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Der Messerangriff von Oggersheim Die erfolglose Suche nach Gerechtigkeit

Der grausame Messerangriff von Oggersheim am 18. Oktober 2022, bei dem zwei Männer getötet und ein weiterer Mann lebensgefährlich verletzt wurden,  zählt wohl zu den schlimmsten Gewaltverbrechen der letzten Jahre. Täter ist der somalische Staatsbürger Liban M. Der zur Tat vermutlich 26-jährige wurde wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen und im Maßregelvollzug untergebracht. In der psychiatrischen Klinik, wo er aktuell untergebracht ist, griff er im Februar 2025 erneut einen Menschen mit einem Messer an und verletzte diesen schwer. Die Einrichtung meldete die Gewalttat erst zwei Tage später der Polizei. Am 16. Oktober 2025, fast auf den Tag genau drei Jahre nach den Morden in Oggersheim erhob die Staatsanwaltschaft nun Anklage wegen versuchten Mordes gegen Liban M. Und diese Mal gilt er (vorläufig) als schuldfähig.
Der Messerangriff von Oggersheim Die erfolglose Suche nach der Gerechtigkeit

Inhalt

Hätte die furchtbare Tat in Ludwigshafen-Oggersheim, bei der die beiden Maler Jonas (20) und Sascha (35) getötet und ein weiterer Mann lebensgefährlich verletzt wurde, verhindert werden können? Mehrere Details sprechen dafür. Welche Rolle spielen Verantwortliche in Behörden dabei?
Vieles wurde der Öffentlichkeit in dem Fall nicht bekannt, selbst der Tathergang spielte sich anders ab, als die meisten Medien berichteten.
Und auch hier stellt sich die Frage: Lässt sich diese barbarische Tat tatsächlich ausschließlich mit einer psychischen Erkrankung erklären oder spielten religiöse Motive des Täters mindestens ebenfalls eine Rolle?

Aktuell Informiert hat recherchiert und das Urteil zum Fall analysiert. Ein Versuch der Aufarbeitung.

Der Täter

Allzu viel ist nicht bekannt über den Mann, der am 18. Oktober 2022 die beiden Maler tötete und einen weiteren 27-jährigen Mann lebensgefährlich verletzte. Die meisten Informationen beruhen auf den Angaben des Somaliers selbst. Der agierte jedoch mit mindestens zwei weiteren Aliasnamen und kannte sein tatsächliches Geburtsdatum nicht. Zudem log er nachweislich bei der Anhörung vor dem BAMF im Rahmen der Asylantragsstellung. Dazu später mehr. Auch wurde im Prozess festgestellt, dass er bei der Einreise nach Deutschland einen sogenannten Aliasnamen angab. Nichtsdestotrotz gibt es einen Cousin zweiten Grades, der zum Teil die Angaben des Täters zu seiner Identität bestätigte. Man geht daher davon aus, dass der Täter Liban M. heißt und aktuell 28 Jahre alt ist.

Wie der Mörder nach Deutschland kam

Hätte die Tat verhindert werden können? Ja, muss man bereits ganz am Anfang der Geschichte sagen. Denn wie so oft, wurde der Asylantrag des späteren Mörders abgelehnt. Und das auch völlig berechtigt, denn für die Ablehnung sprachen mehrere Gründe. Nur passiert ist dann nichts. Auch hier galt: Einmal in Deutschland angekommen, ist der Aufenthalt für lange Zeit gesichert, unabhängig ob ein Asylgrund überhaupt vorliegt.

Im Jahr 2013 entschloss sich Liban M. sein Heimatland Somalia zu verlassen. Er floh nicht, sondern verließ sein Herkunftsland, um in Europa mehr Geld verdienen zu können. Seine Mutter verkaufte ein Haus, das sie geerbt hatte, um mit dem Erlös daraus die Reise ihres Sohnes zu finanzieren. Die Familie lebte nach dortigem Standard in ordentlichen finanziellen Verhältnissen.

Sodann brach Liban M. auf und reiste mit einem Jeep durch mehrere Länder, nutzte auch ein Flugzeug und kam schlussendlich nach einer langen, aber nicht allzu beschwerlichen Reise mit einem Boot auf Malta an. Dort wurde er erkennungsdienstlich behandelt und registriert. Damit wurde nach den Dublin Regeln Malta für den Somalier zuständig.

Andere Länder waren sich im Gegensatz zu Deutschland der Tatsache, dass nicht sie zuständig sind sondern Malta, offenbar bewusst.
Als Liban M. nach Schweden einreiste, fiel den Behörden sofort auf, dass dieser bereits in Malta registriert war, was den Somalier wiederum dazu veranlasste, zu flüchten und nach Dänemark einzureisen, um einer Rücküberführung nach Malta durch Schweden zu umgehen.

Weit kam er nicht, denn Dänemark verbrachte ihn sofort, nachdem auffiel, dass Malta zuständig ist, dorthin zurück.

Deutschland nimmt ihn auf – jetzt ist er halt da

Liban M. unternahm dann im Zuge der massenhaften Einreisen im Jahr 2015 im November den Versuch, nach Deutschland einzureisen, was ihm auch gelang. Die Nennung eines falschen Namens verhalf ihm dabei. Zuerst wurde er in einer Landeserstaufnahmestelle untergebracht. Im Frühjahr 2016 wurde er einer Anschlussunterkunft zugewiesen. Hier passierte der erste Fehler, denn nach geltender Dublin-Regelung hätte Deutschland den Somalier nach Malta rücküberführen müssen, so wie es Dänemark zuvor auch getan hat. Nach geltendem Recht hatte Deutschland nach Antragsstellung auf Asyl drei Monate Zeit, um bei den Behörden von Malta ein Aufnahmeersuchen zu stellen. Diese Frist ließ man offensichtlich verstreichen, was zur Folge hatte, dass Deutschland für den Somalier zuständig wurde.

