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Anschlag in Würzburg – 25. Juni 2021 Mutige Passanten stoppten den Angreifer

Am 25. Juni 2021 griff der Somalier Abdirahman Jibril A. in der Innenstadt von Würzburg mehrere Menschen mit einem Messer an. Der Mann, der 2015 als Asylbewerber nach Deutschland kam, tötete bei dem Angriff drei Frauen und verletzte mehrere Menschen schwer, die teilweise unter bleibenden Schäden zu leiden haben.
Anschlag in Würzburg – 25. Juni 2021: Mutige Passanten stoppten den Angreifer

Inhalt

Der Täter

Viel ist den deutschen Behörden über Abdirahman Jibril A. nicht bekannt. Er wurde in Mogadishu in Somalia geboren, sein genaues  Geburtsdatum ist unbekannt. Er besuchte 8 Jahre lang die  Schule, über eine etwaige Ausbildung oder eine berufliche Tätigkeit gibt es keine Informationen. Seine Mutter lebt in Somalia, der Vater ist verstorben. Es soll fünf Geschwister geben. Die Familie ist islamischen Glaubens.

Zu einem nicht bekannten Zeitpunkt flüchtete Abdirahman Jibril A. nach Kenia, wo er in einer Flüchtlingsunterkunft lebte. Dort, man vermutet im Jahr 2011, heiratete er nach islamischen Recht eine Frau mit der er zusammen zwei Kinder hat, die zwischen 2012 und 2014 geboren wurden. Die Kinder und deren Mutter sollen bei der Mutter von Abdirahman Jibril A. in Somalia leben.

Im Jahr 2015 entschloss er sich, nach Deutschland zu gehen und reiste im Mai über den Sudan, Libyen und Italien ein. Sein Asylantrag wurde abgelehnt, gleichzeitig erhielt er jedoch subsidiären Schutz, der seither regelmäßig verlängert wurde. Aufgrund welcher Angaben Abdirahman Jibril A. den subsidiären Schutzstatus erhielt, ist nicht bekannt.

Leben in Deutschland

Abdirahman Jibril A. lebte in den Jahren 2016 bis 2019 in verschiedenen Asylunterkünften in Sachsen. Mehrfach wurde er in verschiedene Unterkünfte, unter anderem in Aue und Chemnitz, verlegt. Einen Integrationskurs besuchte er zwar, jedoch nur mit mäßigem Erfolg. In den Jahren von 2016 bis 2021 arbeitete er zwar immer wieder über Zeitarbeitsfirmen, jedoch dauerten diese Arbeitsverhältnisse immer nur eine kurze Zeit an. Überwiegend lebte Abdirahman Jibril A. von Sozialleistungen.

Im Jahr 2018 tauchte im Zusammenhang mit dem Demonstrationen in Chemnitz, nachdem ein Iraker den 35-jährigen Daniel H. nach einem Streit vor einer Bar durch mehrere Messerstiche getötet hatte, ein Video von Abdirahman Jibril A. auf. In diesem behauptete er, der zu der Zeit in Chemnitz lebte, Opfer eines rassistischen Angriffs geworden zu sein. Nach der Tat in Würzburg berief er sich bei Fragen nach der Motivation unter anderem auf die angeblichen Erlebnisse in Chemnitz. Nachweise, ob die im Video aufgestellten Behauptungen von Abdirahman Jibril A. stimmen, gibt es nicht. Vor Gericht wurde dann festgestellt, dass die vermeintlichen Erlebnisse in Chemnitz Teil des Verfolgungswahns seien, unter dem Jibril A. leide. Schon damals sei er der Überzeugung gewesen, dass die Polizei und der deutsche Geheimdienst ihn verfolgen würden.

2019 zog Abdirahman Jibril A. dann nach Würzburg, wo ihm von der Stadt ein Zimmer in einer Obdachlosenunterkunft zugewiesen wurde und er dort bis zur Tat im Juni 2021 lebte.

Mehrere Einweisungen in psychiatrische Kliniken

Ab dem Jahr 2019 wurde Abdirahman Jibril A. mehrfach in psychiatrische Kliniken wegen Fremd- oder Eigengefährdung eingewiesen. Dabei wurde er nach kurzer Zeit, oft nur Stunden, entlassen, weil keine Anhaltspunkte für eine Fremdgefährdung mehr vorlagen. Auch wurde er zweimal selbst in einer psychiatrischen Klinik vorstellig und gab an, Schlafstörungen zu haben und sich verfolgt zu fühlen. Beide Male wurde Abdirahman Jibril A. nach wenigen Tagen entlassen, einmal jedoch auf eigenen Wunsch und gegen den Rat der Ärzte.

Einweisungen auf behördliche Anordnung

In den Monaten vor der  Tat wurde Abdirahman Jibril A. mehrfach auf Anordnung der Stadt Würzburg und der Polizei einstweilig in eine psychiatrische Klinik wegen Fremd- und Eigengefährlichkeit eingewiesen.

