Mutter und Kind wurden erschlagen – weitere Anklagepunkte
Dem Angeklagten wird Mord in zwei Fällen vorgeworfen. Er soll die die 32-jährige Mutter und das kleine Mädchen erschlagen haben. Zu einem möglichen Motiv macht das Landgericht Essen bis dato keine Angaben. Neben des Mordvorwurfs ist Roman R. außerdem wegen eines sexuellen Übergriffs, sexuellem Missbrauch von Kindern und Angriff auf Vollstreckungsbeamte sowie versuchte Körperverletzung angeklagt.
Bereits vor der grausamen Tat im Juni soll Roman R. am 16. Mai 2025 Vollstreckungsbeamte angegriffen haben. Er soll sich gegen eine Festnahme gewehrt haben, in dem er um sich schlug und nach den Beamten getreten haben soll. Zum Grund der Festnahme macht das Gericht keine Angaben.
Außerdem ist Roman R. wegen eines sexuellen Übergriffs und wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern angeklagt. Ob die beiden Vorwürfe im direkten Zusammenhang mit dem Mord an der Mutter und ihrem Kleinkind stehen, erklärt das Gericht nicht. Es werden jedoch durch die Kammer weitere tateinheitlich verwirkte Delikte geprüft, heißt es in der Presseerklärung, was einen Zusammenhang erklären würde.
Sicherungsverwahrung steht im Raum – Urteil nicht vor Februar 2026
Der Prozess gegen den 16-jährigen Ukrainer beginnt am kommenden Mittwoch, 17. Dezember vor der Großen Strafkammer – Jugendkammer des Landgerichts Essen. Bis dato sind sieben weitere Verhandlungstermine bestimmt. Mit einem Urteil ist nicht vor Ende Februar zu rechnen. Da es sich bei dem Angeklagten um einen Minderjährigen handelt, wird der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Auch zu Sitzungsbeginn sind keine Foto- oder TV-Aufnahmen möglich.
Das Landgericht Essen prüft – auf Antrag der Staatsanwaltschaft – ob die Voraussetzungen für den Vorbehalt der Anordnung der Sicherungsverwahrung für den 16-jährigen Roman R. vorliegen.
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