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Vergewaltiger vom Konstanzer Stadtpark vor Gericht Warum die Forderung der CDU noch nicht weit genug geht

Vergewaltiger vom Konstanzer Stadtpark vor Gericht Warum die Forderung der CDU noch nicht weit genug geht

Inhalt

Vor dem Konstanzer Landgericht startete heute der Prozess gegen einen 21-jährigen Syrer.
Wie der Südkurier zuerst berichtet, werden dem Asylbewerber Vergewaltigung und sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen.
Dieser Fall zeigt – wieder einmal – gut auf, warum die Forderung der CDU, Asylbewerber nach zwei Straftaten auszuweisen, nicht weit genug geht.

Missbrauch eines Mädchens in Asylunterkunft

Die erste Tat, die dem Syrer vorgeworfen wird, geschah in der Nacht zum 6. April 2024. Laut Anklage soll der 21-jährige nachts in einem Waschraum dem Mädchen an die Brust gefasst und ihr den Mund zugehalten haben. Anschließend soll er versucht haben, das Kind in eine Toilette zu drängen, mit dem Ziel, sexuelle Handlungen an dem Mädchen durchzuführen. Das junge Opfer konnte sich zum Glück wehren und flüchten.

Im Prozess wurde heute das Mädchen heute per Videokonferenz befragt. Wie bereits andere Zeugen zuvor, schilderte auch sie die Tat im Groben so, wie in der Anklage verlesen. Außerdem erklärt die heute 11-Jährige, dass sie sich in Therapie befindet, da sie immer noch Angst habe, alleine im Dunkeln nach draußen oder auf die Toilette zu gehen. Nach der Tat konnte sie eine Zeitlang aus Angst nicht zur Schule gehen.

Brutale Vergewaltigung im öffentlichen Raum

Die zweite Tat ist an Brutalität kaum zu überbieten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, eine 49-jährige Frau in der Nacht zum 4. Juli im Stadtgarten in Konstanz angesprochen zu haben. Nachdem die Frau, die auf dem Weg nach Hause war, dem Angeklagten mitteilte, dass er sich entfernen solle und sie die Polizei rufe, griff er sie an.

Von hinten soll er die Frau brutal auf den Boden gestoßen haben. Als die 49-Jährige versuchte, wieder aufzustehen, soll er sie ein zweites Mal zu Boden geworfen haben um sie anschließend auf brutalste Weise zu vergewaltigen. Obwohl sich die Frau wehrte, drang der Syrer mit den Fingern und der Hand in sei ein. Anschließend ejakulierte er auf den Oberschenkel der Frau. Während der Tat, die laut Angaben des Opfers eine knappe halbe Stunde dauerte, schlug der Mann immer wieder auf sie ein.

Nach der brutalen Vergewaltigung flüchtete der 21-jährige Angeklagte. Das Opfer suchte Hilfe bei der Polizei am Konstanzer Bahnhof. Die gesamte Kleidung der Frau, auch die Unterhose, war durch den Kampf zerrissen. Neben den Verletzungen durch die Vergewaltigung trug sie mehrere Hämatome, Schürfwunden und Krater davon, von den seelischen Verletzungen ganz zu schweigen.
Noch ist nicht klar, ob die Frau am kommenden Verhandlungstag, an dem auch das Urteil fallen soll, überhaupt in der Lage ist, auszusagen, da sie bis heute stark unter den Folgen der Vergewaltigung leiden soll.

Zeugen und objektive Beweise belasten den Angeklagten

Mehrere Zeugen, darunter auch vier Polizeibeamte, schildern die Ereignisse, wie in der Anklageschrift vorgetragen. Außerdem belasten den Angeklagten DNA-Spuren, die an dem 49-jährigen Opfer gesichert werden konnten sowie die Auswertung seines Mobiltelefons. Diese zeigt, dass das Handy zum jeweiligen Tatzeitpunkt an den beiden Tatorten gewesen war.

Syrer gehörte zu einer Räuberbande und saß bereits in Haft

An diesem Prozesstag kam auch ans Licht, dass der angeklagte Syrer bereits schwere Straftaten in Deutschland begangen hat.

Der Syrer, der 2019 nach Deutschland einreiste, gehörte zu einer Bande, die im Sommer 2022 für mehrere Raubdelikte im öffentlichen Raum in Konstanz verantwortlich war. Die Gruppe, allesamt Syrer, beging zwischen Juli und August mehrere brutale Raubüberfälle, wo sie zum Teil ihre Opfer zusammenschlugen und mit Messern und einem Notfallhammer bedrohten.

Im März 2023 wurde der Asylbewerber zu einer rund dreijährigen Haftstrafe verurteilt, die er jedoch nicht vollständig absitzen musste. Die Verurteilung der Räuberbande erfolgte nach Jugendstrafrecht, weil die Taten vom Gericht als „jugendtypisch“ angesehen wurden und die persönlichen Schicksale durch die Flucht und eine damit einhergehende verzögerte Entwicklung berücksichtigt wurden. Auch auf seinen Aufenthaltsstatus hatte die Haftstrafe keine Auswirkungen, weil nach Syrien keine Abschiebungen stattfinden.

Die Taten hätten verhindert werden können

Man kann nach all dem nur zum Schluss kommen, dass sowohl der sexuelle Missbrauch an dem 10-jährigen Mädchen als auch die brutale Vergewaltigung mitten im Stadtpark verhindert hätten werden können, wenn die Gerichte solche Täter nicht ständig in Watte packen würden und selbst für schwerste Straftaten Verständnis zeigen und Milde walten lassen. Ein Bonus vor Gericht, weil man geflohen ist, darf es nicht geben, denn jede solcher Taten hinterlässt schwer traumatisierte Opfer, die nicht selten ein Leben lang damit zu kämpfen haben, wenn sie denn überhaupt überlebt haben.

Außerdem braucht es dringend die gesetzliche Möglichkeit, dass Asylbewerber bereits nach der ersten Straftat, für deren Strafverfolgung Haftstrafen vorgesehen sind, ausgewiesen werden und bis die Abschiebung tatsächlich vollzogen werden kann, in unbefristete Abschiebehaft genommen werden können. Es gibt unzählige Opfer, Tote, Verletzte und Vergewaltige, die man nicht zu beklagen hätte, würde so verfahren werden.

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