Mitte Januar 2021 beleidigte er einen Sozialarbeiter in der Obdachlosenunterkunft als “Scheiß Deutsche”. Als dieser zusammen mit einem Kollegen später das Zimmer von Abdirahman Jibril A. betrat um mit ihm über den Vorfall zu sprechen, griff er nach einem Küchenmesser und versuchte die Sozialarbeiter mit den Worten “Ich steche euch, ich ficke euch”, mit dem Messer anzugreifen. Glücklicherweise wurde niemand verletzt. Am Tag darauf beleidigte Abdirahman Jibril A. denselben Sozialarbeiter sowie eine Praktikantin erneut als “Scheiß Deutsche”, zog gleichzeitig ein Messer aus seiner Jacke und versuchte wiederum, mit diesem die Sozialarbeiter anzugreifen und zu verletzen. Diese konnten sich in einem Büro in Sicherheit bringen und die Polizei rufen. Abdirahman Jibril A. wurde in eine Klinik eingewiesen. Dort erklärte er, dass er alle töten wolle weil der deutsche Geheimdienst ihn verfolgen würde. Neun Tage später wurde er entlassen, weil keine Anhaltspunkte für eine Eigen- oder Fremdgefährdung mehr vorlägen.

Nur Tage vor der Tat kam es zu einer neuerlichen Einweisung. Am 14. Juni 2021 öffnete er die Beifahrertür des Dienstfahrzeuges des Hausmeisters des Verwaltungsgerichts Würzburg und setzte sich kommentarlos auf den Beifahrersitz. Auf Ansprache des Hausmeisters reagierte Abdirahman Jibril A. nur einmal und nannte den Namen eines Stadtteils. Von da an reagierte er nicht mehr. Der Hausmeister fuhr zum Verwaltungsgericht, von wo Abdirahman Jibril A. durch Polizeibeamte erneut in eine psychiatrische Klinik verbracht wurde. Nur einen Tag später, am 15. Juni 2021 erfolgte jedoch die Entlassung – wiederum weil keine Hinweise auf Eigen- oder Fremdgefährdung vorlägen.

Außerdem fiel Abdirahman Jibril A. in den Tagen vor der Tat durch aggressives und teils bizarres Verhalten auf. In der Obdachlosenunterkunft bemerkten Mitbewohner und Betreuer, dass er sich ab Mai stark aggressiv verhalten habe und unter anderem ständig Türen laut zuschlug, herumschrie und gegen die Wände schlug.

Bitter: Selbst am Vorabend der Tat und sogar am Tattag wurde Abdirahman Jibril A. aggressiv, weswegen die Polizei gerufen wurde, die jedoch unverrichteter Dinge wieder ging. Am  Abend des 24. Juni 2021 schlug er ununterbrochen seine Zimmertüre immer wieder laut zu. Auf Nachfrage eines Mitarbeiters erklärte Abdirahman Jibril A., dass jemand immer wieder gegen die Wand seines Zimmers schlagen würde, was jedoch nicht den Tatsachen entsprach. Der Mitarbeiter verständigte die Polizei. Als die Beamten eingetroffen waren, hörte Abdirahman Jibril A. jedoch mit dem Türschlagen auf. Die Polizisten gingen sodann wieder und ließen den Somalier in der Unterkunft. Eine offensichtlich fatale Fehleinschätzung der Gefährlichkeit, die zu diesem Zeitpunkt von dem Mann ausging. Denn nur Stunden später kam es zu der furchtbaren Tat im Woolworth und in den Straßen von Würzburg.

Tattag und Tathergang

Noch am Morgen des Tattages wurde Abdirahman Jibril A. auffällig. Die Gelegenheit, ihn aus dem Verkehr zu ziehen, wurde jedoch versäumt. Mitarbeiter der Unterkunft bemerkten am Morgen, dass Abdirahman Jibril A. in seinem Zimmer laut herumschrie. Weil er jedoch nach Eintreffen des Sicherheitsdienstes aufhörte zu schreien, wurden keine weiteren Maßnahmen ergriffen.

Zur Mittagszeit besuchte Abdirahman Jibril A. eine Moschee, um zu beten und ging dann wieder zurück zu seiner Unterkunft. Wann genau er an diesem Tag den Entschluss fasste, ihm unbekannte Menschen anzugreifen und möglichst viele zu töten, konnte vor Gericht nicht geklärt werden. Später wird er angeben, dass er sich rächen wollte, weil ihm seit drei Jahren in Deutschland keine Gerechtigkeit zuteil wurde und er seit demselben Zeitpunkt von Behörden und Polizei verfolgt werden würde. Stimmen in seinem Kopf hätten ihm befohlen, im Kaufhaus Woolworth und auf der Straße davor, möglichst viele Menschen mit dem Messer anzugreifen und zu töten. Inwieweit hier ein Zusammenhang mit seinen Behauptungen in dem Video in Bezug auf die Ereignisse in Chemnitz 2018 besteht, hatte für das Gericht keinen Belang.

