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Die Amokfahrt von Trier Lebenslange Haft und Unterbringung im Maßregelvollzug für Bernd W.

Am 1. Dezember 2020 fuhr der zum Tatzeitpunkt 51-jährige Bernd W. in der Innenstadt von Trier mit seinem Fahrzeug, ein Land Rover Freelander, durch die Fußgängerzone und Innenstadt von Trier und tötete dabei sechs Menschen. Mehrere Personen wurden schwer verletzt.
Die Amokfahrt von Trier Lebenslange Haft und Unterbringung im Maßregelvollzug für Bernd W.

Inhalt

Viereinhalb Minuten Horror

Insgesamt über 850 Meter fuhr Bernd W. seinen Wagen mit über 75 km/h durch die Innenstadt. Sein Ziel war, möglichst viele Menschen zu töten. Viereinhalb Minuten dauerte das Grauen. Anschließend hielt er seinen Wagen am Straßenrand an, stieg aus und zündete sich eine Zigarette an, als sei nichts passiert.

Neun Wochen altes Baby unter den Opfern

Unter den sechs Opfern befand sich ein neun Wochen altes Mädchen, das gemeinsam mit seinen Eltern und dem eineinhalb jährigen Bruder in der Stadt unterwegs war. Bernd W. fuhr gezielt auf den Doppelkinderwagen, in dem sich beide Kinder befanden und der vom 45-jährigen Vater geschoben wurde. Durch die Wucht des Aufpralls wurden der Vater und der Kinderwagen in die Luft geschleudert. Das 8 Wochen alte Baby wurde dabei aus der Babyschale geschleudert. Es verstarb noch am Tatort, wie auch der Vater des kleinen Mädchens. Die Mutter und der Sohn überlebten verletzt.

Eine 52-jährige Fahrradfahrerin wurde ebenfalls durch das Fahrzeug erfasst. Durch die Wucht des Aufpralls erlitt sie derart schwere Verletzungen, dass sie Stunden später im Krankenhaus verstarb.

Eine 25-jährige Frau, die Kopfhörer trug und deswegen keine Geräusche wahrnehmen konnte, wurde durch den Wagen von Bernd W. von hinten mit hoher Geschwindigkeit erfasst. Sie wurde über das Auto geschleudert und schlug in rund 50 Meter Entfernung auf dem Boden auf. Die Jurastudentin war sofort tot.

Eine 73-jährige Frau wurde vom Wagen erfasst und rund 30 Meter weit geschleudert. Sie verstarb noch am Tatort. Ihr 76-jähriger Ehemann wurde ebenfalls vom Auto erfasst und erlitt hierdurch schwerste Verletzungen, die einen langen Aufenthalt in der Intensivstation erforderlich machte. Monate später starb der Mann, laut Gericht jedoch nicht an den durch den am Tattag entstanden Verletzungen.

Ein weiterer Mann wurde von dem Wagen von hinten erfasst. Er erlitt dabei schwerste Verletzungen und bleibende Schäden, weswegen er bis zu seinem Tod Monate nach der Tat in einer Pflegeeinrichtung rund um die Uhr betreut werden musste.

Amokfahrer seit Jahrzehnten psychisch krank

Der Attentäter war seit Jahrzehnten, konkret seit Anfang der 1990er Jahre psychisch krank und litt an Wahnvorstellungen. Er ging davon aus, dass er als Kind im Jahr 1973 von seinem Vater an den Staat quasi verkauft wurde, der dann Experimente mit ihm durchführte, indem ihm radioaktive Substanzen gespritzt wurden. Für diese Experimente hätte es viel Geld vom Staat gegeben, das ihm zustehe, welches aber von einem Notar seit seiner Kindheit verwaltet würde. Bernd W. ging davon aus, dass es sich bei dem Geld um mindestens 500.000 Euro handeln würde, welches ihm der Notar aber nicht herausgeben wollte. Um sich selbst an dem Geld bereichern zu können, hätte der Notar ihm drei Kinder untergejubelt, für die er Unterhalt zahlen müsse, was regelmäßig von diesen angeblichen 500.000 Euro bezahlt würde. Über Jahre hinweg nahm er wegen diesem Geld, das ihm vermeintlich zustehen, aber von Behörden und besagtem Notar vorenthalten würde, Kontakt mit jenem Notar auf. Mehrfach tauchte er zudem in verschiedenen Behörden und Banken auf und forderte sein Geld.

Seine Wahnvorstellungen gingen so weit, dass er in der Wohnung alle Glühbirnen auswechselte, weil er davon ausging, in diesen seien Sensoren zu seiner Überwachung eingebracht worden. Bern W. ließ sich sogar alle Zähne ziehen, weil er der Ansicht war, auch dort wären Sensoren installiert worden, die ihn überwachen.

