Ende August fiel das Urteil vor dem Landgericht Offenburg gegen den 43-jährigen Angeklagten. Charles K. wurde zu lebenslanger Haft wegen Mordes aus Heimtücke verurteilt. Außerdem wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt und die Anordnung der Sicherungsverwahrung vorbehalten. Damit ist ausgeschlossen, dass Charles K. nach 15 Jahren Haft entlassen wird.
Der Fall ist geprägt von Versäumnissen nahezu aller Beteiligten. Angefangen bei der Polizei, den Behandlern und Betreuern von Charles K., aber auch den Gutachtern und nicht zuletzt von Zeugen, die Täter und Opfer sahen, aber nicht die Polizei alarmierten. Die Familie von Elena sparte im Prozess nicht mit Vorwürfen – zu Recht. Denn möglicherweise könnte Elena noch leben.
Der Angeklagte tötete nicht zum ersten Mal
Charles K. war zum Tatzeitpunkt 42 Jahre alt. Er besitzt, wie sein Vater, die deutsche und die französische Staatsbürgerschaft. Seine Mutter stammt aus dem Iran. Der Angeklagte war in Frankreich bereits lange Zeit in Haft, weil er 2004 einen Nachbarn der Familie erschossen hatte. Mit diesem Nachbarn und der Familie von Charles gab es schon länger Streitigkeiten. Als Charles alleine zuhause war, ging er in den Garten, wo sich der Nachbar aufhielt und schoss 14 Mal auf den zweifachen Familienvater. Für diese Tat verbüßte Charles K. eine Haftstrafe von 11 Jahren in Frankreich. Anlässlich eines psychiatrischen Gutachtens, zwei Jahre nach der Tat, erklärte Charles K. gegenüber dem Sachverständigen: „Ich weiß, dass ich es getan habe, aber es ist, als sei nichts geschehen.“
Umzug nach Deutschland
Nach seiner Entlassung zog Charles K. im Jahr 2015 nach Deutschland. Eine Freundin aus der Schulzeit holte ihn dann 2017 in den Ortenaukreis. Die Frau, die auch im Prozess aussagte, besuchte zusammen mit Charles K. ein deutsches Gymnasium in Paris. Ein enger Freund sei er gewesen damals, erzählt die Zeugin, die heute als Pfarrerin in der Ortenau tätig ist. Erst später habe sie von der Gewalt im Elternhaus von Charles erfahren. Die Eltern sollen sich, so die Zeugin, gegenseitig ins Krankenhaus geprügelt haben. Aber auch der Sohn soll Opfer der Gewalt seiner Eltern geworden sein.
Im Jahr 2001 brach der Kontakt zwischen den beiden ehemaligen Schulfreunden vorläufig ab. Drei Jahre später erfuhr die Zeugin dann, dass Charles seinen Nachbarn mit dem Gewehr seines Vaters erschossen hat. Die Zeugin ist überzeugt, dass die Tat eigentlich seinem Vater galt. Die Eltern hätten aus ihm eine tickende Zeitbombe gemacht, führt sie aus.
Anfang 2017 kontaktierte Charles K. dann seine ehemalige Freundin und bat sie um Hilfe. Er hätte kein Geld und nichts mehr zu essen. Sie nahm ihn dann in ihrer Wohnung auf, wo er mehrere Wochen zusammen mit ihr und ihrer Tochter lebte. Auch später, als Charles in einer vermittelten Wohnung lebte, kam er immer wieder zu Besuch. Die Zeugin bemerkte im Laufe der Zeit Veränderungen an ihm und riet ihm, sich in psychiatrische Behandlung zu geben, was er dann auch tat. Dort traf Charles K. im Jahr 2021 zum ersten Mal auf sein späteres Opfer Elena C., die dort seine Therapeutin war.
Elena hatte Angst vor ihrem Patienten
Ihr Ehemann schilderte im Prozess, dass seine Frau sich von Charles K. bedroht fühlte und Angst vor ihm hatte, als sie 2021 in der Psychiatrie der Lindenhöhe Offenburg seine Behandlerin wurde. Schnell kam sie zur Einschätzung, dass der Mann nicht in eine offene Abteilung gehört. Sie hielt ihn für gefährlich und manipulativ.
Über diese Bedenken sprach Elena C. auch mit ihrem damaligen Vorgesetzten. Das Gespräch verlief jedoch enttäuschend, wie ihr Ehemann vor Gericht erklärte. Seine Frau gab die Behandlung von Charles K. dann ab, kündigte und wechselte in eine Praxis für Psychotherapie, wo sie bis zu ihrer Ermordung tätig war.
