Opfer erlitt schwerste Kopfverletzungen und lag im Koma
Entgegen der ersten polizeilichen Meldungen wurde die 41-jährige Frau bei dem Angriff lebensgefährlich verletzt. Durch Schläge mit einem Eisenpoller erlitt das Opfer eine Schädelfraktur und Hirnblutungen. Durch die lebensgefährlichen Verletzungen musste die 41-jährige Frau notoperiert werden und lag anschließend mehrere Tage im künstlichen Koma.
Die 41-jährige Frau musste mehrere Wochen im Krankenhaus behandelt werden und hat noch immer mit den Folgen der Attacke zu kämpfen. Mitte September wurde sie in eine Rehabilitationseinrichtung verlegt, wo sie sich bis heute noch aufhält und in Behandlung befindet. Ob sie bleibende Schäden durch den Angriff davontragen wird, ist nicht bekannt.
Das zweite Opfer, bei dem es sich um eine 31-jährige Frau handelt, wurde glücklicherweise nicht lebensgefährlich verletzt. Sie wurde durch einen Schlag mit dem Eisenpoller getroffen und erlitt dadurch ein Hämatom an der Stirn. Außerdem wurde ihre Brille bei dem Angriff beschädigt. Einen Tag nach dem Angriff konnte die 31-jährige Frau aus dem Krankenhaus entlassen werden.
Angriff wegen Lokalverbot
Zu dem Gewaltverbrechen kam es in der Nacht zum 25. August 2025. Die 41-jährige Frau arbeitete in einer Bar in der Innenstadt von Horb am Neckar, wo sich auch der Tatverdächtige öfter aufgehalten haben soll. Aufgrund eines bestehenden Lokalverbots, verweigerte das spätere Opfer, dem Eritreer, Bier auszuschenken. Der Mann soll darauf aggressiv geworden sein, woraufhin er rausgeworfen wurde.
Die 41-jährige Frau traf sich nach Feierabend noch mit ihrer 31-jährigen Freundin in der Innenstadt im Umkreis des unteren Marktplatzes in einer Gaststätte. Der Tatverdächtige soll auch dort aufgetaucht sein, die Frau erkannt haben und erneut aggressiv geworden sein, weswegen er auch diese Gaststätte verlassen musste.
Als die beiden Frauen später die Gaststätte verlassen hatten, griff sie der 27-jährige Tatverdächtige mit einem Eisenpoller, den er vom Marktplatz entwendete an.
Tatverdächtiger kam 2015 nach Deutschland
Der Tatverdächtige reiste Ende 2015 als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Deutschland ein und stellte im Februar 2016 einen Asylantrag. Mit Bescheid vom 27. März 2018 durch das BAMF wurde ihm subsidiärer Schutz gewährt. Bis zur Entscheidung über den Antrag vergingen mehr als zwei Jahre.
Im Jahr 2019 wurde er wegen vorsätzlicher Körperverletzung und im Jahr 2020 wegen Beleidigung in zwei Fällen jeweils zu einer Geldstrafe verurteilt.
Der 27-Jährige befindet sich wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung in Untersuchungshaft. Die polizeilichen Ermittlungen zum Fall sind noch nicht abgeschlossen.
Quelle: Drucksache 17/9516 Landtag Baden-Württemberg
Foto: Karsten Ratzke, Horb am Neckar, Marktplatz 17, CC0 1.0, via Wikimedia Commons
