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Wann kommt der versprochene Ausreisearrest für Straftäter, Herr Merz? Brutale Angriffe auf zwei Frauen zeigen die Dringlichkeit auf

Am 23. Januar 2025, einen Tag nach dem Messerangriff in einem Aschaffenburger Stadtpark, bei dem ein zweijähriger Junge und ein 41-jähriger Mann durch einen afghanischen Asylbewerber getötet wurden, kündigte Friedrich Merz mehrere Maßnahmen an, die „ab Tag eins einer unionsgeführten Bundesregierung“ gelten würden. Eine der versprochenen Maßnahmen war ein zeitlich unbefristeter Ausreisearrest für Straftäter und Gefährder. Seit über sechs Monaten ist die neue Regierung unter Führung der CDU nun im Amt. Umgesetzt hat Merz seine Ankündigungen bis dato nicht. Warum dieser versprochene Ausreisearrest dringend ermöglicht werden muss, zeigt ein Fall von zwei Frauen, die im öffentlichen Raum brutal angegriffen worden, gut auf.
Wann kommt der versprochene Ausreisearrest für Straftäter, Herr Merz?

Inhalt

Marokkaner tritt Rentnerin in den Rücken

Es war Samstagnachmittag, 13. September 2025, gegen 16.30 Uhr als eine 78-jährige Frau über einen Gehweg in der Hagener Straße unweit des Dortmunder Zoos lief. Plötzlich wurde die Rentnerin hinterrücks von einem 35-jährigen Marokkaner attackiert. Ohne jeglichen Anlass trat der Mann der älteren Dame von hinten in den Rücken. Durch den brutalen und feigen Angriff verlor die 78-Jährige das Gleichgewicht und stürzte schwer zu Boden. Mehrere Passanten kamen der Frau zu Hilfe und alarmierten Polizei und Rettungskräfte. Die 78-Jährige wurde bei der Attacke schwer verletzt und erlitt unter anderem eine Schädelprellung sowie einen Bruch des rechten Unterarms.

Stunden zuvor weitere Frau angegriffen

Durch eine Antwort der Landesregierung Nordrhein-Westfalen an die AfD Landtagsfraktion kommt nun heraus, dass der furchtbare Angriff auf die ältere Dame nicht die erste Gewalttat des Marokkaners an besagtem Tag war. Rund zwei Stunden zuvor kam es in Dortmund in der Nähe des Rombergparks zu einem ähnlichen Angriff auf eine Frau.

Auch in dem Fall soll der 35-Jähriege die Frau ebenfalls anlasslos und hinterrücks von hinten angegriffen und auf sie eingetreten haben. Während er auf sie eintrat, soll er laut sein Opfer beleidigt haben. Warum nicht bereits nach der ersten Attacke eine Festnahme erfolgen konnte und der Angreifer ungehindert weiter durch die Straßen ziehen konnte, bis er dann die Rentnerin angriff, geht aus der Antwort der Landesregierung nicht hervor.

Erst nach dem schweren Angriff auf die 78-Jährige konnte der Marokkaner nach einer Fahndung unweit vom Tatort durch Polizeikräfte festgenommen werden. Der Tatverdächtige befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen.

Vielfach polizeibekannt aber keine Vorstrafen

Warum hier der von Kanzler Merz vor seiner Wahl versprochene Ausreisearrest für Straftäter und Gefährder den Angriff auf die beiden Frauen verhindern hätte können, zeigt die Antwort der Landesregierung klar auf. Bereits vor den brutalen Attacken auf die beiden Frauen war der 35-jährige Marokkaner mehrfach polizeilich in Erscheinung getreten. Hier die Auflistung der polizeilich registrierten Straftaten des Mannes:

  • in drei Fällen wegen einfacher Körperverletzung
  • in drei Fällen wegen gefährlicher Körperverletzung
  • in vier Fällen wegen Bedrohung
  • in einem Fall wegen Diebstahls
  • in einem Fall wegen Hausfriedensbruchs
  • in einem Fall wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr
  • in einem Fall wegen Beförderungserschleichung
  • in einem Fall wegen Erpressung
  • in zwei Fällen wegen Sachbeschädigung
  • in einem Fall wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen sowie
  • in zwei Fällen wegen Beleidigung

 

Der 35-Jährige wurde also zu zwanzig Straftaten, unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung, polizeilich als Tatverdächtiger ermittelt. Laut der Antwort der Landesregierung ist der Tatverdächtige bis dato jedoch nicht vorbestraft. Vorbestraft gilt eine Person in der Regel dann, wenn eine Verurteilung zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten, die auch zur Bewährung ausgesetzt werden kann, erfolge.

