Steuerungsfähigkeit möglichweise eingeschränkt
Das Landgericht Stuttgart folgte der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Unterbringung des Afghanen in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragte. Es könne nicht sicher nachgewiesen werden, dass die Steuerungsfähigkeit des Beschuldigten zum Tatzeitpunkt nicht eingeschränkt war, so die Begründung der Vorsitzenden Richterin. Deswegen bleibe er da, wo er jetzt auch schon ist, in der Psychiatrie. Bereits Anfang 2024 hätte es Anzeichen einer Psychose bei dem 25-Jährigen gegeben, unter anderem hätte er seinem damaligen Arbeitgeber gedroht.
Der Beschuldigte sei weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit, so das Gericht. Deswegen sei eine Unterbringung in einer forensisch-psychiatrischen Klinik nötig. Dem stimmte auch die Anwältin der Nebenklage, die die Frau des Ermordeten vertritt zu. Sie zweifelte jedoch am Grad der psychischen Erkrankung zum Tatzeitpunkt.
Der Verteidiger des Angeklagten erklärte, dass aus seiner Sicht kein Motiv festgestellt wurde. Sein Mandant sei der Ansicht, nicht psychisch krank zu sein. Selbst äußerste sich der Angeklagte am heutigen Prozesstag nur dahingehend, dass seine Kleidung bei der Festnahme nicht blutverschmiert gewesen sei und alle Beweise nicht wahr wären.
Jogger wegen Frust getötet
Das Motiv für den Angriff auf den Jogger, der als Zufallsopfer gilt, soll Frust des Angeklagten über seine Verlegung in die Unterkunft nach Wernau. Zuvor war der Afghane in der Hochdorfer Unterkunft untergebracht. Weil er jedoch da immer wieder Probleme machte, erfolgte die Verlegung nach Wernau. Außerdem soll der Angeklagte Verärgerung wegen eines vorangegangen Streits zwischen ihm und einem Mitbewohner seiner ehemaligen Unterkunft als Motiv angegeben haben. Da soll er auch gedroht haben, Menschen umzubringen.
Täter bereits mehrfach vorbestraft
Der 25-jährige Asylbewerber ist bereits wegen Betruges, Bedrohung und Körperverletzung vorbestraft. Daneben liefen zur Tatzeit bereits weitere Ermittlungsverfahren gegen ihn. Im Jahr 2022 reiste der Afghane nach Deutschland ein. Dass er 25 Jahre alt sei, beruht lediglich auf seinen eigenen Angaben. Bis Ende 2024 war noch nicht über sein Asylantrag entschieden.
Jetzt wird er auf unbestimmte Zeit im Maßregelvollzug untergebracht sein. Ziel der Unterbringung ist die Heilung der Erkrankung des 25-Jährigen und die Sicherung der Gesellschaft vor weiteren Straftaten durch ihn. Ist die Gefährlichkeit nicht mehr gegeben, erfolgt in aller Regel die Entlassung. Die Kosten im Maßregelvollzug belaufen sich in Baden-Württemberg derzeit auf rund 380 Euro pro Tag und Person.
