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Prozess gegen Attentäter von Solingen Syrer laut Gutachter voll schuldfähig

Im Prozess gegen Isaa al H., der in Solingen auf einem Stadtfest drei Menschen mit einem Messer tötete und weitere zehn Menschen verletzte, sagte nun der forensisch-psychiatrische Sachverständige aus. Seiner Einschätzung nach ist der Syrer, der 2022 als Asylbewerber aus der Türkei nach Deutschland einreiste, voll schuldfähig. Von dem Angeklagten gehe eine hohe Rückfallgefahr aus.
Prozess gegen Attentäter von Solingen Syrer laut Gutachter voll schuldfähig

Inhalt

Unterdurchschnittlich intelligent aber schuldfähig

Nach Angaben des Gutachters ist Isaa al H. voll schuldfähig. Zwar sei er mit einem Intelligenzquotienten von 71 unterdurchschnittlich intelligent, was aber keinen Einfluss auf die Schuldfähigkeit hat. Mit einem IQ von 71 liege der Angeklagte in Syrien, wo er aufgewachsen ist, im unteren Normbereich.

Im Gespräch mit dem Psychiater habe der Syrer selbst eingestanden, dass er in der Schule schlecht war. Er könne nicht gut rechnen und habe es nicht geschafft, eine Fremdsprache zu erlernen.

Keine Anzeichen für Psychose – Hohe Rückfallgefahr

Der Gutachter konnte bei dem Angeklagten keine Anzeichen einer Psychose oder einer sonstigen psychischen Störung feststellen. Während der Tat war sein Verhalten planvoll, zielgerichtet und voll orientiert.

Außerdem geht der Sachverständige von einer hohen Rückfallgefahr aus. Bei dem 27-Jährigen komme zum eigentlich mittleren Rückfallrisiko noch eine Faszination für Gewalt, seine Empathielosigkeit und seine Radikalisierung hinzu.

Methoden nicht für Menschen mit Fluchterfahrung entwickelt

Der Sachverständige erläuterte, dass die Methoden, die er zur Einschätzung der Schuldfähigkeit des Angeklagten angewandt hatte, nicht für Menschen mit Fluchterfahrung entwickelt wurden. Daher sei das Ergebnis mit einem gewissen Vorbehalt zu betrachten.

Isaa al H. versuchte in den Explorationsgesprächen, die Schuld für das Attentat einem anonymen Chatpartner zu geben. Wohl wollte er die Diagnose Schuldunfähigkeit erreichen. Denn weiter gab er an, dass er von ihm fremdgesteuert gewesen sei und zudem sei er einer Gehirnwäsche unterzogen worden. Der Gutachter schenkte den Ausführungen keinen Glauben. Zumal Isaa al H. andererseits Wert darauf legte, dass der Islamische Staat (IS) die Tat für sich beanspruchen konnte.

Urteil kommende Woche erwartet

Nach den Ausführungen des Sachverständigen erteilte das Gericht den Hinweis, dass die Verhängung der Sicherungsverwahrung in Betracht kommt. Am nächsten Verhandlungstag wird mit dem Ende der Beweisaufnahme und den Plädoyers gerechnet. Ein Urteil soll in der kommenden Woche ergehen. Die Stuttgarter Zeitung hatte zuerst berichtet.

Isaa al H. wurde von der Bundesanwaltschaft wegen dreifachen Mordes und zehnfach versuchten Mordes angeklagt. Außerdem geht die Anklagebehörde davon aus, dass der Syrer ein Terrorist des IS ist, welcher den Anschlag für sich reklamierte.

 

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