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Verbrechen und psychische Erkrankung Gerechtigkeit für Opfer, Sicherheit für die Gesellschaft

Ein Vergleich zweier aufsehenerregender Verbrechen im öffentlichen Raum Plädoyer für mehr Gerechtigkeit für die Opfer von psychisch kranken Straftätern und Sicherheit für die Gesellschaft

Inhalt

Prozess in Konstanz wegen Bedrohung und gefährlicher Körperverletzung

Aktuell muss sich ein 28-jähriger Syrer vor dem Schwurgericht in Konstanz wegen Bedrohung und gefährlicher Körperverletzung verantworten. Im April lief er durch Uhldingen-Mühlhofen und bedrohte mehrere Menschen mit einem Messer. Zuerst bedrohte er mehrere Passanten in der Nähe eines türkischen Supermarkts und machte Stichbewegungen in deren Richtung. Anschließend soll er einen Mann und dessen Sohn in einem Garten in gleicher Weise bedroht haben. Auch die Polizeibeamten, die zuerst am Tatort eintrafen bedrohte er. Er bewarf sie mit großen Steinen, wovon einer einen Beamten im Bauch traf, und leistete beim Versuch, ihn festzunehmen, heftigen Widerstand. Warnschüsse der Polizisten beeindruckten ihn ebenfalls nicht. Mit dem Messer ging er dann auf die Beamten los. Diese setzen mehrere Schüsse ab. Auch die Schussverletzung im Bauch hielt den Mann nicht auf.

Um die Situation zu deeskalieren, ließen die Beamten zunächst von dem Tatverdächtigen ab, der sich auf eine Terrasse eines Wohnhauses zurückzog. Das hinzugerufene Sondereinsatzkommando konnte den Syrer schließlich überwältigen und festnehmen. Auch dann noch beleidigte er die Beamten lautstark und macht diskriminierende Gesten.

Prozess in Ulm wegen Geiselnahme

Szenenwechsel zum zweiten Verbrechen. Im September 2024 stand ein 44-jähriger deutscher Ex-Soldat vor dem Ulmer Landgericht. Er musste sich wegen Geiselnahme verantworten.
Im Januar 2024 nahm der Deutsche im Starbucks in Ulm mehrere Geiseln, weil er durch einen sogenannten „Suicide-by-cop“, also einen Schuss durch einen Polizeibeamten sein Leben beenden wollte.

Am 26. Januar 2024 gegen 18.15 Uhr nahm der ehemalige Soldat mehrere Geiseln in einem Starbucks Café. Bei sich hatte er lediglich Spielzeugpistolen, was zum Zeitpunkt der Geiselnahme natürlich keiner wissen konnte. Er drückte einem Pärchen einen Zettel und 185 Euro in die Hand. Auf dem Zettel stand: „Geht raus, ruft die Polizei, vielen Dank.“ Darunter war ein Smiley aufgemalt. Das Paar weigerte sich zuerst. Als der Geiselnehmer den beiden eine Pistole in seiner Jacke zeigte, gingen sie sofort raus.

Alle Geiseln ließ er nach und nach frei. Zuerst zwei 14-jährige Jugendliche, die verständlicherweise Todesangst hatten. Dann folgten die anderen Geiseln, mit denen er Mitleid hatte. Mit der Leiterin des Cafés trat er schließlich gemeinsam vor die Tür, während er ihr eine Pistole an den Nacken hielt. Das SEK schoss auf den Geiselnehmer. Der Schuss traf ihn im Gesicht, wodurch ihm heute das Kinn und Teile der rechten Gesichtshälfte fehlen.

Messer-Syrer ist auf freiem Fuß und gilt als schuldunfähig

Zurück zum Messerangreifer aus Uhldingen-Mühlhofen und dessen Geschichte. 2015 kam er mit der großen Flüchtlingswelle nach Deutschland. Bevor er nach Uhldingen-Mühlhofen zog, lebte er einige Jahre in Ludwigsburg. Bereits in dieser Zeit war er mehrere Male in der geschlossenen Psychiatrie. Auch gab es mehrere Suizidversuche, wovon der Angeklagte Narben am Hals davontrug. Der sportliche Mann, der gut deutsch spricht, beschreibt seine Probleme so:  „Es ist, wie wenn alle Menschen gegen mich sind, mich umbringen wollen und meine Schmerzen genießen.“