Charles K. hingegen machte Elena für sein gescheitertes Leben verantwortlich. Eine Bezugsbetreuerin der Reha-Gesellschaft, die auch die Wohnung stellte, in der Charles K. zuletzt wohnte, berichtete vor Gericht von einem wirren Gespräch mit Charles K., das Hinweise auf das Motiv lieferte. So soll es in dem Gefängnis in Frankreich, wo Charles K. seine Haftstrafe wegen Mordes an seinem Nachbarn verbüßte, einen Justizbeamten gegeben haben, der in krumme Geschäfte verwickelt war. Charles K. erzählte seiner Betreuerin, dass er den Beamten den Behörden gemeldet habe. Deswegen sei er von ihm während seiner Haftzeit schikaniert worden. Er habe Angst um sein Leben gehabt, bis dann der Beamte entlassen wurde. Nachdem Charles K. aus dem Gefängnis frei kam, sei der Beamte jedoch wieder aufgetaucht.
Als Elena C. dann die Behandlerin von Charles K. wurde, hätte er erkannt, dass sie gemeinsame Sache mit dem damaligen Gefängniswärter machen würde. Sie hätte ihn während der Therapiesitzungen unter Druck gesetzt, die Gespräche aufgezeichnet und den ehemaligen Beamten sogar am Telefon zuhören lassen. Außerdem wollte sie ihn zwingen, Dinge einzugestehen, die den Beamten wiederum entlastet hätten. Am Ende hätte sie ihn hypnotisiert, damit er das gerade Geschehene wieder vergisst.
Ab 2017 unter rechtlicher Betreuung
Im Jahr 2017 erhielt Charles K. einen rechtlichen Betreuer. Der 69-jährige ehemalige Landrat half dem heute 43-Jährigen in einer betreuten Wohngruppe in Oberkirch unterzukommen. Im Prozess berichtete der Betreuer von der Zeit. Charles K. schlug einem Mitbewohner ins Gesicht, woraufhin er aus der Wohngruppe flog. Eine Wohnung, die ihm der Betreuer anschließend in Kehl besorgte, wollte er nach nur wenigen Tagen anzünden, weil ihm diese nicht gefiel. Der Ex-Betreuer berichtete als Zeuge von mehrfachen Aufenthalten des Angeklagten in der Psychiatrie, wo er jedoch keinen Willen zur Therapie gezeigt habe und Medikamente verweigerte. Weil sich der ehemalige Landrat von Charles K. immer mehr bedroht fühlte, wollte er nach eigener Aussage „nichts mehr mit diesem Mann zu tun haben“ und informierte das Betreuungsgericht über seine Entscheidung. Kurz zuvor sagte Charles K. zu dem 69-Jährigen: „Ich glaube, ich bin ein Mensch, den man wegsperren muss. Ich spüre, dass sich in mir eine Gewaltbereitschaft aufbaut.“
Nachdem der ehemalige Landrat die weitere rechtliche Betreuung ablehnte, übernahm im Mai 2022 dann eine Frau die Betreuung, die sie bis heute ausübt. Im Jahr 2023 stellte die neue Betreuerin dann Veränderungen bei Charles K. fest, die sie dazu veranlassten, die Behörden einzuschalten.
Zwei Gutachter sahen keine Gefährlichkeit
Ende 2023 veranlasste die Stadt Offenburg eine psychiatrische Begutachtung von Charles K. wegen des Verdachts auf Fremdgefährdung, mit dem Ziel der Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik. Wie die Stadt Offenburg auf meine Anfrage mitteilte, geschah dies aufgrund von Hinweisen aus dem nahen Umfeld von Charles K. Die Meldung kam von seiner Betreuerin, wie man seit dem Prozess weiß. Konkret soll der 43-Jährige gesagt haben: „Ich besorge mir einfach eine Waffe und könnte sie einfach umlegen.“ Gemeint war damit Elena C.
Die Unterbringung scheiterte jedoch am Gutachter, der zum Schluss kam, dass von Charles K. keine akute Fremdgefährdung ausgehen würde. Die Stadt Offenburg beauftragte zeitgleich die Polizei damit, bei dem späteren Opfer eine sogenannte Gefährdetenansprache vorzunehmen. Eine Gefährdetenansprache hat das Ziel, bedrohte Personen auf eine bestehende Gefahr hinzuweisen und sie zu sensibilisieren. „Das waren Tage voller Angst“, erinnert sich der Ehemann von Elena an diese Zeit. Die Praxis, in der Elena C. zwischenzeitlich arbeitete, entfernte aus Sicherheitsgründen ihren Namen von der Website und von der Türklingel.
