Infoportal für Nachrichten und Hintergrundinformationen außerhalb des Mainstreams

Werbung:

Mord an Leo S. – Frankfurt Hauptbahnhof – 29.07.2019 Täter wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen und im Maßregelvollzug untergebracht

Am 29. Juli 2019 wurde der 8 jährige Leo S. zusammen mit seiner Mutter Bianca S. in Frankfurt von einem Eritreer vor einen Zug gestoßen. Leo und seine Mama waren auf dem Weg in den Urlaub. Für den Jungen kam jede Hilfe zu spät. Er starb noch an Ort und Stelle. Seine Mama überlebte die Attacke.
Gedenktafel Leo Frankfurt Hauptbahnhof Gleis 7

Inhalt

Der Täter kam 2006 als Flüchtling in die Schweiz und galt dort als Musterbeispiel für Integration. Dann aber griff er eine Nachbarin und die Mutter seiner Kinder an und floh nach dieser Attacke vor den Schweizer Behörden, die ihn zur Fahndung ausgeschrieben hatten. Grenzkontrollen gab es nicht in Deutschland. So konnte Habte A.  unbemerkt nach Frankfurt gelangen.

Tatablauf

Am Tattag hielt sich der Eritreer bereits seit den frühen Morgenstunden im Hauptbahnhof Frankfurt auf. Aufnahmen der Überwachungskameras zeigten, dass er mehrere Stunden lang in der Bahnhofshalle ruhig umherging und auch immer wieder den Bahnhof verließ. Gegen 9:50 Uhr bewegte er sich plötzlich schneller und ging dann zielstrebig zum Gleis 7. Im späteren Prozess stellte das Landgericht Frankfurt fest, dass Habte A. wohl plante, von dort aus irgendwann in einen Zug in die Schweiz einzusteigen.

Es war kurz vor zehn Uhr, als Habte A. die 40 Jahre alte Mutter Bianca S. und ihren 8-jährigen Sohn Leo vor einen einfahrenden ICE in das Gleisbett stieß. Von rechts hinten stieß er zuerst Bianca S. mit starker Kraft in die Gleise. Aufgrund der Wucht des Stoßes fiel Bianca S. bis fast über das Gleis 7 hinaus in das nebenliegende Gleis 8 und konnte sich auch dadurch durch ein reflexartiges Wegrollen in Sicherheit bringen. Habte A. registrierte das und stieß nun, mit dem Ziel, das Kind zu töten, den kleinen Leo mit etwas weniger Kraft in die Gleise. Trotz der zu diesem Zeitpunkt bereits eingeleiteten Notbremsung konnte der ICE nicht mehr rechtzeitig anhalten. Leo wurde von dem Zug überrollt und starb noch im Gleisbett. Aus Rücksicht auf die Angehörigen wird auf eine detaillierte Darstellung der Verletzungen des Jungen verzichtet.

Nachdem Habte A. erkannte, dass er sein Ziel erreicht hatte, flüchtete er und stieß dabei noch eine 78 Jahre alte Frau, welche auf dem Bahnsteig zu Boden fiel und sich dabei einen komplizierten Bruch des Ellbogens zuzog.

Anklage und Prozess

Die Staatsanwaltschaft stufte die barbarische Tat in ihrer Anklage nicht als Mord ein, sondern lediglich als Totschlag. In der Anklageschrift war wörtlich zu lesen: „Der ICE-Schubser hat getötet, ohne ein Mörder zu sein.“

Der Anwalt der Familie von Leo erklärte in einem Interview, dass er das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt sieht:

„Wenn jemand sein Opfer von hinten mit Anlauf vor einen einfahrenden Zug stößt, dann ist das ein klassischer heimtückischer Mord. Klassischer geht es gar nicht!“

Vater von Leo beim Prozess anwesend

Der Papa von Leo war beim Prozess als Nebenkläger anwesend und fragte den Eritreer selbst: „Warum haben Sie das getan? Warum haben Sie meinen Sohn ermordet?“ Eine Antwort erhielt der Vater nicht.

Leos Vater bedankte sich auch bei einem Ersthelfer, der als Zeuge geladen war.

„Die Mutter möchte, dass ich Ihnen danke sage. Dafür, dass Sie so beherzt waren und sie da rausgeholt haben und sich gekümmert haben, als keiner da war.“

Besagter Zeuge half der Mutter, von den Gleisen zurück auf den Bahnsteig zu kommen. Da wusste sie noch nicht, was mit ihrem Sohn passiert ist. Erst fragte sie ihren Helfer: “Warum macht jemand sowas?”, um dann nach ihrem Jungen zu fragen: ”Was ist mit meinem Kind?”