Der Angriff im Kaufhaus

Bevor er mit einer Straßenbahn in die Innenstadt fuhr nahm er per Textnachrichten über sein Handy Kontakt mit seiner Mutter und seiner Frau auf. Der Mutter schrieb er, dass sie für ihn beten solle und er zwischen Tod und Leben sei. In Deutschland hätte man ihm Angst gemacht, dass er sterben würde, wenn er Kontakt mit der Mutter aufnehmen würde. Falls er heute sterben würde, träfe man sich sodann im Paradies. Auch der Ehefrau schrieb er, dass er zwischen Tod und Leben schweben würde und sie für ihn beten solle, dass er ins Paradies gelange.

Es war exakt 17: 01 Uhr, als Abdirahman Jibril A. das Kaufhaus Woolworth in der Innenstadt betrat. Zwei weitere Minuten vergingen, in denen er durch die Gänge lief auf der Suche nach einem für die geplante Tat geeignetem Messer und, weil er dieses nicht fand, eine Verkäuferin danach fragte, sich von ihr zur Messerauslage führen ließ und dort die spätere Tatwaffe, ein rund 32 cm langes Messer mit einer Klingenlänge von rund 20 cm an sich zu nehmen.

Es vergingen nur wenige Sekunden nach dem Auspacken des Messers, bis er in den Gängen eine 39-jährige Frau erblickte. Um 17:03 und drei Sekunden stach er einmal von hinten auf die Frau ein, die sofort zu Boden ging. Er beugte sich über sein da bereits regungsloses Opfer und stach weitere drei Sekunden später der 39-Jährigen nochmals in den Kopf- und Nackenbereich. Die Frau überlebte den Angriff knapp, erlitt jedoch derart schwere Verletzungen, dass sie seither – nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen – irreversibel querschnittsgelähmt ist und nur noch ihren Kopf und die Arme bewegen kann.

Abdirahman Jibril A. ging davon aus, die 39-Jährige tödlich verletzt zu haben. Noch als er über der Frau stand, erblickte er eine 26-Jährige, die sich in direkter Nähe befand und den Angriff mitansehen musste. Zu diesem Zeitpunkt sind gerade mal sechs Sekunden seit der ersten Attacke auf die am Boden liegende 39-Jährige vergangen. Abdirahman Jibril A. griff nun auch die 26-Jährige an, diese konnte jedoch in Richtung Nebenausgang wegrennen. Die Flucht wurde jedoch jäh gestoppt, weil die Türen am Nebenausgang aufgrund der Corona-Maßnahmen geschlossen waren. Als sie dies erkannte, kämpfte die junge Frau um ihr Leben. Während Abdirahman Jibril A. auf sie einstach, wovon sie mehrere Schnitt- und Stichverletzungen erlitt, schlug sie mit einem Plastikkorb immer wieder auf den Angreifer ein und traf ihn unter anderem hart im Gesicht, sodass er den Angriff auf sie aufgab und sich ein anderes Opfer suchte. Die 26-jährige Frau konnte sodann aus dem Hauptausgang fliehen. Sie überlebte den Angriff mit mehreren Schnittverletzungen, unter anderem im Gesicht und im Schulterbereich.

Abdirahman Jibril A. rannte derweil los um sich ein weiteres Opfer zu suchen und traf in einem Gang auf die 24-jährige Stefanie W., die dort völlig geschockt stand, weil sie den Angriff auf die 39-jährige Frau mitansehen musste. Abdirahman Jibril A. nutzte die Schockstarre der jungen Frau aus, warf sie zu Boden und stach sechsmal in den Nackenbereich der Frau. Die 24-Jährige starb durch die massiven Verletzungen, auf deren genauere Beschreibung verzichtet wird, binnen weniger Sekunden.

Völlig unbeeindruckt suchte sich Abdirahman Jibril A. da schon das nächste Opfer und fand es in der 82-jährigen Rentnerin Johanna H. Er rannte mit erhobenen Messer auf die alte Dame zu und stach viermal auf sie ein. Das Messer drang in den Hals- und Schulterbereich ein, wodurch die 82-Jährige derart schwere Verletzungen erlitt, dass sie innerhalb weniger Sekunden verstarb.

Blitzschnell suchte Abdirahman Jibril A. nach weiteren Menschen, die er angreifen konnte und sah die 49-jährige Christiane H., die gerade zusammen mit ihrer 11 Jahre alten Tochter die Rolltreppe hinuntergefahren war. Beide hatten von dem Angriff im Erdgeschoss bis dato nichts mitbekommen.

