Messerangriff vor Bar in Aalen
Drei Taten werden vor dem Landgericht Ellwangen aktuell verhandelt. Den ersten Messerangriff wertet die Staatsanwaltschaft als versuchten Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Die Tat ereignete sich am 31. Juli 2025. Zuerst soll der heute 34-Jährige vor einer Bar in Aalen einen 50-jährigen Gast provoziert und beleidigt haben. Als Polizeibeamte eintrafen, soll sich Granit A. zuerst ruhig verhalten haben. Plötzlich soll er dann ein Messer gezogen und auf den 50-Jährigen eingestochen haben. Das Opfer erlitt bei dem Angriff eine Stichverletzung im Brustbereich und eine Abwehrverletzung an der Hand. Die Polizisten verhinderten, dass der Angreifer weiter auf den Barbesucher einstechen konnte. Der 50-jährige wurde zur Behandlung seiner Verletzungen in ein Krankenhaus eingeliefert.
Granit A. konnte zunächst vom Tatort fliehen, wurde aber noch am selben Abend in seiner Wohnung durch Polizeibeamte festgenommen. Trotz des schweren Messerangriffs, wurde der Deutsch-Kosovare nach den polizeilichen Maßnahmen auf dem Revier wieder auf freien Fuß gesetzt. Offensichtlich ging man davon aus, dass keine Wiederholungsgefahr bestehen würde, was sich nur wenige Tage später als fatale Fehleinschätzung herausstellte.
Angriff auf Patienten vor psychiatrischer Klinik in Ellwangen
Nur drei Tage nach der Messerattacke vor einer Bar in Aalen attackierte der 34-Jährige erneut einen Menschen mit einem Messer. Der zweite Messerangriff, der vor dem Landgericht Ellwangen verhandelt wird, geschah vor der Sankt-Anna-Virngrund Klinik in Ellwangen im Raucherbereich und wird vor Gericht als versuchter Mord verhandelt. Granit A. hatte sich dort nach dem ersten Messerangriff selbst einweisen lassen, nachdem er nach der ersten Tat wieder auf freien Fuß gesetzt wurde.
Ohne jeglichen Anlass soll Granit A. dort gegen 20 Uhr einen Mitpatienten, der zum rauchen draußen war, mit einem Messer angegriffen haben. Mehrfach soll er auf den 45-jährigen Patienten mit dem Messer im Bereich des Kopfes, Gesichts und den Halses eingestochen haben. Der 45-Jährige versuchte in das Klinikgebäude zu flüchten, aber der Angreifer verfolgte ihn zuerst und schlug auf ihn ein. Das Opfer erlitt dabei schwere, aber glücklicherweise nicht lebensgefährliche Verletzungen. Anschließend flüchtete der 34-Jährige.
Die polizeiliche Fahndung blieb über die Nacht hinweg erfolglos. Am nächsten Morgen stellte sich der Beschuldigte schließlich selbst. Erst nach diesem zweiten Messerangriffen binnen drei Tagen erfolgte die richterlich angeordnete, einstweilige Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik. Der 34-Jährige wurde in die Klinik für forensische Psychiatrie in Bad Schussenried eingewiesen.
Messerangriff in der psychiatrischen Klinik
Kaum dort angekommen kam es zum dritten Messerangriff, genau da, wo der 34-Jährige untergebracht war, damit er keine weiteren Straftaten mehr begehen kann. 13 Tage war Granit A. in der Klinik, als sich ihm am 16. August die nächste Möglichkeit bot, einen Menschen mit einem Messer anzugreifen. Dieses Mal verschaffte ihm die Tatsache, dass die Klinikverantwortlichen offensichtlich davon ausgingen, dass er keine Gefahr für die Mitpatienten darstellen würde, den Zugang zur nächsten Waffe.
Trotz der erst kürzlich begangenen Messerangriffe konnte Granit A. gemeinsam mit den anderen Mitpatienten im Speiseraum der Station frühstücken und hatte dort auch Zugriff auf die bereitgelegenen Buttermesser. Es kam wie es fast schon kommen musste – Granit A. griff sich ein Messer und stach laut Staatsanwaltschaft anlasslos und in Tötungsabsicht auf einen Mitpatienten ein. Gezielt soll er dabei versucht haben, auf den Hals des Opfers einzustechen. Der Mitpatient erlitt bei dem Angriff zwei Schnittverletzungen im Bereich des Kehlkopfes. Weil Pfleger dazwischengingen und den Angreifer stoppen konnten, überlebte der Patient schwer verletzt. Auch bei dieser Tat geht die Staatsanwaltschaft von versuchtem Mord aus.
Klinik ging von verbessertem Gesundheitszustand aus
Wie die Bild-Zeitung berichtet, teilte ein Pressesprecher der Klinik in Bad Schussenried auf Anfrage, wieso einem psychisch auffälligem Messerangreifer ein Messer hingelegt wird, mit, dass “die Gestaltung der Maßregelvollzugsbehandlung den allgemeinen Lebensverhältnissen so weit wie möglich zu entsprechen hat”. Es gehöre bei verbessertem Gesundheitszustand zur Normalität, dass normales Essbesteck zur Verfügung gestellt werde, so der Pressesprecher. Ganz offensichtlich war die Einschätzung, dass sich der Gesundheitszustand von Granit A. bereits verbessert hätte, die nächste Fehleinschätzung, die wiederum den nächsten Messerangriff durch den 34-Jährigen möglich machte.
