Infoportal für Nachrichten und Hintergrundinformationen außerhalb des Mainstreams

Werbung:

Mord an Zahnarzt in Freiburg Fehler der Schweizer Behörden machte Einreise des Mörders nach Deutschland möglich

Am Morgen des 14. Juli 2024 wurde der 77-jährige Zahnarzt Dr. Berthold K. in seinem Haus in Freiburg getötet. Der Mörder, ein 21-jähriger Algerier konnte kurze Zeit später in der Schweiz festgenommen werden. Ein brutaler und kaltblütiger Mord aus Habgier, der geschehen konnte, weil es in der Schweiz zuvor zu Fehlern kam, weswegen der dort zuvor straffällig gewordene Täter freikam, nach Deutschland einreiste.
Mord an Zahnarzt in Freiburg: Fehler der Schweizer Behörden machte Einreise des Mörders nach Deutschland möglich

Inhalt

Einbruch in der Schweiz

Der zur Tatzeit 21-jährige Algerier Abdellah C. reiste, wie so viele, nachdem er sich Ende Dezember 2023 auf den Weg von Algerien nach Europa machte, durch mehrere europäische Länder, bevor er im Mai 2024 in Deutschland ankam und dort in einer Landeserstaufnahmeeinrichtung aufgenommen wurde. Tage zuvor beging er in der Schweiz einen Wohnungseinbruch, wurde auch von der Polizei festgenommen, konnte sich dann aber der Justiz wieder entziehen und nach Deutschland einreisen.

Am 22. Mai 2024 betrat Abdellah C. gegen 5:45 Uhr das Grundstück eines Einfamilienhauses im Schweizer Kanton Baselland. Auf der Terrasse des Hauses fand er Gartenwerkzeuge, mit deren Hilfe er versuchte ein Fenster aufzubrechen um in das Haus zu gelangen. Sein Ziel war, wertvolle Gegenstände im Haus zu stehlen. Da es ihm nicht gelang, das Fenster aufzuhebeln, machte er sich an der Terrassentür zu schaffen. Durch die Geräusche wurde der Hausbesitzer wach und rannte ins Erdgeschoss, wo er C. vorfand, der sich immer noch an der Tür der Terrasse befand. Der Hauseigentümer stellte den Einbrecher zusammen mit seinem Sohn, der durch die lauten Schreie seines Vaters wach wurde. Zusammen konnten sich den Eindringling bis zum Eintreffen der Polizei festhalten.

Kommunikationsfehler innerhalb Schweizer Behörden ermöglichen Flucht nach Deutschland

Nach Festnahme wegen des Einbruchsversuchs brachten die Polizeibeamten Abdellah C. aufs Revier. Da er dort offenkundig unter dem Einfluss von Drogen einschlief und nicht mehr ansprechbar war, verbrachten ihn die Beamten in ein Krankenhaus. Dort wachte C. auf und randalierte, weswegen man ihn fixieren musste. Aus dieser Fixierung konnte sich der 21-Jährige jedoch losreißen und drohte dann, sich mit dem Verband zu strangulieren. Wegen dieses Vorfalls wurde Abdellah C. in der Psychiatrie Baselland einstweilig untergebracht.

Sodann gab es keine Kommunikation zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft und der psychiatrischen Klinik, was dazu führte, dass Abdellah C. zwei Tage nach dem Wohnungseinbruch einfach aus der Klinik entlassen wurde, ohne dass die ermittelnde Staatsanwaltschaft davon in Kenntnis gesetzt wurde. Der Algerier nutzte die Gelegenheit, um sich nach Deutschland abzusetzen und sich den Schweizer Behörden zu entziehen. Diese erließen gegen C. in Folge ein Einreiseverbot.

Jetzt ist er halt da

Mit einem Zug reiste Abdellah C. unbemerkt nach Deutschland ein und schlug in der Nacht des 25. Mai 2024 gegen 2 Uhr im Polizeirevier Freiburg auf. Seine Angabe, dass er nicht wisse, wo er hin solle, reichte aus, um ein Asylverfahren zu beginnen und ihm  einen Platz in der Landeserstaufnahmeeinrichtung zu geben. Wie im späteren Prozess wegen des Mordes an Dr. Berthold K. herauskommt, fiel C. bereits kurze Zeit nach seiner Einreise auch in Deutschland polizeilich auf, ohne jedoch strafrechtliche Konsequenzen zu erfahren. Weniger als zwei Monate nach seiner Einreise tötete er dann den 77-jährigen Zahnarzt aus Habgier.

