Anklage erhoben
Gegen den vierzigjährigen Alexander S. erhob die Staatsanwaltschaft Mannheim nun Anklage zur Schwurgerichtskammer des Landgerichts Mannheim wegen des Verdachts u.a. des zweifachen Mordes, des versuchten Mordes und des versuchten Mordes in drei tateinheitlichen Fällen erhoben.
Das Gericht muss nun über die Zulassung der Anklage entscheiden.
Weiterhin keine Hinweise auf politisches Motiv
Die umfangreichen Ermittlungen haben keine hinweise auf ein politisches Motiv ergeben. Der 40-jährige Tatverdächtige hat sich bis dato nicht zur Sache eingelassen und schweigt zu den Vorwürfen. Er befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.
Täter seit Jahren psychisch krank
Die Ermittlungen haben ergeben, dass bei dem Tatverdächtigen seit vielen Jahren eine psychische Erkrankung vorliegt. Deshalb sei nicht auszuschließen, dass der 40-Jährige zum Zeitpunkt der Taten vermindert schuldfähig war. Von einer vollständigen Schuldunfähigkeit geht die Staatsanwaltschaft aktuell hingegen nicht aus. Bei seiner Festnahme soll Alexander S. gegenüber Polizeibeamten mitgeteilt haben, dass er sich von der Polizei erschießen lassen wollte.
