Einwohner bedroht und bespuckt
Wie das Onlineportal des Münchner Merkur zuerst berichtete, haust der 35-jährige Tunesier wohl seit mindestens Juni 2026 in einem Waldstück bei Schaftlach. Der Gemeinderat Rudi Reber erklärte, dass er jedoch alles andere als ein stiller Waldbewohner sei. Der Obdachlose würde vielmehr immer wieder durch Schaftlach irren und dabei Passanten anschreien, sie bedrohen und beleidigen und auch anspucken. Immer wieder haben Bewohner die Polizei gerufen. Allerdings bleibt den Beamten nicht viel mehr übrig, als den Mann immer wieder zur Ordnung zu rufen. Anschließend muss er wieder auf freien Fuß gesetzt werden, da weitere rechtliche Handhabe nicht gegeben sei.
Die Menschen in Schaftlach leben in ständiger Angst. Eine Einwohnerin erzählt, dass sie selbst schon beim Spaziergang mit ihrem Hund von dem Mann bedroht worden sei. Außerdem sei eine ältere Dame beim örtlichen Bäcker von dem 35-Jährigen angegangen worden.
Einweisung in Klinik – Entlassung am Folgetag
Gemeinderat Reber erklärt, dass sich viele Anwohner kaum noch aus dem Haus trauen würden. Der sogenannte “Rentnerweg”, bei dem es sich um einen Spazierweg in unmittelbarer Nähe des Lagers des Mannes handelt, werde kaum noch genutzt, weil gerade ältere Menschen häufig von dem Obdachlosen angegangen werden und deswegen aus Angst fernbleiben.
Am vergangenen Montag, 24.08.2026 wurde wieder einmal die Polizei gerufen. Dieses Mal brachten die Polizeibeamten den 35-Jährigen in die psychiatrische Klinik Agatharied wegen des Verdachts der Fremdgefährlichkeit aufgrund einer psychiatrischen Erkrankung. Nur einen Tag später, am Dienstag, folgte dann jedoch schon wieder die Entlassung. Grund: Die Ärzte konnten keine Fremd- oder Eigengefährlichkeit mehr feststellen.
Die Polizei versucht die Bürger zu beruhigen. Man sei jetzt sensibilisiert. Schaftlach sei jetzt ein polizeilicher Schwerpunkt. Von der Straße holen kann man den Mann jedoch kaum. Verbale Übergriffe reichen nicht für einen Haftbefehl aus. Und der Mann hält sich legal im Land auf – noch – wie Recherchen ergeben.
Tunesier erhielt Chancenkarte – Visum bis Dezember gültig
Auf Anfrage teilt die zuständige Ausländerbehörde des Landratsamts Miesbach mit, dass der 35-jährige Tunesier im Besitz der sogenannten Chancenkarte ist. Dieses Visum wird in aller Regel im jeweiligen Herkunftsland bei der Deutschen Botschaft für Menschen ausgestellt, die wegen Arbeitsplatzsuche oder wegen Maßnahmen zur Anerkennung beruflicher Qualifikationen nach Deutschland einreisen wollen. Personen, die eine Chancenkarte erhalten, sind verpflichtet für ihren Lebensunterhalt selbst aufzukommen.
Das Visum des 35-Jährigen ist nach Auskunft der Ausländerbehörde bis 29.12.2026 befristet. Die zuvor, nach Einreise des Tunesiers zuständige Ausländerbehörde München hat bereits die beantragte Verlängerung des Visums abgelehnt. Damit droht dem Obdachlosen nach Ablauf der Frist die Abschiebung, sollte er bis dahin nicht freiwillig ausgereist sein.
Niemand ist zuständig
Der Fall zeigt gut auf, welche Probleme aus derlei behördlichen Zuständigkeits-Sackgassen entstehen. Die Ausländerbehörde erklärte, dass sie nicht dafür zuständig sei, das Lager im Wald aufzulösen und den Mann von der Straße zu holen. Das sei Sache der Polizei. Diese wiederum kann eigenständig den Mann allenfalls wenige Stunden in Gewahrsam nehmen, sollte die Staatsanwaltschaft keinen Antrag auf Untersuchungshaftbefehl stellen, was wiederum bei verbalen Bedrohungen vom zuständigen Amtsgericht auf Ablehnung stoßen würde.
Das Rathaus Waakirchen weiß über die Bedrohungslage in der Gemeinde zwar Bescheid, sei aber auch nicht zuständig. Man wisse, dass der Waldbesitzer auch schon erfolglos versucht habe, den Obdachlosen loszuwerden. Weitere Maßnahmen seien dem Rathaus nicht bekannt. Das Landratsamt zeigt wiederum zurück auf die Gemeinde, die zuständig für die Obdachlosenunterbringung sei. Zwingen könnte man den 35-Jährigen nicht dazu, sein Lager aufzugeben.
Psychisch auffälliges Verhalten kann zwar zur Einweisung nach dem Psychisch-Kranken-Hilfegesetz in eine Fachklinik für Psychiatrie führen, wenn davon auszugehen ist, dass die Person eine Gefahr für sich selbst oder Dritte darstellt. Allerdings muss die Entlassung aus der Klinik zwingend erfolgen, sobald keine Eigen-oder Fremdgefahr durch die behandelnden Ärzte mehr festgestellt werden kann. So auch im Fall des 35-jährigen Tunesiers, der am nächsten Tag bereits schon wieder entlassen wurde.
Bleibt zu hoffen, dass die Behörden die Abschiebung auch tatsächlich nach Ablauf der Gültigkeit der Chancenkarte sofort umsetzen und bis dahin keine schweren Straftaten durch den 35-Jährigen begangen werden.
Foto: © Google Maps Screenshot