BAMF glaubt der Lügengeschichte

Für seine Anhörung vor dem BAMF erhielt er den Ratschlag von Freunden, eine Geschichte eines Angriffs in seinem Heimatland zu erfinden. Der Somalier gab sodann vor dem BAMF an, dass sein Auto auf einer Reise nach Mogadishu von der Al-Shabaab-Miliz angegriffen worden. Seine drei Mitfahrer, darunter auch seine Freundin seien vor seinen Augen enthauptet worden, seine Freundin sei auch noch zuvor vergewaltigt worden. Er selbst sei durch einen Messestich verletzt und gefangen genommen werden, konnte jedoch fliehen. Weil die Familie seine Freundin ihn für deren Tod verantwortlich machte, müsse er um sein Leben fürchten, wäre er nach Somalia zurückgekehrt.

Aufgrund dieser Geschichte, die so nie passiert ist, wurde Liban M. im Juli 2017 durch das BAMF die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt, sein Antrag auf Asylanerkennung jedoch abgelehnt. Eine Asylanerkennung erfolgt, wenn einem Antragsteller durch staatliche Akteure Verfolgung droht. Die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft erfolgt bei Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure. Wohl war dem späteren Mörder dies bekannt oder wurde ihm von Freunden geraten, weswegen er die Geschichte eines Angriffs durch die Al-Shabaab-Miliz erfand.  Zwei Gründe standen damit damals schon einem legalen Aufenthalt entgegen. Erstens machte Liban M. unwahre Angaben bei seinem Asylantrag und zweitens hätte Deutschland ihn im Rahmen der Dublin-Regelungen nach Malta überstellen müssen.

Leben in Deutschland

Obgleich Liban M. zum Zeitpunkt der Tat bereits mehr als fünf Jahre in Deutschland lebte, beherrscht er die deutsche Sprache nur sehr schlecht. Zwar besuchte er kurz nach seiner Einreise kurzzeitig einen Sprachkurs, weil er da aber Probleme machte und aggressives Verhalten an den Tag legte, weigerte man sich den Mann weiter zu unterrichten. Eine Sozialpädagogin erreicht zwar noch einen Wechsel der Klasse, damit Liban M. weiter den Kurs besuchen konnte. Dort erschien er aber erst gar nicht. Stattdessen arbeitete er immer mal wieder kurzzeitig als Hilfsarbeiter, hauptsächlich bei Zeitarbeitsfirmen, lebte aber die meiste Zeit von Sozialleistungen.

Mehrfach wollte Liban M. Deutschland wieder verlassen und zurück in seine Heimat gehen. Die Versuche scheiterten jedoch mal am Geld und mal an der europäischen Bürokratie. Es fehlten ihm schlichtweg die nötigen Papiere zur Ausreise. Andere Staaten gehen hier konsequenter als die europäischen Staaten vor, deren Motto zu sein scheint: Einreise für jedermann, bei Ausreisen schauen wir aber ganz genau hin. Marokko stoppte seinen Einreiseversuch im August 2022 und schickte ihn geradewegs wieder zurück nach Deutschland.

Bereits vor der Tat wurde Liban M. mehrfach straffällig

Im Jahr 2017 wurde der Somalier mehrfach verurteilt. Zweimal wurde er wegen Diebstahls und einmal wegen Hausfriedensbruch zu Geldstrafen verurteilt. Weil er eine Geldstrafe nicht bezahlt, verbüßte er im Juli 2019 sechs Tage eine Ersatzfreiheitsstrafe, aus der er jedoch entlassen wurde, nachdem ein Verwandter die Geldstrafe dann bezahlte.

Wegen Körperverletzung und Beleidigung wurde er im September 2019 zu einer Geldstrafe verurteilt. Im Juni 2019 schlug er seine Freundin Samira in deren Wohnung mehrfach sowohl mit der flachen Hand als auch mit der Faust. Er packte sie auch am Hals und würgte sie. Außerdem soll er sie als „Hure“ beschimpft haben. Die Geldstrafe wurde im Jahr 2022 in Form einer Ersatzfreiheitsstrafe von rund drei Monaten vollstreckt.

Im Mai 2021 kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung mit einem ehemaligen Nachbarn von Liban M.. Deswegen wurde Anklage gegen ihn wegen Körperverletzung in Tatmehrheit mit gefährlicher Körperverletzung erhoben. Das Verfahren wurde gegen eine Arbeitsauflage vorläufig eingestellt. Weil Liban M. die Arbeitsauflage jedoch nicht erfüllte, sollte nur Tage nach dem schrecklichen Mord in Oggersheim der Prozess gegen ihn starten. Dieses Verfahren wurde jedoch, wie mehrere andere laufende Ermittlungsverfahren gegen ihn im Zuge des Prozesses wegen des Doppelmords und des versuchten Mords eingestellt.

