Angriff im ICE
Der Beschuldigte soll laut Anklage einen Hammer und eine Axt bei sich geführt haben, als er am 3. Juli 2025 in Nürnberg in den ICE einstieg. Im Zug soll der Syrer einem 25-jährigen Landsmann, der mit seiner Familie im Zug war, verbal angegriffen haben und an der Familie vorbeigegangen sein. Ein anderer Fahrgast, der das beobachtete, soll der Familie Hilfe angeboten und über sein Handy den Notruf gewählt haben.
Als der Beschuldigte davon mitbekam, soll er mit der Axt auf den Helfer eingeschlagen haben, wodurch dieser das Bewusstsein verlor und schwere Verletzungen im Kopfbereich erlitt. Anschließend soll der 21-Jährige den 25-jährigen Sohn der syrischen Familie mit der Axt angegriffen haben in der Absicht, diesen ebenfalls am Kopf zu treffen. Die Mutter des 25-Jährigen soll sich in den Weg geworfen haben, um ihren Sohn zu schützten, wodurch sie mit der Axt am Kopf getroffen wurde und in Folge eine offene Schädeldachfraktur erlitt.
Beim folgenden Kampf zwischen dem Sohn und dem Beschuldigten soll dieser den 25-Jährigen mit der Axt getroffen und schwere Schnittverletzungen zugefügt haben. Der Sohn soll anschließend die Axt dem Beschuldigten entrissen haben und sich damit gegen den Angreifer verteidigt haben, wodurch dieser selbst eine Fraktur im Kopfbereich erlitten hat. Während des Gerangels, als beide am Boden lagen, soll der Beschuldigte zudem den 25-Jährigen gewürgt haben, mit der Absicht ihn zu töten. Weitere Fahrgäste konnten den 21-Jährigen dann von dem Opfer wegziehen und ihn bis zum Eintreffen der Polizei festhalten.
In Österreich polizeibekannter Gewalttäter – in Deutschland psychisch krank
Der 21-jährige Syrer hat seinen Wohnsitz in Österreich. Dort stellte er 2021 einen Asylantrag, welcher 2022 bewilligt wurde. Wie das österreichische Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl kurz nach dem Axtangriff mitteilte, wurde der Beschuldigte in Österreich bereits zweimal wegen Gewaltdelikten verurteilt.
Wie die österreichische Behörde mitteilte, wurde der Syrer im Februar und April 2025 rechtskräftig wegen schwerer Körperverletzung und Widerstand gegen die Staatsgewalt verurteilt. Nachdem der 21-Jährige verurteilt worden war, leitete die Behörde ein Asylaberkennungsverfahren gegen ihn ein, um ihm den Schutzstatus abzuerkennen und die Abschiebung nach Syrien zu vollziehen. Dieses Asylaberkennungsverfahren dürfte sich nach der Tat im ICE und der folgenden einstweiligen Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik in Deutschland, wo sich der Syrer seit dem Angriff befindet, vorerst erledigt haben.
In Deutschland ergab im Zusammenhang mit dem Axtangriff im ICE ein forensisch-psychiatrisches Gutachten, dass der Syrer psychisch krank sei und die Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen habe, weswegen die Staatsanwaltschaft ein Sicherungsverfahren gegen den Beschuldigten beantragte mit dem Ziel der dauerhaften Unterbringung des 21-Jährigen im Maßregelvollzug. Der Sachverständige kam in seinem Gutachten auch zum Ergebnis, dass von dem Mann weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht.
Für den Prozess vor dem Landgericht Regensburg sind sechs weitere Verhandlungstage angesetzt. Mit einem Urteil ist im Laufe des Juli zu rechnen.
