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Angriff auf Regina G. in Berlin Opfer auf freiwillige Unterstützung angewiesen - Täter erhält Vollversorgung

Es war der Nachmittag des 4. September 2021 als sich das Leben der damals 58-jährigen Regina G. binnen Sekunden für immer ändern sollte. Der 30-jährige Afghane Abdul A., ein fanatischer Anhänger des Islams, der 2016 als Asylbewerber nach Deutschland kam, griff Regina G. mit einem Messer auf offener Straße an, während sie gerade ehrenamtlich Gartenarbeiten machte. Regina G. überlebte die Attacke lebensgefährlich verletzt, bleibt aber ein Pflegefall und wird immer auf die Hilfe ihrer Familie im Alltag angewiesen sein. Während der Täter – freigesprochen wegen Schuldunfähigkeit und im Krankenhaus des Maßregelvollzugs in Berlin – auf Kosten der Steuerzahler lebt und jegliche Therapien, die seine Behandler für angebracht halten bezahlt bekommt, musste die Familie des Opfers um Spenden bitten, damit die Versorgung und Therapie von Regina G. finanziert werden kann.
Angriff auf Regina B. in Berlin. Opfer auf freiwillige Unterstützung angewiesen - Täter erhält Vollversorgung.

Inhalt

Ein trauriges Beispiel von vielen

Der Angriff auf Regina G. zeigt Parallelen zu vielen Gewaltverbrechen im öffentlichen Raum auf, die durch Menschen begangen wurden, welche als Asylbewerber nach Deutschland kamen. Monate vor der Tatbegehung fällt die Person durch eine gesteigerte, immer weiter zunehmende Religiosität und einer Lebensweise nach strengen islamischen Regeln sowie durch Versuche, andere, oftmals auch fremde Personen zum Islam zu bekehren, auf. Häufig wird die Person in dieser Phase polizeilich auffällig durch wirres und oftmals gewalttätiges Verhalten in der Öffentlichkeit. Es kommt zu kurzzeitigen Einweisungen in eine psychiatrische Klinik wegen Eigen- oder Fremdgefährlichkeit, wobei die Aufenthalte dort meist nur wenige Tage andauern, da die behandelnden Ärzte in dieser geschützten Umgebung dieses Verhalten nicht feststellen können, was wiederum zwingend die Entlassung nach sich zieht.

Das geht solange, bis dann tatsächlich ein Mensch angegriffen wird und zu Schaden kommt. Die oft mehrfachen Einweisungen in eine psychiatrische Klinik dienen dann wiederum als Beleg für eine vermeintlich vorliegende psychische Erkrankung für den dann folgenden Prozess wegen der begangenen Gewalttat. Was dann schlussendlich, nicht immer aber sehr häufig, dazu führt, dass der Täter wegen Schuldunfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung freigesprochen und im Maßregelvollzug untergebracht wird. Dass eine solche Tat auch aus religiösen Hass heraus begangen sein könnte, wird kaum in Betracht gezogen und selbst oftmals klar dafürsprechende Anhaltspunkte abgetan. So auch im Fall von Regina G.

Der Täter

Abdul A. wuchs in einer größeren Stadt in Afghanistan zusammen mit neun weiteren Geschwistern in ärmlichen aber geordneten Verhältnissen auf. Zu seiner schulischen Laufbahn liegen keine gesicherten Informationen vor. Eine Ausbildung hat er nicht absolviert. Abdul A. arbeitete jedoch unregelmäßig in der Gastronomie als Hilfskoch oder Küchenhilfe. Er ist ledig, hat keine Kinder und führte auch noch nie eine längere Beziehung mit einer Frau. Wohl gab es Kontakte zu Frauen, die er über Social Media kennenlernte und auch zu Prostituierten. Außerdem hat sich Abdul A. auch hin und wieder selbst prostituiert.

Einreise nach Deutschland

Im Zuge der Flüchtlingskrise 2015 machte sich auch Abdul A. auf den Weg nach Europa. Erstmals registriert wurde er in Bulgarien. Er blieb jedoch nicht im sicheren Bulgarien sondern reiste einfach weiter und dann illegal nach Deutschland ein. Sein Asylantrag wurde von den deutschen Behörden abgelehnt und Abdul A. wurde zurück nach Bulgarien abgeschoben. Davon ließ sich er sich jedoch nicht abhalten, nur wenige Monate später, im Jahr 2017, ein zweites Mal illegal nach Deutschland einzureisen. Dieses Mal half ihm ein Anwalt dabei, sich über Klagen vor dem Verwaltungsgericht einen Aufenthaltstitel als Asylbewerber zu erstreiten.