Langjährige Beziehung zu Somalierin

Seit 2019 befand sich der Täter in einer Beziehung mit einer somalischen Staatsangehörigen namens Samira, die 2016 zusammen mit zwei Kindern nach Deutschland einreiste und Asylantrag stellte. Die Beziehung war geprägt von Eifersucht, Streit und auch körperlichen Übergriffen, die von Samira auch zur Anzeige gebracht wurden. Viermal wurde deswegen ein zeitlich befristetes Annäherungsverbot sowie ein Betretungsverbot der Wohnung von Samira gegen Liban M. durch die Polizei erlassen. Allerdings gab es auch gezielte Versuche von Samira, durch Kontakte zu anderen Männern und erfundenen Geschichten von angeblichen Beziehungen zu anderen Somalis, Liban M. eifersüchtig zu machen oder – zu anderen Zeitpunkten – ihn dazu zu bewegen, den Kontakt abzubrechen.

Obwohl das Paar sich ständig stritt, wie auch Nachbarn von Samira im Prozess bezeugten und Liban M. sie mehrfach angegriffen hatte, weswegen sie ihn auch immer wieder bei der Polizei meldete, die dann Annäherungs- und Zutrittsverbote erließ, hat Samira Liban M. nie vollständig verlassen und hielt den Kontakt zu ihm bis zum Tattag. Das ist umso wichtiger, als dass sich die Feststellungen des Gerichts über Wahnvorstellungen und psychische Probleme des Täters hauptsächlich auf die Aussagen seiner Freundin beruhen.

Hochzeit nach islamischen Recht in Moschee in Deutschland

Schließlich ließ sich Samira von Liban M. überreden, ihn nach islamischem Recht zu heiraten. In den Monaten vor der Tat hatten der spätere Mörder und dessen Freundin engen und intensiven Kontakt, auch weil Samira nach wie vor Gefühle für Liban M. hatte. Anfang August unternahm Liban M. erneut einen Versuch, Deutschland zu verlassen. Er versuchte, mit einem Boot von Spanien nach Marokko zu gelangen. Weil ihm dafür das nötige Visum fehlte, wurde ihm die Einreise verweigert. Nach seiner Rückkehr bat Liban M. seine Freundin, ihn zu heiraten, da er es alleine in Deutschland nicht schaffen würde. Samira stimmte zu.

Sodann gab es, nur ein paar Wochen vor der Tat eine sunnitische Ehe-Zeremonie in einer Moschee. Die Brautgabe, also der Preis für die Braut wurde durch deren Vater telefonisch auf 3.000 Euro festgelegt.

Psychisch krank oder islamische Radikalisierung?

Die vermeintlichen ersten Anzeichen einer paranoiden Schizophrenie soll es Anfang 2022 beim Täter gegeben haben. Mitarbeiter der JVA, in der Liban M. seine Ersatzfreiheitsstrafe Anfang 2022 verbüßte, hatten merkwürdiges Verhalten bei ihm beobachtet und schriftlich festgehalten. So erklärte er, dass Bedienstete der JVA nachts kleine Tierchen in seine Zelle lassen würden, die ihm wehtun würden. Dies sei als Strafe gedacht, wenn er sein Essen nicht essen würde. Zudem soll er Selbstgespräche am Telefon geführt haben, obwohl am anderen Ende der Leitung niemand dran war.

Außerdem hegte er große Abneigung gegenüber weiblichen Angestellten der JVA. Anweisungen von ihnen ignorierte er und reagierte auf Ermahnungen nur mit einem Grinsen oder Lachen. Sein Essen nahm er nur entgegen, wenn eine bestimmte Mitarbeiterin, der er besonders misstraute, nicht anwesend war.

Weitere Anzeichen einer psychischen Erkrankung

Im Laufe der Zeit kam es immer wieder zu merkwürdigen Verhaltensweisen des Liban M. Ein Cousin zweiten Grades sagte aus, dass Liban M. ihm erzählte, dass irgendwelche Leute ihm einen Chip in seinen Arm eingepflanzt hätten, um ihn orten zu können. Ihm und einem Mitbewohner fiel außerdem auf, dass Liban M. Angst hatte, durch Essen vergiftet zu werden. Deswegen wartete er mit dem Essen, bis diese gegessen hatten, um zu sehen, ob sie dadurch erkranken. Sein Geschirr bewahrte er zudem, wohl aus selbem Grund, in seinem Zimmer auf.

Liban M. hatte außerdem große Angst vor der Polizei. So ging er davon aus, dass diese bald kommen, ihn abholen und wegbringen würde. Deswegen forderte er seinen Mitbewohner auf, ganz leise zu sein und auch den Wasserhahn nur leise aufzudrehen, damit die Polizei ihn nicht hören könne. Die Angst vor der Polizei kann man aber auch mit den mehreren Ermittlungsverfahren begründen, die zu dem Zeitpunkt gegen Liban M. liefen.

Koran veränderte nur kurze Zeit vor der Tat sein Leben

Zum selben Zeitpunkt, als man erste Anzeichen einer psychischen Erkrankung feststellte, bekam Liban M. jedoch auch einen Koran in seiner Muttersprache geschenkt. Die Lektüre des Korans hat – nach eigener Aussage von Liban M. – sein Leben verändert. Fortan lebte er streng religiös und achtete auf die Einhaltung religiöser Gebote und Verbote. Er verzichtete auch vollständig auf den Konsum von Alkohol und Drogen. Lediglich einmal, kurz vor der Tat, konsumierte er  die in seiner Heimat Somalia beliebte Droge Khat.

Auch während und nach der Tat gab es viele Anzeichen und auch Äußerungen des Somaliers, die den Verdacht nahelegen, dass den Angriffen gegen die drei Männer im Oktober 2022 auch religiöse und extremistische Motive zumindest mit zugrunde liegen könnten. Dazu später mehr.