Entgegen verschiedener Medienberichte war es nicht so, dass es Abdirahman Jibril A. zuerst auf das Mädchen abgesehen hatte und Christiane H. angegriffen wurde, weil diese sich schützend auf ihre Tochter warf. Dazu kam es nicht, denn Abdirahman Jibril A. griff zuerst die Mutter an, die ihn bis zum Angriff gar nicht wahrgenommen hatte, weil er sich hinter Mutter und Kind befand. Er griff Christiane H. von hinten an und stach ihr zweimal in den Halsbereich, worauf diese zu Boden ging. Die 11-jährige Tochter rannte daraufhin in Panik in Richtung Hauptausgang. Abdirahman Jibril A. stach sodann noch weitere drei Mal auf die am Boden liegende Mutter ein, die aufgrund der massiven Verletzungen binnen Sekunden verstarb.

Ungefähr zu diesem Zeitpunkt erkannte der Detektiv des Kaufhauses, was sich im Erdgeschoss abspielt. Er sah die getötete 82-jährige Johanna H. am Boden liegen und musste den Angriff auf die 49-jährige Christiane H. mitansehen. Daraufhin entschloss sich der mutige, aber unbewaffnete 57-Jährige, Abdirahman Jibril A. von weiteren Angriffen abzulenken, indem er ihn laut anschrie und beleidigte sowie ihn mit Gegenständen aus den Verkaufsregalen bewarf. Abdirahman Jibril A. beschloss, nun auch den Kaufhausdetektiv zu töten und rannte ihm, der so schnell er konnte, Richtung Ausgang rannte, hinterher. Er brach die Verfolgung jedoch ab, weil er den 57-Jährigen nicht einholen konnte.

Das Grauen im Kaufhaus dauerte gerade einmal 1 Minute und 21 Sekunden vom Moment des ersten Messerstiches gegen die nunmehr dauerhaft querschnittsgelähmte 39-Jährige bis zu dem Moment, als Abdirahman Jibril A. den Woolworth verließ. Binnen 55 Sekunden tötete der Somalier drei Frauen und verletzte zwei weitere Frauen, davon eine so schwer, dass diese irreversibel gelähmt bleiben wird.

Angriffe auf der Straße

Abdirahman Jibril A. beließ es nicht bei den Angriffen auf ihm unbekannte Frauen im Kaufhaus sondern wollte noch weitere Menschen töten. Vor dem Kaufhaus traf er auf eine 52-jährige Mitarbeiterin des Woolworth, die von den Messerangriffen mitbekommen hatte und deshalb aus dem  Kaufhaus geflohen war. Sie hielt die 11-jährige Tochter von Christiane H. im Arm und tröstete das völlig verängstigte Kind. Dreimal stach der Angreifer auf die Verkäuferin ein, die daraufhin zu Boden ging. Abdirahman Jibril A. war sich sicher, dass er die 52-Jährige getötet hatte und wandte sich dann der 11-Jährigen zu um auch sie zu töten. Ebenfalls dreimal stach er in den Nackenbereich des Kindes. Da das Mädchen aber zu dem Zeitpunkt die Gefahr erkannt hatte und fliehen wollte, befand es sich in Bewegung, wodurch die Messerstiche nicht weit genug in den Körper eindrangen, um tödliche Verletzungen zu verursachen. Das Kind rannte so schnell es konnte auf die Straße und brachte sich so in Sicherheit. Die 52-Jährige und die 11-jährige Tochter der im Kaufhaus getöteten Christiana H. erlitten bei dem Angriff mehrere schwere Schnittverletzungen, die glücklicherweise nicht lebensgefährlich waren.

Nachdem er das 11-jährige Kind aus den Augen verloren hatte, erblickte Abdirahman Jibril A. einen 16-jährigen Jugendlichen, der auf dem Barbarossaplatz auf einer Bank saß, dabei über Kopfhörer Musik hörte und in sein Handy vertieft war, weswegen er von den furchtbaren Ereignissen im und vor dem Kaufhaus bis zu dem Zeitpunkt nichts mitbekommen hatte, obwohl er nur wenige Meter entfernt war. Auch die lauten Rufe von Passanten, die ihn vor dem Angreifer warnen wollten, hörte er nicht. Abdirahman Jibril A. griff den Schüler von hinten an, zog ihm die Kapuze vom Kopf und stach immer wieder in den Nacken und Rücken des 16-Jährigen. Als der den Angriff auf ihn realisierte, versuchte er sich loszureißen, wurde jedoch von Abdirahman Jibril A. festgehalten, der weiter mit voller Wucht auf ihn einstach, bis es dem Jugendlichen gelang, sich loszureißen und davonzurennen.

Zehn Messerstiche trafen den 16-Jährigen, der bei der Attacke lebensgefährliche Verletzungen erlitt. Außerdem erlitt er bleibende Schäden im Bereich des linken Armes, so dass er diesen nicht mehr vollständig bewegen kann.

