart-Fasanenhof Opfer Wilhelm L.

Die zum Tatzeitpunkt 11 Jahre alte Tochter des Opfers musste den grausamen Mord an ihrem Vater mitansehen. Der Täter hatte auch mit ihr kein Erbarmen, obwohl er das Mädchen seit Längerem kannte. Die Tochter ist aufgrund der Ereignisse schwer traumatisiert und befand sich zum Zeitpunkt des Prozesses, ein Jahr nach der Tat, immer noch in psychotherapeutischer Behandlung. Ein Ende dieser Therapie war zu diesem Zeitpunkt auch nicht abzusehen. Wie es ihr heute, sieben Jahre nach der Tat, geht, ist nicht bekannt. Man kann nur hoffen, dass die Zeit ihr hilft, mit dem Erlebten und dem Verlust ihres Vaters irgendwie umzugehen.

Das Urteil

Die Tat, so das Gericht, kam einer öffentlichen Hinrichtung gleich. Der Täter wurde wegen Mordes zu 14 Jahren Haft verurteilt, kam jedoch nach Urteil nicht in Haft. Da das Gericht dem Gutachten folgte und von einer verminderten Schuldfähigkeit zum Tatzeitpunkt ausging. Zwar hätte Issa M. die Einsicht gehabt, Unrecht zu tun, in Folge der bestehenden wahnhaften Störung sei die Steuerungsfähigkeit erheblich vermindert gewesen. Außerdem sei davon auszugehen, dass der Täter weiterhin eine Gefahr für Leib und Leben anderer Personen darstellt, weswegen die Unterbringung im Maßregelvollzug angeordnet wurde.

Aufgrund der verminderten Schuldfähigkeit wandte das Gericht einen gemilderten Strafrahmen an, wodurch Issa M. nicht zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt wurde.

Auf meine Anfrage im April 2025 hin, teilte die Staatsanwaltschaft Stuttgart mit, dass Issa L. zwischenzeitlich von der psychiatrischen Klinik in eine Justizvollzugsanstalt verlegt wurde und er dort seine Haftstrafe verbüßt. Die Zeit, die er in der psychiatrischen Klinik verbringt, wird ihm auf die folgende Haftdauer anteilig angerechnet.

 


Foto: © Google Maps Screenshot

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