Mehrere Zeugen logen vor Gericht
Das Landgericht Bielefeld musste sich im Prozess gegen den Haupttäter mit teils widersprüchlichen Aussagen, mitunter auch Lügen und beharrliches Schweigen der meist jugendlichen Zeugen herumschlagen. Außerdem leisteten sie dem dem zur Tatzeit 20-jährigen Philippos keine erste Hilfe. Zu diesen Personen gehört auch der 21-Jährige, der am gestrigen Donnerstag, 26. März 2026, vor dem Amtsgericht Minden stand. Angeklagt war er wegen unterlassener Hilfeleistung und zweifacher Falschaussage.
Der Angeklagte war am Tatabend mit mehreren Freunden im Bad Oeynhausener Kurpark und bekam den Angriff auf Philippos T. aus nächster Nähe mit. Als der 20-jährige sterbend auf dem Boden lag, leistete er jedoch keine erste Hilfe und rief nicht einmal den Notarzt.
Im späteren Prozess war der jetzt Angeklagte mehrfach als Zeuge geladen und log zuerst bei seiner Aussage. Unter anderem verschwieg er, dass ein Freund vom ihm zwei Videos von der Attacke auf den jungen Griechen mit seinem Handy machte. Die Videos wurden erst gelöscht, konnten später jedoch von der Polizei wieder hergestellt werden und trugen dann im Prozess erheblich zur Wahrheitsfindung bei.
Dauerarrest und Geldstrafe
Der 21-Jährige legte ein Geständnis ab und gab an, sein damaliges Verhalten bis heute zu bereuen. Eine Erklärung, wieso er Philippos nicht geholfen hatte und bei der Zeugenaussage vor Gericht zuerst die Unwahrheit sagte, konnte der junge Mann jedoch nicht liefern. Bei der Mutter des Opfers, die als Zuschauerin im Gericht anwesend war, entschuldigte sich der 21-Jährige öffentlich, welche diese auch annahm.
Der Angeklagte wurde wegen zweifacher Falschaussage und unterlassener Hilfeleistung nach Jugendstrafrecht zu zwei Wochen Dauerarrest sowie zu einer Zahlung von 1.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung verurteilt. In einigen Wochen wird es vor dem Amtsgericht Minden ein zweites Verfahren gegen den jungen Mann geben, der die beiden Videos von dem Angriff und dem auf den Boden liegenden Philippos erstellt hatte. Auch ihm wird unterlassene Hilfeleistung und Falschaussage vorgeworfen.
Urteil gegen Haupttäter nicht rechtskräftig
Derweil ist das Urteil des Landgerichts Bielefeld gegen den Haupttäter Mwafak al S. knapp ein Jahr nach Urteilsverkündung nicht rechtskräftig. Die Verteidigung des Syrers hatte Revision gegen das Urteil eingelegt über die der Bundesgerichtshof zu entscheiden hat. Die Nachfrage beim BGH, bis wann mit einer Entscheidung in der Sache gerechnet werden kann, wurde noch nicht beantwortet.
