Plädoyers unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Heute werden die Plädoyers gehalten im Prozess wegen des Todes des 20-jährigen Philippos Tsanis. Angeklagt ist der mittlerweile 19-jähirge Syrer Mwafak al S., dem die Staatsanwaltschaft vorwirft, den 20-Jährigen im Kurpark in Bad Oeynhausen durch Schläge und Tritte gegen den Kopf so schwer verletzt zu haben, dass das Opfer zwei Tage später im Krankenhaus starb.
Die Staatsanwaltschaft hat mit ihrem Plädoyer am Morgen begonnen. Weil eine Zeugin zu ihrem Schutz im März diesen Jahres unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu einer möglichen intimen Beziehung zum Angeklagten befragt wurde, muss die Öffentlichkeit auch während der Plädoyers des Gerichtssaals verwiesen werden. So soll verhindert werden, dass über die Plädoyers doch noch Informationen zur Person dieser Zeugin oder deren Aussage an die Öffentlichkeit gelangen.
Im Anschluss an das Plädoyer des Staatsanwalts folgen jene der Nebenkläger und am Ende das Plädoyer der Vereidigung des Angeklagten.
Jugendgerichtshilfe empfiehlt Anwendung von Jugendstrafrecht
Vor den Plädoyers war das Jugendamt mit ihrer Jugendgerichtshilfe und dem Bericht zur Einschätzung der Reife des Anklagten dran.
Da der Angeklagte unter 21 Jahren ist und damit rechtlich als Heranwachsender gilt, ist die Jugendgerichtshilfe für Mwafak al S. zuständig. Das Gericht nutzt den Bericht der Jugendgerichtshilfe, um die Frage zu klären, ob der Angeklagte nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden soll.
Zu Beginn des heutigen Prozesstages führte die Mitarbeiterin des Jugendamts aus, wie die Familie des Angeklagten nach Deutschland kam. Der Vater lebte bereits seit 2014 in Deutschland. Die Frau und die gemeinsamen Kinder kamen 2016 per Flugzeug nach Deutschland. Ein Jahr später bezog die Familie die erste gemeinsame Wohnung in Pforzheim.
Noch nie zur Schule gegangen
Bevor der Angeklagte nach Deutschland kam, hatte er noch nie eine Schule besucht. Ab 2016 besuchte er dann in Pforzheim eine Realschule, später dann eine Förderschule. In Pforzheim geriet der Syrer an die falschen Leute, wie er selbst der Jugendamtsmitarbeiterin schilderte. Weil er dazugehören wollte, passte er sich an. Im Rahmen eines freiwilligen sozialen Jahres war er rund sechs Monate in einem Krankenhaus als Pflegehelfer beschäftigt. Weil ihm das aber nicht gefallen hatte, brach er die Tätigkeit ab. Eigentlich wollte er dann wieder zur Schule gehen und seinen Hauptschulabschluss nachholen. Der Umzug nach Bad Oeynhausen stand dem jedoch im Weg.
Vorstrafen wurden nicht thematisiert
Im August 2024 hätte der Syrer eine Ausbildung beginnen sollen, was die Verhaftung nach dem Tode von Philippos verhinderte. Den Alltag im Gefängnis empfindet der Angeklagte als Ausnahmesituation. In der JVA gilt er als höflich und zurückhaltend. Die Sozialarbeiterin empfiehlt, bei einer Verurteilung das Jugendstrafrecht anzuwenden. Als Begründung führte sie an, dass das Leben des Angeklagten bisher nicht mit dem eines normalen Jugendlichen zu vergleichen wäre. Außerdem kämen die Erfahrungen im Bürgerkrieg hinzu und die durch die Haft folgende Entwurzelung aus der Familie.
Auf Nachfrage von Staatsanwalt Christoph Mackel erklärt die Sozialarbeiterin, dass sie mit dem Angeklagten nicht über dessen Vorstrafen gesprochen habe.
Urteil am Freitag erwartet
Der Prozess soll am Freitag, 9. Mai 2025 fortgeführt werden, wo auch mit einem Urteil zu rechnen ist.
Die Familie von Philippos muss für alle Prozesskosten, auch für die Anfahrt und Übernachtung selbst aufkommen.
Hier können Sie die Familie unterstützen: SPENDEN-AKTION FÜR PHILIPPOS FAMILIE
