Tötungsdelikt und Angst vor Rache als Fluchtgrund
Eric X. wurde als Sohn eines reichen Kakaoplantagenbesitzers und dessen Zweitfrau in Ghana geboren, so seine Angaben gegenüber den deutschen Behörden. Er war der einzige Sohn, jedoch hatte der Vater mit der Erstfrau noch neun weitere Töchter. Als im Jahr 2014 der Vater starb soll es zu Streitigkeiten um das Erbe gekommen sein. In diesem Zusammenhang soll Eric X. seinen Schwager erschlagen haben. Aus Angst vor Rache der Familie floh Eric X. nach Libyen. Dort verdiente er seinen Lebensunterhalt, indem er illegal selbstgebrannten Schnaps verkaufte. Als es im Sommer 2016 deswegen zu einer Razzia kam, flüchtete Eric erneut. In Libyen traf er auf einen Schleuser, der ihm einen Platz in einem Schlauchboot zur Überfahrt nach Italien verkaufte.
Zusammen mit über hundert weiteren Personen machte Eric X. sich in dem Schlauchboot auf den Weg nach Italien. Als das Boot zu sinken drohte, griffen sogenannte Seenotretter den Ghanaer auf und brachten ihn nach Italien. Am 29. Juni 2016 kam Eric X. in Italien an, stellte Mitte Juli einen Antrag auf Asyl und wurde in einem Flüchtlingscamp in der Nähe von Rom untergebracht. Seinen Asylantrag lehnten die italienischen Behörden später ab.
In dem Camp lernte Eric X. eine Betreuerin kennen, die, so erzählt der Ghanaer es später den deutschen Behörden, mit ihm eine Beziehung wollte, was er jedoch ablehnte, da die Frau verheiratet gewesen sei. Weil es deswegen zu Streitigkeiten kam und er eine Nacht außerhalb des Camps übernachtete, ohne sich zu abzumelden, wurde er im Dezember 2016 aus der Unterkunft verwiesen. Fortan übernachtete Eric X. in einem leerstehenden Gebäude am Hafen und verdiente sich als Kofferträger etwas Geld.
Einreise nach Deutschland
Das Leben in Italien gefiel Eric X. offensichtlich auch nicht. Denn kurze Zeit später entschloss er sich, nach Deutschland zu gehen. Im Februar 2017 versucht er mit dem Zug von Rom nach München zu reisen, scheiterte aber an den österreichischen Behörden, die ihn in Salzburg festsetzten und aufforderten, Österreich binnen zwei Wochen wieder zu verlassen. Dies nutzte er, um erneut den Versuch zu starten, nach Deutschland einzureisen, was ihm dann am 9. Februar 2017 auch gelang.
In Dortmund stellte Eric X. wie schon in Italien einen Antrag auf Asyl. Das BAMF lehnte diesen Antrag mit Bescheid vom 17. März 2017 ab und ordnete die Abschiebung nach Italien an. Gegen die Ablehnung reichte X. Klage ein und stellte einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung. Diesen Antrag lehnte das Verwaltungsgericht Köln mit Beschluss vom 3. April 2017 ab. Einen Tag zuvor überfiel der 31-Jährige das junge Paar in der Bonner Siegaue.
Die Ereignisse vor der Tat
Am Abend des 1. April 2017 verließ Eric X. seine Unterkunft und machte sich auf den Weg zur Siegaue. Dort begegnete er zuerst gegen 21 Uhr einer Gruppe junger Menschen, die in der Nähe der Nordbrücke feierten. Einer jungen Frau und ihrem Freund war der Ghanaer bereits in den Tagen zuvor mehrfach begegnet. Auch diese junge Frau wurde von dem 31-jährigen bedrängt. So fragte er sie, ob sie mit ihm schlafen wolle. Aufgrund dieser unangenehmen Begegnungen wollten die jungen Leute nichts mit dem Mann zu tun haben und forderten ihn deshalb auf, sie in Ruhe zu lassen und weiterzugehen.
Eric X. zog weiter und entdeckte ganz in der Nähe einen Seesack und einen Rucksack. Die Taschen hatte ein Mann dort abgestellt, weil er sich auf die Suche nach Feuerholz machte. In dem Seesack waren mehrere Decken und eine Weste. Im Rucksack bewahrte der Mann seinen Geldbeutel, ein Taschenmesser und eine Astsäge mit einer Sägeblattlänge von ca. 37 cm auf. Eric X. stahl beide Taschen und ging weiter.
