Update 21.12.2025: Gegen sieben Familienmitglieder Einreiseverbote verhängt
Auf Nachfrage teilte ein Sprecher des Justizministeriums Baden-Württemberg mit, dass gegen sechs Familienmitglieder Einreise- und Aufenthaltsverbote für die Dauer von fünf bis sieben Jahren und in einem Fall unbefristet erlassen wurden. Sie wurden wegen der begangenen Straftaten bestandskräftig ausgewiesen. Bei vier der Familienmitglieder wurde auf die Vollstreckung der jeweiligen Restfreiheitsstrafen abgesehen. Sie verließen Deutschland also aus der Haft heraus. Für den Fall einer Wiedereinreise nach Deutschland würden die Restfreiheitsstrafen vollstreckt werden, die Personen müssten also direkt wieder in Haft. Somit bestehen gegen zehn der ausgereisten Familienmitglieder keine Wiedereinreisesperren.
Ausreise im Vergleich zu weiterem Aufenthalt kostengünstig
Im Oktober teilte das Justizministerin Baden-Württemberg mit, dass nunmehr insgesamt 17 Mitglieder der Familie im Rahmen einer kontrollierten Ausreise Deutschland verlassen haben. Drei Personen reisten bereits im Juni und August freiwillig nach Syrien zurück, weitere 14 Familienmitglieder reisten Mitte Oktober aus. Alle ausgereisten Personen erhielten vom Land Baden-Württemberg eine Förderung. Zudem sind Kosten für die Passbeschaffung, die Zuführung der Personen aus der Haft heraus und die Flüge entstanden. Insgesamt beliefen sich die Kosten für die Heimkehr der 17 Familienmitglieder auf 45.228,57 Euro.
Vier Personen erhielten einen Förderungsbetrag in Höhe von jeweils 1.000 Euro, den weiteren 13 Personen wurde eine Summe in Höhe von 1.461,54 bezahlt. Für die Beschaffung der für eine Ausreise notwendigen Ausweisdokumente wurden weitere 4.261,95 Euro fällig. Diese Kosten fielen für die Dokumentenbeschaffung für eine Person an. Die restliche Summe wurde für die Zuführung der Personen sowie für die Flugkosten verwendet.
Eine Million Euro für Gefängnisaufenthalte
Dass die knapp 50.000 Euro, die für die Heimreise der Familie zum einen vergleichsweise günstig und zum anderen eine sinnvolle Investition waren, wird klar, wenn man sich die Kosten ansieht, die dem Steuerzahler für die vielen Gefängnisaufenthalte der syrischen Großfamilie in Rechnung gestellt wurden und immer noch werden.
So haben alleine fünf Familienmitglieder, die Deutschland bereits verlassen haben, in den vergangenen vier Jahren Kosten für Gefängnisaufenthalte in Höhe von rund einer halben Million verursacht. Die Kosten, die pro Person entstanden sind, werden aus der Tabelle ersichtlich.
Die drei Familienmitglieder der kriminellen Familie, die noch Haftstrafen abzusitzen haben, werden bis zum frühestmöglichen Zeitpunkt der Entlassung nochmal über eine halbe Million Euro an Kosten verursachen. Die genauen Zahlen werden aus der Tabelle ersichtlich.
Laut Auskunft des Justizministeriums Baden-Württemberg haben sich die drei noch inhaftierten Familienmitglieder zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht zu einer freiwilligen Ausreise verpflichtet. Bei den Inhaftierten handelt es sich um drei Brüder der Familie, die im Juni 2025 vom Landgericht Stuttgart wegen eines Messerangriffs zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt wurden.
Gesamtkosten für den Aufenthalt in Deutschland unklar
Aus der Antwort der Landesregierung gehen die Gesamtkosten, die durch den Aufenthalt der kriminellen Großfamilie in Deutschland entstanden sind, nicht konkret hervor. Das Justizministerium verweist auf den Sozialdatenschutz, weswegen keine Auskünfte zu konkreten Leistungsfällen oder personenbezogenen Daten gegeben werden können.
Bekannt ist, dass die Familie in einem freistehenden 230 Quadratmeter großen Einfamilienhaus im Stuttgarter Stadtteil Zuffenhausen lebte. Bezogen auf die dort üblichen Mitpreise dürfte die monatliche Kaltmiete des Hauses nicht unter 2.000 Euro, realistischerweise bei ca. 3.000 Euro pro Monat gelegen haben.
In welcher Höhe die Familienmitglieder zudem Sozialleistungen im Laufe ihres Aufenthalts in Deutschland erhalten haben, ist nicht bekannt, da Anfragen wegen des Datenschutzes nicht beantwortet werden. Da einzelne Mitglieder jedoch bereits wegen Erschleichen von Sozialleistungen und Leistungsbetrug strafffällig wurden, kann davon ausgegangen werden, dass in diesem Bereich ebenfalls über die Jahre hohe Summen an Steuergeldern für die Familie, deren Angehörige zwischen den Jahren 2015 und 2020 nach Deutschland einreisten, aufgewendet wurden. Nicht zu vergessen sind zudem noch beispielsweise jene Kosten, die in Folge von Straftaten der Familie, wie die medizinische Versorgung ihrer Opfer entstanden sind.
Als Steuerzahler stellt sich die berechtigte Frage, inwieweit es verhältnismäßig und gerechtfertigt ist, für Personen, die als vermeintlich Schutzsuchende nach Deutschland kamen, aber ihren Aufenthalt dazu missbrauchen, hier eine Straftat nach der anderen zu begehen, Steuergelder in derartiger Höhe auszugeben. Gut, dass der Großteil der Familie endlich Deutschland verlassen musste. Bleibt zu hoffen, dass die restlichen drei Familienmitglieder ebenfalls zeitnah in die Heimat zurückkehren werden, damit der teure Spuk endlich ein Ende hat.
Quelle: Drucksache: 17/9738