Die Geschehnisse kurz vor der Tat – liegt Behördenversagen vor?

Die Ereignisse überschlugen sich – so lassen sich die Geschehnisse in der Zeit vor der Tat wohl am besten beschreiben. Nur Tage vor der Tat verschaffte sich Liban M. Zutritt zur Wohnung seiner Freundin Samira, die zwischenzeitlich die Auflösung der islamischen Ehe eingefordert hatte. Zu dem Zeitpunkt wurden bereits mehrfach Annäherungs- und Zutrittsverbote gegen den Somalier durch die Polizei ausgesprochen. Samira flüchtete aus der Wohnung, was Liban M. dazu nutzte, einen Zweitschlüssel zur Wohnung von Samira an sich zu nehmen, bevor er die Wohnung wieder verließ.

Am nächsten Tag überredete er Samira unter dem Vorwand, ihr den Schlüssel zur Wohnung wiedergeben zu wollen, zu einem Treffen vor einer Bäckerei. Dort beschimpfte er lautstark Samira als „Hure“, weil sie sich nicht nach den Sitten des Islams kleide. Außerdem drohte er ihr vor Zeugen, dass er sie aufschlitzen und ihr die Adern aufschneiden werde, bis sie verblute. Auf den Hinweis von Samira, dass seine Drohung von vielen Passanten gehört wird, erklärte Liban M., dass er auch diese vernichten würde und durch diese Tat ins Paradies kommen würde.

Samira versuchte zu fliehen und ging in verschiedene Geschäfte. Da Liban M. ihr aber folgte, rief sie die Polizei. Die Polizeibeamten fanden dann bei ihm in einer Umhängetasche ein 30 cm langes Küchenmesser, das baugleich dem späteren Tatmesser war sowie ein Stechbeitel, ein Werkzeug, das eigentlich zur Holzbearbeitung verwendet wird und über eine scharfe Schneide an einer Klinge verfügt. Die Polizisten gingen davon aus, dass von dem Somalier eine Gefahr für Dritte ausgeht, weswegen sie ihn in ein Krankenhaus zur Begutachtung brachten. Dort wurde er dem kommunalen Vollzugsdienst übergeben. Eine diensthabende Ärztin stellte bereits nach rund fünf Minuten Unterhaltung mit Liban M. fest, dass eine Gefahr von ihm ausgehen könnte. Die deutsche Bürokratie stand schnellem Handeln aber im Wege. Aufgrund des Wohnortsprinzips war nicht das Krankenhaus zuständig, in das die Polizisten ihn verbrachten. Deswegen konnte die diensthabende Ärztin keine Unterbringung anordnen. Vielmehr musste der Somalier in ein anderes Krankenhaus verbracht werden, damit er dort neuerlich begutachtet werden konnte. Und in diesem Krankenhaus konnten zwei Ärzte keine Anzeichen einer psychischen Erkrankung oder einer Fremdgefährdung für Dritte feststellen. Sie stuften Liban M. als freundlich, ruhig und gedanklich klar ein. Alle Vorwürfe, er würde seine Freundin bedrohen, Stimmen hören und Wahnvorstellungen haben, verneinte der spätere Täter, was die Ärzte ihm glaubten. Mehr noch, sie hielten ihn für derart ungefährlich, dass sie ihn sofort gehen ließen und ihm das Messer wie auch das Werkzeug wieder mitgaben. Offensichtlich war das ein fataler Fehler.

Täter kündigte Tat an

Gegenüber seiner Freundin Samira kündigte der Somalier zweimal in den Tagen vor der Tat sein Vorhaben an, ohne jedoch genau zu sagen, was er plante. Vielmehr machte er Andeutungen, dass sie bald ein Geschenk auf dem Balkon vorfinden würde, das sie nicht missen sollte. Sie werde mit Gottes Hilfe ein Geschenk von ihm auf dem Balkon finden, das eine Wiedergutmachung darstellen sollte, teilte er ihr in einer weiteren Nachricht per WhatsApp mit. Samira fasste dies – offensichtlich zurecht – als Drohung auf. Anstatt jedoch die Polizei einzuschalten, schrieb sie Liban M., dass sie einen neuen Freund hätte, der viel besser als er sei.

Zugriffsmöglichkeiten noch am Tattag

Aufgrund einer ausführlichen polizeilichen Befragung der Freundin von Liban M. ging man am Tag vor der Tat davon aus, dass möglicherweise eine psychische Erkrankung vorliege und dieser gefährlich für Dritte sei. Deswegen wurde ein Mitarbeiter der Unterbringungsbehörde eingeschaltet. Dieser Mitarbeiter erkundigte sich bei dem für Obdachlosenunterkünfte zuständigen Vollzugsbeamten, ob Liban M. in seiner Unterkunft sei. Man wollte ihm am selben Tag – also am Tattag – noch dem Gesundheitsamt zur Abklärung einer Fremdgefährlichkeit vorstellen.

Die nachfolgenden Ereignisse müssen die Frage erlauben, ob die Tat nur geschehen konnte, weil Behörden versagt haben. Ein Mitarbeiter ging gegen 9.30 Uhr in die Obdachlosenunterkunft, um nach Liban M. zu sehen. Schließlich wollte man die Fremdgefährlichkeit abklären lassen. Was dann geschieht, kann einen nur sprachlos zurücklassen. Der Mitarbeiter fand im Zimmer des späteren Mörders eine Person schlafend im Bett vor. Weil diese Person aber die Decke über den Kopf gezogen hatte, konnte der Mitarbeiter zwar davon ausgehen, dass es sich um Liban M. handelte, überprüft hat er das aber nicht. Außerdem ging er wohl einfach davon aus, dass Liban M. keine akute Gefahr darstellte. Der Mitarbeiter ging einfach wieder – ohne ihn zu wecken und zum Gesundheitsamt mitzunehmen. Der Grund: Man wollte noch bis nachmittags um 14.15 Uhr warten. Da hätte dann ein Dolmetscher Zeit, um Liban M. zum Gesundheitsamt zu begleiten. Zu spät – zu diesem Zeitpunkt waren Sascha und Jonas bereits tot.

