Opfer leidet noch heute unter dem Angriff
Die 46-jährige Frau machte regelmäßig am Abend einen Spaziergang durch den Stadtpark, so auch am 9. September 2024. Die Psychotherapeutin trug Kopfhörer und war deshalb überrascht, als der 25-Jährige sie ansprach. Er wolle „Romantik und Spaß“ mit ihr, sagte er zu ihr, während er sich gleichzeitig selbst im Genitalbereich berührt haben soll. Die zur Tatzeit 45-Jährige bekam Angst und wollte sich der gefährlichen Situation entziehen. Sie erklärte dem Angreifer, dass sie verheiratet sei und zwei Kinder habe, bevor sie sich schnell in Richtung Parkausgang entfernen wollte.
Der Eritreer folgte der Frau jedoch und griff sie laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft am Parkausgang unvermittelt von hinten an. Er packte sie an den Schultern, drehte sei um und biss ihr mehrfach in Wange und Nase. Bis heute ist eine sichtbare Narbe auf der Nase zurückgeblieben. Anschließend stieß der 25-Jährige die Frau zu Boden, mit der Absicht sexuelle Handlungen an ihr vorzunehmen. Die kleine und zierliche Frau wehrt sich so gut sie kann gegen den Angreifer, der versucht, an ihren Genitalbereich zu gelangen. Er versucht, sie auf den Bauch zu drehen, fixiert ihre Schulter mit seinem Knie. In ihrer Verzweiflung ändert die Frau ihre Taktik, die mögliche Vergewaltigung abzuwehren, spricht beruhigend auf den Täter ein und versucht gleichzeitig den Notruf über ihr Handy zu wählen. Daraufhin reißt der 25-Jährige ihr das Handy aus den Händen und flüchtet vom Tatort.
Die angegriffene Frau kämpft auch knapp ein Jahr später mit den Folgen des Angriffs. Immer wenn sie sich im Spiegel ansieht und die Narbe auf der Nase sieht, die der Biss des Angreifers hinterlassen hat, kommen die Erinnerungen hoch.
Festnahme vier Monate später im Stadtpark
Nachdem die Polizei den Täter nicht ermitteln konnte, wurde im Januar ein Phantombild veröffentlicht. Eine Woche nach Veröffentlichung riefen am 30. Januar 2025 gleich mehrere Passanten die Polizei und erklärten, dass sie von einem Mann im Park belästigt und beleidigt worden seien. Vor Ort trafen die Polizeibeamten dann auf einen Mann, der dem Phantombild sehr ähnlich sah. Bei der anschließenden Befragung gab der 25-Jährige zu, Monate zuvor eine Frau im Park angefasst zu haben. Ein DNA Test bestätigte dann den Verdacht, dass es sich um den Angreifer handelt.
Täter griff zuvor schon Frauen an
Die Tat im September war nicht der erste Angriff des Eritreers auf eine Frau im öffentlichen Raum. Laut den Ausführungen des Vorsitzenden Richters kam es bereits in den Jahren 2020 und 2021 zu zwei sexuellen Übergriffen. Beide Verfahren wurden jedoch eingestellt. Die erste Tat weist große Gemeinsamkeiten zum jetzt verhandelten Fall auf. Damals soll der Mann eine Frau ebenfalls im Stadtpart Harburg verfolgt haben. Er zog sie an den Haaren und versuchte, ihr das Ohr abzureißen. Als ein Passant dazukam, ließ er von seinem Opfer ab. Nachdem der Helfer in eine andere Richtung weggegangen war, griff der Täter die Frau erneut an, zerrte sie auf den Grünstreifen einer Verkehrsinsel, warf sie zu Boden und drückte ihr Gesicht in die Erde. Wieder kamen Passanten zu Hilfe, worauf der Eritreer flüchtete. In einem weiteren Fall verweigerte die angegriffene Frau aus Angst die Unterstützung der Ermittlungen.
Paranoide Schizophrene und krankhafte Übersexualität
Nach der zweiten Straftat im Jahr 2021 wurde der Eritreer, der 2015 als Asylbewerber nach Deutschland kam, psychologisch behandelt, was eine Besserung bewirkt hätte. Bis im Jahr 2024 der schwere Angriff auf die heute 46-jährige Frau erfolgte.
Das Gericht geht davon aus, dass der Angeklagte seit 2020, also dem Zeitpunkt des ersten Angriffs auf eine Frau, an einer paranoiden Schizophrenie leidet. Seine Sexualität habe er laut Urteilsbegründung „psychotisch verarbeitet“, was zur Folge hätte, dass er eine krankhafte Neigung entwickelt hätte, weibliche Zufallsopfer sexuell zu attackieren. In Folge seiner psychischen Erkrankung seien weitere, erheblich rechtswidrige Taten zu erwarten, durch die Opfer erheblich körperlich und seelisch gefährdet oder geschädigt werden könnten. Unter den Bedingungen im Maßregelvollzug könne dem Angeklagte eine Krankheitseinsicht vermittelt werden. Eine Therapie würde aber eine Zeitlang dauern.
Der Angeklagte selbst äußerte sich während des Prozesses nicht. Auch nach neun Jahren Aufenthalt benötigte er für die Verhandlung einen Dolmetscher.
