Vorwurf des mehrfachen Mordes und versuchten Mordes
Dem Angeklagten wird mehrfacher Mord und versuchter Mord sowie gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Dem Arzt aus Saudi-Arabien droht eine lebenslange Haftstrafe. Außerdem erteilte das Gericht den rechtlichen Hinweis, dass Taleb A. bei Verurteilung zudem die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung oder der Vorbehalt der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung droht. Die Sicherungsverwahrung dient nach Verbüßung der Strafe davor, die Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern zu schützen.
Laut Anklage geht die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg davon aus, dass die Mordmerkmale “heimtückisch” (völlig überraschend für die Opfer) und “mit gemeingefährlichen Mitteln ” (Auto als Waffe) erfüllt sind.
Das Gericht erläutert in der Pressemitteilung, dass die drohende Verurteilung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und Anordnung der Sicherungsverwahrung die schärfste Sanktion darstellt, die das deutsche Strafrecht kennt.
Über hundert Nebenkläger
Bereits jetzt sind zur Verhandlung vor der ersten großen Strafkammer des Schwurgerichts 147 Nebenkläger zugelassen. Außerdem haben noch rund 20 weitere Personen die Zulassung als Nebenkläger beantragt, worüber das Gericht noch zu entscheiden hat. Die Nebenkläger werden von rund 40 Anwälten vertreten.
Weitere Informationen zum Ablauf des Prozesses, zur Anzahl der geplanten Prozesstage und zur Anzahl der geladenen Zeugen und Sachverständigen will das Landgericht Magdeburg in den kommenden Tagen veröffentlichen.
Nichtöffentlicher Vortermin bestimmt
Für Dienstag, den 04.11.2025 wurde vom Vorsitzenden Richter ein Termin festgesetzt, in dem er den äußeren Ablauf der Hauptverhandlung mit den Verteidigern, der Staatsanwaltschaft und den Nebenklägeranwälten abstimmen wolle. An diesem Termin, der bei derart großen Prozessen gesetzlich vorgesehen ist, werden weder der Angeklagte noch die Nebenkläger teilnehmen.
Kein Terror sondern persönlicher Frust
Laut Anklage wird dem 50-jährigen Mann aus Saudi-Arabien vorgeworfen, sechs Menschen ermordet zu haben. Bei den Opfern handelt es sich um einen neunjährigen Jungen und fünf Jahren im Alter zwischen 45 und 75 Jahren. Außerdem wird ihm versuchter Mord in 338 Fällen und gefährliche Körperverletzung in 309 Fällen sowie gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vorgeworfen.
Erst kürzlich hatte das Landgericht Magdeburg das Verfahren noch einmal dem Generalbundesanwalt vorgelegt, weil es sich laut Ansicht des Gerichts bei den Taten vom 20. Dezember 2024 um Straftaten handle, die geeignet seien, die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden.
Der Generalbundesanwalt lehnte die Übernahme des Verfahrens jedoch mit der Begründung ab, dass es sich nicht um einen Terroranschlag sondern um eine Tat aus persönlichem Frust heraus gehandelt habe. Taleb A handelte “offenbar aus Unzufriedenheit und Frustration über den Verlauf und den Ausgang einer zivilrechtlichen Streitigkeit sowie die Erfolglosigkeit diverser Strafanzeigen gehandelt, und zwar mit dem Ziel, eine unbestimmte, möglichst große Anzahl von Personen und Personengruppen, die in den Fahrbereich seines Fahrzeugs gelangen würden, zu töten.”
