Aktuell findet im Ulmer Landgericht ein Prozess gegen einen 25-jährigen Iraker statt. Angeklagt ist er wegen zweifacher Vergewaltigung und versuchten Diebstahls. Laut Anklage soll der Mann, der als Asylbewerber nach Deutschland kam, eine 28 jährige Frau in einer Ulmer Grünanlage vergewaltigt haben. Außerdem soll er in einer Wohngruppe einer Ulmer Erziehungshilfe eine 17 jährige Jugendliche vergewaltigt haben. Der Angeklagte befindet sich aktuell in Untersuchungshaft.
Grausame Taten – Warum berichtete die Polizei nicht darüber?
Es sind schreckliche Taten, die dem 25-jährigen Iraker vorgeworfen werden. Bemerkenswert ist auch, dass in den entsprechenden Polizeiberichten nicht darüber berichtet wurde. Gerade bei Vergewaltigungen im öffentlichen Raum, wie es dem Angeklagten unter anderem vorgeworfen wird, sollte man davon ausgehen können, dass die Bürger über solche Taten informiert werden.
Die Anklagschrift der Staatsanwaltschaft wie auch die Mitteilung des Landgerichts gaben zudem keine Details zum Täter, wie zum Beispiel seine Staatsangehörigkeit, bekannt. Darüber, ob es einen Zusammenhang gibt zwischen der fehlenden Berichterstattung durch die Behörden und der Tatsache, dass es sich beim Angeklagten um einen Asylbewerber aus dem Irak handelt, kann nur spekuliert werden.
Vergewaltigung im öffentlichen Raum
Die erste Tat, die dem Angeklagten vorgeworfen ist, ereignete sich im November 2023. Opfer der Vergewaltigung ist eine 28 jährige Frau bulgarischer Herkunft, die in den Monaten vor der Tat in einer Obdachlosenunterkunft in Ulm lebte.
Der Angeklagte soll die Frau auf dem Karlsplatz auf den Boden gestoßen und ihr die Hose heruntergezogen haben. Ihre Hände soll er auf dem Rücken festgehalten haben. Während er sie vergewaltigte soll er ihn den Mund zugehalten haben, damit sie nicht um Hilfe rufen konnte, führt die Staatsanwältin im Prozess aus.
Der 25-jährige Iraker bestreitet die Tat und behauptet, die 28-jährige Obdachlose hätte ihm Sex gegen Geld angeboten.
Vergewaltigung einer 17-jährigen in einer Wohngruppe
Die zweite Tat ereignete sich im Juli 2024. Heute, am zweiten Prozesstag gab der Iraker zu dieser Tat ein Geständnis ab.
Der Angeklagte gab zu, in der betreffenden Nacht alkoholisiert gewesen zu sein. Auf dem Heimweg zu seiner Unterkunft ging er in einem Hinterhof in ein beliebiges Haus, um nach Diebesgut zu suchen. Die Tür des Hauses war nicht abgeschlossen.
Der Iraker betrat das Haus, bei dem es sich um eine Wohngruppe einer Erziehungshilfeeinrichtung handelt. Lohnenswertes Diebesgut fand er nicht. Als er eine Zimmertür öffnete, fand er dort das spätere 17-jährige Opfer schlafend im Bett.
Er bedrohte das Mädchen daraufhin mit dem Tode, falls sie schreien sollte, und vergewaltige sie. Anschließend flüchtete er.
Dem jugendlichen Opfer wurde durch das heutige Geständnis des Angeklagten eine Aussage vor Gericht erspart.
Anwalt sucht Verständigung
Bevor der Angeklagte die Vergewaltigung des 17 jährigen Mädchens gestand, bat dessen Verteidiger um ein Verständigungsgespräch zwischen Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht. Er wollte erreichen, dass das zweite Verfahren wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung der 28-jährigen Bulgarin im November 2023, eingestellt wird.
Die Angaben seines Mandanten seien plausibel. Zudem sei die Bulgarin, die als Zeugin geladen ist, in einem schlechten psychischen Zustand. Ein Geständnis sei unmöglich.
Für die Vergewaltigung der 17-jährigen Jugendlichen sieht das Gericht eine Haftstrafe von sechs Jahren bis sechs Jahren und neun Monaten vor. Laut dem vorsitzenden Richter könne sich dieses Strafmaß um eineinhalb Jahre erhöhen, falls der Angeklagte kein vollumfängliches Geständnis abgeben sollte. Letzter Prozesstag ist der 29. Januar 2025.
Tat sollte Auswirkung auf Aufenthaltsstatus haben
Unabhängig davon, ob der Iraker wegen beider Taten oder lediglich wegen der Vergewaltigung des 17-jährigen Mädchens verurteilt wird.
Es muss endlich möglich werden, dass Verurteilten, die als Asylbewerber nach Deutschland kamen, der Schutz- und Aufenthaltsstatus noch während des Strafprozesses entzogen und die unbefristete Abschiebehaft (bei kurzen Haftstrafen) angeordnet werden kann.
Es sollte eindeutig klar sein: Wer als Asylbewerber nach Deutschland kommt und hier Straftaten begeht, hat sein Anrecht auf Asyl und Aufenthalt verloren.