Es war der Mann im Zeugenstand, der sie festgehalten hat, als sie begreift, was geschehen ist. Auch für ihn war die Tat ein traumatisches Erlebnis, das wohl sein ganzes Leben prägen wird. Der Mann zog nach der Tat aus Frankfurt weg.

Familie von Leo nimmt Entschuldigung des Täters nicht an

Die Entschuldigung, die der Eritreer über seinen Verteidiger verlesen ließ, nahm der Vater nicht an.

“Es gibt keine Entschuldigung für das, was getan wurde”, erklärte der Anwalt der Familie.

Täter kommt wegen Schuldunfähigkeit nicht ins Gefängnis

Im Prozess wurde der Täter von einem forensischen Gutachter als schuldunfähig eingestuft. Das Landgericht Frankfurt folgte dieser Einschätzung. Der Angeklagte wurde wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen. Zum Tatzeitpunkt hätte er an einer paranoiden Psychose gelitten, so die Begründung. Aufgrund seiner Gefährlichkeit wurde die Unterbringung im Maßregelvollzug angeordnet. Die Taten wurden rechtlich als Mord sowie versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung gewertet. Soweit es  die 78-jährige Frau betrifft, wurde der Angriff auf sie als Körperverletzung gewertet.

Sowohl der Täter als auch die 78-jährige Nebenklägerin gingen gegen das Urteil in Revision. Die des Angeklagten wurde vom Bundesgerichtshof als unbegründet abgewiesen. Die Revision der Nebenklägerin, die den Angriff als Tötungsversuch bewertet haben wollte,  wurde als unzulässig verworfen. Damit wurde das Urteil rechtskräftig.

Täter galt in der Schweiz als Musterbeispiel der Integration

Habte A. kam 2006 mit einem Boot über Libyen zuerst nach Italien. Er reiste illegal in die Schweiz ein und stellte ein Asylgesuch, welches 2008 anerkannt wurde. Zusammen mit seiner Frau und drei Kindern lebte er in Wädenswil im Kanton Zürich. Jahrelang arbeitete er als Bauschlosser, bis er wegen ausbleibender Aufträge gekündigt wurde. Habte A. nahm dann einem Integrationsprogramm teil, bekam über dieses Programm eine neue Arbeitsstelle bei den Verkehrsbetrieben Zürich. Der Täter galt als vorbildlich integriert.

Ab Sommer 2018 soll er psychisch auffällig gewesen sein. Angeblich soll er Stimmen gehört haben, die ihm Befehle gaben. Würde er diese nicht befolgen, werde er getötet, erklärte später der Gutachter. Es gebe ein “Ring” an Menschen, die ihn und seine Familie bedrohen und töten wollen. Monate vor der Tat begab er sich mehrfach auf Reisen durch halb Europa. In der Schweiz wurde Habte A. auch mehrmals bei einem Psychiater vorstellig, dem er auch von den Stimmen und Wahnvorstellungen erzählte. Dieser verschrieb ihm daraufhin ein Medikament, allerdings in einer Dosis, die kaum Wirkung zeigt. Habte A. war dann jedoch davon überzeugt, dass auch der Psychiater zu dem “Ring” gehöre, und nach seinem Leben trachten will. Bei den weiteren Terminen belog er den Arzt daher absichtlich, dass er keine Stimmen mehr hören würde. Das verschriebene Medikament nahm er nicht ein.

Nach Frankfurt sei er schlussendlich gefahren, weil man “von hier gut überall hin flüchten kann”, gab der Sachverständige später im Prozess Aussagen aus den Gesprächen mit dem Angeklagten wieder.

Tatsächlich floh Habte A. vor den Schweizer Behörden nach Frankfurt. Tage vor der Tat ging er auf seine Nachbarin los. Er verlangte von ihr Geld und bedrohte sie mit dem Tode, während er ein Messer gegen sie richtete. Zuvor hatte er seine Frau und die drei Kinder in der Wohnung eingesperrt. Auch die Nachbarin sperrte er in deren Wohnung ein, nachdem er sie bedroht hatte. Es war die Ehefrau von Habte A., die daraufhin die Polizei einschaltete, die ihn sodann landesweit zur Fahndung ausschrieb. Über Basel floh Habte A. dann nach Deutschland.

Dem forensischen Sachverständigen, der die Frage nach der Schuldfähigkeit von Habte A. zum Tatzeitpunkt klären musste, er klärte er, dass er nach Frankfurt ging, um vor den Menschen, die dem “Ring” zugehören, zu fliehen. Mehrere Tage hielt sich Habte A. rund um den Bahnhof in Frankfurt auf, schlief auf Parkbänken und trank Alkohol in mehreren Kneipen.