Bei der Durchsicht der Kontoauszüge fiel der Betreuerin von Charles K. im Juni 2024 auf, dass der ansonsten recht sparsam lebende Mann mehrere tausend Euro für professionelle Schutzausrüstung und Messer, darunter auch eine Machete, ausgegeben hatte. Sie wandte sich erneut an die Behörden. Die Stadt Offenburg ordnete daraufhin zum zweiten Mal binnen weniger Monate eine Überprüfung zur Unterbringung in einer Psychiatrie wegen Fremdgefährdung an und veranlasste gleichzeitig eine Gefährderansprache durch die Polizei bei Charles K.
Zweites Gutachten durch Amtsärztin
Das zweite Gutachten zur Überprüfung der Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik wegen Fremdgefährdung erfolgte lediglich durch eine Allgemeinmedizinerin, die als Amtsärztin des Gesundheitsamts tätig war. Diese kam im Juni 2024 wie schon der erste Gutachter zum Ergebnis, dass von Charles K. keine akute Fremdgefährdung ausgehen würde. Damit war eine Unterbringung ausgeschlossen.
Den Polizeibeamten, die ebenfalls im Juni 2024 die Gefährderansprache durchführten, erklärte Charles K., dass er nichts mit den Waffen, die er gekauft hatte, vorhabe. Diese würden ihm nur gefallen. Ein Polizeibeamter erklärte vor Gericht, dass diese Angabe nicht glaubwürdig war, er aber nicht das Gegenteil belegen hätte können. Zu dem Zeitpunkt war der Eintrag über die Gefährdetenansprache an Elena C. sechs Monate zuvor bereits aus Datenschutzgründen aus dem Polizei-Computersystem gelöscht. Deswegen erfolgte auch keine weitere Warnung an die Psychotherapeutin, was die Familie im Prozess massiv kritisierte.
Betreuer zeigten sich entsetzt
Die Sozialarbeiter, die über die Reha-Gruppe für Charles K. zuständig waren, zeigten sich im Prozess entsetzt über die Ereignisse. Vor allem aber kritisierten sie die Gutachten, die beide Male zum Schluss kamen, dass von Charles K. keine akute Gefahr ausgehen würde. Ein Sozialarbeiter sagte vor Gericht aus, dass die Ergebnisse der Gutachten ihn „total überrascht“ hätten. „Ich hätte es mir anders gewünscht. Wir als Einrichtung fühlten uns nicht gehört. Alle Beteiligten hatten gesagt, er sei eine tickende Zeitbombe, aber wir waren völlig machtlos.“
Der Leiter der Bezugsbetreuer der Reha-Gesellschaft erklärte vor Gericht in Bezug auf die beiden offensichtlich fehlerhaften Gutachten: „Wir waren schockiert und sauer, dass eine Facheinrichtung, die nur psychisch Kranke begleitet so wenig gehört wird.“
Machtlos zeigten sich dann auch die Behörden. Denn nach dem Gutachten der Amtsärztin tat niemand mehr etwas um Elena C. zu schützen. Ermittlungen gab es offensichtlich keine mehr. Dann kam der 10. Februar 2025.
Opfer war schwanger
Elena telefonierte kurz vor dem Angriff noch mit ihrem Ehemann. Das Paar schaute einer glücklichen Zukunft entgegen. Nach dem ersten Kind, einer kleinen Tochter, war Elena wieder schwanger. Als Geburtstermin war der 28. Juli errechnet, was gleichzeitig ihr Hochzeitstag ist, wie ihr Ehemann im Prozess unter Tränen erklärte. Seine letzten Worte an seine Frau während des Telefonts waren „Ich liebe dich“.
Charles K. lauerte Elena am späten Nachmittag des 10. Februar in der Innenstadt von Offenburg auf. Als Elena aus der Praxis kam und zu ihrem Auto wollte, griff er sie von hinten an. Mit 38 Messerstichen tötete der damals 42-Jährige die schwangere Mutter binnen einer Minute. Der Rechtsmediziner schilderte im Prozess die Verletzungen des Opfers. So wurden die Hauptschlagader, die untere Hohlvene sowie die rechte Drosselvene vollständig durchtrennt. Außerdem entstanden an Gehirn, Leber und Lunge schwerste Verletzungen. Hinzu seien noch der hohe Blutverlust sowie eingeatmetes Blut gekommen. Jede Verletzungen sei alleine für sich bereits lebensgefährdend gewesen. Das gesamte Verletzungsbild sei, so der Sachverständige nur „kurzzeitig überlebbar“ und ärztlich nicht behandelbar gewesen. Sicherlich sei hier der Begriff der Übertötung zutreffend.
