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Prozess um Tod von Philippos T. Video widerlegt Aussagen des Hauptangeklagten

Im Prozess um den Tod an dem 20-jährigen Philippos T. wurden heute Videos aus der Tatnacht abgespielt. Das Gericht sieht dadurch Aussagen des Hauptangeklagten Mwafak al S. widerlegt. Die Staatsanwaltschaft hält jetzt auch eine Verurteilung wegen Mordes für möglich. Die Verfahren gegen die beiden Mitangeklagten werden eingestellt
Prozess um Tod von Philippos T. Video widerlegt Aussagen des Hauptangeklagten

Inhalt

Gewalttat im Kurpark Bad Oeynhausen

Der 20-jährige Philippos Tsanis wurde in der Nacht auf den 23. Juni 2024 im Kurpark Bad Oeynhausen angegriffen und durch mehrere Schläge und Tritte derart schwer verletzt, dass er am 25. Juni 2024 in einer Klinik verstarb. Die Tat löste bundesweit Entsetzen aus. Seit Dezember 2024 läuft der Prozess gegen den syrischen Hauptangeklagten Mwafak al S. (19) und die beiden deutschen Mitangeklagten Nick R. (19) und Ferdinand D. (19) vor dem Landgericht Bielefeld.

Videos wurden gelöscht

Lange musste sich das Gericht mit teils widersprüchlichen Aussagen, mitunter auch Lügen und beharrliches Schweigen der meist jugendlichen Zeugen herumschlagen. Erst vor ein paar Tagen wurden auf dem Handy des Mitangeklagten Nick R. zwei Videos gefunden, die zuvor gelöscht wurden. Bei einer ersten Durchsuchung des Handys nach der Tat konnten die Ermittler damals kein Video finden.

Verfahren gegen Mitangeklagte eingestellt

Nach Sichtung der Videos regte der Vorsitzender Richter an, das Verfahren gegen die beiden Mitangeklagten einzustellen. Gegen Nick R. soll es bei einer Ermahnung bleiben. Dem 19-jährigen Ferdinand D. wurde eine Zahlung von 500 Euro Schmerzensgeld an ein Opfer zahlen, auf das er rund 25 mal eingeschlagen hat, wie auf einem der Videos zu sehen ist. Beide Angeklagte gehören zu den wenigen, die umfassend ausgesagt hätten, erklärte der Staatsanwalt und stimmte dem Vorschlag zu. Die Verfahren gegen die Mitangeklagten wurden am Mittag eingestellt.

Videos werden vor Gericht gezeigt

Das Landgericht zeigte die Videos heute mehrfach, auch in Zeitlupe abgespielt. Dort ist zu sehen, wie eine Person – das spätere Opfer Philippos – vom Geschehen wegrennt und der Hauptangeklagte ihm hinterherrennt. Zu erkennen ist der Syrer gut anhand der orangenen Jacke, die er nachweislich in der Tatnacht trug. Dann tritt Mwafak al S dem Flüchtenden von hinten in die Beine. In Folge ist zu sehen, wie das Opfer am reglos am Boden liegt und der die andere Person mit der orangenen Jacke eine Tasche wegreißt. Hier widerlegen die Aufnahmen die früheren Aussagen des Angeklagten, der angegeben hatte, Phillippos nicht weiter angegriffen zu haben und ihm auch nicht die Tasche geraubt hätte.

Erklärt Video auch Motiv?

Möglicherweise zeigt das Video auch das Motiv des Angeklagten, Philippos anzugreifen. Der Raub der Tasche könnte das Motiv sein, da der Hauptangeklagte zuvor gesehen hatte, dass Philippos ein weißes Pulver bei sich hatte und ihn aufforderte, ihm etwas davon abzugeben. Philippos verweigerte dies und sagte dem anderen, dass er weggehen soll. Darauf schlug der Hauptangeklagte dem 20-jährigen zum ersten Mal ins Gesicht.

Staatsanwalt hält Verurteilung wegen Mordes möglich

Der Staatsanwalt beantragte nach Abspielen des Videos, dass dem Hauptangeklagten der Hinweis gegeben wird, dass auch eine Verurteilung wegen Mordes aus Habgier möglich sei, weil er die Tasche wollte, da er annahm, in dieser Drogen zu finden. Ebenfalls sei eine Verurteilung wegen Raub mit Todesfolge in Betracht. Die Kammer müsse darüber aber erst mal nachdenken, erklärte der Vorsitzender Richter.

Der Staatsanwalt erklärte in einer Verhandlungspause, dass das Video Teile der Aussagen des Hauptangeklagten widerlegt hätten. Auch wenn die Schläge und Tritte auf den Videos nicht zu sehen sind, bestätigen die Aufnahmen belastende Zeugenaussagen gegen den Hautpangeklagten.

Gericht sieht Aussagen des Angeklagten durch Videos widerlegt

Der Vorsitzende Richter wandte sich direkt an den Hauptangeklagten, nachdem die Videos mehrmals abgespielt wurden.
Es sieht so aus, dass die Videos Ihre Angaben widerlegen und das, was in der Anklage steht, möglicherweise bestätigt.

Der Richter forderte Mwafak al S auf., in sich zu gehen und seine im Prozess gemachte Aussage zu überdenken. „Auf dem Video sehen wir eine Person mit einem orangefarbenen Oberteil, die eine andere Person verfolgt und später auf die am Boden liegende Person einwirkt. Da blieben nicht viele Fragen offen.“

Blut auf Schuh des Angeklagten war von Philippos

Am Morgen wurde zudem ein Biologe des Landeskriminalamts Düsseldorf befragt, der die Kleidung des Hauptangeklagten untersucht hatte. Auf dem linken Schuh des Syrers war eine kleine Blutspur festzustellen, die nach Untersuchung dem Opfer Philippos zugeordnet werden konnte.

Zuerst hatte die Lokalzeitung Westfalen-Blatt berichtet.

Der Prozess wird fortgesetzt.

 


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