Die Nacht vor dem Mord

Die Nacht vor der Tat am 14. Juli 2024 verbrachte Abdellah C. zusammen mit zwei Mitbewohnern in der Innenstadt von Freiburg. Gegen 1:30 Uhr gingen sie noch einmal zurück zur Landeserstaufnahmeeinrichtung. Bevor sie diese wieder verließen, nahm Abdellah C.  noch einen Müllgreifer und Einweghandschuhe sowie einen schwarzen Rucksack mit. Zu diesem Zeitpunkt hatte er offensichtlich schon geplant, wie schon in der Schweiz in ein Haus einzubrechen. Der Müllgreifer sollte ihm später als Tarnung dienen, um während der Suche nach einem für seinen geplanten Einbruch geeignetem Haus nicht aufzufallen.

Abdellah C. und seine zwei Mitbewohner wurden dann gegen 3 Uhr von der Polizei am Omnibusbahnhof kontrolliert. Offensichtlich dachten sich die Beamten nichts dabei, dass C. mitten in der Nacht mit einem Müllgreifer in der Hand unterwegs war. Die Kontrolle verlief laut späterer Beweisermittlung unauffällig. In den frühen Morgenstunden trennte sich das Trio und die beiden Mitbewohner gingen zurück in die Unterkunft, wo sie um ca. 5 Uhr eintrafen.

Der 21-Jährige machte sich sodann auf den Weg in den Freiburger Stadtteil Wiehre um dort ein aus seiner Sicht für seinen geplanten Einbruch geeignetes Objekt ausfindig zu machen. Den Müllgreifer hielt er dabei, um nicht aufzufallen, in der Hand. Nachdem er sich erst zwei Objekte näher einsah und bei einem Haus erfolglos versuchte, ein Tor zu öffnen, betrat er gegen 7 Uhr das Grundstücks des sich in Rente befindenden, ehemaligen Zahnarztes Berthold K.

Die Tat

Das Einfamilienhaus des 77-jährigen am Lorettoberg war nicht mit Überwachungskameras ausgestattet und wies auch keinen Zaun oder ein Tor auf, welche das Grundstück sicherten, was Abdellah C. erkannte. Um in das Haus zu gelangen, brach er mithilfe einer Axt, die er auf einem Stapel Brennholz am Haus fand, das Fenster des Gäste-WCs auf und gelang so in das Haus.

Der 77-jährige Rentner wohnte zusammen mit seinem Sohn in dem Einfamilienhaus. Berthold K. bewohnte das Erd- und Obergeschoss. Sein erwachsener Sohn lebte im Untergeschoss des Hauses, war allerdings zum Zeitpunkt des Einbruches nicht zuhause.

Berthold K. war mit seinem 77 Jahren körperlich und geistig fit, aber beidseitig schwerhörig. Als Abdellah C. in sein Haus eindrang befand sich der Arzt im Wohnzimmer und lag in Schlafkleidung auf dem Sofa, während der Fernseher lief. Ob er am Vorabend dort eingeschlafen war oder bereits aufgestanden war, sich aber nochmals auf das Sofa legte und fernsah, konnte im späteren Prozess nicht mehr aufgeklärt werden.

Abdellah C. ging geplant vor. So hängte er zunächst die Sicherheitskette an der Eingangstür ein, damit niemand von außen ins Haus gelangen und ihn von seinem Vorhaben, Geld und Wertgegenstände zu stehlen, abhalten konnte. Außerdem bewaffnete er sich in der Küche mit einem ca. 33 langem Küchenmesser, für den Fall, dass er während seiner Diebestour auf Bewohner stoßen würde. Im Erdgeschoss des Hauses zog C. seine Schuhe aus und versteckte sie unter einer Kommode. Dann schlich er sich leise ins Obergeschoss, wo der 77-jährige auf dem Sofa lag.

Das Landgericht Freiburg kam im späteren Prozess zum Ergebnis, dass Abdellah C. spätestens in dem Moment, als er das Wohnzimmer betrat, wo sich der 77-jährige aufhielt, den Entschluss fasste, ihn zu töten, um anschließend das Haus in Ruhe nach wertvollem Diebesgut zu durchsuchen, um es anschließend gewinnbringend zu verkaufen.

Als Abdellah C. das Zimmer betrat, sprang der 77-jährige völlig überrascht vom Sofa auf, hatte aber gegen den folgenden Messerangriff keine Chance. Mindestens 16 Mal stach der 21-Jährige auf den Rentner mit dem Messer ein. Dr. Berthold K. erlitt bei der Attacke mehrere schwere Schnitt- und Stichverletzungen im Hals- und Kopfbereich und im Oberkörper, wovon mindestens zwei Verletzungen tödlich waren. Leblos sank der Arzt vor seinem Sofa auf einem Teppich zu Boden und verstarb dort aufgrund des hohen Blutverlusts.