Die schreckliche Tat

Entgegen der meisten Medienberichte war es nicht der 20-jährige Jonas, der von dem Somalier zuerst angegriffen wurde, weswegen ihm der 35-jährige Sascha zur Hilfe eilte und dann auch angegriffen wurde. Es war genau anders herum. Aber der Reihe nach.

Am Morgen der Tat lag Liban M. im Bett seiner Unterkunft in Neustadt, wo ihn auch der Behördenmitarbeiter liegen sah, aber nichts unternahm. Geschlafen hat er wohl nicht, stattdessen fasste er einen Plan. Er beschloss, junge deutsche Männer zu töten. Als Begründung führte er später selbst aus, dass der Nachbar, der drohte seine Freundin und deren Kinder zu vergewaltigen, ein junger deutscher Mann gewesen sei. Sodann begab sich Liban M. kurz vor 11.40 Uhr nach Oggersheim, um seinen Plan in die Tat umzusetzen. Dabei hatte er einen Rucksack, in dem sich ein Küchenmesser mit einer Klingenlänge von 20 cm und einer Klingenbreite von 4,5 cm befand.

Erst einmal zu Allah gebetet

Irgendwann zwischen 11.30 Uhr und 11.50 Uhr zog sich Liban M. dann Schuhe und Mütze aus, breitete eine Decke aus und begann in aller Öffentlichkeit, vor einer Garage, zu Allah zu beten. Mit diesem überobligatorischen Gebet – es fand außerhalb der üblichen Gebetszeiten statt – wollte Liban M. nach eigenen Aussagen Pluspunkte bei Allah sammeln. Nach Abschluss seines Gebets begann eines der grausamsten Verbrechen der letzten Jahre, die im öffentlichen Raum stattfanden.

Täter ging geplant vor

Zuerst ging Liban M. zum Wohnhaus seiner Freundin Samira, um dort nach potentiellen Opfern zu suchen. Das ihm auferlegte Zutrittsverbot zum Wohnhaus hielt er konsequent ein. Handelt so ein psychisch Kranker im Zustand der Schuldunfähigkeit? Vor dem Wohnblock suchte er nach „bösen Männern“, also jungen Deutschen. Nachdem er dort niemand Passendes vorfand, um seinen mörderischen Plan umzusetzen, begab sich Liban M. gegen 12.20 Uhr über einen Fußweg zum späteren ersten Tatort.

Dort erblickte er seine beiden späteren Opfer, die beiden Maler Jonas und Sascha. Die zwei Handwerker waren aufgrund eines beruflichen Einsatzes in der Straße. Der Somalier ging gezielt vor. Um zu vermeiden, dass die beiden Männer Verdacht schöpften und flüchten konnten, bevor er sie angriff, wendete er einen Trick an. Um sie in Sicherheit zu wiegen, fragte er die beiden Männer nach einer Adresse. Als die beiden anfingen, miteinander zu sprechen, um die Antwort zu beraten, griff der Somalier in seinen Rucksack und holte das Messer heraus.

Barbarische Tat

Sofort griff Liban M. den 35-jährigen Maler Sascha an und fügte ihm mit dem Messer einen massiven und tiefen Schnitt von 20 cm Länge zu. Der Schnitt reichte vom Halsbereich bis zum unteren Brustkorbbereich. Welche Verletzungen im Detail dieser Angriff auslöste, werden wir nicht schildern. Sie waren derart schwerwiegend, dass Sascha nur kurze Zeit später daran verstarb. Der 20-jährige Jonas war, wie vom Täter erhofft, total überrascht vom Angriff und ging instinktiv zwischen Täter und seinem schwerverletzten Kollegen, um ihn zu schützen, während dieser gleichzeitig noch versuchte, zu flüchten.

Darauf griff Liban M. auch den 20 jährigen Jonas an. Der junge Mann versuchte noch kurz zu flüchten, was erfolglos blieb. Der Täter holte ihn binnen Sekunden ein. Jonas stellte sich daraufhin dem Somalier entgegen, der immer wieder mit dem Messer auf ihn einstach. Sekunden später fiel der 20-Jährige zu Boden. Liban M. stach sodann immer wieder mit voller Kraft auf das auf dem Rücken liegende Opfer ein. Er stach dabei gezielt immer wieder in den Kopf und in den Oberkörper des jungen Mannes. Die Schreie der mittlerweile anwesenden Nachbarn und Passanten beeindruckten den Täter dabei nicht. Auch hier verzichten wir auf die näheren Ausführungen zu den Verletzungen. Wie die Rechtsmedizinerin im Prozess erläuterte soll Jonas aufgrund des massiven Blutverlusts binnen Sekunden gestorben sein.