Mutige Passanten stoppten den Angreifer

Währenddessen stellten sich dem Angreifer mutige Passanten in den Weg. Sie bewarfen ihn mit Stühlen und verschiedenen Gegenständen, um ihn aufzuhalten. Abdirahman Jibril A. verletzte auf der Straße noch weitere Menschen, darunter eine 73-jährige Rentnerin, die gerade die Sparkassenfiliale verlassen hatte. Abdirahman Jibril A. griff auch die 73-Jährige von hinten an, die den Angreifer nicht kommen sah und stach ihr siebenmal in den Kopf- Hals- und Nackenbereich. Die ältere Dame versuchte mutig, die Angriffe mit ihrer Handtasche abzuwehren. Abdirahman Jibril A. ließ dann von der Frau ab, weil mehrere Passanten auf ihn zu rannten, um ihn von weiteren Angriffen abzuhalten. Die Rentnerin konnte noch mit letzter Kraft zurück in den Sparkassenraum gehen, wo sie schwerst verletzt zu Boden ging. Sie wurde durch den Angriff glücklicherweise nicht lebensgefährlich verletzt und konnte nach einer Woche das Krankenhaus verlassen.

Abdirahman Jibril A. versuchte derweil noch weitere Menschen anzugreifen, mit der Absicht sie zu töten, wurde daran jedoch von den mutigen Passanten gehindert, die ihn immer wieder mit Gegenständen bewarfen. Letztlich waren es rund 20 Personen, die Abdirahman Jibril A. in eine engere Gasse drängten, um ihn zu stoppen. Die zu diesem Zeitpunkt eingetroffenen Polizeibeamten rannten zu dem Geschehen mit gezogenen Waffen. Als Abdirahman Jibril A. die Polizisten erblickte, ging er mit erhobenem Messer auf diese zu. Ein Polizist stoppte daraufhin den Attentäter durch einen Beinschuss, wodurch er zu Boden ging und festgenommen werden konnte.

Zeugen hörten Allahu Akbar Rufe bei der Tat

Zwei Zeugen, darunter der Kaufhausdetektiv, gaben in ihren ersten Aussagen an, dass  A. während des Angriffs „Allahu Akbar“ gerufen haben soll. Später soll er im Krankenhaus gegenüber einer Polizeibeamtin von seinem persönlichen Jihad gesprochen haben.

Ermittlungen wegen Zugehörigkeit einer islamistischen Terrororganisation eingestellt

Frühere Aussagen von Mitbewohnern und anderen Asylbewerbern , dass es sich bei dem Somalier um einen sogenannten Kindersoldaten handeln soll, der für die islamistische Al-Shabaab-Miliz in Somalia Zivilisten, Journalisten und Polizisten getötet haben soll, wurden von der Bundesanwaltschaft nach Prüfung aus Mangel an Beweisen eingestellt.

Schuldunfähigkeit und Unterbringung in psychiatrischer Klinik

Im späteren Prozess wurde Abdirahman Jibril A. für schuldunfähig erklärt und freigesprochen. Die Unterbringung nach § 63 StGB im Maßregelvollzug wurde angeordnet. Zwei Gutachten, erstellt von zwei forensisch-psychiatrischen Sachverständigen kamen zum Ergebnis, dass A. seit mindestens 2019 an einer paranoiden Schizophrenie erkrankt sei und diese ab dem Jahr 2021 einen intensiven Verlauf gezeigt hätte. Zum Zeitpunkt der Tat sei die Einsichtsfähigkeit, also die Fähigkeit das Unrecht der von ihm verwirklichten Taten einzusehen, aufgehoben gewesen.

In den sogenannten Explorationsgesprächen gab Abdirahman Jibril A gegenüber beiden Gutachtern an, dass deutsche Sicherheitsleute ihn verarscht hätten und ihm verboten hätten, seine Religion auszuüben, vor allem das Fasten und Beten, und ihn gezwungen hätten, zum Christentum zu konvertieren. Man habe ihm vorgeworfen, ein Spion zu sein, ihn mit dem Tode gedroht und ihm gedroht, seinen Penis abzuschneiden, weil er eine Frau sein sollte. Ständig seien Leute um ihn herum gewesen, die ihn abgehört hätten, was ihm Angst gemacht hätte.

Mit den im und vor dem Woolworth begangenen Taten habe er auf all das geantwortet. Denn, so führte er aus, wenn man eine Katze einsperren und ihr kein Essen geben würde, greife sie an, wenn man die Türe wieder öffnet. Die Morde und Tötungsversuche seien für die Gerechtigkeit geschehen. Allah hätte ihm gesagt, dass er ein Messer nehmen und töten solle.

Zwar hätte er schon immer Stimmen gehört, die ihm Befehle gaben, zum Beispiel an einen bestimmten Ort zu gehen oder zu beten, aber diese seien kurz vor der Tat lauter geworden. Dass es kurz vor dem Angriff geregnet habe, sei ein Zeichen der Barmherzigkeit gewesen, dass Allah damit einverstanden sei. Die Frauen hätte er getötet, weil der deutsche Sicherheitsdienst ihn umbringen wollte. Stimmen, die er gehört hatte, hätten ihm das befohlen.