Der Syrer gibt an, immer wieder unter großen Angstzuständen zu leiden. So soll es auch im April 2024 zu einem derartigen Angstanfall gekommen sein. Er griff sich in dem Gastro-Betrieb, wo er damals arbeitete, ein Messer. Er wollte sich damit schützen, gab er heute im Prozess an.
Aber er schützte sich nicht, sondern bedrohte andere Unbeteiligte mit dem Messer. Wie den Vater und seinen Sohn, die Gartenarbeiten verrichten wollten und Todesangst hatten.

Täter rief „Allahu Akbar“

Der vorsitzende Richter findet deutliche Worte gegenüber dem Angeklagten, der zwar ein Geständnis abgab, jedoch bis jetzt keine Emotionen oder Reue zeigte. Ob ihm eigentlich bewusst sei, dass er viele Leute in Angst und Schrecken versetzt habe, will der Richter von ihm wissen. Deutschland sei sensibel, was Messerangriffe durch Landsleute von ihm anbelangt, führt der Richter aus. Zudem führt er aus:
„Wenn Polizeibeamte Sie dann eine dreiviertel Stunde beruhigen, ist „Allahu Akbar“ nicht der beste Spruch.“

Vorwurf gegenüber Polizisten

Der Angeklagte zeigt sich wenig beeindruckt, als der Richter schildert, wie belastend eine Schussabgabe für Polizeibeamte ist.
Ein Schusswaffengebrauch bringe Polizeibeamte teilweise bis an den Rand der Berufsunfähigkeit. Und der betroffene Beamte habe zudem noch ein Verfahren am Hals, führt der Richter aus.

Der Angeklagte macht dem Polizisten den Vorwurf, er hätte ihn am Bein treffen müssen und nicht am Bauch. Zudem müsse man als Polizist wissen, dass man einen gefährlichen Beruf hat, erklärt der Syrer. Der Richter entgegnet daraufhin, dass der Angeklagte es sich alleine zuzuschreiben hat, dass er angeschossen wurde. „Sie haben ja getanzt wie ein Wilder. Was soll der Polizist denn tun?“
Der Richter erklärt dem Angeklagten dann noch, dass sein Fall unabhängig, neutral und nicht politisch behandelt wird. Aber der Angeklagte muss wissen, was so eine Tat auslöst. Und weiter: „Wir sind in einer politischen Situation, wo sowas äußerst kritisch beurteilt wird.“
Daraufhin bat der Verteidiger des Beschuldigten darum, „solche Diskussionen hier nicht anzufangen“.

Ulmer Geiselnehmer gilt als bedingt schuldfähig

Zurück zum Geiselnehmer von Ulm und seiner Geschichte. Der 44-jährige ist ein ehemaliger Soldat, der zweimal in Afghanistan im Einsatz war.
2008 war er zum ersten Mal dort eingesetzt und kam zurück unter dem Eindruck furchtbarer Erlebnisse. Einmal wurde direkt neben ihm einem Afghanen in den Kopf geschossen. Bereits nach dem ersten Eindruck war der Deutsche traumatisiert und zeigte Belastungssymptome, wurde aber 2011 ein zweites Mal nach Afghanistan geschickt.

Nach seiner Rückkehr fand er sich nicht mehr im Leben zurecht. Mit Alkohol versuchte er, seine Probleme zu bekämpfen und seine Ängste zu bekämpfen. Schließlich wurde er suizidal. Kurz ging es wieder aufwärts im Leben des Soldaten, als 2020 sein Sohn zur Welt kam. Lang währte das Glück jedoch nicht. Seine posttraumatische Belastungsstörung blieb unbehandelt und so nahmen die Dinge seinen Lauf. Das Baby stresste ihn wegen seiner Lärmempfindlichkeit, der Alltag überforderte ihn. Er verfiel in alte Muster. Traumatische Bilder aus den Einsätzen in Afghanistan kamen zurück. Die Familie zerbrach daran, auch weil er, untypisch für ihn, aggressiv gegenüber seiner Frau wurde.