Der 35-jährige Sascha, den der Täter zuerst angegriffen hatte, schaffte es derweil noch, rund 70 Meter weit zu gehen, während er die Wunde am Hals mit der Hand zuhielt. Als er einen Krankentransportfahrer sah, rief Sascha um Hilfe und winkte dem Mann zu, wozu er seine Hand von der Halswunde nahm. In Folge des dann eintretenden hohen Blutverlusts sackte er zu Boden. Es gelang den Rettungskräften nicht mehr, Sascha wiederzubeleben.

Täter trennte Opfer Arm ab

Der Täter kniete sich währenddessen neben den 20-jährgein Jonas und trennte diesem binnen Sekunden den rechten Unterarm ab. Wie eine Trophäe nahm er den Arm des Opfers mit und ging schnell zurück zum Wohnblock seiner Freundin. Dort angekommen warf er den Arm auf den Balkon der Wohnung seiner Freundin, die im ersten Stock des Hauses lag. Er brüllte dabei „Hier ist deine Brautgabe“.

Sein Vorhaben, der Freundin mit „Gottes Hilfe“ ein Geschenk auf den Balkon zu werfen, hatte er in die Tat umgesetzt. Das reichte Liban M. aber nicht aus. Er wollte noch mehr „böse Männer“ töten. Deswegen ging er zurück an den Tatort, wo beide Opfer noch lagen. Als er von mehreren Nachbarn aus den Fenstern heraus beleidigt wurde, rief er ihnen zu, dass er seine Steuern bezahlt hätte und er nur seine Frau beschützen wollte. Außerdem rief er laut „Allahu Akbar“, während er weiterlief.

Auf dem Weg zum Drogeriemarkt verschonte er türkische Frauen

Liban M. betrat kurze Zeit später eine Bäckerei, wo sich zu dem Zeitpunkt nur Frauen aufhielten. Im Prozess beschreibt er diese später als „türkische Frauen“, weswegen er diese verschont hätte. Laut mehreren Zeugen, die sich in der Bäckerei aufhielten, sagte Liban M. zu ihnen auf Englisch:  I don`t want to kill you, I want to kill your brother!“ Also: Ich möchte nicht euch, sondern eure Brüder töten. Dabei hielt er das Messer, mit dem er gerade die beiden Maler ermordet hatte, offen in der Hand. Ohne jemanden anzugreifen, verließ er Sekunden später die Bäckerei und betrat sodann den Drogeriemarkt, wo er einen weiteren Mann angriff.

Angriff im Drogeriemarkt und Festnahme

Auch im Drogeriemarkt ging Liban M. ganz gezielt vor. Das Messer versteckte er, in dem er es in der Hand hielt, aber die Klinge an seinen Unterarm drückte. Schnell fand er einen Mann, der augenscheinlich in sein Raster passte, an der Kasse. Er wollte wohl sichergehen, dass er auch das richtige Opfer angreift. Denn vor dem Angriff stellte er dem 27-jährigen Marcel K. mehrere Fragen: Bist Du Türke, sprichst Du türkisch? Bist Du Amerikaner, sprichst Du englisch? Beide Fragen verneinte der junge Mann. Er bejahte stattdessen die Frage, ob er Deutscher sei und deutsch spreche, was beinahe sein Todesurteil bedeutete.

Als Liban M. erkannte, dass Marcel K. Deutscher ist, stach er sofort kraftvoll auf den jungen Mann mit dem Messer ein und verletzte ihn im Brustbereich lebensgefährlich. Auch hier verzichten wir auf die genauere Beschreibung der massiven Verletzungen. Nur durch eine Notoperation konnte der junge Mann gerettet werden. Währenddessen trafen die ersten beiden Polizisten am Tatort ein. Das kurze Zögern des Angreifers, als dieser die Polizeibeamten bemerkte, nutzte das Opfer, um aus dem Drogeriemarkt zu fliehen. Vor dem Geschäft brach Marcel K. dann zusammen und blieb auf dem Boden liegen.

Liban M. flüchtete derweil in Richtung der hinteren Gänge vor den eingetroffenen Beamten, die ihn lautstark aufforderten, das Messer wegzulegen und sich zu ergeben. Liban M. huschte zwischen den Gängen hin und her und brüllte währenddessen immer wieder Allahu Akbar. Zwischenzeitlich waren mehrere Beamte eingetroffen. Dann stürmte Liban M. mit dem Messer in der Hand auf einen Polizisten zu, woraufhin dieser viermal auf den Täter schoss. Der Angreifer erlitt dabei lebensgefährliche Verletzungen, die er jedoch aufgrund einer durchgeführten Notoperation überlebte.

Der Prozess

Im späteren Prozess wurde Liban M. überraschenderweise für psychisch krank erklärt, in Folge wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen und in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Dieses Urteil kam deswegen überraschend, weil der beauftragte Gutachter den Angeklagten bis kurz vor dem Urteil für voll schuldfähig einstufte und er diese Meinung erst am Ende des Prozesses revidierte. Drei Gespräche hatte der emeritierte Universitätsprofessor mit dem Angeklagten vor dem Prozess geführt und war dabei zum Ergebnis gekommen, dass Liban M. sich während der Taten seiner Schuld bewusst gewesen sei. Der Prozess hätte neue Erkenntnisse ergeben und er habe etwas gebraucht, bis ihn der Gedanke durchdrungen hat, dass Liban M. psychisch krank und damit schuldunfähig sei, erklärte der Gutachter vor Gericht.

In Folge dieser geänderten Einschätzung wurde Liban M. am 24. Mai 2023 wegen einer paranoiden Schizophrenie für schuldunfähig eingestuft und von allen Tatvorwürfen freigesprochen. Außerdem wurde die Unterbringung in einer forensisch-psychiatrischen Klinik angeordnet.