Außerdem gab er an, dass er nicht gerne Menschen töten würde. Aber “was will man machen, wenn man zu einem Schwulen gemacht wird, wenn man getötet werden soll”, so Abdirahman Jibril A.

Diese Stimmen, die ihm angeblich den Befehl zum Töten gaben, waren auch der Punkt in der Bewertung, dass die Einsichtsfähigkeit aufgehoben war zum Zeitpunkt der Taten. Außer Acht gelassen wurden bei der Bewertung, dass es in Somalia durchaus gängiger (Aber-)glaube ist, dass es Stimmen im Kopf gibt, die zu einem sprechen. Viele Menschen glauben, ein Dschinn, also ein Geist würde mit ihnen sprechen. Gleiches gilt für die in Somalia gängige Vorstellung, dass besonders ausgewählte Menschen Vögel verstehen und mit ihnen sprechen können, was Abdirahman Jibril A. angab, mehrfach getan zu haben.

In forensischer Klinik untergebracht – Abschiebung abgelehnt

Abdirahman Jibril A. befindet sich seither in einer forensisch-psychiatrischen Klinik in Bayern. Inwieweit er aktuell Lockerungen in Form von begleiteten oder unbegleiteten Ausgängen erhält, ist nicht bekannt. Anfang des Jahres 2025 teilte die zuständige Staatsanwaltschaft auf Anfrage mit, dass er keine Lockerungen erhält und sich nur in der Klinik aufhalten darf.

Im vergangenen Jahr lief ein Prüfverfahren bei der Generalstaatsanwaltschat München, ob im Rahmen einer Ermessensentscheidung von der weiteren Vollstreckung der Unterbringung im Maßregelvollzug nach § 456a Abs. 1 StPO abgesehen werden kann.

Das bedeutet, dass von der Unterbringung im Maßregelvollzug abgesehen werden kann, wenn der Betroffene aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland abgeschoben, zurückgeschoben oder zurückgewiesen wird. Im Falle von Somalia wird es dann auf eine freiwillige Ausreise hinauslaufen, wie schon im Fall des Mörders von Dr. Tüncher aus Offenburg. Rund fünf Jahre nach der Tat erklärte sich der Somalier, der ebenfalls im Maßregelvollzug untergebracht war, bereit, freiwillig nach Somalia auszureisen. In Folge wurde auf die Vollstreckung der Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik verzichtet und der Täter in sein Herkunftsland verbracht.

Im Fall von Abdirahman Jibril A kam die zuständige Generalstaatsanwaltschaft München jedoch zum Ergebnis, dass derzeit eine Entlassung aus dem Maßregelvollzug und Abschiebung des Täters zum Schutz der Allgemeinheit nicht in Frage kommt. Im Falle eine Abschiebung besteht eine höhere Wahrscheinlichkeit für eine Wiedereinreise des Täters nach Deutschland und damit eine sehr große Gefahr dafür, dass er erneut schwerste Straftaten begehen wird. Diese Gefahr kann laut Angaben der Generalstaatsanwaltschaft München auch nicht durch andere Maßnahmen, wie beispielsweise eine Ausschreibung zur Festnahme, sollte Abdirahman Jibril A. versuchen, wieder nach Deutschland einzureisen, abgewendet werden.

Ob von der weiteren Vollstreckung der Unterbringung im Maßregelvollzug abgesehen werden kann, damit Abdrirahman Jibril A. in sein Heimatland Somalia zurückgebracht werden kann, muss jährlich überprüft werden. Im Herbst 2026 wird zum Ergebnis der neuerlichen Überprüfung angefragt werden.

Opfer Angehörige werden allein gelassen

Der furchtbare Fall zeigt auch gut auf, wie schäbig von Seiten des Staates mit den Opfer Angehörigen solcher Taten umgegangen wird. Taten, die nur aufgrund der seit 2015 anhaltenden, unkontrollierten Masseneinwanderung überhaupt geschehen konnten.

An diesem Tag starben neben der 24 Jahre alten Stefanie und der 82 Jahre alten Johanna auch die 49 Jahre alte Christiane. Sie war Lehrerin und zum Zeitpunkt der Tat mit ihrer damals 11 Jahre alten Tochter in der Stadt. Zur Familie von Christiane gehören noch ihr Mann und ihr Sohn Andras. Die zwei lebten zu dem Zeitpunkt der Tat noch in Brasilien. Die Familie war aber gerade dabei,  nach Deutschland zu ziehen, weil es hier sicherer sei, so dachten sie. Mutter und Tochter waren bereits in Deutschland, Vater und Sohn wollten kurze Zeit später nachkommen. Aber es sollte bald nichts mehr so sein, wie es vorher war.

Nach der Tat kamen Vater und Sohn Andras auch nach Deutschland, damit das Mädchen hier weiter zur Schule gehen kann. Vom Staat erhielten sie dabei  keinerlei Unterstützung.