Gemäß seines Plans begann nun Abdellah C., nachdem er den Arzt getötet hatte, das komplette Haus nach Geld und Wertgegenständen zu durchsuchen. Offensichtlich ist der Täter dabei mit einer absoluten Skrupellosigkeit vorgegangen, denn er hielt sich nach dem Mord an dem 77-jährigen noch stundenlang in dessen Haus auf. Er durchwühlte Schränke, hing Bilder von der Wand, um nach einem versteckten Tresor zu suchen, durchsuchte die Betten im Haus nach Bargeld und beschädigte auch mutwillig das Inventar des Opfers, aus reinem Zerstörungswillen. Auch aus der Wohnung des Sohnes des Getöteten entwendete Abdellah C. Diebesgut. Sämtliche gestohlenen Gegenstände packte C. anschließend in einen Koffer des Opfers und einen Rucksack des Sohnes.

Bevor Abdellah C. das Haus verließ, legte er sich noch in aller Seelenruhe in das Bett von Berthold K. und schlief dort ein wenig. Anschließend duschte er sich und zog frische Kleider an, die er beim Sohn des Opfers gestohlen hatte. Von Dr. K. entwendete er noch Schuhe, die er anzog. Seine eigenen Schuhe, die er unter einer Kommode zuvor versteckt hatte, ließ er dort stehen. Auch sein Rucksack, in dem sich später ein Registrierungspapier der Landeserstaufnahme mit falschem Geburtsdatum fand, sowie das Tatmesser ließ er am Tatort zurück. Anschließend wickelte er den Leichnam von Dr. Berthold K. in den Teppich, auf dem dieser verblutete, vollständig ein und zog ihn ins Schlafzimmer nebenan, wo er ihn dann vollständig unter das Bett schob. Dann ging er zum Kühlschrank, nahm ein gekochtes Ei heraus, biss hinein und ließ den Rest einfach liegen. Mit dem mit Diebesgut gepacktem Rollkoffer und dem Rucksack verließ Abdellah C. um ca. 15 Uhr und nur kurz bevor der Sohn des Opfers zuhause eintraf, das Haus.

Flucht in die Schweiz zurück und Verhaftung

Den Nachmittag verbrachte Abdellah C. dann im Stadtgebiet in Freiburg, wo er in aller Seelenruhe Teile des Diebesguts, das er nach dem Mord an dem Zahnarzt in dessen Haus an sich nahm, an unbekannte Abnehmer verkaufte. Den Personalausweis des Opfers und dessen Bankkarte warf er in einer Hecke. Auch den Rollkoffer ließ er zurück. Anschließend ging er gegen 18 Uhr zum Hauptbahnhof nach Freiburg, um nach einem Zug zu suchen, der ihn zurück in die Schweiz bringen sollte. Er kaufte sich an einem Kiosk Cola und etwas zu essen und bestieg gegen 18:30 Uhr einen Zug in Richtung Schweiz.

Am selben Abend wurde Abdellah C. in einem Regionalzug in der Schweiz vom Zugpersonal kontrolliert. Da er keinen gültigen Fahrschein vorweisen konnte, riefen diese die Polizei. Aufgrund der bestehenden Einreisesperre wurde Abdellah C. sodann festgenommen und in Abschiebehaft genommen.

Am 19. Juli erließ das Amtsgericht Freiburg nach Antrag der Staatsanwaltschaft nationalen und europäischen Haftbefehl gegen Abdellah C.  Ab dem 20. Juli erfolgte die öffentliche Fahndung in den polizeiinternen Netzwerken, wovon auch die Schweizer Behörden Kenntnis erlangten. Am 25. Juli 2024 erfolgte die Überstellung von Abdellah C. an die deutschen Behörden, der dann bis zum Prozess in Untersuchungshaft saß, wo er mehrfach versucht haben soll, sich das Leben zu nehmen.

Der Prozess

Abdellah C. wurde vom Landgericht Freiburg am 13. Februar 2025 wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge und Sachbeschädigung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht erkannte hierbei die Mordmerkmale Habgier, Ermöglichungsabsicht und Heimtücke. Zudem wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt und unter anderem mit der besonderen Kaltblütigkeit des Täters begründet, der sich nach dem Mord noch stundenlang im Haus seines Opfers aufgehalten, sich am Kühlschrank bedient und in das Bett gelegt hat. Außerdem wurde die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld mit der Brutalität der Tatausführung mit 16 Messerstichen begründet.

Zwar wurde Abdellah C. durch einen forensisch-psychiatrischen Sachverständigen begutachtet, um die Frage der Schuldfähigkeit zu klären. Dieser stellte jedoch eindeutig fest, dass Abdellah C. zum Tatzeitpunkt trotz eines vorherigen Drogenkonsums voll schuldfähig war.

