Familie von Luise fordert Schmerzensgeld
Anders als im Strafrecht, wo die Strafmündigkeit erst ab 14 Jahren beginnt, können im Zivilrecht bereits Kinder ab sieben Jahren für unerlaubte Handlungen haftbar gemacht werden. Die Eltern und die Schwester der getöteten Luise fordern vor dem Landgericht Koblenz Schmerzensgeld und Hinterbliebenengeld. Außerdem machen sie Feststellungsansprüche auf etwaige zukünftige materielle und immaterielle Schäden geltend. Zusätzlich fordern sie die Erstattung der Beerdigungskosten durch die minderjährigen Täterinnen.
Die Familie von Luise stellt die Höhe des Schmerzens- und Hinterbliebenengelds in das Ermessens des Gerichts. Die Kläger halten aber ein Schmerzensgeld in Höhe von 50.000 Euro für die beiden Eltern sowie ein Hinterbliebenengeld für alle Kläger von 30.000 Euro für angemessen. In Summe geht es also um 140.000 Euro plus die Erstattung der Beerdigungskosten in nicht bekannter Höhe.
Gerichtstermin dient zur Klärung der Ansprüche
Das schriftliche Vorverfahren ist abgeschlossen, im morgigen Termin kommt es zuerst zur Güteverhandlung, der bei Nichterscheinen der persönlich geladenen Mädchen oder im Fall der Nichteinigung, der unmittelbar anschließende Haupttermin folgt. Dieser Haupttermin ist Stand jetzt öffentlich. Möglich ist jedoch, dass die Kammer die Öffentlichkeit kurzfristig und zeitweise ausschließt. Das Gericht hat das persönliche Erscheinen der beiden Täterinnen angeordnet.
Die Familie von Luise wird aller Voraussicht nach nicht persönlich zum Termin erscheinen, hat aber das Recht, sich online zum Prozess zuzuschalten.
In der Verhandlung wird es einzig um die Frage gehen, ob und in welcher Höhe der Familie von Luise Schadensersatzansprüche zustehen. Das wird dann der Fall sein, wenn das Gericht zur Überzeugung kommt, dass die beiden Mädchen zur Tatzeit die nötige Reife hatten, das Unrecht der Tat einzusehen. In dem Fall müssen die Täterinnen an die Familie von Luise zahlen, sobald sie über eigenes Einkommen verfügen. Die Eltern der Täterinnen können nicht zur Übernahme der Schuld verpflichtet werden.
Beginn der Verhandlung vor dem Landgericht Koblenz ist morgen um 14 Uhr im Sitzungssaal 121.
Täterinnen leben nicht im elterlichen Haushalt
Auf unsere Nachfrage anlässlich des zweiten Todestages von Luise zum Verbleib der beiden Täterinnen, wollte der Pressesprecher des Landkreises “mit Blick auf das Wohl der beiden betroffenen Mädchen” keine neuen Informationen herausgeben. Beide Mädchen leben nicht im elterlichen Haushalt und werden weiterhin vom Jugendamt betreut, bestätigte der Sprecher damit lediglich die bereits bekannten Informationen. Ob die beiden Mädchen zwischenzeitlich wieder öffentliche Schulen, eventuell mit neuer Identität besuchen, wollte der Sprecher nicht kommentieren.