Täter wollte Schwester töten

Weil er sich von seiner Schwester nach dem Tod der Eltern hinsichtlich seines Erbes betrogen fühlte, obwohl sich diese an die im Erbvertrag festgehaltenen Bedingungen hielt, kündigte er auch mehrfach vor Bekannten an, sie töten zu wollen. Wie die Schwester bei der polizeilichen Vernehmung angab, soll ihr Bruder bereits versucht haben, sie mit dem Auto- dem späteren Tatfahrzeug – zu überfahren.

Mehrfach Tat angekündigt

In den Tagen vor dem Attentat kündigte der spätere Täter sein Vorhaben gegenüber Bekannten mit kryptischen Andeutungen an.

So sagte er zu einer Bekannten am Tag vor der Tat, nachdem er wieder einmal beim Notar war und erfolglos sein angebliches Geld einforderte, dass es heute knallen und er alle umhauen würde.

Zu anderen Bekannten, soll er schon Monate vor der Tat gesagt haben, dass es bald krachen würde, wenn nicht bald etwas geschehe.
Man würde bald von ihm hören, war eine weitere Aussage von Bernd W. Zu einer weiteren Bekannten sagte der zu diesen Zeitpunkt Wohnsitzlose nur ein oder zwei Tage vor der Tat, dass er sich keine neue Wohnung suchen werde. Lieber würde er einen Amoklauf machen, dann habe er bald ein Bett und warmes Essen. Weil Bernd W. jedoch bei der Aussage gelacht hätte, nahm ihn seine Bekannte nicht ernst. Vor anderen Bekannten soll er zudem kurz vor der Tat gesagt haben, dass er bald durch die Stadt „ballert“, wenn man ihm weiterhin „auf den Sack“ gehen würde.

Gutachter diagnostiziert paranoide Schizophrenie

Der vom Landgericht Trier beauftragte forensische Sachverständige kam in seinem Gutachten zum Schluss, dass Bernd W. unter einer paranoiden Schizophrenie leide, die sich bereits in den 1990er Jahren manifestiert hatte. Kern seines Verfolgungs- und Beeinträchtigungswahns sei die Überzeugung von ihm, dass er als Kind Opfer eines staatlichen Experiments mit radioaktiven Stoffen geworden.

Das Gericht kam im Urteil gemeinsam mit dem Gutachter zum Ergebnis, dass auch zum Tatzeitpunkt diese paranoide Schizophrenie mit dem Verfolgungs- und Beeinträchtigungswahn vorgelegen hat. Nach den Ausführungen des Gutachters ist zwar die zum Tatzeitpunkt bestehende Wahnsymptomatik hinreichend schwer gewesen, um nach § 20 StGB das rechtliche Eingangskriterium der krankhaften seelischen Störung zu erfüllen, damit wäre der Täter zum Tatzeitpunkt schuldunfähig gewesen. Gleichzeitig kam man aber zur Einschätzung, dass zum Tatzeitpunkt die Einsichtsfähigkeit von Bernd W. vollkommen gegeben war. Der Täter wusste also nach Überzeugung des Gerichts trotz seines Wahnzustands, dass die von ihm begangene Tat Unrecht war. Zum Tatzeitpunkt hatte der Täter zudem eine Alkoholkonzentration von 1,12 Promille im Blut.

Das Motiv der Amoktat sei die Enttäuschung des Täters gewesen, als er einen Tag vor der Tat nach einem neuerlichen Besuch beim Notar erkannte, dass er das ihm vermeintlich zustehende Geld nicht erhalten wird.

Gericht verhängt lebenslange Haft und ordnet Unterbringung in psychiatrischer Klinik an

Das Landgericht Trier gelang zur Überzeugung, dass der Täter im Zustand der eingeschränkten Schuldfähigkeit gehandelt hat. Seine Einsichtsfähigkeit war nach Einschätzung des Gutachters während der Tat vollständig gegeben, aber die Steuerungsfähigkeit, also die Fähigkeit nach der Einsicht, ein Unrecht zu tun, auch zu handeln, sei eingeschränkt gewesen.

Bernd W. wurde wegen Mordes in sechs Fällen, wegen versuchten Mordes in 12 Fällen und wegen versuchtem Totschlag in 6 Fällen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt, was eine Entlassung nach 15 Jahren Haftverbüßung unmöglich macht. Außerdem ordnete das Gericht die Unterbringung nach § 63 StGB im Maßregelvollzug an, da zwischen der begangenen Tat und seiner psychischen Erkrankung ein symptomatischer Zusammenhang bestehe. Das Gericht kam mit dem Sachverständigen zur Überzeugung, dass von dem Täter auch in Zukunft erheblich rechtswidrige Taten zu erwarten sind und er eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt.


Foto: Wikipedia: © Berthold Werner

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