Bei der Bundeswehr bekam er nicht die richtige Hilfe

Erst im Jahr 2022 wurde seiner Erkrankung – eine posttraumatische Belastungsstörung – diagnostiziert. Hilfe bekam er trotzdem nicht.
Die Bundeswehr vertröstete ihn für die nötige Therapie auf Ende 2024. Als die nötige Hilfe ausblieb, fiel der Soldat in ein tiefes Loch. Es folgten mehrere Selbstmordversuche. Weihnachten 2023, das er nicht mit seiner Familie verbringen durfte, fasste er dann den Entschluss, dass er sich von einem Polizisten erschießen lassen wollte. Er wusste, dass er dafür eine Straftat mit einer Waffe begehen musste.
So passierte es, dass der 44-Jährige an besagtem 26. Januar 2024 ziellos durch Deutschland fuhr. Als er auf der Autobahn das Wort „Ulm“ auf einem Schild gelesen hatte, stand die Entscheidung für ihn fest.

Sechs Jahre Haft und Unterbringung in einer Psychiatrie

Richtigerweise hat das Ulmer Landgericht den ehemaligen Soldaten aufgrund seiner posttraumatischen Belastungsstörung für bedingt schuldfähig erklärt und ihn zu sechs Jahren Haft verurteilt. Er wird zuerst in psychiatrischen Klinik untergebracht, um seine psychische Erkrankung zu behandeln. Wie lange er dort bleiben muss, hängt von den Genesungsfortschritten ab. Die Zeit in der psychiatrischen Klinik wird auf die Haftdauer angerechnet. Nach Entlassung, so denn sie vor Ablauf von sechs Jahren erfolgen kann, wird er also seine restliche Haftstrafe absitzen müssen. Dies zurecht, da er durch seine Tat zwölf Menschen großes Leid zugefügt hat, auch wenn er sie nicht körperlich verletzt hat.
Seine Opfer werden noch sehr lange unter den Folgen seiner Tat zu leiden haben. Nur folgerichtig, dass der Deutsche auch nach seiner Entlassung in ein paar Jahren als vorbestraft gilt. Strafmildernd berücksichtigte das Landgericht sein Geständnis. Außerdem war er bis zur Tat nicht vorbestraft. Strafmildern wirkte sich auch aus, dass der Soldat durch die Schussverletzung seinen Unterkiefer verloren hat, und dadurch sein Leben lang entstellt bleiben wird. Außerdem habe er sich durch seinen jahrelangen Einsatz als Soldat in den Dienst der Gesellschaft gestellt.

Das Urteil für den Soldaten in Ulm ist gerecht. Wurde gleichermaßen berücksichtigt, dass er selbst psychisch schwer krank ist aber dennoch anderen unbeteiligten Menschen großes Leid hinzugefügt hat.

Syrer geht straffrei raus und kommt in psychiatrische Klinik

Anders beim Fall des Syrers, der jetzt in Konstanz vor Gericht steht. Aller Voraussicht nach wird das Gericht dem Gutachten, dass dem Angeklagten eine seit langem andauernde Psychose bescheinigt, folgen. Sodann wird ein Freispruch erfolgen und der Angeklagte in einer psychiatrischen Klinik untergebracht.

Anders als beim Soldaten von Ulm, der als bedingt schuldfähig eingestuft wurde, wird der Syrer keine Haftstrafe absitzen müssen, wenn das Gericht ihn für schuldunfähig einstuft. Es erfolgt ein Freispruch und ein zeitlich unbestimmter Aufenthalt im Maßregelvollzug.
Die meisten Menschen denken, dass Straftäter, die im Maßregelvollzug untergebracht sind, weil sie die Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben, viele Jahre, wenn nicht lebenslang dort verbringen müssen. Das trifft in den meisten Fällen nicht zu. Die durchschnittliche Verweildauer beträgt für solche Täter aktuell rund sieben Jahre. In Baden-Württemberg sind es sogar nur vier Jahre.

Bei jeder Tat gibt es Opfer an die zu denken ist

Ab dem Moment des Freispruchs, wenn die Schuldunfähigkeit festgestellt wurde, geht es nicht mehr um Strafverbüßung und Sühne einer Tat, die Opfer hinterlassen hat. Alles dreht sich nur noch um die Erkrankung des Täters und die Heilung derselben. Die Opfer dieser Taten und ihr Leid spielen keine Rolle mehr. Der Täter konnte schließlich  – gerichtlich bescheinigt – nichts dafür. Ein inakzeptables und ungerechtes Vorgehen, betrachtet man die Opfer.