Gratin A. war zuvor bereits jahrelang im Maßregelvollzug
Als Gratin A. im August 2025 den Mitpatienten vor der Ellwanger Klinik angriff, fragte ich am 4. August 2025 bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Ellwangen nach, ob der Tatverdächtige bereits vorbestraft ist oder ob er bereits in der Vergangenheit psychisch auffällig war oder es zu Einweisungen in psychiatrische Kliniken kam.
In der Antwort teilte mir der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Ellwangen mit, dass Granit A. bereits im Jahr 2015 wegen eines versuchten Tötungsdelikts, welches er ebenfalls mit einem Messer begangen hatte wegen einer psychischen Erkrankung im Maßregelvollzug untergebracht wurde. Insgesamt verblieb Grant A. wegen dieser Tat sechs Jahre in einer forensisch-psychiatrischen Klinik. Im April 2021 wurde der Deutsch-Kosovare dann nach gerichtlicher Entscheidung aus der Klinik entlassen und die weitere Vollstreckung der Maßregel wurde für die Dauer von vier Jahren zur Bewährung ausgesetzt.
Die rechtliche Grundlage für die Entlassung von Gratin A. im Jahr 2021 findet sich im § 67 d Abs. 6 Strafgesetzbuch. Dort heißt es, dass die Fortdauer der Vollstreckung, also die Unterbringung des Betroffenen in der Klinik, in der Regel nicht mehr verhältnismäßig ist, “wenn nicht die Gefahr besteht, dass der Untergebrachte infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden oder in die Gefahr einer schweren körperlichen oder seelischen Schädigung gebracht werden”.
Eine Entlassung aus dem Maßregelvollzug kann nur erfolgen, wenn ein forensisch-psychiatrischen Gutachten zur Einschätzung kommt, dass von der betreffenden Person keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit ausgeht und von ihr auch in Freiheit keine schweren Straftaten mehr zu erwarten sind.
Bewährungszeit war kurz vor erstem Messerangriff abgelaufen
Die im Jahr 2021 vom Gericht angeordnete Bewährungszeit von vier Jahren endete im Mai 2025. Ein Widerruf der Aussetzung der Unterbringung zur Bewährung ist dann möglich, wenn die Person eine Straftat begeht, sich gerichtlich angeordneten Weisungen widersetzt oder sich der Bewährungsaufsicht entzieht. Demzufolge nach muss sich Gratin A. in all den Jahren so verhalten haben, dass kein Anlass bestand, die Bewährung zu widerrufen und ihn erneut im Maßregelvollzug unterzubringen. Das änderte sich jedoch nach Ende der Bewährungszeit schnell.
Im Mai 2025 war die gerichtlich angeordnete Bewährungszeit von vier Jahren abgelaufen. Nachdem das Gericht die Aussetzung der Unterbringung bis zu diesem Zeitpunkt nicht widerrufen hatte, war die Maßregel, also die im Jahr 2015 angeordnete Unterbringung in einer forensisch-psychiatrischen Klinik, damit endgültig erledigt. Gerade mal zwei Monate nach Erledigung der ersten Maßregel wegen eines versuchten Tötungsdelikts durch einen Messerangriff griff Gratin A. erneut Menschen mit einem Messer an.
Offensichtlich wurde die Gefährlichkeit des Deutsch-Kosovaren über Jahre hinweg und an verschiedenen Stellen immer wieder falsch eingeschätzt, was zu mehreren Opfern von Messerangriffen, sogar in einer psychiatrischen Klinik führte.
Beschuldigter soll wieder in die Forensik
Die Staatsanwaltschaft fordert, dass der 34-Jährige erneut im Maßregelvollzug untergebracht wird. Bei allen drei Messerangriffen sei der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt aufgrund von akuten Wahnvorstellungen schuldunfähig gewesen. Zudem gehe von Gratin A. weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit aus. Deswegen beantragte die Staatsanwaltschaft die erneute Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik.
Wenig Entgegenkommen zeigte der Richter mit einem Geschädigten eines Messerangriffs durch Gratin A. Dieser hatte ein ärztliches Attest vorgelegt, dass es für ihn nicht zumutbar sei, vor Gericht in Anwesenheit des Beschuldigten auszusagen. Der Richter erklärte, dass er der Forderung des Opfers wahrscheinlich nicht nachkommen werde, weil ein Ausschluss des Beschuldigten einen erheblichen Eingriff in dessen Verteidigungsrechte darstellen würde. Stattdessen könne man den 34-jährigen Gratin A. im Sitzungssaal für die Dauer der Aussage des Opfers außerhalb dessen Sichtfeldes platzieren, schlug der Richter vor.
Gratin A. will sich nach Abschluss der Zeugenvernehmungen zum Tatvorwurf äußern, wie er über seinen Rechtsanwalt erklären ließ. Mit einem Urteil wird am 4. März gerechnet.
Foto: © Ernst Fesseler