Bei seiner Befragung im BAMF erzählte Abdul A., dass einer seiner Brüder in Afghanistan von den Taliban ermordet worden sei. Die Taliban hätten ihn jedoch verwechselt. Eigentlich wollten sie ihn töten, da er sich geweigert hätte, für die Taliban Spitzeldienste bei den NATO-Truppen zu übernehmen. Angeblich hätte er zeitweilig für die NATO-Truppen als Übersetzer gearbeitet, wofür es jedoch keinerlei Beweise gibt.

Nach der Ermordung des Bruders sei die ganze Familie nach Kabul geflüchtet. Von dort sei Abdul A. dann alleine weiter gezogen und über die Türkei nach Europa gelangt. Schlussendlich kam es so, dass Abdul A., obwohl schon in Bulgarien registriert, ab dem Jahr 2017 in Berlin lebte. Zuerst in mehreren Flüchtlingsheimen, später dann in einer eigenen Wohnung im Stadtteil Wilmersdorf, ganz in der Nähe des späteren Tatorts, wo er Regina G. angriff. Er lebte von Asylbewerberleistungen, arbeitete gelegentlich schwarz als Küchenhilfe und verbrachte sonst seine Zeit mit Besuchen im Fitnessstudio.

Mit der religiösen Radikalisierung kam die psychische Erkrankung

Es ist nicht selten in schriftlichen Urteilsbegründungen bei derlei schweren Gewalttaten zu lesen, dass der Beginn einer psychischen Erkrankung, meist eine paranoide Schizophrenie, zeitlich einhergeht mit einer religiösen Radikalisierung. So auch bei Abdul A. Der gerichtlich beauftragte Sachverständige stellte fest, dass Abdul A. seit 2020 an einer paranoiden Schizophrenie leidet, wobei der Inhalt seiner schizophrenen Erkrankung von religiöser Natur sei.

Es ist nicht ersichtlich und wird auch nicht in der schriftlichen Urteilsbegründung dargelegt, auf welcher Grundlage und auf Basis welcher Informationen der forensische Sachverständige Anfang des Jahres 2022 feststellen konnte, dass Abdul A. seit 2020 an einer paranoiden Schizophrenie leidet, die dann wiederum am Tattag, dem 4. September 2021 so ausgeprägt gewesen sein soll, dass sowohl die Einsichtsfähigkeit als auch die Steuerungsfähigkeit bei ihm während der Tatbegehung vollständig aufgehoben war. Einsichtsfähigkeit ist die Fähigkeit, das Unrecht einer Tat zu erkennen, während es sich bei der Steuerungsfähigkeit um die Fähigkeit handelt, nach dieser Einsicht zu handeln und die Tat dann nicht zu begehen.

Erst Islamismus dann psychische Erkrankung

Tatsächlich nachweisbar durch Zeugenaussagen ist, dass zum selben Zeitraum, an dem Abdul A. an paranoider Schizophrenie erkrankt sein soll, er zunehmend ein nach strengen islamischen Regeln gerichtetes Leben führte und seine Religiosität stetig zunahm. So trug er immer wieder in der Öffentlichkeit religiöse Gewänder und versuchte, ihm völlig fremde Personen im Umfeld seiner Wohnadresse zu einem islamkonformen Leben zu überzeugen.

Nicht nur während der Tat, sondern auch in der Zeit davor fiel Abdul A. durch Aussagen in der Öffentlichkeit auf, die seine offensichtliche Abneigung gegen die Menschen in Deutschland und gegen alle Nicht-Muslime aufzeigen. Wohl auch deshalb gingen die Strafverfolgungsbehörden nach dem Angriff auf Regina G. erst von einer islamistischen Tat aus, aber auch weil Abdul A. immer wieder in der Nachbarschaft versucht haben soll, Frauen zu einem Leben nach den Gesetzen des Islams zu bekehren.

Das Gericht erläutert später in seiner Urteilsbegründung, dass die Kammer nicht feststellen konnte, dass der Angriff gegen Regina G. Ausdruck einer islamistischen oder sonstiger, religiös fanatischer Einstellung sei. Genau das warf die Generalstaatsanwaltschaft Berlin in ihrer Anklageschrift dem Beschuldigten jedoch vor und erhob Anklage wegen versuchten Mordes mit den Mordmerkmalen der Heimtücke und der niederen Beweggründe. Das Mordmerkmal niedere Beweggründe hat das Gericht jedoch angesichts der attestierten psychischen Erkrankung nicht festgestellt.

