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Prozess in Ulm wegen versuchten Mordes an 16 jährigem 24 jähriger Tunesier wollte Opfer mit abgebrochener Glasflasche töten

Inhalt

Vor dem Landgericht Ulm muss sich aktuell ein 24 jähriger Tunesier wegen versuchten Mordes verantworten.
Laut Anklage griff der 24 jährige sein Opfer mit einer erbrochenen Glasflasche an und fügte ihm Schnittverletzungen im Gesicht und am Hals zu. Grund war wohl die verschmähte Liebe einer 13 jährigen.

Angriff mit abgebrochener Weinflasche

Laut Anklage traf der 24 jährige im September vergangenen Jahres auf ein 13 jähriges Mädchen, das er kurz zuvor kennengelernt hatte. Beide sollen dann zusammen in der Stadt unterwegs gewesen sein. Das Mädchen wollte sich dann mit ihrem 16 jährigen Freund – dem späteren Opfer – treffen. Dies wollte der Angeklagte jedoch nicht akzeptieren. Erst Tage vorher soll er selbst dem Mädchen seine Liebe gestanden haben. Er bedrohte daraufhin den 16 jährigen über WhatsApp, er solle nachhause gehen, sonst würde heute ein Verbrechen geschehen.

Tatort ist ein Kinderspielplatz in der Stadt

Am Kinderspielplatz Wilhelmshöhe nahe der Donaupromenade traf der Angeklagte dann auf sein Opfer. Drei Augenzeugen erklärten vor Gericht, was dann passiert ist. Demnach soll der Angeklagte mit lauter Musik zuerst an zwei Teenagern vorbei gegangen sein, die am Spielplatz auf einer Bank saßen. Kurze Zeit später sahen sie den 24 jährigen wütend auf den 16 jährigen losgehen. Es kam dann zu einem Gerangel, wodurch der Angeklagte das Opfer in den Schwitzkasten nahm.

Die beiden Teenager riefen die Polizei und baten einen 47 jährigen Mann um Hilfe. Dieser versuchte, den Angeklagten, der zwischenzeitlich auf dem Opfer lag, von selbigen herunterzuziehen, was ihm schlussendlich auch gelang. Der 24 jährige floh anschließend vom Tatort. Zurück blieb der 16 jährige mit Schnittverletzungen am Mund, im Gesicht und am Hals.

Der Angeklagte war vor Gericht geständig und ließ über seinen Dolmetscher mitteilen, dass sich alles so zugetragen habe, wie es in der Anklageschrift steht.

Angeklagter kam vor zwei Jahren als Asylbewerber und ist bereits vorbestraft

Laut Gericht wurde der Angeklagte in Tunesien geboren und kam vor elf Jahren, als seine Mutter starb, alleine nach Europa. Einige Jahre soll er im französischen Toulouse bei einem Onkel verbracht haben. Weil er davon ausging, in Deutschland bessere Bedingungen vorzufinden, beantragte er vor zwei Jahren hier Asyl. Ab da lebte er in verschiedenen Unterkünften im Raum Laupheim / Biberach und arbeitete phasenweise in einer Käserei.

Kurz nach seiner Ankunft in Deutschland wurde der Tunesier auch schon straffällig. Wegen Beleidigung, Bedrohung und Körperverletzung wurde er 2022 zu einer Geldstrafe verurteilt. Da er diese nicht bezahlen konnte, verbüßte er eine Ersatzfreiheitsstrafe.

Für den aktuellen Prozess gegen den 24 jährigen sind vier weitere Verhandlungstage angesetzt. Nächster Termin ist Dienstag 12. März um 8.30 Uhr im Landgericht Ulm.

Täter hätte gar nicht in Deutschland sein dürfen

Dieser Prozess dreht sich um eine weitere Tat, die bei Anwendung geltender Asylgesetze gar nicht stattgefunden hätte. Da der Angeklagte bereits in Frankreich, ein EU-Land, Asyl beantragt hatte, wäre es an den deutschen Behörden gewesen, den Mann wieder zurück nach Frankreich abzuschieben. Zwei Jahre lang und trotz einer nachgewiesenen Straftat ist dies jedoch nicht geschehen.

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