Messerangriff am helllichten Tag
Es war eine entsetzliche Tat, die den kleine Ort Hochdorf am Rande der Schwäbischen Alb im vergangenen November erschütterte. Der 56-jähirge Software-Entwickler joggte wie häufig durch die Straßen Hochdorfs, als ihm der Afghane begegnete. Dieser soll dann auf den Jogger mit einem “stichartigen Klingenwerkzeug” eingestochen haben. Viermal traf er ihn im Brustbereich, ein Stich durchbohrte das Herz des 56-jährigen. Das Opfer hatte keine Chance. Trotz Reanimationsmaßnahmen verstarb der Mann noch am Tatort.
Verdächtiger seit 2022 in Deutschland
Der Tatverdächtige reiste 2022 nach Deutschland ein. Die erste Zeit verbrachte er in der Landeserstaufnahmestelle in Ellwangen, bevor er Ende 2022 in den Landkreis Esslingen verlegt wurde. Über seinen Asylantrag war auch zwei Jahre später, zur Tatzeit, noch nicht entschieden worden.
In der erst kurzen Zeit, die der Afghane sich in Deutschland befindet, sammelte er bereits wegen Betruges, Bedrohung und Körperverletzung mehrere Vorstrafen. Daneben liefen zur Tatzeit bereits weitere Ermittlungsverfahren gegen ihn.
Frust als Motiv?
Rund ein Jahr lebte der Afghane in der Unterkunft in Hochdorf. Kurz vor dem Messerangriff wurde der damals 24-Jährige in eine andere Unterkunft nach Wernau verlegt. Über diese Verlegung soll er verärgert gewesen sein. Am Tattag kehrte er zu seiner alten Unterkunft in Hochdorf zurück und stritt sich mit dem Hausmeister um einen Schraubenzieher. Nachdem dieser den Asylbewerber des Gebäude verwiesen hatte, drohte Ramin F. „Ich werde euch alle umbringen!“ Nur Minuten später tötete er den 56-jährigen Fabrice D. auf offener Straße.
Untersuchungshaftbefehl aufgehoben
Nun die Wende im Prozess. Zu den ersten Verhandlungstagen wurde der Beschuldigte noch aus der Untersuchungshaft in den Gerichtssaal gebracht. Am heutigen Prozesstag begleiteten ihn zwei Mitarbeiter einer psychiatrischen Klinik. Wie die Stuttgarter Zeitung zuerst berichtete, wurde zwischenzeitlich der Untersuchungshaftbefehl aufgehoben und durch einen Unterbringungsbefehl ersetzt. Der Angeklagte wurde in eine psychiatrische Klinik im Raum Oberschwaben verlegt. Der Prozess wird wie geplant fortgesetzt.
Die nächsten Prozesstage werden zeigen, ob der Angeklagte wegen einer psychischen Erkrankung als schuldunfähig eingestuft wird. Die Aufhebung des Untersuchungshaftbefehls und der Erlass einen Unterbringungsbefehl sprechen dafür, dass ein Freispruch wegen Schuldunfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung und die Unterbringung im Maßregelvollzug im Raum steht.
Asylantrag zwischenzeitlich abgelehnt
Der Asylantrag des Afghanen wurde Anfang Januar 2025, also rund zwei Monate nach dem Mord an dem Jogger, abgelehnt. Die Entscheidung gilt seit Ende Januar als unanfechtbar. Für das Opfer Fabrice D. kommt diese Entscheidung zu spät.
Ein Urteil wird im Juli 2025 erwartet.