Der Prozess
Im späteren Prozess vor dem Landgericht Offenburg wurde Charles K. wegen Mordes zu lebenslanger Haftstrafe verurteilt. Außerdem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest und behält sich die Anordnung einer anschließenden Sicherungsverwahrung vor. Damit ist eine Entlassung nach 15 Jahren Haft ausgeschlossen. Erst kurz vor Verbüßung der vollen Haftstrafe wird gerichtlich entschieden, wie lange der Mann im Gefängnis bleiben muss und ob eine anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet wird.
Das Gericht erkannte die Mordmerkmale der Heimtücke und der niederen Beweggründe als erfüllt an. Das Opfer sei völlig ahnungslos gewesen und von hinten angegriffen worden. Zudem bescheinigte das Gericht dem Verurteilten eine minutiöse Planung der Tat sowie einen unabdingbaren Vernichtungswillen. Der Täter wollte sein Opfer bestrafen, weil er wohl mit der Behandlung der Psychotherapeutin unzufrieden war und sie für sein gescheitertes Leben verantwortlich machte. Zumindest teilweise handelte er aus Rache, ein Motiv, das auf unterster Stufe stehe, erklärte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung.
Volle Schuldfähigkeit
Der forensisch-psychiatrische Sachverständige S. Bork wurde vom Gericht mit der Begutachtung von Charles K. beauftragt. Der Gutachter besuchte ihn auch in der JVA Mannheim, wohin er verlegt wurde nachdem er in der JVA Offenburg von anderen Insassen bedroht wurde. Obwohl Charles K. keinerlei Angaben zu seiner Person und zur Tat machte, kam der Sachverständige zum Ergebnis, dass volle Schuldfähigkeit vorliegt.
Der Psychiater erläuterte vor Gericht, dass zwar eine kombinierte Persönlichkeitsstörung vorläge, der Angeklagte sei paranoid schizoid und zwanghaft. Außerdem attestierte er ihm eine Fremdgefährlichkeit. Aber die Erkrankung sei zum einen nicht schwer genug für eine Unterbringung in der forensisch-psychiatrischen Klinik und zum anderen habe Charles K. mehrfach in der Vergangenheit eine Therapie seiner Erkrankung verweigert. Bork sieht jedoch die Voraussetzung für die nach der Haftzeit folgende Sicherungsverwahrung für voll erfüllt, aufgrund der vorliegenden Fremdgefährlichkeit.
Die beiden Kollegen, die Ende 2023 und nochmals im Juni 2024 Charles K. im Auftrag der Stadt Offenburg begutachteten, nahm Stephan Bork in Schutz. Im Prozess kam mehrfach die Frage auf, ob die Einschätzungen falsch waren. Bork erläuterte, dass eine akute Gefahr zu den jeweiligen Zeitpunkten nicht von Charles K. ausgegangen wäre. Allerdings sei für die Prognose zukünftiger Straftaten ein forensisch-psychiatrisches Gutachten notwendig. Dies könne allerdings erst erstellt werden, nachdem eine Straftat begangen wurde. Mit allgemeinpsychiatrischen Maßnahmen könne man dieser Gefahr nicht begegnen, so der Sachverständige, da der Rechtsrahmen dafür fehle.
Schwere Vorwürfe von Familie des Opfers
Schon während des Prozesses aber vor allem in einer öffentlichen Stellungnahme, nachdem das Urteil gegen den Mörder von Elena C. gefallen war, machte ihre Familie allen am Fall Beteiligten schwere Vorwürfe. So erklärte der Anwalt der Familie, Reinhard Kirpes: „Ich bin am Ende des Prozesses davon überzeugt, dass sie noch leben könnte, wenn einige Leute anders reagiert hätten.“
Es gäbe ein systemisches Problem, führte Kirpes weiter aus. Jeder würde nur den kleinsten notwendigen Nenner suchen und lediglich das Notwendigste tun. Dabei werde der Datenschutz wie ein Schutzschild vor sich hergetragen. Ihn mache auch traurig, dass keiner der Zeugen vor Gericht eingestand, dass er vielleicht besser handeln hätte können. Jeder hätte im Brustton der Überzeugung gesagt, dass man seine Pflicht getan habe. Die Tat zeige den unachtsamen Umgang miteinander auf, so der Anwalt, der mehr Solidarität und Miteinander von den Menschen einforderte. Er sei sicher, dass fünfmal die Polizei gerufen worden wäre, wenn an dem Tag zwei Autos ineinander gefahren wären. Damit spielte Kirpes auf Zeugen an, die vor Gericht angaben, einen Schrei gehört und einen leblosen Körper auf der Straße liegen gesehen haben, aber nicht die Polizei riefen.
