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Zehn Jahre Haft für den Vater im Fall des getöteten Säuglings von Schwäbisch Hall Wieviel Schuld tragen die Behörden an dem Tod des kleinen Jungen?

Inhalt

Das Urteil im Prozess wegen der Tötung eines erst zehn Monate alten Jungen in Schwäbisch Hall ist gefallen.
Am 23. Dezember wurde der Vater des Kindes, ein 28 jähriger Mann aus Gambia, wegen Totschlags in Tateinheit mit Misshandlung von Schutzbefohlenen, vom Landgericht Heilbronn zu zehn Jahren Haft verurteilt. Er hat seinen kleinen Sohn so kräftig geschüttelt, dass das Hirn massive Schäden davon trug. Zudem hat er den Kopf des Babys gegen die Kühlschranktür geknallt.

Ist damit der Gerechtigkeit genüge getan? Die ganze traurige Geschichte ist kompliziert. Neben einem offensichtlich überforderten Vater kommt hinzu, dass es wohl mindestens zu Versäumnissen von Verantwortlichen in Jugendamt, AWO und Klinik gekommen ist. Man könnte es auch als bewusstes Wegsehen und Verleugnen betrachten.  Ob eine Aufarbeitung der Umstände, die dazu geführt haben, dass der Junge beim Vater lebte und trotz Verdachtsmeldungen dort bis zu seinem Tod verblieb, bleibt abzuwarten. Aber der Reihe nach.

Hebamme schaltet Jugendamt schon in der Schwangerschaft ein

Noch bevor der Junge überhaupt geboren war, meldete die betreuende Hebamme dem Jugendamt, dass die werdende Mutter aus ihrer Sicht die Grundversorgung des Babys nicht sicherstellen könne und eher sich selbst im Fokus habe als das ungeborene Kind.
Das zuständige Jugendamt Schwäbisch Hall gab aufgrund dieser Warnung eine Meldung an das Klinikum Diak, wo die Mutter später entbinden sollte, heraus.

Nach der per Kaiserschnitt erfolgten Entbindung will Klinikpersonal erkannt haben, dass die junge Mutter teilweise verwirrt wirke und es außerdem Probleme beim Stillen gäbe. Diese Beobachtungen führen wiederum zu einem Gespräch noch im Klinikum Diak, an dem das Jugendamt, beide Elternteile, Pflegepersonal und die Hebamme teilnahmen. Es wurde beschlossen, dass die Mutter ihren Sohn nicht alleine betreuen dürfe.

Gutachten wird ignoriert

Die Klinik, in der das Baby zur Welt kam, beauftragte kurz nach der Geburt einen renommierten Sachverständigen mit der psychologischen Begutachtung der Mutter. Das Ergebnis des Gutachtens war eindeutig. Es gäbe keine Anzeichen, dass die Mutter den Aufgaben bei der Versorgung ihres Sohnes nicht gewachsen wäre. Dieses Gutachten wurde jedoch vom Jugendamt ignoriert. Beim Runden Tisch wurde der beauftragte Gutachter nicht einmal eingeladen.

Mutter klagte gegen Entscheidung des Jugendamts

Nach der baldigen Trennung der Eltern gestattete das Jugendamt dann der Mutter, ihren nur ein paar Wochen alten Sohn lediglich eine Stunde pro Woche in den Räumen des Kinderschutzbundes zu sehen, während der Junge dem Vater übergeben wurde.
Gegen diese Entscheidung klagte die Mutter vor dem Familiengericht. Im Juni 2023 begann die Verhandlung vor dem Familiengericht.

Es dauerte bis Oktober 2023, bis vor Gericht entschieden wurde, dass über die Erziehungsfähigkeit der Mutter ein zweites Gutachten erstellt werden sollte. Der Anwalt der Mutter beklagte vor Gericht, dass bis zum Tode des kleinen Jungen sieben Monate vergingen, ohne dass dieses Gutachten erstellt wurde.

Behörden setzten unterschiedliche Maßstäbe bei Mutter und Vater an

Während einerseits Stillprobleme und Hinweise von Hebamme und Klinikpersonal ausreichten, um das Jugendamt auf den Plan zu rufen, welches dann der Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzog und ihr lediglich einen Umgang von einer Stunde pro Woche mit ihrem Sohn gestattete, war man von den Erziehungsfähigkeiten des Vaters offenbar unumstößlich überzeugt. Selbst zwei Verurteilungen gegen ihn, zum einen wegen Besitzes einer geringen Menge an Drogen und zum anderen wegen eines Körperverletzungsdelikts, deren Nebenfolge laut Anwalt der Mutter sei, dass der Vater keine Minderjährigen anleiten dürfe, änderten daran nichts. Die Urteile lagen dem Jugendamt vor. Passiert ist nichts, das Kind verblieb beim Vater.

