Klinik meldet Messerangriff erst zwei Tage später der Polizei
Am 4. Februar 2025 gelang es Liban M. ein Besteckmesser aus Metall aus dem Frühstückssaal zu stehlen und in sein Zimmer, das er gemeinsam mit seinem späteren Opfer (31) teilte, mitzunehmen. Dort, im gemeinsam bewohnten Patientenzimmer soll er dann seinen Zimmernachbarn mit dem Messer angegriffen und ihm mehrere Schnitt- und Stichverletzungen an Hals und Oberkörper zugefügt haben. Das Opfer konnte sich in Sicherheit bringen. Lebensgefahr bestand glücklicherweise nicht.
Die Klinik reagiert auf diesen Messerangriff in einem geschützten Bereich völlig unverständlich. So wurde der Angriff der Polizei erst am 6. Februar, also zwei Tage nach der Tat, der Polizei gemeldet. Auch sollen Spuren am Tatort, das Blut des Opfers, weggewischt und das Patientenzimmer geputzt worden sein. Als wollte man die Tat ungeschehen machen.
Ausländerbehörde wollte Somalier kurz vor Messerangriff abschieben
Wie eigene Recherchen ergaben, wollte die zuständige Ausländerbehörde Liban M. mit einem Charterflug am 27. Februar 2025 nach Somalia abschieben. Hierzu wurde dreimal, erstmals am 9. Dezember 2024, die zuständige Staatsanwaltschaft um Prüfung gebeten, ob von der weiteren Vollstreckung der Maßregel zur Besserung und Sicherung abgesehen werden kann. am 13. Januar 2025 und am 21. Februar 2025, also 15 Tage nach dem Messerangriff in der Klinik fragte die Ausländerbehörde nochmals an, ob Liban M. mit dem Flugzeug am 27. Februar 2025 abgeschoben werden kann.
Die zuständige Staatsanwaltschaft entschied am 17. Februar 2025, dass Liban M. weiter im Maßregelvollzug verbleiben muss und das Absehen von der Maßnahme verfrüht ist. Als Begründung wird angeführt, dass er nicht nur in Deutschland, sondern in mehreren Ländern mit zahlreichen Identitäten unterwegs war, und daher die Gefahr einer Wiedereinreise sehr hoch wäre.
Eine Regelung ermöglicht das Absehen von Vollstreckungsmaßnahmen der Besserung und Sicherung bei Straftätern, die auf hoheitliche Anordnung das Bundesgebiet verlassen müssen. Die Vorschrift wurde geschaffen, um Deutschland von der (finanziellen) Last der Straf- oder Maßregelvollzugsvollstreckung zu entlasten.
Warum stach Liban M. auf einen Mitpatienten ein?
Liban M. war sicherlich darüber informiert, dass die Möglichkeit einer Abschiebung geprüft wird. Spannend ist die Frage, ob die Motivation des Angriffs auf seinen Mitpatienten eventuell in der Vermeidung seiner Abschiebung zu finden ist. Noch interessanter ist die Frage, warum die Klinikverantwortlichen erst zwei Tage nach der Tat die Polizei informierte.
Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen versuchten Mordes
Sieben Monate nach dem Angriff im Klinikum – im Oktober 2025 – hat die Staatsanwaltschaft Landau Anklage wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zum Schwurgericht des Landgerichts Landau erhoben. Dabei sieht die Anklagebehörde das Mordmerkmal der Heimtücke als verwirklicht an. Das Opfer schlief noch, als der Angriff erfolgte.
Bei zweiter Tat soll Angeklagter schuldfähig sein
Kurios: Wurde Liban M. im Zusammenhang mit dem brutalen Mord an den beiden Handwerkern im Ludwigshafener Stadtteil Oggersheim durch ein forensisch-psychiatrisches Gutachten bescheinigt, dass er die Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit aufgrund einer paranoiden Schizophrenie begangen haben soll, geht man jetzt im vorläufigen Gutachten davon aus, dass während des Messerangriffs im Pfalzklinikum Schuldfähigkeit vorgelegen habe.
Liegt Schuldfähigkeit vor, wird regulär Anklage vor dem Landgericht erhoben, so geschehen durch die Staatsanwaltschaft Landau im Oktober vergangenen Jahres. Im Prozess kann, anders als bei vorliegender Schuldunfähigkeit, dann eine Haftstrafe ausgesprochen werden. Möglicherweise hängt die Einschätzung des Gutachters zur Schuldfähigkeit auch mit der Tatsache zusammen, dass Liban M. eine Mitwirkung an der Begutachtung verweigerte und dem Sachverständigen lediglich die Informationen aus der Ermittlungsakte zur Verfügung standen.
Irritierend ist die Tatsache, dass Liban M. jedoch noch immer im Pfalzklinikum Klingenmünster nach § 63 StGB, also wegen des Mordes an Jonas und Sascha im Jahr 2023 untergebracht ist. Man hält also daran fest, dass von Liban M. noch weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht – dies ist ausschlaggebendes Kriterium für die Unterbringung – stellt aber gleichzeitig fest, dass er die Messerattacke in der Klinik im Februar 2025 im Zustand der Schuldfähigkeit begangen haben soll.
Termin zur Verhandlung noch nicht bestimmt
Nach Rückfrage beim Landgericht Landau teilt der Pressesprecher am gestrigen Freitag (27.03.2026) mit, dass die Anklage dort anhängig ist, aber die Prüfung zur Zulassung selbiger noch nicht abgeschlossen ist und dementsprechend noch keine Termine zur Hauptverhandlung bestimmt wurden.
Hier finden Sie alle Informationen zur Messerattacke in Oggersheim, bei der die Maler Sascha und Jonas getötet wurden:
Bild: © Pfalzklinikum