Währenddessen war das junge Studentenpaar im Zelt, nachdem beide noch Vorräte einkaufen waren. Bei ihnen handelt es sich um eine 23-jährige Studentin und ihrem 26-jährigen Freund aus dem Stuttgarter Raum, die aufgrund ihrer Studienplätze, die in unterschiedlichen Städten waren, eine Fernbeziehung führten. Sie hatten das Wochenende zusammen bei Freunden verbracht und schliefen die zweite Nacht in dem kleinen Zweimannzelt in der Bonner Siegaue.
Überfall und Vergewaltigung
Es war gegen 0:15 Uhr als sich Eric X. dem Zelt der beiden Studenten, die sich bereits schlafen gelegt hatten, näherte. Aus dem geklauten Seesack nahm er vier Decken, legte drei davon hinter einem Baum, die vierte neben das Zelt. Mit den Worten „I want to sleep here“ (ich möchte hier schlafen) und mit der Astsäge bewaffnet ging Eric X. immer näher an das Zelt des jungen Paares heran. Die beiden jungen Leute hörten das Gemurmel und merkten, das was nicht stimmte. Der 26-Jährige nahm sein Schweizer Taschenmesser an sich, um sich und seine Freundin verteidigen zu können.
In dem Moment schnitt Eric X. das Zelt mit der Astsäge am Eingang mit einem Schnitt von rund einem Meter Länge von oben nach unten auf. Anschließend steckte er seinen Kopf samt Oberkörper durch das Loch im Zelt und bedrohte die beiden jungen Leute mit der Astsäge während er wieder brüllte, dass er hier jetzt schlafen wolle. Die 23-Jährige und ihr Freund waren massiv verängstigt und eingeschüchtert und erklärten dem Angreifer, dass er hier schlafen könne, während Eric X. die Astsäge vor ihren Köpfen hin und her schwenkte.
Eric X. schrie dann die beiden Studenten laut und aggressiv an, während er sie immer noch mit der Säge bedrohte: „Give me your money“ (gebt mir euer Geld) Später erzählen die beiden Opfer, dass sie in dem Moment Todesangst hatten und sich wie kleine eingesperrte Tiere gefühlt haben. Sie gaben dem Angreifer das wenige Kleingeld in Höhe von 6 Euro, das sie bei sich führten und eine Lautsprecherbox im Wert von rund 120 Euro, in der Hoffnung, dass Eric X. damit zufrieden sei und sie mit ihrem Leben davonkommen.
Der 31-jährige Asylbewerber fasste spätestens zu diesem Zeitpunkt den Entschluss, die 23-jährige Studentin zu vergewaltigen. Ihm war bewusst, dass er dazu zeitgleich die junge Frau und deren Partner mithilfe der Astsäge einschüchtern müsse. Während er abwechselnde Stichbewegungen in Richtung der Gesichter der beiden jungen Leute machte, brüllte er die junge Frau an: „You Bitch, come out! I want to fuck you!“ (Du Schlampe komm raus! Ich will dich ficken!) Ihren Freund brüllte er an, dass er im Zelt bleiben müsse und sich nicht bewegen dürfe.
Der Ghanaer wurde immer wütender und brüllte die beiden Studenten fortwährend an während er gleichzeitig mit der Astsäge direkt vor ihren Gesichtern umherfuchtelte. Die junge Frau entschloss sich aus Angst, aus dem Zelt zu gehen, verbunden mit der Hoffnung, dass sie Zeit schinden könne während ihr Freund im Zelt die Polizei rufen würde.
Draußen vor dem Zelt schrie Eric X. die Studentin an: „Lay down bitch, I want to fuck you!“ (Leg dich hin Schlampe, ich will dich ficken). Aus Angst, der Angreifer würde sie und ihren Freund töteten, legte sich die junge Frau schlussendlich hin. Während er sie weiter beschimpfte, kniete er sich über sie, die Astsäge in der rechten Hand haltend und vergewaltigte die 23-Jährige. Ihr Freund verharrte in der Zeit im Zelt und haderte mit sich. Er sah keine Möglichkeit, seiner Freundin zu Hilfe zu kommen, weil der Angreifer die Astsäge auch während der Vergewaltigung weiterhin in der Hand hielt und er deswegen Angst hatte, dass Eric X. seine Freundin töten würde, sollte er versuchen, den 31-jährigen von der Vergewaltigung abzuhalten.