Meldungen und eigene Beobachtungen wurden ignoriert

Hinweise, dass der Vater des Jungen Marihuana konsumieren würde, wurden zwar von der zuständigen Sachbearbeiterin beim Jugendamt festgehalten, unternommen wurde jedoch nichts. Die Verantwortliche im Jugendamt war der Ansicht, dass das in der eigenen Verantwortung des Vaters lag und empfahl eine Suchtberatung.

Auch beim Kinderschutzbund wollte man Probleme offensichtlich nicht erkennen. So gibt es einen dokumentierten Vorfall, bei dem der Vater während er das Baby in einer Trage vor der Brust trug, aus Wut auf die Mutter mit der Faust gegen die Wand im Besprechungsraum des Kinderschutzbunds schlug. Die Mitarbeiterin, die diesen Gewaltausbruch selbst beobachte, zeigte jedoch Verständnis für die Sorgen des Vaters und kritisierte eher die Mutter.

Auch eine Mitarbeiterin der AWO war dem Vater offensichtlich sehr wohlgesonnen und zeigte großes Verständnis für ihn.
So gab sie vor Gericht an, dass er die Situation, plötzlich alleinerziehend zu sein, gut hinbekommen hätte. Sie habe großen Respekt vor dem Vater, dass er es geschafft habe, in der kurzen Zeit eine gute Bindung zu seinem Sohn aufzubauen. Kritische Worte suchte man vergebens bei der Mitarbeiterin der AWO.

Vater selbst wollte Jungen in Pflegefamilie geben

Hätte die Tat verhindert werden können, wenn die AWO anders reagiert hätte? Der Vater selbst war es, der die  Mitarbeiterin der AWO Ende des Jahres 2023 bat, den Jungen in einer Pflegefamilie unterzubringen, da er mit der Situation überfordert sei. Die Mitarbeiterin sah selbst da nicht die Notwendigkeit, einzugreifen, und forderte den Vater stattdessen auf, noch drei Monate durchzuhalten. Dann würde der Junge ja einen Krippenplatz bekommen. Dazu kam es nicht mehr. Der Junge starb zwei Monate später – getötet durch den offensichtlich überforderten Vater.

Auch Meldungen über vorherige Misshandlungen wurden ignoriert

Während des Prozesses wurden Bilder von Verletzungen des kleinen Jungen gezeigt, die vor dem schrecklichen Vorfall aufgetreten sind. Die Mutter hatte die Verletzungen während ihrer Treffen mit dem Kind in den Räumlichkeiten des Kinderschutzbundes dokumentiert und an die Mitarbeiterin der AWO gemeldet. Diese räumte dann zwar ein, dass es diese Verletzungen gab. Eine Meldung an das Jugendamt machte sie jedoch nicht. Aus ihrer Sicht waren die Erklärungen des Vaters, dass sich der kleine Junge beim Spielen auf dem Boden die Verletzungen zugezogen hätte, schlüssig. Zum selben Schluss kam eine ehrenamtliche Mitarbeiterin des Kinderschutzbundes. Als die Mutter die blau-grün verfärbte Wange ihres Sohnes melden wollte, erhielt sie von der Mitarbeiterin die Antwort, dass man das nicht dokumentieren müsse.

Rechtsmediziner kritisiert Verantwortliche

Der Rechtsmediziner, der als Sachverständiger den Prozess begleitet hat, kritisierte die beteiligten Verantwortlichen. Sie sollten sich die Kinderschutzleitlinien ansehen. Jedes Hämatom ist auffällig bei Kindern, die noch nicht laufen können, so der Experte. Deshalb müssen alle solche Beobachtungen dokumentiert und an das Jugendamt gemeldet werden.

Versagen und Wegsehen – am Ende ist ein 10 Monate alter Junge tot

Man wollte an den verantwortlichen Stellen in den Behörden und beteiligten Organisationen offensichtlich die Tatsache, dass der Vater  zum einen nicht in der Lage ist, für seinen Sohn zu sorgen und zudem gewaltbereit ist, ignorieren. Hinzu kommt, dass Monate vergingen, wo Behörden und auch das Gericht tatenlos blieben.
Am Ende ist ein kleiner Junge tot – brutal getötet vom eigenen Vater. Die Mutter erkannte wohl die schrecklichen Umstände, musste dem aber hilflos zusehen, da ihr wenig bis keine Unterstützung der Behörden erhielt.

Geplant ist die Abschiebung des Täters noch während der Haftzeit. Eventuell nach Verbüßung der Hälfte, möglicherweise auch nach zwei Drittel der Haftzeit. Den kleinen Jungen bringt das jedoch auch nicht mehr zurück.
Bleibt zu hoffen, dass das Tun der Verantwortlichen von Behörden und Organisationen in diesem traurigen Fall aufgearbeitet wird.

 

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