Mit Urteil vom 26.07.2022 wurde Abdirahman Jibril A. in einem Sicherungsverfahren wegen Schuldunfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung von den Tatvorwürfen des Mordes, des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen und die Unterbringung im Maßregelvollzug wurde angeordnet.
Seit Anfang des Jahres lief eine Überprüfung, ob auf die weitere Vollstreckung der Unterbringung abgesehen werden kann und der Täter in sein Heimatland Somalia abgeschoben werden soll. Die Überprüfung ist nun abgeschlossen, das Ergebnis liegt vor.
Überprüfung auf Entlassung und Abschiebung abgeschlossen
Wie mir die Generalstaatsanwaltschaft München als für den Fall zuständige Vollstreckungsbehörde auf meine Anfrage heute nun mitteilte, ist die Überprüfung, ob von der weiteren Vollstreckung der dauerhaften Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik abgesehen und Abdirahman Jibril A. nach Somalia abgeschoben werden kann, nun abgeschlossen.
Somalier bleibt in Klinik – Gefahr der Wiedereinreise zu hoch

Die Pressesprecherin der Generalstaatsanwaltschaft München teilt weiterhin mit, dass sich Abdirahman Jibril A. im Falle einer Abschiebung in sein Heimatland Somalia dort auf freiem Fuß befände und er dementsprechend dann auch wieder nach Deutschland einreisen könnte.
Nach umfassender Prüfung, auch durch Einholung von Sachverständigengutachten ist die Generalstaatsanwaltschaft München zum Ergebnis gekommen, dass derzeit eine Entlassung aus dem Maßregelvollzug und Abschiebung des Täters zum Schutz der Allgemeinheit nicht in Frage kommt. Im Falle eine Abschiebung besteht eine höhere Wahrscheinlichkeit für eine Wiedereinreise des Täters nach Deutschland und damit eine sehr große Gefahr dafür, dass er erneut schwerste Straftaten begehen wird. Diese Gefahr kann laut Angaben der Generalstaatsanwaltschaft München auch nicht durch andere Maßnahmen, wie beispielsweise eine Ausschreibung zur Festnahme, sollte Abdirahman Jibril A. versuchen, wieder nach Deutschland einzureisen, abgewendet werden.
Keine Lockerungen
Bereits Anfang des Jahres teilte mir die Generalstaatsanwaltschaft München mit, dass Abdirahman Jibril A. keine Lockerungen im Sinne von begleiteten oder unbegleiteten Ausgängen erhält. Aufgrund der Tatsache, dass von ihm immer noch eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht, darf sich der Somalier ausschließlich in seiner geschlossenen Station in der psychiatrischen Klinik aufhalten.
Jährliche Überprüfung
Ob von der weiteren Vollstreckung der Unterbringung im Maßregelvollzug abgesehen werden kann, damit Abdrirahman Jibril A. in sein Heimatland Somalia zurückgebracht werden kann, muss jährlich überprüft werden. Die nächste Überprüfung müsste also im kommenden Herbst stattfinden, da wäre der Täter dann rund vier Jahre in der Klinik untergebracht. In regelmäßigen Abständen werde ich erneut bei der Generalstaatsanwaltschaft München den aktuellen Stand des Prüfverfahrens erfragen.