Eine möglicherweise vermeidbare Tat mit dem richtigen Urteil

Sicherlich traf das Landgericht Freiburg das einzig richtige Urteil, indem es gegen Abdellah C.  eine lebenslange Haftstrafe verhängte und die  besondere Schwere der Schuld feststellte, was eine Entlassung nach 15 Jahren nahezu unmöglich macht. Es bleibt zu hoffen, dass sich die Kinder des Opfers auch durch dieses Urteil von dem Trauma, ausgelöst durch den kaltblütigen Mord an ihrem Vater, erholen können. Es muss jedoch festgehalten werden, dass Dr. Berthold K. nicht zum Opfer von Abdellah C. hätte werden müssen. Am Ende bleibt die bittere Erkenntnis, dass Abdellah C. nur nach Deutschland einreisen und in Folge hier zum Mörder werden konnte, weil innerhalb der Schweizer Behörden keine Absprachen nach seiner Festnahme erfolgten und die psychiatrische Klinik ihn ohne Rücksprache mit der Justiz entlassen hatte.

guest
0 Kommentare
Älteste
Neueste Meistbewertet

Weitere Nachrichten und Hintergrundinformationen zum Thema

Werbung:

0
Warenkorb
Ihr Warenkorb ist leerZurück zum Shop

V4.0 · NEU

Ermöglichen.

Drei Wege, die unabhängige journalistische Arbeit von aktuellinformiert.de mitzutragen.

01

DIREKT UNTERSTÜTZEN

Unabhängige Recherche ermöglichen.

02

ai+

Mehr erfahren. Mehr ermöglichen.

03

UNTERNEHMENSPARTNER

Gemeinsam mehr ermöglichen.

Direkt online unterstützen

Wählen Sie im nächsten Schritt, ob Sie unsere Arbeit einmalig oder regelmäßig unterstützen möchten. Auch den Betrag bestimmen Sie selbst.

Eine Zahlung per Debit- oder Kreditkarte ist auch ohne PayPal-Konto möglich, sofern diese Option im Zahlungsfenster angeboten wird.

Lieber direkt überweisen?

Gerne senden wir Ihnen unsere Kontodaten per E-Mail zu.

Unabhängige Recherche ermöglichen

Ihre Unterstützung schafft Freiraum für Recherche, Vor-Ort-Termine, sorgfältige Aufarbeitung und die Weiterentwicklung von aktuellinformiert.de.

ai+ LIFETIME

Dauerhaft bei ai+ dabei sein

495 € einmalig inkl. MwSt.

Sie möchten ai+ Lifetime per Banküberweisung bezahlen? Schließen Sie Ihren Zugang hier ab. Im Anschluss erhalten Sie die Zahlungsinformationen per E-Mail. Ihr dauerhafter Zugang zu ai+ wird nach Zahlungseingang freigeschaltet.

Falls Sie bereits ein Konto bei aktuellinformiert.de besitzen, geben Sie bitte Ihren bestehenden Benutzernamen an.

IHRE AUSWAHL

Zugang ai+ Lifetime
Beitrag 495 € einmalig inkl. MwSt.
Zahlungsart Banküberweisung

Die Zahlungsinformationen erhalten Sie nach Abschluss per E-Mail. Ihr dauerhafter Zugang zu ai+ wird nach Zahlungseingang freigeschaltet. Es fallen keine regelmäßigen Mitgliedsbeiträge an und es erfolgt keine erneute Abbuchung.

ai+ SUPPORT-MITGLIEDSCHAFT

ai+ Support-Mitglied werden

99 € für 12 Monate inkl. MwSt.

Keine automatische Verlängerung.

Sie möchten Ihre ai+ Support-Mitgliedschaft per Banküberweisung bezahlen? Schließen Sie Ihre Mitgliedschaft hier ab. Im Anschluss erhalten Sie die Zahlungsinformationen per E-Mail. Ihr Zugang zu ai+ wird nach Zahlungseingang für zwölf Monate freigeschaltet.

Falls Sie bereits ein Konto bei aktuellinformiert.de besitzen, geben Sie bitte Ihren bestehenden Benutzernamen an.

IHRE MITGLIEDSCHAFT

Mitgliedschaft ai+ Support-Mitgliedschaft
Beitrag 99 € für 12 Monate inkl. MwSt.
Zahlungsart Banküberweisung

Die Zahlungsinformationen erhalten Sie nach Abschluss per E-Mail. Ihr Zugang zu ai+ wird nach Zahlungseingang für zwölf Monate freigeschaltet. Die Mitgliedschaft endet anschließend automatisch. Es erfolgt keine automatische Verlängerung oder erneute Abbuchung.

Generic filters
0
Wir freuen uns auf Ihre Meinung, bitte hinterlassen Sie einen Kommentar.x