Die Angehörigen der Opfer und Marcel K., der die Tat überlebte, nahmen die geänderte Einschätzung fassungslos und kopfschüttelnd hin.

Psychisch krank oder Hass auf Ungläubige?

Im Gespräch mit dem Gutachter gab es auch weitere Hinweise dafür, dass nicht oder nicht nur in einer möglichen psychischen Erkrankung das Motiv der Tat liegen könnte. So erklärte der Somalier auf die Frage des Sachverständigen, warum er den Arm von Jonas abgetrennt hätte: „Bei den Ungläubigen, die man schächten will, muss man das so machen.“

Später im Prozess erklärte der Angeklagte, dass er diesen Satz mit dem Schächten von Ungläubigen, den er gegenüber dem Gutachter erwähnte, nicht so gemeint hätte. Das Wort „schächten“ hätte sich auf das Messer bezogen, mit dem er gekämpft und die Männer „geschnitten“ hat. Das Abtrennen des Arms hätte auch nichts damit zu tun gehabt, dass das Opfer kein Muslim gewesen sei, sondern weil dieser ein böser Mensch war. Ob dieses Zurückrudern möglicherweise nur auf Anraten seines Anwalts stattgefunden hat, wird wohl nie beantwortet werden.

Ein Fazit

Nach Sichtung des Urteils und aller zugänglichen Informationen standen sich nach meiner Einschätzung zwei mögliche Motive gegenüber. Zum einen eine religiöse Radikalisierung und der Hass auf Deutsche, die aus der Sicht des Täters Ungläubige sind. Diese Theorie wird bekräftigt durch das laute und mehrfache Allahu-Akbar Schreien in der Öffentlichkeit während der Tat. Außerdem weist das öffentliche Beten in der Hoffnung, Pluspunkte bei Allah zu bekommen darauf hin. Ferner sprechen die Beleidigungen seiner Freundin als „Hure“, weil diese sich nicht nach den islamischen Regeln kleide dafür, wie auch das eigenen Bekenntnis nur Wochen vor der Tat, dass das Lesen des Korans sein Leben komplett verändert hätte. Weiterhin sprechen für diese Theorie, dass er offensichtlich die Frauen in der Bäckerei nur deshalb verschonte, weil es sich um türkische Frauen gehandelt hat. Schlussendlich deutet die Eheschließung nach islamischen Recht in einer sunnitischen Zeremonie daraufhin.

Anzeichen für eine psychische Erkrankung liegen sicherlich ebenfalls beim Täter vor. Es stellt sich jedoch die Frage – nicht nur bei diesem Fall – ob unser System der Einschätzung und Bewertung von psychischen Erkrankungen und daraus folgenden für die juristische Aufarbeitung von schweren Verbrechen Einschätzungen der Schuldfähigkeit überhaupt anwendbar ist auf Straftäter, die aus völlig anderer Sozialisierung stammen, einen völlig anderen kulturellen Hintergrund und anderen Glauben haben und deren Identität nicht einmal vollständig geklärt ist. In Somalia herrscht ein tiefer Glaube an Geister und Hexen vor, die mit den Menschen in deren Köpfen kommunizieren. In unserem System sind „Stimmen im Kopf“ ein deutliches Anzeichen für zum Beispiel eine paranoide Schizophrenie, wie sie auch dem Mörder von Oggersheim attestiert wurde – wenngleich auch erst kurz vor dem Urteil.

Tragisch und auch verwerflich ist die Tatsache, dass diese Tat hätte verhindert werden können, wenn die Behörden am Morgen des Tattages wie geplant zugegriffen hätten, anstatt den späteren Mörder einfach weiter im Bett liegen zu lassen.

Das psychiatrische System muss in Frage gestellt werden – Täter von Oggersheim liefert den Beweis

Das System der Resozialisierung von auch brutalsten Mördern, wenn sie als psychisch krank und schuldunfähig eingestuft wurden, muss überdacht werden. Vor allem stellt sich die Frage, wie eine Resozialisierung eines (vermeintlich) psychisch kranken Straftäters erfolgreich sein sollte, wenn eine Sozialisierung innerhalb unserer Gesellschaft zuvor nie stattgefunden hat. Nach der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts bringen psychisch kranke Straftäter ein Sonderopfer zu Gunsten der Öffentlichkeit, da diese mit Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik in ihrer Freiheit eingeschränkt werden. Ab dem Moment der Unterbringung gilt auch ein Mörder nurmehr als Patient, der nicht einmal vollständig geheilt sein muss, um wieder frei zu kommen. Maßstab für eine Freilassung ist in erster Linie die Frage, ob von dem Patienten eine Gefahr für Dritte ausgeht. Um das herauszufinden, erhält der Patient Lockerungen, zum Beispiel in Form von Ausgängen, aber auch in Form von z.B. dem gemeinsamen Bewohnen eines Zimmers mit einem Mitpatienten in der Klinik.

Anfang Februar 2025 nutzte Liban M. diese Lockerung, um seinen Mitpatienten mit einem Messer, zu dem er auch Zugang hatte, anzugreifen. Er verletzte den 31-Jährigen dabei schwer. Dies geschah etwas mehr als zwei Jahre nach dem brutalen Mord an den beiden Malern Sascha und Jonas und dem Angriff auf Marcel, der nur mit Glück überlebte.

