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Messerkriminalität in Heilbronn – mehr als die Hälfte der Tatverdächtigen sind Ausländer Messerangreifer vom Heilbronner Musikpark ist abgelehnter Asylbewerber aus der Türkei

Inhalt

Messerangriff im Musikpark Heilbronn in der Halloween Nacht

In der Halloween Nacht 2024 kam es zu einem Messerangriff im Musikpark in Heilbronn.
Ein zuerst unbekannter Täter griff zwei Türsteher der Disco an, nachdem diese ihm Hausverbot erteilt hatten.
Der Unbekannte soll zuvor in der Lokalität mehrere Frauen belästigt haben.

Nach dem Rauswurf aus dem Musikpark griff der Mann die beiden Türsteher mit einem Messer an. Einer der beiden Türsteher wurde am Oberkörper verletzt, der zweite erlitt Schnittverletzungen am Oberschenkel. Beide Männer wurden wegen ihrer Verletzungen ins Krankenhaus verbracht.

Anfrage der AfD an die Landesregierung liefert weitere Informationen zum Tatverdächtigen

Die AfD stellte aufgrund des Vorfalls eine Anfrage an das Ministerium für Justiz und Migration Baden-Württemberg.
Aus der Antwort wird ersichtlich, dass es sich bei dem Messerangreifer um einen aus der Türkei stammenden Asylbewerber handelt. Der Tatverdächtige soll sich seit 2022 in Deutschland aufhalten. Sein Asylantrag wurde bereits im Jahr 2022 abgelehnt.
Auf seinen Aufenthalt hat diese Ablehnung – wie so oft – jedoch keinerlei Auswirkungen. Dabei sollte man annehmen, dass Abschiebungen in das bei Deutschen beliebte Urlaubsziel Türkei problemlos umzusetzen sind.

Neue Zahlen zur Messerkriminalität in Heilbronn – Straftaten nehmen zu

Die Anfrage liefert auch neue Zahlen zur Messerkriminalität im Land- und Stadtkreis Heilbronn.
Die aufgeführten Delikte gliedern sich auf in “Straftaten mit dem Tatmittel Messer” und “Messerangriffe”.
Bei erstgenannten Delikten muss das Messer nicht zwingend zur Anwendung gekommen sein.
Im Deliktbereich “Straftaten mit dem Tatmittel Messer” kam es im Jahr 2022 im Stadtkreis Heilbronn zu 104 Straftaten.
Im Jahr 2023 stieg diese Zahl um 34 Fälle auf 138 Straftaten.

Zu Messerangriffen kam es im Stadtkreis Heilbronn im Jahr 2022 in 50 Fällen. Im Jahr 2023 wurden 57 Messerangriffe verzeichnet.

Mehr als die Hälfte der Tatverdächtigen sind Ausländer

Bei den Tatverdächtigen im Deliktbereich Messerkriminalität sind Ausländer massiv überrepräsentiert. Sie stellen im Jahr 2023 sowohl bei den Straftaten mit dem Tatmittel Messer als auch bei Messerangriffen weit mehr als die Hälfte der Tatverdächtigen.
Im Vergleich zum Vorjahr stieg deren Anteil zudem stark an.

Die Polizeibehörden konnten im Jahr 2022 bei Straftaten mit dem Tatmittel Messer insgesamt 89 Tatverdächtige ermitteln.
Hiervon waren 46 deutsche und 43 nichtdeutsche Staatsangehörige. Unter diesen waren 8 Tatverdächtige Zuwanderer, also Asylbewerber oder Flüchtlinge.

Im Jahr 2023 stiegt die Zahl der ermittelten Tatverdächtigen auf 121 Personen an. Hiervon waren 50 deutsche und 71 nichtdeutsche Tatverdächtige. Damit stellen Ausländer bei Straftaten mit dem Tatmittel Messer knapp 59 Prozent aller Tatverdächtigen. Unter diesen waren 15 Personen Zuwanderer, die somit rund 12,5 Prozent der Tatverdächtigen stellen.

Auch bei Messerangriffen ergibt sich ein ähnliches Bild. So wurden im Jahr 2022 zu Messerangriffen in Heilbronn insgesamt 48 Tatverdächtige ermittelt. Hiervon waren jeweils 24 Personen deutsche und nichtdeutsche Staatsangehörige. Unter den 24 nichtdeutschen Tatverdächtigen wurden 3 Zuwanderer ermittelt.

Im Jahr 2023 wurden 60 Tatverdächtige zu Messerangriffen in Heilbronn ermittelt. Hiervon waren 22 deutsche Staatsangehörige und 38 Nichtdeutsche. Darunter wurden 7 Zuwanderer ermittelt. Damit stellen Nichtdeutsche rund 63 Prozent aller Tatverdächtigen bei Messerangriffen und Zuwanderer knapp 12 Prozent.

Herkunftsländer der nichtdeutschen Tatverdächtigen

Im Jahr 2022 führte die Türkei die Liste der nichtdeutschen Tatverdächtigen in beiden Deliktbereichen an, gefolgt von Syrien.
2023 kamen die meisten nichtdeutschen Tatverdächtigen aus Syrien mit 21 Tatverdächtigen im Bereich Straftaten mit dem Tatmittel Messer und 14 Tatverdächtigen bei Messerangriffen.
Bei Messerangriffen ist die Staatsangehörigkeit bei 2 nichtdeutschen Tatverdächtigen ungeklärt.

 

Quelle: Drucksache 17 / 7859

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