Eine Minute und vier Sekunden dauerte das Grauen
Laut Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg ereignete sich der Anschlag am 20. Dezember 2024 um 19:02 Uhr. Der Horror dauerte 1 Minute und 4 Sekunden. In dieser Zeit tötete Al Abdulmohsen sechs Menschen, darunter fünf Frauen und einen erst neun Jahre alten Jungen. Außerdem gab es hunderte Verletzte. Die Tat beging er mit einem 340 PS starken BMW X3. Insgesamt gab es 344 Geschädigte.
Vier selbstständige Straftaten angeklagt
Die Anklage legt dem 50-Jährigen aufgrund seiner konkreten Fahrweise durch die einzelnen Bereiche des Weihnachtsmarktes vier selbstständige Straftaten zur Last. Konkret sind das Vollendeter Mord im Hinblick auf die sechs Getöteten und versuchter Mord hinsichtlich der weiteren 338 betroffenen Personen. Tateinheitlich wird ihm gefährliche Körperverletzung bezüglich 309 Personen vorgeworfen. 29 Personen, die er zu töten beabsichtigte blieben bei dem Anschlag unverletzt.
Ebenfalls tateinheitlich wird ihm jeweils ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr in Form eines Verbrechens, um einen Unglücksfall herbeizuführen und durch die Tat schwere Gesundheitsschädigungen anderer Menschen verursacht zu haben, zur Last gelegt.
Tat wochenlang geplant
Laut Anklage ist Al Abdulmohsen hinreichend verdächtig, den heimtückischen Anschlag aus niedrigen Beweggründen mit einem Fahrzeug als gemeingefährliches Mittel begangen zu haben. Der 50-Jährige stand zur Tatzeit nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Die Tat soll er laut Anklage aus Unzufriedenheit und Frustration über den Verlauf und den Ausgang einer zivilrechtlichen Streitigkeit sowie wegen der Erfolglosigkeit mehrerer Strafanzeigen, die er gestellt hatte begangen haben. Sein Ziel war, eine unbestimmte und möglichst große Anzahl an Menschen mit dem Fahrzeug zu töten.
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen hat Al Abdulmohsen die Tat über mehrere Wochen hinweg konkret und in Einzelheiten geplant und vorbereitet. Hilfe von Mittätern soll er keine erhalten haben. Auch Mitwisser hätte es keine gegeben.
Landgericht muss über Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden
Das Landgericht Magdeburg muss nun über die Zulassung der Anklage, die Al Abdulmohsen bereits förmlich zugestellt wurde, sowie über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. In der Anklage zur Schwurgerichtskammer des Landgerichts Magdeburg hat die Generalstaatsanwaltschaft 410 Zeugen, 5 Sachverständige, 494 Urkunden und 33 Augenscheinobjekte wie z.B. Fotos und Videos aufgeführt.
In der Pressemitteilung führt die Generalstaatsanwaltschaft aus, dass Feststellungen zum Tatmotiv des Beschuldigten erst im Rahmen der Hauptverhandlung getroffen werden können. Für den Angeschuldigten gilt bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens die Unschuldsvermutung.
Taleb Al Abdulmohsen wurde durch ein Gutachten eines forensisch-psychiatrischen Sachverständigen für schuldfähig eingestuft. Seit 20. Dezember 2024 befindet sich der 50-Jährige in Untersuchungshaft.