Einen Tag vor Tat wollte Angreifer zurück in die Schweiz

Es war ein wohl ein schrecklicher Zufall, der die entsetzliche Tat erst ermöglichte. Denn Habte A. wollte am Vorabend der Tat Frankfurt verlassen und zurück zu seiner Familie gehen. Hierzu kaufte er sich ein Ticket für einen Zug in die Schweiz. Er ging zum richtigen Gleis, wo der Zug abfuhr, stieg aber in einen falschen Zug ein, der in eine andere Richtung fuhr.  Als ein Schaffner ihn auf den Irrtum hinwies, verlies er den Zug und fuhr zurück nach Frankfurt. Dort fuhr er zuerst ziellos in einer Straßenbahn umher, trank dann mehrere Flaschen Bier in einer türkischen Bar und schlief wie in den letzten Tagen auf einer Parkbank.

Forensischer Sachverständiger äußerte sich kritisch

Der Schweizer Forensiker Ralph Aschwanden warnte kurz nach der Tat davor, voreilige Schlüsse hinsichtlich einer psychischen Erkrankung zu ziehen, die zur Folge die Einstufung der Schuldunfähigkeit hätte. “Der Fall muss umfassend abgeklärt werden. Ich beobachte in letzter Zeit eine Tendenz, dass psychische Erkrankungen häufig als alleinige Erklärung für Taten hinhalten müssen, die sie aber nicht vollständig erklären.”

Handystrahlen oder Elektro-Wellen, vor denen sich der Täter angeblich fürchtete, können die Tat in Frankfurt jedenfalls nicht rechtfertigen, so der Forensischer: “Warum soll er Angst vor einer Mutter und ihrem Kind haben? Was soll das für eine Drohkulisse sein?, wunderte sich der Sachverständige. “Wenn Wildfremde ohne vorhergehende Provokation getötet werden, würden aus Sicht von Aschwanden weitere Gründe eine Rolle spielen.”

Außerdem mahnt der Forensiker an, dass die kulturelle Herkunft und das Menschenbild des Täters nie ausgeblendet werden dürfen.

Zumindest kritisch zu hinterfragen ist in diesem Zusammenhang auch die Tatsache, dass sich Habte A. in allen Befragungen nach der Tat zwar detailliert sowohl an die Tage, wo er sich in Frankfurt aufhielt erinnern konnte als auch an die Minuten kurz vor dem Angriff auf Leo und seine Mutter und danach. An den Angriff selbst aber, so gab Habte A. an, könne er sich nicht erinnern. Anzunehmen ist, dass auch das Gericht hier Zweifel hatte. In der Urteilsbegründung wird mehrfach dargelegt, dass sich Habte A. an den Angriff nicht mehr erinnern könne oder aber nicht wolle.

Rest der Familie war mit dem Auto auf dem Weg in den Urlaub

Während Leo und seine Mama mit dem Zug in den Urlaub fahren wollten, waren seine 12-jährige Schwester und die restliche Familie mit dem Auto unterwegs, weil der alte Hund auch mit in den Urlaub sollte.

Die Nachricht vom Angriff auf ihre Familie und vom Tode Leos erfuhr die Familie auf einem Rastplatz. Die Polizei bat die Familie, das Auto anzuhalten und leitete sie auf eine Raststätte. Gegen 14 Uhr überbrachten Polizeibeamte und Seelsorger die schreckliche Nachricht.

Leo liebte sein Baumhaus

Leo soll ein lebhafter und freundlicher Junge gewesen sein, der mit viel Liebe großgezogen wurde. Mit seinem Vater hatte er zusammen ein riesiges Baumhaus gebaut, von dem er jedem im Dorf stolz erzählt hatte.

Bundeskanzlerin Merkel flog am selben Tag in den Urlaub

Für die Familie von Leo wurde dieser Tag, der den wohlverdienten Urlaub der Familie einläuten sollte, zum schlimmsten Tag ihres Lebens. Ganz Deutschland stand gefühlt vor Entsetzen still an diesem 29. Juli 2019.

Nur eine Person ließ dieses furchtbare Verbrechen offensichtlich kalt- die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel. Als sei nichts geschehen, flog sie am selben Nachmittag zusammen mit ihrem Mann mit einem Helikopter in den Urlaub nach Südtirol, ohne ein Wort über diese schreckliche Tat zu verlieren. Entspannt und gut beschützt landete sie am Nachmittag mit einem Hubschrauber der Bundespolizei in Innsbruck, um von dort mit dem Auto weiter nach Südtirol zu fahren.