Zeitraum vor der Tat

Wie häufig bei brutalen Gewaltverbrechen, die im öffentlichen Raum begangen wurden, fiel auch Abdul A. in der Zeit vor der Tat polizeilich auf. Auch erfolgte eine Einweisung in einer psychiatrische Klinik, die aber nur von sehr kurzer Dauer war.

Am 19. August 2021, also rund drei Wochen vor dem Angriff auf Regina G. kam es zu einem Polizeieinsatz in Berlin-Wilmersdorf wegen des damals 29-Jährigen. Abdul A. entfernte dort mehrere Wahlplakate verschiedener Parteien, die dort angesichts der bevorstehenden Wahlen aufgestellt waren. Die Plakate entfernte er mit einem mitgeführten Messer. Abdul A. störte sich daran, dass auf den Wahlplakaten Frauen abgebildet waren, da dies nicht mit dem Islam vereinbar und „haram“ sei.

Die von Passanten hinzugerufen Polizeibeamten beschimpfte und bedrohte er in aggressiver Weise. Unter anderem brüllte er „Allah wird euch alle bestrafen“ und „Ihr seid wie Dreck, ihr werdet als Ungläubige sterben.“ Außerdem schrie er, dass er vielleicht bald Gebäude, in denen Alkohol verkauft wird, in Brand stecken werde, er für Allah arbeite, der mächtig und groß sei und er vielleicht bald „raus gehen“ und „etwas anderes mit euch“ machen werde. Er hätte von Allah vor 1400 Jahren eine Nachricht bekommen und müsse „euch alle bestrafen“.

Diese Drohgebärde führten zwar dazu, dass Abdul A. in eine psychiatrische Klinik eingewiesen wurde. Der Aufenthalt endete jedoch bereits einen Tag später, weil die behandelnden Ärzte ihn für ungefährlich hielten. Offensichtlich eine fatale Fehleinschätzung.

Einen Tag vor der dem Messerangriff auf Regina G. kam es nochmal zu einem Polizeieinsatz. Abdul A. hatte zweimal einen Schlüsseldienst beauftragt. Einmal sollte ihm dieser seine Wohnung öffnen, ein weiteres Mal verlangte Abdul A. dass der Mitarbeiter des Schlüsseldienstes ein auf der Straße abgestelltes Motorrad mit einer Flex aufschneiden solle, weil es angeblich ihm gehören würde. Der Mitarbeiter rief die Polizei, weil er Abdul A. für wirr einschätzte. Die Polizeibeamten beließen es jedoch bei der Feststellung seiner Personalien und leiteten keine weiteren Maßnahmen ein, obwohl auch ihnen das Verhalten von Abdul A. als geistig verwirrt, desorientiert und religiös fanatisch erschien. Wäre hier eine andere Entscheidung getroffen worden, wäre Regina G. ihrem Angreifer einen Tag später womöglich gar nicht begegnet.

Die Tat

Abdul A. verbrachte den Vormittag des 4. September 2021 damit, in einem blauen muslimischen Kaftan gekleidet, auf der Straße ihm unbekannte Passanten wahllos anzusprechen und mit ihnen religiöse Gespräche über den Islam zu führen, um sie zum Islam zu bekehren. Ein Zeuge erklärte später vor Gericht, das Verhalten von Abdul A. sei übergriffig und distanzlos gewesen.

Regina G. pflegte in den Mittagsstunden – wie so oft – ehrenamtlich die öffentlichen Grünanlagen, die sich vor ihrer Wohnung befanden. Es war gegen 13:35 Uhr als Abdul A. auf die 58-Jährige traf, die gerade mit einer großen Heckenschere eine Hecke schnitt. Abdul A. fragte sie vorwurfsvoll, was sie da machen würde, warum sie die Hecke schneide, sie sei doch eine Frau. Der genaue Wortlaut lässt sich später vor Gericht nicht mehr rekonstruieren. Regina G. jedoch ließ sich nicht auf eine Unterhaltung ein, sondern antwortete nur kurz und freundlich, dass ihr die Arbeit Spaß mache und wandte sich wieder der Hecke zu.

In dem Moment zog Abdul A. ein Küchenmesser unter seinem Kaftan hervor und griff Regina G. damit an. Mehrmals stach er mit dem Messer Regina G. in den Kopf- und Halsbereich. Sein Zeil war, ihr die Kehle durchzuschneiden und sie so zu töten. Regina G. war in dem Moment des Angriffs völlig arg- und wehrlos und sank vor Schmerzen schreiend zu Boden, während Abdul A. weiter auf sie einstach.

