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Als Mann Kinderpornografie gesammelt – als Frau verurteilt Milde Strafe für einen Mann, der jetzt eine Frau sein will

Inhalt

Es war ein seltsamer Prozess, der jetzt vor dem Amtsgericht Hersbruck stattfand.
Ein Mann sammelte über einen längeren Zeitraum kinder- und jugendpornografische Bilder. Über 70 soll er im Laufe der Zeit auf verschiedenen Geräten angesammelt haben. Deswegen stand er nun vor Gericht. Mittlerweile ist „er“ aber eine „sie“.
Und offensichtlich war deswegen sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das Gericht milde gestimmt und der oder die 52 jährige Angeklagte kam glimpflich davon.

Hausdurchsuchung 2021 – damals noch als Mann

Aufmerksam wurden die Behörden aufgrund einer Meldung an das Bundeskriminalamt. Die Ermittler können aufgrund von zugeordneten Nummern von Videos und Bildern herausfinden, welche Person derartige strafbaren Bilder oder Videos herunterlädt.
So kam es 2021 zur Hausdurchsuchung bei dem damals noch als Mann geltenden Angeklagten.

Nun machte vor Gericht ein bei der Hausdurchsuchung anwesender Polizist eine Aussage. Dieser beschrieb die Situation so, dass es gewirkt habe, als habe der Mann die Kontrolle über sein Leben verloren. Aufgrund des Zustands der Wohnung des Angeklagten wurde damals auch eine Meldung an das Gesundheitsamt getätigt.

Posing und sexuelle Handlungen

Konkret fand man bei der Hausdurchsuchung rund 70 Bilder und Videos mit kinder- und jugendpornografischem Inhalt.
Die Dateien im Zusammenhang mit Kindern enthielten hauptsächlich „Posingbilder im teilbekleideten Bereich, aber in eindeutig sexualisierter Form“. Dateien im Bereich der Jugendpornografie haben Genitalien und sexuelle Handlungen enthalten.

Geständnis vor Gericht

Vor dem Geständnis gab es ein Rechtsgespräch zwischen Anklage, Gericht und Angeklagter. Daraufhin gestand die Transfrau mit den Worten: „Ich gebe den Mist zu.“ Weiter führt sie aus, dass sie eine schwere Kindheit in einem Heim gehabt habe und sich damals schon als Frau gefühlt habe. Es täte ihr aufrichtig leid, sie wolle nicht mit jemanden Sex haben. Vielmehr habe sie die kinder- und jugendpornografischen Bilder gehabt, um etwas nachzuholen, was ihr verwehrt geblieben sei.
Die Bilder seien „Teil ihrer Transsexuellen Geschichte“ gewesen.

Staatsanwältin und Gericht zeigen Verständnis

Die zuständige Staatsanwältin hält der Angeklagten nicht nur das Geständnis zu Gute, sondern ist der Meinung, dass die kinder- und jugendpornografischen Medien eher der Identitätsfindung gedient hätten und nicht zur Befriedigung pädophiler Neigungen.
So ganz kann die Staatsanwältin den Ausführungen der Transfrau wohl nicht glauben, denn sie führt aus, dass es eine Vielzahl an Dateien waren, die die Angeklagte zudem nicht nur an einem Ort gespeichert hätte, sondern auf mehreren Handys und anderen Geräten gefunden worden seien. „Das zeigt, dass Sie die Medien dann doch immer irgendwie überall verfügbar haben wollten“, so die Staatsanwältin. Gefordert wurde von Seiten der Staatsanwaltschaft letztendlich ein Jahr und sechs Monate Haft auf Bewährung.

Die Verteidigung der Transfrau forderte ein Jahr auf Bewährung. Und auch der Richter lässt Milde walten.
Am Schluss lautet das Urteil ein Jahr und zwei Monate Haft auf Bewährung. Zur Begründung führt der Richter aus, dass die Bilder zwar überwiegend Kinder zeigten, die in eindeutiger Form posieren, nicht aber extreme sexuelle Handlungen.

Gute und schlechte Kinder- und Jugendpornografie darf es nicht geben

Die Begründung der Angeklagten, der Besitz der kinder- und jugendpornografischen Bilder sei ein Teil ihrer Transsexuellen Geschichte gewesen darf zumindest in Frage gestellt werden. Die offizielle Wandlung auf dem Papier von Mann zur Frau hat nach den Taten stattgefunden. Die Taten wurden de facto von einem Mann begangen. Es darf nicht sein, dass Gerichte solchen absurden Erklärungen, der Besitz von Kinder- und Jugendpornografie habe zur Selbstfindung gehört, folgen und deshalb milde Urteile fällen. Für die Entstehung solcher Bilder erfahren Kinder und Jugendliche unfassbares Leid, das sie ihr Leben lang begleitet.

Reagieren Gerichte mit milden Urteilen, nur weil ein Mann behauptet, sich nun als Frau zu fühlen und die schwere Straftat habe zum Transformationsprozess beigetragen, wird schwerer Missbrauch von Kindern und Jugendlichen in Kategorien unterteilt, die es nicht geben darf. Zudem wird eine Ausrede für Kindesmissbrauch auf dem Silbertablett geliefert. Es gibt keine Rechtfertigung für solch schwere Straftaten gegenüber Kindern und Jugendlichen. Ob der Täter Mann oder Frau ist, oder sich im falschen Körper fühlt, darf vor Gericht keinerlei Rolle spielen.

 

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