Quelle: https://www.unsertirol24.com/2019/07/29/merkel-kommt-nach-suedtirol/:

Angela Merkel und Joachim Sauer in Innbruck (Bild: Zeitungsfoto.at)

 

Gedenktafel am Gleis 7

Für den ermordeten Jungen wurde am Gleis 7 eine Gedenktafel angebracht.
“Unsere Liebe hört niemals auf”, steht dort geschrieben.
Sein Name sowie sein Geburtstag und das Sterbedatum sind eingraviert.

Quelle: Hurganta – Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=109583401

 

Update 19. Juni 2026 – Täter weiterhin im Maßregelvollzug

Wie eine Antwort von heute der für die Vollstreckung der Maßregel zuständigen Staatsanwaltschaft Frankfurt auf eine Anfrage ergibt, befindet sich Habte A. weiterhin in einer forensisch-psychiatrischen Klinik in Hessen. Bis dato ist keine Überstellung in die Schweiz oder eine Abschiebung nach Eritrea geplant.
Soweit bekannt, lebt seine Frau mit den Kindern noch immer in der Schweiz und besucht Habte A. auch regelmäßig.

 

 

guest
0 Kommentare
Älteste
Neueste Meistbewertet

Weitere Nachrichten und Hintergrundinformationen zum Thema

Werbung:

0
Warenkorb
Ihr Warenkorb ist leerZurück zum Shop

V4.0 · NEU

Ermöglichen.

Drei Wege, die unabhängige journalistische Arbeit von aktuellinformiert.de mitzutragen.

01

DIREKT UNTERSTÜTZEN

Unabhängige Recherche ermöglichen.

02

ai+

Mehr erfahren. Mehr ermöglichen.

03

UNTERNEHMENSPARTNER

Gemeinsam mehr ermöglichen.

Direkt online unterstützen

Wählen Sie im nächsten Schritt, ob Sie unsere Arbeit einmalig oder regelmäßig unterstützen möchten. Auch den Betrag bestimmen Sie selbst.

Eine Zahlung per Debit- oder Kreditkarte ist auch ohne PayPal-Konto möglich, sofern diese Option im Zahlungsfenster angeboten wird.

Lieber direkt überweisen?

Gerne senden wir Ihnen unsere Kontodaten per E-Mail zu.

Unabhängige Recherche ermöglichen

Ihre Unterstützung schafft Freiraum für Recherche, Vor-Ort-Termine, sorgfältige Aufarbeitung und die Weiterentwicklung von aktuellinformiert.de.

ai+ LIFETIME

Dauerhaft bei ai+ dabei sein

495 € einmalig inkl. MwSt.

Sie möchten ai+ Lifetime per Banküberweisung bezahlen? Schließen Sie Ihren Zugang hier ab. Im Anschluss erhalten Sie die Zahlungsinformationen per E-Mail. Ihr dauerhafter Zugang zu ai+ wird nach Zahlungseingang freigeschaltet.

Falls Sie bereits ein Konto bei aktuellinformiert.de besitzen, geben Sie bitte Ihren bestehenden Benutzernamen an.

IHRE AUSWAHL

Zugang ai+ Lifetime
Beitrag 495 € einmalig inkl. MwSt.
Zahlungsart Banküberweisung

Die Zahlungsinformationen erhalten Sie nach Abschluss per E-Mail. Ihr dauerhafter Zugang zu ai+ wird nach Zahlungseingang freigeschaltet. Es fallen keine regelmäßigen Mitgliedsbeiträge an und es erfolgt keine erneute Abbuchung.

ai+ SUPPORT-MITGLIEDSCHAFT

ai+ Support-Mitglied werden

99 € für 12 Monate inkl. MwSt.

Keine automatische Verlängerung.

Sie möchten Ihre ai+ Support-Mitgliedschaft per Banküberweisung bezahlen? Schließen Sie Ihre Mitgliedschaft hier ab. Im Anschluss erhalten Sie die Zahlungsinformationen per E-Mail. Ihr Zugang zu ai+ wird nach Zahlungseingang für zwölf Monate freigeschaltet.

Falls Sie bereits ein Konto bei aktuellinformiert.de besitzen, geben Sie bitte Ihren bestehenden Benutzernamen an.

IHRE MITGLIEDSCHAFT

Mitgliedschaft ai+ Support-Mitgliedschaft
Beitrag 99 € für 12 Monate inkl. MwSt.
Zahlungsart Banküberweisung

Die Zahlungsinformationen erhalten Sie nach Abschluss per E-Mail. Ihr Zugang zu ai+ wird nach Zahlungseingang für zwölf Monate freigeschaltet. Die Mitgliedschaft endet anschließend automatisch. Es erfolgt keine automatische Verlängerung oder erneute Abbuchung.

Generic filters
0
Wir freuen uns auf Ihre Meinung, bitte hinterlassen Sie einen Kommentar.x