Zwar gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung. Es dürfte jedoch äußerst unwahrscheinlich sein, dass der 35-Jährige zwanzigmal fälschlicherweise als Tatverdächtiger zu einer Straftat polizeilich ermittelt wurde. Realistischer ist, das zeigen viele ähnlich gelagerte Anfragen zu Gewalttaten und auch schriftliche Urteilsbegründungen bei Verurteilungen zu Gewalttaten die im öffentlichen Raum durch Asylbewerber begangen wurden, dass Ermittlungsverfahren durch die jeweils zuständige Staatsanwaltschaft eingestellt wurden, oder Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind.

Eine gefährliche Straftat wird laut § 224 StGB mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zehn Jahren, in minderschweren Fällen von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Der Versuch ist strafbar. Es kann also davon ausgegangen werden, dass der 36-Jährige bereits in der Vergangenheit durchaus Straftaten begangen hat, die zu einer Vorstrafe führen hätte können.

Merz versprach einen Politikwechsel

Vor dem Hintergrund des Messerangriffs in Aschaffenburg versprach Friedrich Merz in einem Statement einen Tag nach der grausamen Tat einen Politikwechsel in der Migrationspolitik. Seine angekündigten Maßnahmen wurden am 25. Januar 2025 auch auf der Website der CDU veröffentlicht, wo sie heute noch abrufbar sind. Folgende Maßnahmen sollten laut Merz ab Tag 1 einer Regierung unter Führung der CDU gelten:

Zurückweisungen an den deutschen Staatsgrenzen: Wir werden die deutschen Staatsgrenzen zu allen unseren Nachbarn dauerhaft kontrollieren und die Bundespolizei anweisen, ausnahmslos alle diejenigen zurückzuweisen, die versuchen, illegal nach Deutschland einzureisen.

Faktisches Einreiseverbot: Es wird ein faktisches Einreiseverbot in unser Land für alle geben, die nicht über gültige Einreisedokumente verfügen oder von der europäischen Freizügigkeit Gebrauch machen. Das europäische Asylsystem, zum Beispiel die sogenannte Dublin-Verordnung, funktioniert offensichtlich nicht. Deshalb machen wir vom Vorrang des nationalen Rechts Gebrauch. Die Bundespolizei, die täglich an Bahnhöfen, Flughäfen und Grenzen vollziehbar ausreisepflichtige Personen antrifft, muss insoweit umfassend die Befugnis erhalten, diese in Haft oder in Ausreisegewahrsam zu nehmen, um ihre Abschiebung sicherzustellen.

Mehr Abschiebehaft-Plätze: Aufgegriffene, vollziehbar ausreisepflichtige Personen dürfen nicht auf freien Fuß gesetzt werden. Sie müssen in Ausreisegewahrsam oder in Abschiebehaft genommen und so schnell wie möglich abgeschoben werden. Dafür muss der Bund so schnell wie möglich alle verfügbaren Liegenschaften zur Verfügung stellen. Die Zahl der Haftplätze werden wir signifikant erhöhen.

Mehr Unterstützung durch den Bund bei Abschiebungen: Der Bund muss auch über die Bundespolizei einen größeren Beitrag zur Abschiebung ausreisepflichtiger Personen übernehmen. Die Zahl der Abschiebungen muss endlich größer werden als die Zahl der immer noch täglich illegal Einreisenden.

Zeitlich unbefristeten Ausreisearrest für Straftäter und Gefährder schaffen: Dies muss solange möglich sein, bis die freiwillige Ausreise stattfindet oder die zwangsweise Abschiebung gelingt. Für genau solche Täter, wie den von Aschaffenburg, wäre ein solcher Arrest schon längst erforderlich gewesen.

Ausreisearrest für Straftäter und Gefährder verhindern Straftaten

Offensichtlich konnte der 35-jährige Marokkaner in Deutschland folgenlos eine Straftat nach der anderen begehen, ohne dass die Strafverfolgungsbehörden Möglichkeiten sahen oder hatten, ihn von der Straße zu holen, um die Gesellschaft vor ihm zu schützen. Dass bei derartig häufiger polizeilicher Erscheinung offensichtlich keinerlei Strafen gegen den Mann bis dato verhängt wurden, muss hinterfragt werden.

Festzuhalten ist, dass die brutalen Angriffe  auf die beiden völlig arg- und wehrlosen Frauen in Dortmund verhindert hätten werden können, wenn Bundeskanzler Merz seine Versprechungen nach der Wahl auch in die Realität umgesetzt hätte. Dann hätte sich der Angreifer nämlich in Ausreisearrest befunden, solange bis er auch tatsächlich Deutschland verlassen muss.

 


Quellen: Drucksache 18/16437
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-16437.pdf

Website CDU – Eintrag 25. 01.2025
https://www.cdu.de/aktuelles/migration/politikwechsel-in-der-migrationspolitik

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