Diese Schreie hörte der 66-jährige Klaus F., ein Hobby-Schlagzeuger, der gerade von einer Probe auf dem Weg nach Hause war. Klaus F. war nur wenige Meter vom Tatort entfernt, als er mutig versuchte Regina G. zu Hilfe zu eilen und den Angreifer zu stoppen. Während er sich in Richtung des Angreifers bewegte, schrie Klaus F. diesen an, dass er die Frau in Ruhe lassen solle. Dadurch auf ihn aufmerksam geworden ließ Abdul A. zunächst von Regina G. ab und wandte sich dem 66-Jährigen Klaus F. zu. „Was mischt Du dich hier ein?“ brüllte der Afghane den 66-Jährigen an, während er auf ihn zuging und mehrfach in Richtung Kopf und Hals von ihm stach. Klaus F. versuchte sich zu schützen, indem er seine Tasche vor sein Gesicht hielt. Dennoch wurde er durch die mehrfachen Stiche im Gesicht getroffen und ging blutend zu Boden. Mit letzter Kraft schleppte Klaus F. sich auf die andere Straßenseite, wo er vor einem Friseursalon zusammenbrach. Er erlitt bei dem Angriff mehrere Schnitt- und Stichverletzungen im Gesicht, eine Stichverletzung im Kopfbereich und zwei Stichverletzungen im Halsbereich.

Abdul A. erkannte, dass er Klaus F. außer Gefecht gesetzt hatte und wandte sich wieder Regina G. zu, um sie erneut anzugreifen. Abermals stach er mit dem Messer auf die am Boden liegende, schwer verletzte Frau ein. Erst als er sicher war, dass er Regina G. tödliche Verletzungen zugefügt hatte und davon ausging, dass sie nunmehr sterben würde, ließ er von seinem Opfer ab. Seelenruhig verließ Abdul A. den Tatort, um sich ein paar Meter weiter auf den Gehweg zu setzen. Das Messer warf er auf den Boden. So sitzend konnte der 29-Jährige von den Polizeibeamten festgenommen werden.

Opfer für immer auf Hilfe angewiesen

Regina G. überlebte den Angriff nur, weil sich unter den Ersthelfern zwei Ärztinnen befanden, die bis zum Eintreffen der Rettungskräfte die lebensrettenden Maßnahmen leisteten. Sie musste noch vor Ort reanimiert werden. Es dauerte drei Stunden, bis Regina G. so stabil war, dass sie ins Krankenhaus transportiert werden konnte. Im Krankenhaus musste sie notoperiert und zwei Wochen auf der Intensivstation versorgt werden. Anschließend folgten monatelange Aufenthalte in Reha-Kliniken. Mehrfach musste Regina G. in der folgenden Zeit operiert werden.

Aufgrund der schweren Verletzungen im Hals- und Kopfbereich entstanden auch Verletzungen im Gehirn von Regina G., die eine dauerhafte Lähmung der rechten Körperseite und auch einen weitgehenden Verlust der Sprachfähigkeit zur Folge hatten.

Krankenkassen übernehmen nicht alle Kosten

Zum Zeitpunkt des Gerichtsprozesses, rund sieben Monate nach der Tat, dauerten die medizinischen und therapeutischen Behandlungen noch an. Ihre beiden Söhne kümmern sich um ihre Mutter, die aufgrund des Angriffes nicht mehr in der Lage ist, in ihrer eigenen Wohnung alleine zu leben und sich selbst zu versorgen. Regina G. zog in die Wohnung eines Sohnes, wo sie von ihm und dem weiteren Sohn sowie von Freunden versorgt wird. Die notwendigen und aufwendigen Maßnahmen, wie Ergo- und Physiotherapie und Logopädie werden nicht in vollem Umfang von der Krankenkasse und den zuständigen Ämtern übernommen. Ein Bericht im Berliner Tagesspiegel über die Schwierigkeiten der Söhne von Regina G. im Umgang mit den Behörden und Sozialversicherern, auch was die Kostenübernahme von notwendigen Behandlungen anbelangt, verbunden mit einem Spendenaufruf sorgte dafür, dass die Familie die Behandlungskosten selbst tragen konnte. Dennoch steht fest, dass Regina G. ihr Leben lang ein Pflegefall bleiben und auf die Hilfe von anderen im Alltag angewiesen sein wird.