Sie müssen zu dritt in einer kleinen Zweizimmerwohnung leben. Vater und Sohn teilen sich ein Zimmer. Andras hat in Brasilien Informatik studiert. Damit er hier weiter studieren darf, musste  er erst ein Jahr lang einen Sprachkurs absolvieren. Die Familie hatte nichts, als Vater und Sohn nach Deutschland kamen. Kein Auto, keine finanziellen Mittel. Und sie bekamen auch nichts. Zwar hat ein privater Verein Spenden für die Tochter gesammelt. Darauf dürfe sie aber größtenteils erst zugreifen, wenn sie volljährig ist.

Familie eines Opfers äußert sich zum Freispruch wegen Schuldunfähigkeit

Auch mit dem Freispruch für den Somalier, wegen einer paranoiden Schizophrenie und der Einweisung in die forensisch-psychiatrische Klinik  hadert die Familie sehr. Kurz nach dem Prozess sagte der Sohn des Opfers:

„Ich als Opfer und als Mensch habe meine Meinung dazu und sehe schon, dass es einen Beschuldigten gibt und eine Tat gab. Und jemandem muss die Schuld zugewiesen werden. Aber das kann ich leider nicht und muss damit leben.
Der Täter, wenn er in eine psychiatrische Klinik geht – er wird alles haben, was jemand träumt zu haben, hier in Deutschland. Er wird zu essen bekommen und er wird einen Platz haben zum Schlafen… Und die Frage, die ich stelle: Ist das gerecht? Sind die Konsequenzen gerecht?”

Innenminister Seehofer nennt Täter “Beispiel für gescheiterte Integration” und liegt falsch – persönliche Anmerkung

Der damalige Innenminister Horst Seehofer bezeichnete den Attentäter von Würzburg als “Beispiel für gescheiterte Integration”.

Ich bezeichne ihn als Beispiel für die gescheiterte Asylpolitik und des totalen Regierungsversagens, dem alle Verantwortlichen seit 2015 zusehen, als gäbe es keine Handhabe dagegen, obwohl sie diese Zustände selbst verursacht haben.

Seehofer stellt die Frage, ob Bund und Länder die Integrationsbemühungen verstärken müssten, um solche Taten zu verhindern.

Ich frage, wie es sein kann, dass unsere Behörden seit spätestens Januar 2021 informiert wurden, dass der spätere Täter womöglich als Kindersoldat in den Jahren 2008 und 2009 für die Islamisten-Miliz al-Schabab in Somalia gekämpft hat, und man ihn dann trotzdem völlig frei in unserer Gesellschaft hat sich bewegen lassen? Wohl wissend, dass er bereits 2015 den Behörden wegen eines Messer-Delikts bekannt war.

Hier geht es nicht um Integration und auch nicht um die Frage, ob dieser Täter zusätzlich zu seiner Ideologie, die geprägt ist von Hass auf alles, was unsere Gesellschaft ausmacht, noch psychisch krank ist. Es geht einzig und allein um die Tatsache, dass die Regierung es überhaupt erst möglich gemacht hat und die Voraussetzungen für  derartige Gewalttaten, bei denen Menschen  in unseren Straßen abgeschlachtet werden, geschaffen hat.

Man hätte, mit Kenntnis der Information über die mögliche Vergangenheit des Täters als Soldat in dieser islamistischen Terrorgruppe, diesen Mann schlichtweg erst einmal wegsperren müssen, bis der Wahrheitsgehalt dieses Hinweises geklärt ist, um genau das zu verhindern, was jetzt passiert ist. Was hat man gemacht? Richtig…..gar nichts. Unter Verweis, dass der Täter damals ca. 12 Jahre alt und noch nicht strafmündig war, passierte gar nichts.

Als ginge es um einen Diebstahl im Supermarkt und nicht um Terrorismus. Das Ergebnis dieses Ignorieren, Wegsehen und Nichthandeln unserer Regierung und der ihr unterstellten Behörden sind 3 tote Frauen, zig Verletzte und zerstörte Familien.

Dass man Gesetze schnell anpassen und erlassen kann, wenn man denn möchte, hat unsere Regierung in der Corona Zeit bewiesen. Es liegt einzig und allein an der Verweigerung, einzugestehen, dass diese Asylpolitik krachend gescheitert ist.

Und dann sollte man nicht vergessen, dass derartige Leute zu Hunderten in Freiheit unter uns weilen und jederzeit ähnliche Taten begehen können. Wie viele das genau sind, weiß kein Mensch. Ich schätze, die Zahl ist um Weiten höher als offen kommuniziert.

Oberbürgermeister von Würzburg warnt in offenem Brief vor Verallgemeinerung

Der Oberbürgermeister von Würzburg schrieb kurz nach der Tat einen offenen Brief an die Bürger der Stadt.
Er weint, schreibt er, und ich komme aus dem Kopfschütteln gar nicht mehr heraus.
Da tötete ein Somalier mitten in der Stadt auf barbarische Art und Weise drei Frauen und verletzte weitere Menschen schwer, zum Teil mit bleibenden Schäden.

