Zwei Schädelbrüche und die Frage nach der Tötungsabsicht
Die Anklage gegen Mwafak al S., der sich Yasin nennt, wie das „Westfalen-Blatt“ zuerst berichtet, lautet auf Totschlag. Heute erklärte jedoch der Vorsitzende Richter, dass das Gericht auch eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags in Betracht ziehen könnte.
Die Begründung ist durchaus bemerkenswert. Laut Auskunft des Rechtsmediziners erlitt das Opfer zwei schwere Schädelbrüche. Den ersten zog er sich zu, als er während er wegrannte vom Angeklagten von hinten in die Beine getreten wurde und in Folge zu Boden stürzte. Der zweite Schädelbruch entstand durch Tritte und Schläge gegen den Kopf, als Philippos bereits am Boden lag. Der Rechtsmediziner erklärte, dass es nicht klar sei, welcher der Schädelbrüche todesursächlich gewesen sei.
Das Gericht stellt nun die Überlegung an, dass Mwafak al S. noch keine Tötungsabsicht hatte, als er Philippos von hinten umstieß. Den könnte auch erst gehabt haben, als er ihm anschließend gegen den Kopf geschlagen und getreten hatte. Im Zweifel müsse aber für den Angeklagten davon ausgegangen werden, dass die tödlichen Verletzungen bereits durch den Sturz entstanden seien. Die späteren Schläge und Tritte gegen den Kopf würden dann nur noch als versuchter Totschlag gewertet werden, führte der Richter aus.
Verteidiger üben Kritik an Ermittlungsarbeit
Einer der Verteidiger des Angeklagten stellte mehrere Beweisanträge. Unter anderem sollen nochmals die Handys der Zeugen und Angeklagten untersucht werden. Ein Zeuge hatte ausgesagt, es gäbe ein Fotos auf dem das Opfer bewusstlos am Boden liegend und mit eingenässter Hose zu sehen sein soll. Nach Ansicht des Verteidigers würde das Foto beweisen, dass noch eine weitere Person in der Nähe von Philippos gewesen sein muss, nämlich der Urheber dieses Fotos.
Gleichzeitig kritisierte der Verteidiger die Polizeiarbeit. Nach der Tat im letzten Juli seien alle Handys durchsucht, aber kein Video gefunden worden. In der vergangenen Woche tauchten dann doch noch auf einem Handys die Videos auf. Deshalb gehe er davon aus, dass das Foto auch gefunden werden könnte, wenn man richtig danach suchen würde, erklärte der Verteidiger.
Doch kein schnelles Prozessende
Dachte man nach Ende des letzten Prozesstages, dass ein Urteil nun schneller als geplant fallen könnte, und vor allem der Angeklagte sich zur Tat äußern und eventuell sogar ein Geständnis ablegen würde, sieht es mit dem heutigen Prozesstag so aus, dass ein Urteil nicht vor Anfang Mai zu erwarten ist. Die Anwälte des Angeklagten erklärten, dass noch keine Zeit war, sich mit dem Syrer zu besprechen. Geplant ist jetzt, dass die Verteidiger nach Besprechung mit dem Angeklagten, am nächsten Prozesstag, am 28. April, eine Erklärung für diesen abgeben werden.
Ein Geständnis wird von Prozessbeobachtern nicht erwartet, wie das Westfalen-Blatt berichtet. Am ersten Prozesstag hatte sich Mwafak al S. als Justizopfer dargestellt, weil die Ermittler einen schnellen Fahndungserfolg brauchten und er als Syrer gerade recht käme. Dazu erklärte der Staatsanwalt am heutigen Prozesstag, dass diesbezüglich alle Vorwürfe des Angeklagten widerlegt seien und niemand im Prozess so viel gelogen hätte, wie der Angeklagte, was die Videos deutlich gemacht hätten.
Urteil möglicherweise Anfang Mai
Am kommenden Prozesstag am 28. April soll auch die forensische Sachverständige das Gutachten über den Angeklagten darlegen. Außerdem könnten an diesen Tag auch die ersten Plädoyers, allerdings unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehalten werden. Das Urteil könnte dann am 7. oder 9. Mai verkündet werden.
Die Familie von Philippos muss für alle Prozesskosten, auch für die Anfahrt und Übernachtung selbst aufkommen.
Hier können Sie die Familie unterstützen: SPENDEN-AKTION FÜR PHILIPPOS FAMILIE