Nach der Vergewaltigung packte Eric X. in Seelenruhe die zuvor geklauten Rucksäcke und die Lautsprecherbox und ging dann eiligen Schrittes davon.
Polizei dachte an einen Scherz
Aufsehen erregte auch der Umgang einer Polizistin mit dem ersten Notruf des Freundes, den er noch während der Vergewaltigung abgesetzt hatte. Als dieser der Beamtin mitteilte, dass seine Freundin gerade „von einem Schwarzen vergewaltigt“ werde, der eine „Machete“ bei sich hat, antwortete diese: „Sie wollen mich nicht verarschen, oder?“. Das, obwohl im Hintergrund das Wimmern der jungen Frau zu hören war.
Die Polizistin erklärte, dass Hilfe unterwegs sei, schickte auch Polizeistreifen los, beendete aber einfach das Gespräch ohne dem Freund des Vergewaltigungsopfers beizustehen und ihm Anweisungen zu geben, wie er sich in dieser lebensbedrohlichen Situation verhalten soll. Ob er seiner Freundin helfen soll, den Vergewaltiger angreifen oder im Zelt auf die Polizei warten soll – der junge Mann wurde mit diesen Entscheidungen alleine gelassen. Später wurde die Beamtin als Konsequenz für dieses unangemessene Verhalten in eine andere Abteilung versetzt.
Festnahme fünf Tage später
Fünf Tage nach der Vergewaltigung ging Eric X. erneut zum Naturschutzgebiet Siegaue. Eine Frau, die dort mit ihrem Hund spazieren war, traf am Morgen des 8. April in der Nähe der Nordbrücke auf den 31-Jährigen, als er dort im Graß hockte. Da der Frau dies merkwürdig vorkam, sprach sie den Mann an und fragte ihn, warum er hier sei. Als dieser nicht antwortete, fragte sie ihn, ob er deutsch sprechen würde, was dieser mit „no, english“ verneinte. Die Frau wiederholte ihre Frage deshalb auf englisch. Eric X. stand daraufhin auf und ging weg.
Es ist der mutigen Frau zu verdanken, dass der Vergewaltiger gefasst werden konnte. Sie brachte richtigerweise den 31-Jährigen mit der Tat, die großes Entsetzen in der Region ausgelöst hatte, in Verbindung und war sich sicher, dass er der Mann war, von dem auch ein Phantombild veröffentlicht wurde. Deshalb verfolgte sie Eric X. und teilte gleichzeitig der Polizei über ihr Handy den Standort mit. Als die ersten Streifenwagen eintrafen und Eric X. das erkannte, brüllte er die Frau auf englisch an, warum sie die Polizei gerufen hätte. Bei seiner Festnahme hatte Eric X. den kurz vor der Vergewaltigung gestohlenen Rucksack bei sich. Später fanden Ermittler auch noch die von dem Paar geklaute Lautsprecherbox im Gebüsch. Eric X. wurde festgenommen und in Untersuchungshaft verbracht.
Der Prozess
Im ersten Prozess verurteilte das Landgericht Bonn den 31-jährigen Ghanaer im Oktober 2017 u.a. wegen besonders schwerer Vergewaltigung zu einer Haftstrafe von 11 Jahren und 6 Monaten.
Im Prozess stritt der Angeklagte zuerst alles ab und behauptete entgegen der eindeutigen Beweislage, dass er zur Tatzeit in seiner Unterkunft gewesen wäre, welche er die ganze Nacht nicht verlassen hätte. Auf die DNA-Spuren angesprochen, die man am Opfer vaginal, anal und an den Oberschenkel fand, erklärte er, dass es sich bei der Frau dann sicher um eine Prostituierte handeln müsse.
