Messerangriff auf Kinder am helllichten Tag
Der Beschuldigte hielt sich am Tattag ab 11.30 Uhr im Park Schöntal auf. Er folgte dann den beiden Erzieherinnen, die mit fünf Kindern einer Kita-Gruppe, die in einem großen Kindertransportwagen saßen, im Park unterwegs waren. Kurze Zeit später überholte er die Gruppe und lief auf den Wagen zu. Unvermittelt soll er mit einem Messer auf den kleinen Jungen im Bereich des Halses und den Oberkörper eingestochen haben. Anschließend stach er dem kleinen Mädchen mehrfach in den Nackenbereich. Eine Erzieherin, die den Afghanen von der Tat abhalten wollte, stieß er zu Boden.
Zwei Männer gingen dazwischen
Ein 41-jähriger und ein 72 Jahre alter Mann, die den Angriff auf die Kinder sahen, versuchten dann den Mann von weiteren Angriffen abzuhalten. Es folgte ein Kampf zwischen dem Angreifer und den beiden mutigen Männern. Beide griff der Afghane ebenfalls mit dem Messer an und fügte ihnen mehrere Stiche in Rücken und Flanke zu. Die zweite Erzieherin nutzte den Moment und brachte die Kinder in Sicherheit. Als weitere Passanten hinzukamen, flüchtete der Beschuldigte vom Tatort, wurde aber dann an einem Bahntunnel auf den Gleisen von der Polizei festgenommen.
Der zwei Jahre alte Junge und der 41-jährige Mann, der mutig einschritt, um die Kinder zu schützen, starben noch vor Ort. Das zwei Jahre alte Mädchen, die Erzieherin und der 72-jährige Mann erlitten schwere Verletzungen.
Nicht der erste Messerangriff des Afghanen
Im Prozess wird auch der Messerangriff vom 29.08.2024 in einer Asylbewerberunterkunft in Alzenau sein. Dort soll der Beschuldigte gegen 23.00 Uhr eine Mitbewohnerin mit ukrainischer Staatsangehörigkeit mit einem Fleischermesser bedroht und ihr mit diesem oberflächliche Schnitt- bzw. Stichverletzungen beigebracht haben.
Tatverdächtiger soll schuldunfähig sein – keine Hinweise auf religiöse Radikalisierung
Sowohl bei der Tat am 22.01.2025 als auch bei der Tat am 29.08.2024 ist aufgrund der Erkenntnisse eines forensisch-psychiatrischen Sachverständigengutachtens davon auszugehen, dass der Beschuldigte aufgrund einer psychiatrischen Erkrankung schuldunfähig war.
Die Staatsanwaltschaft hat deswegen ein Sicherungsverfahren beantragt. Folgt das Gericht dem Sachverständigengutachten, wird der Tatverdächtige wegen Schuldunfähigkeit aufgrund einer psychiatrischen Erkrankung freigesprochen und in einer forensisch-psychiatrischen Klinik untergebracht.
Hinweise auf eine Radikalisierung des Beschuldigten oder auf islamistische, extremistische oder terroristische Hintergründe der Tat haben sich im Lauf der Ermittlungen nicht ergeben.
Prozess startet im Oktober
Der Prozess gegen den Afghanen startet am 16. Oktober. Das Landgericht Aschaffenburg hat sechs Verhandlungstermine bestimmt, die allesamt noch im Oktober terminiert sind. Ein Urteil könnte damit bereits Ende Oktober fallen.
Foto: Aschaffenburg Schöntal Kränze
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