Der Täter, Abdul A., der – psychisch krank oder nicht – aus niedersten Beweggründen einen Menschen hinterrücks angegriffen und dauerhafte körperliche Schäden zugefügt hatte muss sich mit solchen finanziellen Sorgen nicht herumschlagen. Im Krankenhaus des Maßregelvollzugs erhält er auf Kosten der Steuerzahler Sport,- Musik,-Logo,-Ergo,-Kunsttherapie und viele weitere Therapieangebote, die das Ziel einer Resozialisierung in unsere Gesellschaft haben, die er selbst offensichtlich ablehnt und nie zu ihr gehört hat.

Nach der Tat – Juristische Aufarbeitung

Gegenüber der Polizei und den Ärzten im Krankenhaus, wo Abdul A. nach der Tat wegen einer Schnittverletzung am Finger behandelt wurde, erklärte er, dass es nicht in Ordnung sei, dass Frauen Blumen schneiden und arbeiten. Allah hätte ihm deswegen befohlen, die Frau zu töten. Er verstehe außerdem gar nicht, was die Polizei von ihm will. Er habe die Frau doch ins Paradies geschickt. Außerdem haben die Menschen in Deutschland verdient, was er gemacht hat. Sie seien dumm und verstünden nichts von einer höheren Macht.

Im Prozess behauptete Abdul A., dass er sich nur verteidigt hätte und Regina G. ihn mit der Heckenschere angegriffen hätte und er sich nur mit dem Küchenmesser, das er immer bei sich tragen würde, gewehrt hätte. Das Gericht glaubte diesen Ausführungen selbstverständlich nicht, aber auch die zahlreichen Hinweise auf eine religiös motivierte Tat erkannte das Gericht nicht an.

Im Urteil stellte die Kammer fest, dass die Tat kein religiös motiviertes Attentat sei, sondern die Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen wurde aufgrund einer Schizophrenie, die religiöser Natur sei.

Mit Urteil vom 02. Juni 2022 stellte das Landgericht Berlin fest, dass Abdul A. zum Nachteil von Regina G. einen versuchten heimtückischen Mord in Tateinheit mit gefährlich und mit schwerer Körperverletzung begangen hat. Den Messerangriff auf den mutigen Helfer Klaus F. stufte das Gericht nicht als Mordversuch, sondern lediglich als gefährliche Körperverletzung ein, da das Gericht nicht zur Überzeugung gelangte, dass Abdul A. auch den Tod von Klaus F. zumindest billigend in Kauf genommen hätte, insbesondere da die Tasche, die sich Klaus F. bei dem Angriff schützend vor das Gesicht hielt, keine Einstiche aufwies. Außerdem sei Abdul A. strafbefreiend von einem etwaigen Tötungsvorhaben gegenüber dem 66-Jährgen zurückgetreten.

Außerdem stellte das Gericht fest, dass Abdul A. nicht zu bestrafen sei, da seine Schuldfähigkeit zum Zeitpunkt der Taten zum Nachteil der beiden Angegriffenen Regina G. und Klaus F. wegen einer psychischen Erkrankung aufgehoben war, weswegen er von den Anklagevorwürfen freizusprechen war.

Das Gericht ordnete die Unterbringung im Maßregelvollzug an, da die Gesamtwürdigung der Persönlichkeit von Abdul A. und der Taten ergeben habe, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit weitere erhebliche Taten in Zukunft zu rechnen wäre.

Aktueller Stand – Juni 2026

Zum aktuellen Gesundheitszustand von Regina G. ist wenig bekannt. Ein Kontaktversuch mit den Angehörigen scheiterte, weitere Bemühungen der Kontaktaufnahme erfolgten aus Respekt vor der Privatsphäre der Familie nicht.

Auf Rückfrage teilte mir die Staatsanwaltschaft Berlin mit, dass Abdul A. weiterhin im Krankenhaus des Maßregelvollzugs untergebracht ist. Der weitere Vollzug der Maßregel werde nach den gesetzlichen Vorschriften regelmäßig überprüft. Bei einem aktuellen Tagessatz von rund 300 Euro pro Tag und Person für den Maßregelvollzug in Berlin sind dem Steuerzahler seit seiner Unterbringung und bis zum heutigen Tag Kosten von rund 470.000 Euro für die Sicherung und vermeintliche Resozialisierung von Abdul A. entstanden.


Fotos: © Google Maps Screenshot

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Peter

alle Menschen sind “gleich” aber manche Menschen sind “gleicher” als andere

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