Wie irrsinnig derlei psychiatrische Einschätzungen teilweise sind, zeigt dieser Fall auch auf. Am Tag vor der Tat bescheinigten Liban M. zwei Ärzte, dass von ihm keine Gefahr ausgeht, weil dieser ihm vorgeworfene psychische Probleme wie dass er Stimmen hören würde, abstritt. Er zeigte also keine Einsicht in seine angebliche Krankheit.

Nun, da er für psychisch krank erklärt und in eine psychiatrische Klinik eingewiesen wurde, ist genau diese Krankheitseinsicht Grundvoraussetzung für Lockerungen in der Klinik. Ein schreiender Widerspruch.

Am Ende des Tages kam das Gericht zum Schluss, dass die Anzeichen für religiöse Radikalisierung weniger wiegen als die Anzeichen einer psychischen Erkrankung. Das gilt es zu respektieren, muss aber hinterfragt werden dürfen. Denn derlei Gutachten sind Einschätzungen, Annahmen und Prognosen. Nicht mehr und nicht weniger. Über all dem steht, dass dem Umstand, dass die Behörden hätten die Tat verhindern können, keinerlei juristische Bedeutung zugemessen wurde.

Liban M. legte unmittelbar nach der Urteilsverkündung Revision ein. Über seinen Dolmetscher ließ er erklären: “Nur über meine Leiche. Ich lehne ihr Urteil sofort ab und gehe in Revision.” Mit Beschluss vom 26.02.2024 des Bundesgerichtshof wurde die Revision abgewiesen und das Urteil damit rechtskräftig.

Messerangriff im Maßregelvollzug

Offensichtlich schlug die Therapie im Maßregelvollzug bei Liban M. nicht an. Im Februar 2025 griff er im Pfalzklinikum Klingenmünster, wo er untergebracht war, seinen Zimmerkollegen mit einem Buttermesser an. Während sein Opfer schlief, stach Liban M. ihm mehrfach in den Hals. Glücklicherweise wurde der Patient bei dem Angriff nicht lebensgefährlich verletzt.

Am 16. Oktober 2025 hat die Staatsanwaltschaft Landau Anklage gegen Liban M. wegen versuchten Mordes erhoben. Ein vorläufiges Gutachten kommt zum Ergebnis, dass der Angreifer zu diesem Tatzeitpunkt schuldfähig war. Bei der Begutachtung wollte Liban M. nicht mitwirken, sodass der Sachverständige lediglich auf Aktenlage die Schuldfähigkeit beurteilen konnte. Man darf auf den Prozess gespannt sein. Das Landgericht Landau hat nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden.

Update 20.08.2026 – Anklage zugelassen aber noch keine Termine bestimmt

Auf Nachfrage teilte mir der Pressesprecher des Landgerichts Landau heute mit, dass nunmehr, eineinhalb Jahre nach der Tat, die Anklage zugelassen wurde. Termine für den Gerichtsprozess wurden allerdings noch nicht bestimmt. Das Gericht beauftragte im Zuge von Nachermittlungen und entgegen der Mitteilung der Staatsanwaltschaft bei Anklageerhebung nun doch nochmals einen forensisch-psychiatrischen Sachverständigen zur neuerlichen Begutachtung von Liban M.

Liban M. scheint ein besonders komplizierter Fall zu sein. Denn wie schon im Prozess wegen des Mordes an Jonas und Sascha scheint die Schuldfähigkeit des Somaliers auch bei der neuerlichen Tat im Pfalzklinikum nur schwer einzuschätzen sein. Wann das nun beauftragte Gutachten vorliegt und ob Liban M. dieses Mal bereit ist, daran mitzuwirken, ist nicht bekannt.

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Dieter Kief

Vielen Dank für Ihren sehr eindrückllichen, ausführlichen Bericht Frau Kussmann!

“Die deutsche Bürokratie stand schnellem Handeln aber im Wege. Aufgrund des Wohnortsprinzips war nicht das Krankenhaus zuständig, in das die Polizisten ihn verbrachten. Deswegen konnte die diensthabende Ärztin keine Unterbringung anordnen. Vielmehr musste der Somalier in ein anderes Krankenhaus verbracht werden, damit er dort neuerlich begutachtet werden konnte. Und in diesem Krankenhaus konnten zwei Ärzte keine Anzeichen einer psychischen Erkrankung oder einer Fremdgefährdung für Dritte feststellen. Sie stufen Liban M. als freundlich, ruhig und gedanklich klar ein. Alle Vorwürfe, er würde seine Freundin bedrohen, Stimmen hören und Wahnvorstellungen haben, verneinte der spätere Täter, was die Ärzte ihm glaubten. Mehr noch, sie hielten ihn für derart ungefährlich, dass sie ihn sofort gehen ließen und ihm das Messer wie auch das Werkzeug wieder mitgaben. Ein fataler Fehler.”

Hier ist ein Kernproblem sichtbar gemacht: die Psychiatrie reagiert oft nicht, als ob wirklich Gefahr im Verzug wäre. – Das Konzeot der unkittelbaren Gefahr wird hintangestellt zugunsten absolut nicht dringlicher amtlicher Regularien. – Das ist ein interessanter Fall: ein fitte Jurist könnte das vielleicht fassen mit einer Analogie zur unterlassenen Hilfeleistung in eienm Fall akuter Lebensgefahr: Denn das ist eine Straftat.

Ein anderes Kernproblem ist, dass es für Psychiater quasi keine Kunstfehler-Auflsitung gibt. – Einschätzungen durch sie haben für sie selbst – auch deswege – in aller Regel keine konsequenzen. – Da ssit sehr bequem für deisne Berufsstand, aber aus sicht de aAlgemeinheit unbefriedigend.

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