Ganz Deutschland war entsetzt, als der Polizist Rouven L. während eines Einsatzes in Mannheim getötet wurde.
Jetzt muss sich der Angeklagte vor dem Oberlandesgericht Stuttgart verantworten. Der Prozess gegen den Afghanen beginnt am 13. Februar 2025.
Messerattacke in Mannheim
Die Tat löste Entsetzen in ganz Deutschland aus. Am 31. Mai 2024 griff der afghanische Staatsangehörige Sulaiman A. Mitglieder der Bürgerbewegung „Pax Europa“ kurz vor einer von der Bewegung organisierten islamkritischen Kundgebung in Mannheim an. Fünf Mitglieder der Bewegung wurden dabei zum Teil lebensgefährlich verletzt, unter anderem der bekannte Islamkritiker Michael Stürzenberger, den der Angeklagte zuerst angriff.
Der 29-jährige Polizist Rouven L. befand sich im Einsatz, um die Kundgebung zu sichern. Als dieser zum Geschehen eilte, griff der Angeklagte ihn mit dem Jagdmesser von hinten an und stach gezielt mehrfach in dessen Kopf und Oberkörper.
Der Polizist verstarb Tage später im Krankenhaus an seinen schweren Verletzungen.
Live-Übertragung des Anschlags
Da die Kundgebung von „Pax Europa“ live übertragen werden sollte und die Kamers schon liefen, mussten viele Zuschauer die schreckliche tat live mitansehen. Man konnte klar erkennen, wie zielstrebig der Angeklagte vorging. Es war offensichtlich erkennbar, dass er in Tötungsabsicht handelte.
Ungläubige zu töten sei religiöse Pflicht
Laut Anklage des Generalbundesanwalts soll der 25,jährige Afghane Sympathien für die terroristische Vereinigung „Islamischer Staat“ entwickelt haben, deren Ideologien er seit Anfang 2023 geteilt habe. Spätestens im Mai 2024 sei Sulaiman A. zu der Überzeugung gelangt, dass es nicht nur legitim, sondern seine religiöse Pflicht sei, Ungläubige in Deutschland zu töten. Aus diesem Grund habe er sich zu einem Anschlag auf Personen, die aus seiner Sicht Feinde des Islams seien, entschlossen.
Messerangreifer lebte jahrelang illegal in Deutschland
Der Angeklagte reise 2013 als minderjähriger unbegleiteter Asylbewerber aus Afghanistan nach Deutschland ein. Sein Asylantrag wurde bereits 2014 abgelehnt. Seither hielt sich Sulaiman A. illegal in Deutschland auf. Da er aber dann eine aus der Türkei stammende, deutsche Staatsbürgerin heiratete und auch zwei Kinder mit ihr hatte, wurde er nicht abgeschoben und erhielt neun Jahre nach Ablehnung seines Asylantrags im Jahr 2023 eine befristete Aufenthaltserlaubnis.
Prozess bis Oktober 2025 geplant
Am 13. Februar 2025 beginnt nun der Mammutprozess gegen den afghanischen Angeklagten. Ihm werden Mord und versuchter Mord in fünf Fällen zur Last gelegt. Für den Prozess wurden vom 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart zahlreiche Verhandlungstermine bis Ende Oktober geplant. Stand jetzt ist nicht absehbar, ob dann mit einem Urteil zu rechnen ist, oder der Prozess im November fortgesetzt wird.
