Mitglied beim Islamischen Staat seit 2016
Das Oberlandesgericht sah es als erwiesen an, dass der Iraker in den Jahren 2016 und 2017 des Islamischen Staates als Mitglied beteiligt war. Im Mai 2016 trat er der Terrororganisation bei und war fortan zwei militärischen Formationen beigeordnet. Ab September 2016 war er gefechtsbereit stationiert.
Nachdem der IS zusehends die Kontrolle über Teile des von ihm kontrollierten Gebiets im Irak verloren hatte, ging er im Herbst 2017 aus Angst vor den irakischen Behörden zusammen mit seiner Frau und seiner Mutter in die Türkei, wo er bis 2022 lebte. Mit Verlassen des Iraks endete zwar die Mitgliedschaft beim Islamischen Staat, jedoch fühlte sich der jetzt Verurteilte weiterhin mit dessen dschihadistischer Ideologie fest verbunden.
Einreise nach Deutschland im Jahr 2022 – immer noch nicht über Asylantrag entschieden
Im Oktober 2022 reiste der Iraker dann über die Balkanroute nach Deutschland ein und stellte am 16. Oktober 2022 einen Asylantrag. Bis heute, zweieinhalb Jahre später, war über den Asylantrag immer noch nicht entschieden. Nach seiner Einreise lebte der Iraker zuerst in einer Erstaufnahmeeinrichtung in Heidelberg. Ab März wurde er dann in eine Sammelunterkunft nach Esslingen verlegt.
Anschlagspläne in Deutschland
Während seines Aufenthalts in Deutschland sammelte der Angeklagte auf seinem Smartphone dschihadistisches Propagandamaterial des IS. Im Januar 2024 veröffentlichte der Islamische Staat einen Aufruf, der den Titel trug „Tötet sie, wo immer ihr sie trefft“, und der sich nicht nur an Kämpfer des IS sondern an alle Muslime weltweit richtete, Darin wurde aufgerufen, in westlichen Städten unter anderem Sprengstoffanschläge zu verüben, mit dem Ziel möglichst viele Menschen zu töten.
Aufgrund dieses Aufrufes entschloss sich der Iraker, der mit seiner Situation in Deutschland unzufrieden war, dazu, einen derartigen Anschlag auszuführen. Zu dessen Vorbereitung nahm er Kontakt zu dem IS-nahen „Al-Saqri-Institut für Kriegswissenschaften“ auf und beschaffte sich dort Rezepturen für verschiedene Sprengstoffe. Anschließend suchte er ab dem 6. Januar 2024 im Internet, nach Grundstoffen für Sprengstoffe und nach verschiedenen elektronischen Gerätschaften für die Herstellung eines Sprengsatzes. Er entschied sich für die Herstellung des Explosivstoffs Harnstoffnitrat, welchen er mittels des Zündstoffs TATP zur Explosion bringen wollte. Die Rezeptur dieser beiden Sprengstoffe notierte er in einem Taschenkalender, welchen er in seinem Spind in der Unterkunft in Esslingen lagerte. Dort bewahrte er auch eine Flasche mit rund 100 ml Wasserstoffperoxid – einem Grundstoff für die Herstellung von TATP – sowie des Weiteren verschiedene elektronische Bauteile auf, die er bei der Herstellung des Sprengsatzes verwenden wollte. Die Vorbereitungen des Anschlags endeten mit der Festnahme des Angeklagten am 19. Juni 2024.
Mehr als fünf Jahre Haft
Wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an der Tarnorganisation Islamischer Staat und wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat unter Einbeziehung einer 2024 verhängten Geldstrafe wurde der Iraker nun zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren und 1 Woche und zu einer weiteren Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Die Fortdauer der Untersuchungshaft wurde angeordnet. Das Oberlandesgericht verhandelte in dieser Sache seit Januar 2025. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