Und das Stadtoberhaupt sorgt sich offensichtlich nicht in erster Linie um die Sicherheit der Menschen in seiner Stadt. Nein, er sorgt sich darum, wie sich jetzt wohl Ausländer in Würzburg fühlen.

Sein moralische Forderung an die Gesellschaft sei, dass “unser Schubladendenken aufhört”. Nicht etwa das Schubladendenken jener Gewalttäter, wie der Täter von Würzburg, in deren Augen wir Ungläubige sind, die man töten kann, soll, darf.

Um dem Ganzen noch die Krone aufzusetzen, kommt er mit dem zweiten Weltkrieg um die Ecke und erinnert uns daran,  dass unsere Eltern und Großeltern als Flüchtlinge auch nicht pauschal verurteilt wurden.

Sätze, in denen er als Oberhaupt der Stadt Verantwortung übernimmt,  weil es überhaupt so weit kommen konnte, sucht man jedoch in seinem Brief vergebens.

Hier der Brief im Wortlaut (inklusive Schreibfehler):

“Liebe Würzburgerinnen, liebe Würzburger, ich habe gestern Abend geweint. Geweint um die Opfer und die Angehörigen. Um die Menschen, die an einem friedlichen und schönen Sommerabend jäh überfallen wurden, überrascht wurden und mit einer Stichwaffe getötet oder verletzt wurden. Von Augenzeugen habe ich mich über die Bilder des Schreckens und Grauens informieren lassen, die sich geboten haben.

Im weiteren Verlauf waren es Passanten, Menschen mit Zivilcourage, die sich unter Gefahr für ihren Leib und ihr Leben dem Täter entgegengeworfen haben. Sie haben unabgesprochen und spontan gemeinsam gehandelt. Es hat mich an die Bilder in Nizza erinnert, als ein Mann neben dem LKW herlaufend versucht hat, eine Amokfahrt zu stoppen.

In der Tat, es sind diese Bilder und Parallelen, die diese Bluttat auch für unsere Stadtgesellschaft so gefährlich machen. Der Jahrestag des Axtattentats von Heidingsfeld jährt sich am 18. Juli zum fünften Mal. Ich war in jener Nacht auch draußen bis in die frühen Morgenstunden und gestern auch wieder bis nach Mitternacht am Tatort und am Wohnheim des Täters. Die Bilder, der Täterhintergrund, der mögliche Ruf Allahu Akbar, Gott ist am Größten, wecken Parallelen.

Ich habe gestern Abend aber auch um unsere Stadt geweint. Weil dieser Kurzschluss, dieses Gleichsetzen so naheliegend ist. Geflüchteter, Zuwanderer, Gewalttäter, Glaubenskrieger und Terrorist – Massaker. Und dennoch – nicht alles was hinkt, ist ein Vergleich. Die Aufklärung solcher Fälle bedarf einiger Polizeiarbeit, aber das Verbrechen wird – und das verstehe ich – heute bereits zugeschrieben.

Die Verbrechen Einzelner sind aber niemals auf Bevölkerungsgruppen, Religionen, Staatsangehörigkeiten zurückzuführen. Auch wir Deutsche wurden nach dem Zweiten Weltkrieg nicht pauschal verurteilt. Genauso wenig gilt dies jetzt für Somalier oder generell Geflüchtete. Dieses Schubladendenken muss ein Ende haben. Und gleichzeitig wird es kein Ende haben. Dies ist meine moralische Forderung, mein Wunsch an die Gesellschaft von der ich weiß, dass er nicht in Erfüllung gehen kann. Denn wie würden Sie sich heute als Ausländer in unserer Stadt fühlen

Umso mehr muss die Aufklärung, das Dagegen-Arbeiten in diese Richtung Gegenstand unseres gesellschaftlichen Bemühens sein, um ein friedliches und ein selbstbestimmtes Dasein eines jeden Einzelnen zu ermöglichen, der ja auch wieder irgendeiner Gruppe zuzurechnen ist. Bei Sartre heißt es so schön “L’enfer c’est les autres”, die Hölle, das sind die anderen. Wir können unser irdisches Dasein zur kollektiven Hölle oder zum Paradies auf Erden machen. In der Geschichte war es nie vollständig das Eine oder das Andere. Aber das Pendel, das müssen wir nach Kräften bewegen. In die richtige Richtung. Unser Denken, unser Mitfühlen ist heute bei den Opfern und deren Angehörigen.

Unser Dank richtet sich an alle die Gutes versuchen, die couragierten Bürger, die sich den Attentätern entgegengeworfen haben, die Rettungskräfte, die Polizeibeamte, die so schnell vor Ort waren, die Bürgerinnen und Bürger, die Blumen niederlegen oder ihre Empathie mit den Opfern zeigen und an Sie, die Sie sich hier und heute für das Bewahren des Friedens in unserer Stadtgesellschaft einsetzen.

Ihr Christian Schuchardt

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