Noch ist es zu früh für eine Aufarbeitung, des grausamen Mordes an Fabrice, da zum einen die schriftliche Urteilsbegründung noch nicht vorliegt und zum anderen das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Sobald das Urteil vorliegt, wird sie hier erscheinen.
Stellungnahme des Landgerichts Stuttgart zum Fall
Der Richter am Landgericht Stuttgart und Mediensprecher für Strafsachen, Dr. Lutfullin bot dankenswerterweise im Hinblick auf unser Interesse an einer zeitnahen Berichterstattung zum Urteil an, uns eine zitierfähige Stellungnahme zum Fall zur Verfügung zu stellen. Diese veröffentlichen wir im Wortlaut nachstehend:
„Die Strafkammer ordnete die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Vom Tatvorwurf selbst wurde er freigesprochen, weil er an einer Psychose aus dem schizophrenen Kreis leidet und über keine für die Verurteilung erforderliche Steuerungsfähigkeit verfügt. Er wird nun zeitlich unbefristet in einer Psychiatrie untergebracht. Ob und wann er entlassen werden könne, „steht hier definitiv in den Sternen“, so die Vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung. Derzeit sei bei ihm „keinerlei Krankeneinsicht“ vorhanden. Beim Angeklagten, der im Herbst 2022 nach Deutschland einreiste, sei spätestens Anfang 2024 eine Psychose „deutlich erkennbar“ gewesen, die „rapide“ zugenommen habe, so die Vorsitzende.
Der Angeklagte bestritt die Tat und warf der Polizei und dem Gericht vor, Beweise gefälscht zu haben. Aufgrund der Vernehmung zahlreicher Zeugen (Arbeitskollegen, Sozialarbeiter, Mitbewohner, Zeugen von der Tat u.a.) habe die Kammer „überhaupt keine Zweifel, dass er der Täter war“, so die Vorsitzende.
Zur Tat selbst stellte die Strafkammer fest, dass der Angeklagte dem ihm unbekannten Geschädigten am 15.11.2024 gegen 12.26 begegnete. Zunächst schubste er ihn mehrfach von hinten. Der Geschädigte fiel auf die Knie. Während er versuchte, aufzustehen, trat der Angeklagte vor ihn und versetzte diesem vier Stiche in den Oberkörper, von denen einer tödlich das Herz traf. Der Geschädigte hatte weder eine Chance zu entkommen noch zu überleben, so die Vorsitzende. Ein konkretes Motiv für „diese sinnlose Tat“ könne nicht festgestellt werden. Der Geschädigte „war wohl zur falschen Zeit am falschen Ort“.“