Eric X. legte gegen das Urteil über seinen Verteidiger gegen Revision ein. Der Bundesgerichtshof verwarf diese hinsichtlich des Schuldspruchs, verwies den Fall jedoch zur neuen Verhandlung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Bonn hinsichtlich der verhängten Strafe. Ein forensisch-psychiatrischer Sachverständiger stellte zwar Persönlichkeitsstörungen fest, die aber keine Auswirkungen auf die Schuldfähigkeit hätten. Das Gericht ging dann in Folge von Schuldfähigkeit aus, welche laut BGH jedoch nicht eindeutig und rechtsfehlerfrei festgestellt wurde.
Im neuerlichen Prozess vor dem Landgericht Bonn wurde Eric X. nunmehr zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt. Außerdem führte das Gericht ebenso aus, dass bei dem Angeklagten zum Tatzeitpunkt keine Einschränkung der Schuldfähigkeit vorlag. Auch gegen dieses Urteil ging Eric X. in Revision, welche aber mit Beschluss vom 12. März 2019 verworfen wurde. Damit wurde das Urteil rechtskräftig.
Sowohl die 23-jährige Studentin als auch ihr 26-jähriger Freund waren zum Zeitpunkt des Prozesses noch schwer traumatisiert. Beide mussten ihr Studium für längere Zeit unterbrechen, der Freund die eigentlich anstehende Masterarbeit verschieben. Die junge Frau verlor ihren Nebenjob durch die Folgen der Tat.
Brandstiftung und Angriffe auf Bedienstete in der JVA
Während seiner Haftzeit griff Eric X. mehrfach Bedienstete der JVA an, bespuckte sie, warf mit Essen nach ihnen und drohte ihnen, dass er sie töten werde. Aufgrund des fortwährenden aggressiven Verhaltens und mehrerer gewalttätiger Vorfälle wurde die Zelle von Eric X. videoüberwacht. Diese Tatsache rettete ihm wohl im Februar 2018 das Leben. Auf den Aufnahmen ist zu sehen, wie er sein Bett in der Zelle anzündet.
Als ein JVA-Mitarbeiter den bewusstlosen Gefangenen gegen 1.40 Uhr aus der Zelle zieht, waren 23 Prozent seiner Hautoberfläche verbrannt. Außerdem zog er sich bei der Brandstiftung eine lebensgefährliche Rauchvergiftung zu. Eric X. lag daraufhin einige Tage im künstlichen Koma. Es vergingen mehrere Monate, bis sich der Gesundheitszustand des Ghanaers so verbessert hatte, dass er verhandlungsfähig war.
Im späteren Prozess vor dem Landgericht Köln im Mai 2021 wurde Eric X. zu weiteren zehn Monaten Haft wegen schwerer Brandstiftung verurteilt, woraus eine Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren und zehn Monaten Haft gebildet wurde. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte das Feuer legte, um die Leitung der JVA zu erpressen, damit er in ein anderes Gefängnis verlegt würde. Für die Brandstiftung erhielt Eric X. eine verhältnismäßig geringe Haftstrafe, obwohl der Gericht erkannte, dass er dadurch das Leben der anderen Gefangenen und der JVA Mitarbeiter gefährdet hatte. Als Begründung führte das Gericht aus, dass er selbst der einzige Leidtragende dieser Brandstiftung war.
Aktueller Stand – Abschiebung nach Ghana
Bereits vor dem Überfall und der Vergewaltigung im April 2017 war Eric X. vollziehbar ausreisepflichtig und die Abschiebung nach Italien, wo er zuerst einen Asylantrag gestellt hatte, stand kurz bevor. Mit dem furchtbaren Überfall auf das junge Paar und der dafür verhängten Haftstrafe verschaffte sich Eric X. einen langjährigen Aufenthalt in Deutschland auf Steuerzahlerkosten.
Das reguläre Ende der Haftzeit von zehn Jahren und zehn Monaten wäre im Jahr 2028 gewesen.
Wie die Staatsanwaltschaft Köln auf Anfrage mitteilte, wurde Eric X. jedoch bereits im November 2024 aus der Haft entlassen und der zuständigen Zentralen Ausländerbehörde zum Zweck der Abschiebung in sein Heimatland Ghana übergeben.
Für den Fall der unerlaubten Wiedereinreise nach Deutschland besteht ein Vollstreckungshaftbefehl. Eric X. würde also bei unerlaubter Wiedereinreise – sofern diese bemerkt wird – sofort festgenommen. Er müsste in dem Fall die restliche Freiheitsstrafe verbüßen.
Foto: © Google Maps Screenshot
