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Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen Mörder von Gerda M. aus Stuttgart Intensivtäter aus Äthiopien hätte schon 2004 Deutschland verlassen müssen

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Es war der 4. Januar 2022, als man in Stuttgart die Leiche der 89 jährigen Gerda W. in ihrer verrauchten Wohnung fand. Ein unfassbares Verbrechen, begangen von einem Mann, der bereits 16 Jahre vor der Tat Deutschland hätte verlassen müssen. Der Äthiopier blieb dennoch, beging 20 Straftaten und tötete dann die alte Dame in ihrer eigenen Wohnung auf bestialische Weise.

Urteil jetzt rechtskräftig

Das Landgericht Stuttgart verurteilte den Intensivtäter wegen Mordes an der vermögenden Witwe Gerda M. am 28. März 2023 (1 Ks 116 Js 6774/22) zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Gegen das Urteil ging der ausreisepflichtige Äthiopier in Revision. Der Bundesgerichtshof bestätigte nun das Urteil des Landgerichts Stuttgart mit Entscheidung vom 15. Februar 2024. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

Tat und Umstände machen fassungslos

Nicht nur das schreckliche Verbrechen an der wehrlosen alten Dame machen fassungslos. Auch die Umstände, wie es zur Tat überhaupt kommen konnte lassen einen sprachlos zurück. Die Tat hätte möglichweise verhindert werden können, denn der Mann war bereits seit 2004 ausreisepflichtig.

Der Täter konnte sich Zugang zur Wohnung der 89 Jahre alten Dame verschaffen, weil dieser zuvor mit der Chefin eines Pflegedienstes schon mal bei Gerda W. in der Wohnung war. Das Opfer dachte wohl, sie könne daher dem Mann vertrauen. Dann folgte jedoch ein Martyrium, das die alte Dame nicht überlebte.

Der zur Tatzeit 36 Jahre alte Mann stieß die 89-jährige Frau zu Boden und zog sie bis auf die Feinstrumpfhose aus. Anschließend kniete er auf ihrem Brustkorb und würgte sie über mehrere Minuten, bis Gerda W. tot war. Um seinen Mord zu verdecken setzte er die Wohnung der Witwe in Brand. Ermittler fanden später die Unterhose des Äthiopiers auf dem Sofa der Dame. Nach der Tat soll Kidis Y. mit dem Zug nach Ulm gefahren sein und dort zwei Tage in einem Hotel mit einem Bekannten verbracht und Drogen konsumiert haben.

Seit 2004 war der Täter ausreisepflichtig

Kidis Y. erhielt 2004 seine Abschiebeverfügung. Passiert ist seither nichts. Immer wieder klagte der spätere Mörder von Gerda W. gegen die drohende Abschiebung. Und immer wieder fand er Verwaltungsrichter, die verhinderten, dass er Deutschland verlassen muss. Über die Jahre hinweg beging er 20 Straftaten, Unter anderem verletzte der Mann im Jahr 2018 einen Gast einem Stuttgarter Bistro mit einer Bierflasche so, dass dieser auf dem linken Auge nahezu erblindete.

Im August 2021, also nur Monate vor dem schrecklichen Mord, verfügte die Ausländerbehörde erneut die sofortige Ausweisung des Äthiopiers, der immer noch in einer Asylunterkunft lebte. Aber es passierte wieder nichts. Der Mann blieb in Deutschland, was schlussendlich Gerda W. mit ihrem Leben bezahlen musste.

Die 89 Jahre alte Gerda W., die im Januar 2022 in Stuttgart in ihrer eigenen Wohnung auf barbarische Art getötet wurde, reiht sich ein in die lange Liste der Opfer, die noch leben könnten, wenn geltende Asylgesetze nicht nur auf dem Papier sondern auch in der Praxis Anwendung finden würden. Die Politik muss Lösungen finden, wie mit schwer kriminellen Personen, die als Asylbewerber nach Deutschland einreisten und nach Ablehnung des Asylantrags ausreisepflichtig sind, umgegangen werden soll. Ein Verbleib dieser Personen über Jahre hinweg ist leider die Regel, was das Vertrauen in den Rechtsstaat massiv beschädigt.

Wenigstens sorgte der Bundesgerichtshof mit der Bestätigung des Urteils des Landgerichts Stuttgart dafür, dass der Mörder von Gerda W. für die nächsten Jahre im Gefängnis sitzt. Ob er nach Verbüßung der Haftzeit abgeschoben werden soll, ist derzeit nicht bekannt. Eine Anfrage diesbezüglich läuft.

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