Öffentlichkeit vom Prozess ausgeschlossen
Der Gerichtssaal war mit 60 Zuschauern komplett voll. Kurz nach Prozessbeginn mussten diese den Saal jedoch wieder verlassen. Nachdem die vier Angeklagten den Gerichtssaal betreten hatten, stellten die Verteidiger den Antrag, die Öffentlichkeit vom Prozess auszuschließen, dem die zuständige Richterin auch folgte. Begründet wurde die Entscheidung mit den Schutz der Persönlichkeitsrechte der jungen Angeklagten. Ein Gerichtssprecher erklärte, dass es im Jugendstrafrecht darum geht, die Jugendlichen zu schützen. Ihnen sollen soziale Schwierigkeiten und Nachteile dadurch erspart werden.
Die Tante des getöteten Miguel reagierte wie auch die Zuschauer im Saal mit Unverständnis auf die Entscheidung des Gerichts. “”Sie waren auch alt genug, als sie die Tat begangen haben. Und jetzt wollen sie die Öffentlichkeit raus haben – das verstehe ich einfach nicht.” Die Tatverdächtigen können Handy- und Mietverträge abschließen, aber hierfür seien sie jetzt zu jung, ergänzte die Großmutter des Opfers kopfschüttelnd.
Die Tante reagierte schockiert auf die vermeintliche Gelassenheit der jungen Angeklagten bei Prozessbeginn. Jegliche Hemmschwelle sei bei ihnen weg. Sie säßen eiskalt im Gerichtssaal.
Opfer malträtiert und durch Ort gejagt
Der gewaltsame Tod des 23-jährigen Miguel A. sorgte im vergangenen Juni deutschlandweit für Entsetzen. Nachdem es vor einem Supermarkt in Zella-Mehlis zu einem Streit zwischen mehreren alkoholisierten Personen gekommen war , sollen die vier Angeklagten den 23-Jährigen angegriffen haben. Laut Anklage sollen sie ihn mit Pfefferspray attackiert, mit einem Gürtel geschlagen und ihn getreten haben, nachdem er zu Boden ging.
Laut Anklageschrift soll der 23-Jährige dann versucht haben, in Richtung eines Baches zu flüchten. Die vier Angeklagten sollen ihn verfolgt haben. Als Miguel in den Bach stürzte und zu ertrinken drohte, sollen die Angeklagten dem jungen Mann nicht geholfen haben. Mehr noch, sie sollen versucht haben, die Tat zu vertuschen. Als kurze Zeit später Polizeibeamte eintrafen, sollen die vier Tatverdächtige verschwiegen haben, wo sich das verletzte Opfer befand. Das, obwohl sie erkannt hätten, wie schwer der 23-Jährige verletzt war und deshalb dringend medizinische Hilfe benötigte.
Miguel wurde am Morgen nach der Tat von seinem Onkel leblos im Bach aufgefunden.
Urteil Ende Februar erwartet
Die Staatsanwaltschaft Meiningen klagt auf Mord durch Unterlassen und sieht dabei die Mordmerkmale Grausamkeit und Verdeckung einer Straftat erfüllt. Der Vater und die Schwester von Miguel A. haben sich dem Prozess als Nebenkläger angeschlossen. Für den Prozess hat das Landgericht sechs weitere Termine bestimmt. Den beiden minderjährigen Mädchen droht im Falle einer Verurteilung eine Haftstrafe von maximal zehn Jahren. Bei den beiden heranwachsenden Männern kommt auch eine Verurteilung nach Erwachsenstrafrecht in Betracht, was eine lebenslange Freiheitsstrafe zur Folge haben könnte. Das Urteil könnte am 26. Februar fallen. Auch die Verkündung des Urteils wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgen.

Immerhin werden sie wegen Mordes angeklagt. Abwarten, welches Urteil gefällt wird.