Tödliches Überholmanöver
Der Tödliche Verkehrsunfall ereignete sich Anfang September 2024 auf der Bundesstraße 465 zwischen Münsingen und Ehingen in den frühen Morgenstunden. Der Motorradfahrer befuhr gegen 5.45 Uhr mit seiner Yamaha die Landstraße B465 zwischen Bremelau (Landkreis Reutlingen) und Frankenhofen (Alb-Donau-Kreis). Der Angeklagte, ein 43-jähriger Moldawier, der im Alb-Donau-Kreis wohnhaft ist, überholte mit einem Renault Kangoo auf der Gegenfahrbahn kurz vor der Abzweigung nach Bremelau einen vorausfahrenden Lastkraftwagen mit Sattelauflieger.
Während des Überholvorgangs kam es zur Kollision mit dem entgegenkommenden Motorrad. Der 51-jährige Motorradfahrer wurde durch den Aufprall mit seiner Maschine nach rechts in den Straßengraben geschleudert. Dabei verletzte er sich so schwer, dass er kurze Zeit später noch an der Unfallstelle verstarb, wie die Polizei erklärte.
Unfallverursacher stand bereits dreimal vor Gericht
Der 43-Jährige hätte gar nicht hinter dem Steuer des Renault Kangoo sitzen dürfen, da ihm bereits sein Führerschein entzogen wurde. In den beiden Jahren zuvor stand er bereits drei Mal wegen Diebstahls, vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr und fahrlässigem Fahren im Straßenverkehr vor Gericht. Zum Zeitpunkt des tödlichen Unfalls war der Moldawier nicht im Besitz eines Führerscheins und stand unter einer Bewährungsstrafe.
Fahrer entschuldigt sich bei Angehörigen
Der Angeklagte räumte die Tat vollumfänglich ein und entschuldigte sich bei den Angehörigen des verstorbenen Motorradfahrers. Der Vorfall würde ihm keine Ruhe mehr lassen, er bereue sehr, was passiert ist und er möchte sich ehrlich bei den Angehörigen entschuldigen, erklärte er im Gerichtssaal.
Er hätte am Unfalltag einen Termin in Freiburg zusammen mit einem Kollegen gehabt. Da dieser am Vorabend getrunken hätte und sich am Morgen noch müde gefühlt hätte, sei er “zum ersten Mal” verbotenerweise selbst gefahren. Kurz vor Bremelau wollte er dann den vor ihm fahrenden LKW überholen. Der Fahrer des LKW warnte den 43-Jährigen noch durch Blinken wegen des Gegenverkehrs. Der Angeklagte bremste laut eigener Aussage noch ab, um wieder hinter den LKW einzuscheren, aber es war zu spät. Der Biker krachte frontal in den Renault Kangoo.
Staatsanwaltschaft fordert Haftstrafe ohne Bewährung
Der Motorradfahrer habe keine Chance gehabt auszuweichen, sein Tod sei vermeidbar gewesen, führe die sichtlich emotional aufgewühlte Staatsanwältin in ihrem Plädoyer aus. „Jeder vernünftige Mensch hätte an dieser Stelle nicht überholt.“
Obwohl der Unfallverursacher bereits wegen Verkehrsdelikten unter Bewährung stand, und keinen Führerschein mehr hatte, habe er wieder ein Auto gefahren. Der 43-jährige sei ein Wiederholungstöter im Verkehrsbereich, der grob und rücksichtlos gehandelt habe und mehrfach seine Gleichgültigkeit an den Tag gelegt habe. Die Staatsanwältin forderte deshalb eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten ohne Bewährung.
Verteidiger bitte um erneute Bewährung – Gericht lässt Milde walten
Der Verteidiger des Angeklagten erklärte, dass der Unfall ein erhebliches Einwirken auf seinen Mandanten haben würde. Sein Mandant sei durch den Unfall geläutert, so der Anwalt und bat das Gericht, die Strafe noch einmal zur Bewährung auszusetzen.
Dieser Bitte schloss sich die Richterin am Amtsgericht Münsingen an und verurteilte der 43-Jährigen zu einer einjährigen Gefängnisstrafe, die erneut zur Bewährung ausgesetzt wird. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Außerdem muss der Angeklagte 8000 Euro an drei gemeinnützige Vereine bezahlen sowie die Gerichtskosten und die Auslagen für seinen Rechtsanwalt übernehmen. Man könne dem Unfallverursacher noch eine letzte Chance geben, da dieser in einem stabilen Umfeld lebe und einen Arbeitsplatz habe, so die Richterin, die sich auch zuversichtlich zeigte, dass der Verurteilte den Vertrauensvorschuss nicht missbrauchen werde und er während der laufenden Bewährung keine weiteren Straftaten begehen werde.
Berufliche Konsequenzen hatte der Unfall für den 43-jährigen Moldawier auch keine. Er ist nach wie vor bei seinem Arbeitgeber beschäftigt. Den Schaden in Höhe von 1.900 Euro am Unfallauto, bei dem es sich um ein Firmenfahrzeug handelte, muss er seinem Chef ersetzen.
