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Wieder soll ein Gewalttäter psychisch krank und schuldunfähig sein Sicherungsverfahren statt Strafprozess gegen 19-jährigen wegen Gewalttat am Bahnhof Uelzen

Wieder soll ein Gewalttäter psychisch krank und schuldunfähig sein

Inhalt

Die Tat erregte im Juli 2024 deutschlandweit Aufsehen. Ein neunzehnjähriger, geduldeter Asylbewerber aus Marokko
stieß einen 56-jährigen Familienvater am Bahnhof Uelzen mit einem brutalen Tritt die Treppe herunter. Der Mann wurde so schwer verletzt, dass er noch am Tatort verstarb.

Kein Strafprozess sondern Sicherungsverfahren

Jetzt begann vor der Jugendkammer des Landgerichts des Landgerichts Lüneburg der Prozess gegen den polizeibekannten Täter. Und wie so oft bei schweren Gewaltdelikten im öffentlichen Raum, wird auch dieser Täter für seine Taten nicht zur Verantwortung gezogen werden. Ein Gutachter bescheinigte dem mehrfach polizeibekannten Tatverdächtigen, dass er zum Tatzeitpunkt psychisch krank gewesen sein soll. „Der Sachverständige sieht Anzeichen für eine psychische Erkrankung“, erklärte bereits im Oktober vergangenen Jahres der Sprecher der Staatsanwaltschaft Lüneburg.

Zudem gehe man aufgrund der polizeilichen Ermittlungen und den Ausführungen des Gutachters von einem regelmäßigen THC- Konsum bei dem Tatverdächtigen aus, was Auswirkungen auf eine psychische Erkrankung haben könne.

Familie des Opfers sah Videoaufnahmen der Tat

Gegenüber der Bild-Zeitung erklärte der Schwiegersohn des Opfers kurz nach der Tat, dass die Polizei der Familie Videoaufnahmen gezeigt hat.
Auf diesen sei zu sehen, wie der Tatverdächtige das Opfer beobachtet und verfolgt. „Es wirkt so, als überlege er, wie  er ihm den Rucksack rauben kann“, so der Schwiegersohn.

Der Schwiegersohn erklärt gegenüber der Zeitung weiter: „Da kommt ein Mensch und zerstört das Leben meines Schwiegervaters. Und dieser Mensch hat durch seine Tat auch eine ganze Familie zerstört. Wir können nicht fassen, was vorgefallen ist.“

Für die Angehörigen von Ramesh ist das Gutachten ein Schlag ins Gesicht.

Opfer schlief im Zug ein

Die Tat ereignete sich in der Nacht auf den 14. Juli 2024. Das Opfer Ramesh K. ist ein 56-jähriger Familienvater, der selbst zusammen mit seiner Familie 2012 aus Afghanistan nach Deutschland geflohen war. Die Familie gehört dem hinduistischen Glauben an.
Ramesh war zuvor bei einer Familienfeier in Hamburg und am Abend mit dem Zug auf dem Weg nach Hause. Im Regionalzug schlief er jedoch ein und landete deswegen in Uelzen, was er mit seinem Leben bezahlte.

Am Bahnhof in Uelzen musste Ramesh auf den nächsten Zug warten. Laut Zeugenaussagen stand das Opfer auf dem Treppenaufgangs zu Gleis 301 als der Marokkaner mit dem Fuß gegen seine Brust kickte. Ramesh fiel durch den brutalen Tritt 24 Stufen hinab und knallte mit dem Kopf auf der ersten Stufe auf. Seine Kopf- und Rückenverletzungen waren so schwer, dass er noch am Tatort verstarb. Der Angeklagte stahl dann, offensichtlich unbeeindruckt von den schweren Verletzungen seines Opfers noch dessen Handy und flüchtete. Das Handy soll er beim Versuch zu fliehen jedoch gleich wieder weggeworfen haben. Zeugen konnten den Marokkaner aufhalten und festhalten, bis die Polizei eintraf.

Tatverdächtiger kam erst viereinhalb Stunden vor der Tat aus polizeilichem Gewahrsam

Besonders tragisch an diesem Fall ist die Erkenntnis – wieder einmal – dass das Opfer noch leben könnte, würde man Täter, die derartige Gewaltverbrechen im öffentlichen Raum aus dem Verkehr ziehen und sie nicht einfach wieder unkontrolliert auf die Bevölkerung lassen, erst recht nicht, wenn sie eigentlich gar nicht hier sein dürften. Denn der Asylstatus „Duldung“ bedeutet, dass die betreffende Person ausreisepflichtig ist, die Abschiebung lediglich ausgesetzt wird. Wenn Personen, die hier im wahrsten Sinne des Wortes nur geduldet sind, und dann hier schwerste Straftaten begehen, wäre es dringend geboten, die Gesellschaft vor solchen Tätern zu schützen, indem man sie in unbefristeten Abschiebegewahrsam nimmt.

Würde man so mit ausreisepflichtigen Asylbewerbern umgehen, wäre der Familienvater noch am Leben. Denn nur einen Tag vor der grausamen Tat schlug der Angeklagte auf einen Mann ein und raubte ihm seine Tasche. Der Marokkaner, der seit Anfang des Jahres in einer Unterkunft in Uelzen lebt, kam mit Drogen zugedröhnt in die Gewahrsamszelle. Leider fand sich offensichtlich kein Staatsanwalt oder Richter, der dafür sorgte, dass dieser aus dem Verkehr gezogen wird. Die Polizei musste ihn wieder freilassen.

Hier stellt sich auch die Frage, wie es sein kann, dass Polizei, Staatsanwaltschaft und Richter den angeblich psychischen Ausnahmezustand kurz vor dem Mord an Ramesh nicht erkannt haben und ihn wieder laufen ließen, der Sachverständige Monate später aber feststellt, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt sich krankheitsbedingt in einem Zustand befunden haben soll, aufgrund dessen er nicht in der Lage gewesen sein soll, das Unrecht seiner Tat zu erkennen und danach zu handeln. Wie auch immer – nur viereinhalb Stunden nach seiner Entlassung aus dem Gewahrsam tötete er den 56-jährigen Familienvater.

Angeklagter schweigt im Prozess zu den Vorwürfen – Irritation beim Vornamen

Im Prozess vor der Jugendkammer des Landgerichts Lüneburg schweigt der Angeklagte zu den Vorwürfen. Sein Mandant verteidigt sich schweigend, erklärte sein Anwalt zu Prozessbeginn.

Irritationen gab es zum Beginn des Prozesses bezüglich des Vornamens des Angeklagten. Er selbst gab an, Amine zu heißen,
die zuständige Richterin hatte jedoch den Namen „Mohamad“ vorliegen.

Ein Polizeibeamter, der heute als Zeuge aussagte, gibt an, dass der Angeklagte bereits vor der Taten am 13. Und 14. Juli insgesamt drei weitere Male im Gewahrsamsbuch eingetragen war.

Seit November 2024 ist er vorläufig in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Zuvor saß er in Untersuchungshaft.
Der Prozess wird am 22. Januar fortgeführt. Ein Urteil ist nicht vor Ende Februar zu erwarten.

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