Insbesondere der Polizei machte der Anwalt Vorwürfe. So sei Elena bei der Gefährdetenansprache nicht ausreichend auf Hilfsmöglichkeiten durch die Polizei hingewiesen worden. Es seien weder das Gewaltschutzgesetz noch die Möglichkeit eines Annäherungsverbotes angesprochen worden. Zwar wurde Elena C. angeboten, dass sie für den Weg von der Praxis zu ihrem Wagen polizeilich begleitet wird. Als die 37-Jährige jedoch mehrfach bei der Polizei anrief, um das Angebot anzunehmen, wusste niemand Bescheid und Elena wurde abgewiesen. Eine Beamtin des Polizeireviers Offenburg räumte vor Gericht ein, dass sie zwar die Drohung von Charles K. gegenüber Elena C. ernst genommen aber nichts unternommen habe. Dass er in Frankreich schon einen Mord begangen habe, hätte sie nicht gewusst, so die Beamtin. Auch war den Polizeibeamten, die 2024 die Gefährderansprache bei Charles K. durchführten nicht über die bereits Ende des Jahres 2023 erfolgte Gefährdetenansprache gegenüber Elena C. informiert. Deswegen erhielt die Psychotherapeutin dann auch keine Warnung mehr.
Auch die Eltern von Elena prangerten nach dem Prozess Fehlfunktionen, Versäumnisse und strukturelle Mängel verschiedener Einrichtungen, wie Polizei, Gesundheitsdienste und soziale Einrichtungen an. Mehrere Institutionen hätten versagt, ihre Tochter zu schützen.
Angeklagter legt Revision ein
Charles K. verfolgte den gesamten Prozess gegen ihn völlig regungslos. Er zeigte sich auch von den verzweifelten Ausführungen der Familie von Elena absolut unbeeindruckt. Seinen Anwalt wies er an, ihn nicht zu verteidigen und untersagte ihm sogar, ein Plädoyer zu halten.
Am Ende des Prozesses sorgte Charles K. dann mit der Ankündigung, gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen zu wollen, umso mehr für Verwunderung. Zwischenzeitlich hat der Angeklagte auch tatsächlich Revision gegen das Urteil eingelegt, wie der Pressesprecher des Landgerichts Offenburg mitteilte. Die Beweggründe von Charles K. für diesen Schritt bleiben offen. Selbst seinem Anwalt Wolfgang Reichert ist nicht bekannt, warum er in Revision ging. Er selbst schätzte jedoch, wie auch der Anwalt der Opferfamilie, die Erfolgsaussichten der Revision für gering ein.
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat nun über die Revision zu entscheiden. Das dürfte jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen. Charles K. hatte nach Urteilsverkündung eine Woche Zeit um Revision einzulegen. Das Landgericht muss binnen sieben Wochen nach Urteilsverkündung die schriftliche Urteilsbegründung liefern. Nach Zustellung des Urteils muss die Revision durch einen Anwalt binnen vier Wochen begründet werden.
Stadt Offenburg wusste nichts über doppelte Staatsangehörigkeit
Offenbar ist der Fall durch Versäumnisse geprägt, die sich durch alle Behörden durchgezogen haben. Nur am Rande sei noch bemerkt, dass auch rund zwei Wochen nach der Tat der Stadt Offenburg nicht bekannt war, dass Charles K. über zwei Staatsangehörigkeiten – die deutsche und die französische – verfügt. So teilte die Stadt Offenburg auf meine Anfrage, seit wann Charles K. im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist, am 25.02.2025 mit, also fünfzehn Tage nach dem Mord an Elena, dass er ausschließlich die deutsche Staatsangehörigkeit besäße und bestätigte dies ausdrücklich in einer zweiten Email auf nochmalige Nachfrage.
Update 19. Mai 2026
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Beschluss vom 30. April 2026 die auf die Rüge der Verletzung materiellen Rechts gestützte Revision verworfen. Die Nachprüfung des Urteils habe keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Das Urteil des Landgerichts Offenburg vom 26. August 2025 ist damit rechtskräftig.
Bild: 1998 05 99 OG Unionrampe Ecke Hauptstr Rade Pavillion Autor: Peter Nath Lizenz: CC BY 4.0
