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Mord in Offenburg: Fehlprognose von Gutachtern? Der furchtbare Fall der getöteten Elena C.

Eine Frau wird im öffentlichen Raum getötet. So geschehen in Offenburg am vergangenen Dienstag. Die schwangere Mutter könnte noch leben. Ihr Täter sollte zwangsweise eingewiesen werden. Zweimal. Zweimal stellte jedoch ein Gutachter fest, dass von dem Täter keine Gefahr ausgeht. Ein fataler Irrtum.
Mord in Offenburg: Fehlprognose von Gutachtern? Der furchtbare Fall der getöteten Elena C.

Inhalt

Opfer war schwanger

Eine Zeugin fand die leblose 37-jährige Elena C aus Straßburg. Sie verließ gerade ihre Arbeitsstelle, als sie auf ihren Mörder traf. Elena C. war Psychotherapeutin und ihr Mörder, Charles K. ihr ehemaliger Patient und ein verurteilter Mörder. Der Täter fügte ihr mit einem Messer derart schwere Verletzungen zu, dass sich der Rechtsmediziner mit der Identitätsfeststellung schwer tat. Der Familie wollte man die Identifizierung  nicht zumuten. Als sie ermordet wurde, war die Mutter eines Kleinkinds schwanger.

Täter tötete schon einmal

Wie die mittelbadische Presse zuerst berichtet, tötete der deutsche Staatsbürger Charles K. schon einmal einen Menschen.
Im Jahr 2006 verurteilte das Schwurgericht Nanterre den heute 42-Jährigen zu 15 Jahren Haft. Im Mai 2004 erschoss Charles K. den zweifachen Familienvater Carlos Francesco F. (47).  Im damaligen Prozess erklärte der Täter, dass die schlechten Familienverhältnisse, in denen er laut eigener Aussage aufwuchs, ihn zum Mörder des Nachbarn gemacht hätten. Vierzehnmal schoss der damals 24-Jährige mit einem Gewehr auf seinen im Garten arbeitenden Nachbarn.

Nach Haft nach Deutschland übergesiedelt

Noch ist unklar, warum Charles K. nicht die volle Haftzeit in Frankreich absitzen musste. Auch wird noch ermittelt, wann der in Frankreich geborene Mann die deutsche Staatsbürgerschaft erhielt und ob er noch über weitere Staatsangehörigkeiten verfügt. 2015 kam  Charles K. nach Deutschland. Seit 2021 ist er in Offenburg gemeldet.

Psychisch auffällig und polizeibekannt

Seit der Tatverdächtige in Offenburg wohnhaft war, fiel er mehrfach auf und war auch bei der Polizei kein Unbekannter.
Die Wohnung, in der er zuletzt lebte, wurde über die soziale Einrichtung „Reha Offenburg – Förderung von psychisch Kranken“ angemietet. Dort soll es auch zweimal zu SEK Einätzen gekommen sein, wie Anwohner der Mittelbadischen Press berichteten. Im Jahr 2021 wurde Charles K. wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt. Der 42-Jährige hat in einer Obdachlosenunterkunft mit der Faust auf einen Menschen eingeschlagen.

Tatverdächtiger war Patient des späteren Opfers

Was dazu führte, dass Charles K. im Jahr 2023 Patient von Elena C. wurde, ist nicht bekannt. Laut der Mittelbadischen Presse soll der Tatverdächtige auf sein späteres Opfer in der Klinik an der Lindenhöhe in Offenburg getroffen sein und dort auf die behandelnde Psychotherapeutin einen Hass entwickelt haben.

Stadt Offenburg will Einweisung und scheitert zweimal

Aufgrund mehrerer Auffälligkeiten – die genauen Umstände sind aktuell nicht bekannt – versuchte die Stadt Offenburg zweimal, den Tatverdächtigen in eine psychiatrische Klinik einweisen zu lassen. Zum ersten Mal ordnete die Stadt Mitte Dezember 2023 eine psychiatrische Untersuchung des 42-Jährigen wegen des Verdachts der Fremdgefährdung an. Ziel war die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik. Ein Gutachter stellte jedoch weder eine Eigengefährdung noch eine Fremdgefährdung fest.

Damit war eine zwangsweise Unterbringung gescheitert. Ende Mai/ Anfang Juni 2024 scheiterte ein zweiter Versuch der Stadt erneut, weil ein psychiatrischer Gutachter wieder keine Fremd- oder Eigengefährdung feststellte. Deswegen blieb Charles K. auf freiem Fuß. Bis er jetzt, Monate nach der offensichtlich fehlerhaften Einschätzung des Gutachters die 37-jährige schwangere Elena C. auf offener Straße tötete.

Das System hat Schwachstellen und vergisst die Opfer

Der Umgang mit psychisch kranken Straftätern in Deutschland sollte hinterfragt werden. Gleiches gilt für „die Macht“ der Gutachter.
Festzuhalten ist, dass die meisten psychisch Kranken keine Straftaten begehen. Bescheinigt ein forensischer Sachverständiger einem Straftäter jedoch eine psychische Erkrankung wird ein Täter offiziell selbst zum Opfer.

So hielt das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil von 2012 fest, dass die Unterbringung nach § 63 StGB eines psychisch kranken Straftäters im Maßregelvollzug nur wegen des Sicherheitsbedürfnisses der Allgemeinheit gerechtfertigt ist und dem nicht schuldfähigen Straftäter – was er getan hat spielt keine Rolle – ein Sonderopfer auferlegt wird, da die zugrunde liegende Erkrankung schicksalhaft ist und die aus ihr abzuleitende Gefährlichkeit für andere ein beherrschbares Persönlichkeitsmerkmal ist.

Wenn jedoch das Recht eines Straftäters auf Freiheit und Resozialisierung mehr Gewicht hat als das Recht der Allgemeinheit auf Sicherheit, so ist das System weit entfernt von Gerechtigkeit. Verstärkt wird dies, wenn ein einzelner Gutachter darüber entscheiden kann, ob ein Mensch psychisch krank ist, für die Allgemeinheit eine Gefahr darstellt oder nicht, oder ob er nicht doch ein gewöhnlicher Straftäter ist, der für seine Taten zur Verantwortung gezogen werden kann. Irren Gutachter – wie offensichtlich in diesem Fall – und ein Mensch kommt ums Leben, übernimmt niemand Verantwortung.

Ob ein Mörder ein Sonderopfer bringt, weil er für eine gewisse Zeit in einer psychiatrischen Klinik untergebracht ist, wo es um Heilung und nicht um Strafverbüßung geht, anstatt in Haft seine Strafe abzusitzen, darf bezweifelt werden. Erst recht, weil es zu jeder Tat tatsächliche Opfer gibt, deren Belange in der Rechtsprechung bei schuldunfähigen Tätern nahezu keine Rolle spielen.

 

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