Dass der Fokus bei schuldunfähigen Straftätern ausschließlich auf Heilung eines Patienten aber nicht mehr auf die von ihnen begangenen Straftaten gerichtet ist, belegen aufsehenerregende Freigänge und Entlassungen in den letzten Jahren.
So erhielt der Mörder des Arztes von Offenburg bereits vier Jahre nach dem schrecklichen Mord täglichen unbegleiteten Ausgang in der Stadt und wurde gerade mal fünf Jahre nach der Tat entlassen. Er reiste freiwillig zurück in seine Heimat Somalia.

Der wegen Schuldunfähigkeit freigesprochene  Somalier, der 2021 einen Obdachlosen mit 110 Messerstichen getötet und enthauptet hatte, erhielt bereits drei Jahre nach der grausamen Tat umfangreiche Lockerungen. Im August 2024 durfte er zusammen mit einem Pädophilen und einem Räuber, beides Mitpatienten in der Forensik im bayrischen Mainkofen einen Kinderfilm am Nachmittag im Kino ansehen. Beaufsichtigt wurden die drei Schwerkriminellen lediglich von vier weiblichen Betreuungskräften, darunter eine Praktikantin. Seine anschließende Flucht, weil die Betreuer ihn unbeaufsichtigt zur Toilette ließen, erreichte deutschlandweites Aufsehen.

Plädoyer für bestimmte Unterbringungszeiten

Ja, es gibt psychisch kranke Menschen, die im Zustand der Schuldunfähigkeit Straftaten begehen. Und ja, es ist gut und wichtig, dass diese Täter anders abgeurteilt werden, als Straftäter, die schwerste Straftaten im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte begehen.
Das jetzige System im Umgang mit psychisch kranken Straftätern greift aber zu kurz. Denn es berücksichtigt die Opfer solcher Taten in keinster Weise. Und zum anderen darf nicht vergessen werden, dass die Feststellung einer Schuldunfähigkeit auf Prognosen und Einschätzungen beruht.
Dabei muss der forensische Sachverständige nicht nur einfach feststellen, dass ein Beschuldigter psychisch krank ist. Sondern es muss festgestellt werden, dass der Beschuldigte während des Geschehens, zum Tatzeitpunkt unter dem Einfluss seiner psychischen Krankheit handelte. Fehleinschätzungen lassen sich also nicht ausschließen. Denkt man dann an die Opfer – oft geht es um schlimmste Gewaltverbrechen bis hin zur Tötung eines Menschen – so kann dieses System nicht als gerecht bezeichnet werden.

Gerechtigkeit ist aber das, was die Opfer einer Gewalttat verdienen. Auch wenn die Tat von einem psychisch kranken Menschen begangen wurde. Mit dem System der Schuldunfähigkeit, die einen Freispruch und einen unbestimmten Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik nach sich zieht, wird man den Opfern nicht gerecht. Denn nach Abschluss der Behandlung – es ist keine Strafverbüßung – gelten die Täter nicht einmal als vorbestraft.

Die den Opfern zustehende Gerechtigkeit könnte man zumindest ansatzweise erreichen, wenn die Dauer der Unterbringung von psychisch kranken Straftätern an die jeweiligen Haftstrafen bei schuldfähigen Tätern angeglichen würde. Es kann nicht sein und ist nicht gerecht, dass ein Mörder fünf Jahre nach der Tat auf freiem Fuß sein darf. Würde man die Unterbringungsdauer an die Haftstrafe angleichen, vergingen 15 Jahre bis der psychisch kranke Straftäter in dem Fall entlassen werden kann, um bei dem Beispiel zu bleiben.

Der Fall des Soldaten, der zum Geiselnehmer wurde, zeigt, wie ein gerechtes Urteil über einen psychisch kranken Straftäter aussehen kann.
Der Fall des Messerangreifes von Uhldingen-Mühlhofen und seinen voraussichtlichen Freispruch zeigt, wie viele andere ähnlich gelagerte Fälle, wie ungerecht unser System sein kann.

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