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Nächster Freispruch im Fall der Misshandlung einer 12-jährigen in Wien Die Pervertierung von „Im Zweifel für den Angeklagten“

Inhalt

Über Monate wurde in Wien ein 12-jähriges Mädchen von einer Bande Migranten, darüber Syrer, Türken und Bulgaren sexuell missbraucht.
Insgesamt gibt es 17 Tatverdächtige, die das Mädchen immer wieder vergewaltigt haben sollen. Auf Toiletten, in Parkhäusern, in Treppenhäusern und Garagen sollen sie die 12-jährige missbraucht haben. Einmal wurde sogar extra ein Hotelzimmer angemietet, wo über zehn Jugendliche über das Mädchen hergefallen sein sollen. Nachdem die Mutter des Opfers Veränderungen an ihrem Kind feststellte, kam der ganze Missbrauchsfall ans Tageslicht.

Siebzehn Tatverdächtige – erster Freispruch im letzten Jahr

Die Polizei ermittelte 17 Tatverdächtige. Jedoch musste niemand von ihnen in Untersuchungshaft. Bereits vergangenen Dezember wurde der erste Angeklagte – ein 16 Jahre alter Syrer – von allen Tatvorwürfen freigesprochen. Der Tatvorwurf der Vergewaltigung sei einfach nicht erfüllt, so die vorsitzende Richterin. Denn „es kam nie zu Gewalt“.
Frei nach dem Motto: Wer sich aus Angst nicht ausreichend körperlich wehrt, ist auch kein Opfer einer Vergewaltigung. Ein „Nein“, wie es das minderjährige Opfer mehrfach deutlich machte, reicht offensichtlich nicht aus.

Heute nächster Freispruch

Heute nun wurde der nächste Angeklagte freigesprochen. Auch er ist ein Syrer, 17 Jahre alt und seit 2016 in Österreich.
Ihm wird vorgeworfen, das Mädchen in einem Parkhaus vergewaltigt zu haben. Die Verhandlung war schnell vorbei und endete wieder mit einem Freispruch.
Die Richterin begründete den Freispruch unter anderem mit dem ungeheuren Satz:

„Es passiert oft, dass man erst nein sagt und sich dann durch Zärtlichkeiten überzeugen lässt.”

Der jugendliche Syrer soll das Mädchen in einem Parkhaus zu Oralsex gezwungen haben, obwohl das Opfer mehrfach klar gesagt hat, dass sie das nicht möchte. „Ich habe sie mehrfach gebeten, dann war es freiwillig“, kommentiert der Angeklagte den Missbrauch selbst.

„Im Zweifel für den Angeklagten“ oder doch eher „Alle gegen das Opfer“?

Die Verharmlosung des über Monate andauernden Missbrauch an dem Mädchen erstreckt sich nicht nur auf die Richterin und den Angeklagten selbst. Auch die bestellte Gutachterin kommt zum Schluss, dass das junge Mädchen von dem Missbrauch keine bleibenden Schäden davon tragen würde. Das, obwohl die Familie sogar umziehen musste, damit das Mädchen zur Ruhe kommen kann.

Der Anwalt des Angeklagten sagt, dass es falsch gewesen sei, dass ein Mandant gebettelt habe. Er hätte das Nein akzeptieren müssen.
Aber das Opfer hätte ja auch einfach weggehen können, schreien oder beißen können, ist der Verteidiger der Ansicht.

Wenn das Opfer sich nicht genug körperlich wehrt ist es also quasi selbst schuld. Man kennt derartige Verharmlosungen sexueller Gewalttaten.
Bleibt zu hoffen, dass die anderen 15 Tatverdächtigen verurteilt werden und die Staatsanwaltschaft gegen diesen Freispruch mit dieser unverschämten Begründung der Richterin in Berufung gehen wird.

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